triathlon-szene.de |  Europas aktivstes Triathlon  Forum

triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum (https://www.triathlon-szene.de/forum/index.php)
-   Challenge Roth (https://www.triathlon-szene.de/forum/forumdisplay.php?f=22)
-   -   Die andere Seite (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=14943)

Huibuh 16.07.2010 15:38

???
 
Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 422232)
Sagen wir mal so, die meisten Kunden wollen tollen Service aber nichts dafür bezahlen. ;)

Ihr Bestes geben ist meist ja doch der Fall, aber für die 95% die starten und eine gut organisierte Veranstaltung wollen. Der Rest hält eigentlich nur auf. Die meisten Veranstalter legen da IMHO schon die passenden Schwerpunkte. Eine handvoll ist wegen mangelnder Kulanz beleidigt, die konsequente Art erspart aber eine Menge Stress und sorgt dafür dass man sich mehr um die restlichen tausend Triathleten kümmern kann die am Start stehen.

Man muss sich auch mal überlegen was da je nach Veranstaltung hinter hängt: Name evtl. schon auf Urkunde vorgedruckt? Auf Startnummer? Hat der andere Startpass? Was ist wenn jemandem unter falschem Namen was passiert? Wie viel nimmt die Zeitmessfirma für die Änderung? Wie viel Zeit hat man kurz vor dem WK noch für diese Sachen? Braucht man ggf. einen weiteren Angestellten dafür? Zwei? Wie häufig wären Ab- und Ummeldungen wenn sie einfach gingen?

Gruß Meik

Sorry Meik, aber bei den Staffeln gehts ja auch den Starter zu ändern und Ersatzleute starten zu lassen. Wo ist da bitte der Unterschied? Die 15,- € Bearbeitungsgebühr wie bei den Staffeln hätte ich logischer Weise ja auch bezahlt. Das ist doch mit zweierlei Maß gemessen. Mal abgesehen davon das meine erstmalige Anfrage bereits im Mai war. Das sind 2 Monate vor der Veranstaltung.

faulenzer 16.07.2010 15:43

Da man hier ja von vielen Foris aufgefordert wurde mal genau die
Ausschreibung zu lesen, habe ich das natürlich gemacht.

Hier der von mir gelesene Abschnitt:
Ein Startplatztausch ist grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Zuwiderhandlung erhalten beide Athleten ein lebenslanges Startverbot beim Challenge Roth.

Der Veranstalter behält sich vor, aus für ihn wichtigem Grunde Anmeldungen zurückzuweisen bzw. Startverbot zu erlassen.

Der Veranstalter hat außerdem jederzeit das Recht, aus für ihn wichtigem Grund Athleten in Absprache mit dem Wettkampfgericht zu disqualifiziern.

Teilnehmer, die wegen offensichtlichen Betrugs disqualifiziert werden, erhalten ein lebenslanges Startverbot beim Challenge Roth.


Ein Startplatztausch hat ja wohl noch nicht stattgefunden.
Von einer Strafe für einen "versuchten" Startplatztausch
steht da aber nichts.
Auch ist von offensichtlichem Betrug die Rede, nicht
von "versuchtem"
Das Wettkampfgericht hat wohl noch keine Disqualifikation
ausgesprochen und kann dies wenn dann nur aufgrund der
Sportordnung, dort ist aber unter D2g auch nur von einer
erfolgten Startnummernübertragung die Rede.
Also bleibt nur der zweite Satz
"aus für ihn wichtigem Grunde Anmeldungen zurückzuweisen bzw. Startverbot zu erlassen"

Mag also der "versuchte" Betrug ein wichtiger Grund sein,
dann kann er ein Startverbot aussprechen. Von einer
Vertragsstrafe in Höhe der Startgebühr steht da aber nichts.


Da würde mich ja schon mal die Meinung eines Anwalt
interessieren :cool:

Klugschnacker 16.07.2010 15:44

Wir sollten akzeptieren, dass für das TeamChallenge heute, am Freitag vor dem Rennen, andere Dinge im Vordergrund stehen, als hier im Forum zu dieser Angelegenheit Stellung zu beziehen.

