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Meiner Ansicht nach hat das ganze eine gewisse Eigendynamik entwickelt. Wie ein Nachbarschaftsstreit, bei dem nach 10 Jahren auch keiner mehr weiß, wie er entstanden ist. Und auch hier haben die zuständigen Stellen nicht den Mut zu einer Vereinfachung und Entrümpelung der Regeln. |
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Die Kompressions-Calfs wurden doch genau deswegen auf den Markt geworfen, um das Reglement zu umgehen. Genauso wurden die PointZero3 und ähnliche Schwimmanzüge auf den Markt geworfen, um das Reglement bei Neoverbot zu umgehen. Also ist es doch positiv zu sehen, wenn jemand den Mut hat und dieses ständige Schlupflochsuchen unterbindet. Wenn jetzt noch konsequent Lutschen und Blocken geahndet würde... Gruß GrrIngo |
Also ist es nun erlaubt bei kühleren Temperaturen ein Longsleeve von Skins zu tragen oder nicht? Denn ich sehe es nur ungern ein bei widrigen Bedingungen irgendein langsam trocknendes, schlabberndes Oberteil zu tragen. Notfalls hilft nur ein Tank-Top+ Armlinge von Skins, 2XU und Co.
Für mich jedenfalls sehr unverständlich. Zitat:
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Liest Du: "Unter verbotener Kompressionskleidung beim Schwimmen sind zusätzliche Kompressionskleidungsteile aller Art an Beinen und Armen zu verstehen. Einteiler, Top, Shirt und Short mit Kompressionswirkung sind erlaubt." Bedeutet: Skins Langarm-Top mit Kompressionswirkung = erlaubt Skins Kurzarm-Top & Kompressionsarmlinge (sofern es sowas gibt) = verboten! |
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sorry, war etwas hektisch gerade. |
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