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-   -   Kompressionskleidung beim Schwimmen verboten (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=17486)

runningmaus 21.08.2011 19:57

Zitat:

Zitat von laufen_mike (Beitrag 629958)
OK, das ist ggf. nachvollziehbar.
Aber warum wurden dann Kompressionssocken "ohne Fuß" verboten ?

wer weiss, vielleicht kann man damit schlimme Wadenkrämpfe beim Schwimmen provozieren??
:confused:

Thorsten 21.08.2011 21:17

Zitat:

Zitat von strwd (Beitrag 629743)
Wieviel Zeit brauchst Du, um Deine Kompressionssocken in der Wechselzone anzuziehen?

Gruß strwd

Alles mögliche andere Geraffel wie Triathlon-Top, Radhose (statt Badehose) darf man drunter haben. Warum die Kompressionskleidung nicht auch?
Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 629762)
Das wäre ja kein Grund, könnten ja alle die Socken vor dem Start anziehen. IMHO war der Ursprungsgrund die Möglichkeit, mit den Socken quasi Schwimmhäute anzuhaben.

So sieht es wohl aus. Socken waren schon verboten, bevor es Kompressionskleidung im Triathlon gab.

Meiner Ansicht nach hat das ganze eine gewisse Eigendynamik entwickelt. Wie ein Nachbarschaftsstreit, bei dem nach 10 Jahren auch keiner mehr weiß, wie er entstanden ist.

Und auch hier haben die zuständigen Stellen nicht den Mut zu einer Vereinfachung und Entrümpelung der Regeln.

GrrIngo 21.08.2011 21:26

Zitat:

Zitat von Thorsten (Beitrag 630087)
Und auch hier haben die zuständigen Stellen nicht den Mut zu einer Vereinfachung und Entrümpelung der Regeln.

Sei froh - sonst wären wir bei der verpflichtenden Speedo, die von Start bis Ziel getragen werden muss, sowie einem ultraknappen Oberteil. Ganz einfaches Regelwerk.

Die Kompressions-Calfs wurden doch genau deswegen auf den Markt geworfen, um das Reglement zu umgehen. Genauso wurden die PointZero3 und ähnliche Schwimmanzüge auf den Markt geworfen, um das Reglement bei Neoverbot zu umgehen. Also ist es doch positiv zu sehen, wenn jemand den Mut hat und dieses ständige Schlupflochsuchen unterbindet.
Wenn jetzt noch konsequent Lutschen und Blocken geahndet würde...

Gruß
GrrIngo

Mr.A 29.08.2011 17:14

Also ist es nun erlaubt bei kühleren Temperaturen ein Longsleeve von Skins zu tragen oder nicht? Denn ich sehe es nur ungern ein bei widrigen Bedingungen irgendein langsam trocknendes, schlabberndes Oberteil zu tragen. Notfalls hilft nur ein Tank-Top+ Armlinge von Skins, 2XU und Co.

Für mich jedenfalls sehr unverständlich.

Zitat:

Kompressionskleidung beim Schwimmen

Die TK hat bereits eine Erläuterung zu dem Begriff „Kompressionskleidung“ in der SpO auf der DTU-Homepage veröffentlicht.

In der SpO steht unter:

F Das Schwimmen
F1 Allgemeine Bestimmungen
g) Verboten sind Hilfsmittel wie z.B. Flossen, Handschuhe, Socken, Kompressions-kleidung, Paddles und Schnorchel.

Um Unklarheiten in der Definition „Kompressionskleidung“ auszuräumen und weil der Markt bereits von einer Fülle von Kleidungsteilen in allen möglichen Varianten über-schwemmt wird ist der in Weilburg geprägte Begriff: „Unterhalb des Knies“ nicht mehr ausreichend und musste ergänzt werden.

Deshalb die neue Festlegung:

Unter verbotener Kompressionskleidung beim Schwimmen sind zusätzliche Kompressionskleidungsteile aller Art an Beinen und Armen zu verstehen.

Einteiler, Top, Shirt und Short mit Kompressionswirkung sind erlaubt.

Diese Unterlage erhält jeder BKR und LKRO direkt und muss auch an die Landes-kampfrichter weitergegeben werden!
Die TK erwartet, dass hiermit eine einheitliche Beurteilung und somit auch die ein-heitliche Auslegung der Sportordnung durch alle Kampfrichter im Einsatz gewährleistet wird.

06.04.2011
TK

maifelder 29.08.2011 17:20

....

hazelman 29.08.2011 17:22

Zitat:

Zitat von Mr.A (Beitrag 634290)
Also ist es nun erlaubt bei kühleren Temperaturen ein Longsleeve von Skins zu tragen oder nicht? Denn ich sehe es nur ungern ein bei widrigen Bedingungen irgendein langsam trocknendes, schlabberndes Oberteil zu tragen. Notfalls hilft nur ein Tank-Top+ Armlinge von Skins, 2XU und Co.

Für mich jedenfalls sehr unverständlich.

Die Antwort auf Deine Frage ist in der von Dir zitierten Stellungnahme der TK schon enthalten.

Liest Du:

"Unter verbotener Kompressionskleidung beim Schwimmen sind zusätzliche Kompressionskleidungsteile aller Art an Beinen und Armen zu verstehen.

Einteiler, Top, Shirt und Short mit Kompressionswirkung sind erlaubt."

Bedeutet:
Skins Langarm-Top mit Kompressionswirkung = erlaubt
Skins Kurzarm-Top & Kompressionsarmlinge (sofern es sowas gibt) = verboten!

hazelman 29.08.2011 17:23

Zitat:

Zitat von maifelder (Beitrag 634292)
Beim Schwimmen nein, sonst ja.

Markus? Fall mir jetzt nicht in den Rücken, s. oben!

maifelder 29.08.2011 17:33

Zitat:

Zitat von hazelman (Beitrag 634295)
Markus? Fall mir jetzt nicht in den Rücken, s. oben!



sorry, war etwas hektisch gerade.


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