Im Moment können wir den Sachverhalt nur aus einseitiger Perspektive einer Betroffenen betrachten. Das reicht meistens nicht aus, um sich ein faires Urteil zu bilden, denn jedes Ding hat zwei Seiten.

Grüße,
Arne

bse 16.07.2010 15:44

Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 422232)
...
Man muss sich auch mal überlegen was da je nach Veranstaltung hinter hängt: Name evtl. schon auf Urkunde vorgedruckt? Auf Startnummer? Hat der andere Startpass? Was ist wenn jemandem unter falschem Namen was passiert? Wie viel nimmt die Zeitmessfirma für die Änderung? Wie viel Zeit hat man kurz vor dem WK noch für diese Sachen? Braucht man ggf. einen weiteren Angestellten dafür? Zwei? Wie häufig wären Ab- und Ummeldungen wenn sie einfach gingen? ...

Genau darum geht's ja. Horrende Startgelder Verlangen und nur das Allernötigste dafür tun.

Darf ich mal fragen was/wo du arbeitest? Im "wahren Leben" fragt keiner ob's einfach ist. Er will - zu Recht - seinen Service.

(Oder meinst du es ist einfach Geräte in den hintersten Winkeln der Erde [und ich meine wirklich gaaaanz hinten :) ] zu servicen?)

Meik 16.07.2010 15:45

Um es mal auf den Punkt zu bringen: Wenn ich mich irgendwo anmelde akzeptiere ich die AGBs der Veranstaltung.

Bei Staffeln ist das einfacher: Die startet ja weiterhin unter gleichem Staffelnamen auch wenn sich ein Teilnehmer ändert. Geld zurück kriegen die auch keins wenn man nach einem best. Stichtag abmeldet. Und die Plätze sind jetzt nicht sooo begehrt. Bei schnell ausgebuchten Veranstaltungen will man schlicht einen Schwarzmarkt mit Startplätzen unterbinden.

Huibuh 16.07.2010 15:46

;-)
 
Zitat:

Zitat von faulenzer (Beitrag 422239)
Da man hier ja von vielen Foris aufgefordert wurde mal genau die
Ausschreibung zu lesen, habe ich das natürlich gemacht.

Hier der von mir gelesene Abschnitt:
Ein Startplatztausch ist grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Zuwiderhandlung erhalten beide Athleten ein lebenslanges Startverbot beim Challenge Roth.

Der Veranstalter behält sich vor, aus für ihn wichtigem Grunde Anmeldungen zurückzuweisen bzw. Startverbot zu erlassen.

Der Veranstalter hat außerdem jederzeit das Recht, aus für ihn wichtigem Grund Athleten in Absprache mit dem Wettkampfgericht zu disqualifiziern.

Teilnehmer, die wegen offensichtlichen Betrugs disqualifiziert werden, erhalten ein lebenslanges Startverbot beim Challenge Roth.


Ein Startplatztausch hat ja wohl noch nicht stattgefunden.
Von einer Strafe für einen "versuchten" Startplatztausch
steht da aber nichts.
Auch ist von offensichtlichem Betrug die Rede, nicht
von "versuchtem"
Das Wettkampfgericht hat wohl noch keine Disqualifikation
ausgesprochen und kann dies wenn dann nur aufgrund der
Sportordnung, dort ist aber unter D2g auch nur von einer
erfolgten Startnummernübertragung die Rede.
Also bleibt nur der zweite Satz
"aus für ihn wichtigem Grunde Anmeldungen zurückzuweisen bzw. Startverbot zu erlassen"

Mag also der "versuchte" Betrug ein wichtiger Grund sein,
dann kann er ein Startverbot aussprechen. Von einer
Vertragsstrafe in Höhe der Startgebühr steht da aber nichts.


Da würde mich ja schon mal die Meinung eines Anwalt
interessieren :cool:


zumal ich nicht mal den Betrugsversuch gestartet habe. Hätte ja sonst keinen Aushang ins Schaufenster eines Sportgeschäftes gehängt und eine e-mail an den Veranstalter gesandt.

dude 16.07.2010 15:47

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 422241)
Wir sollten akzeptieren, dass für das TeamChallenge heute, am Freitag vor dem Rennen, andere Dinge im Vordergrund stehen, als hier im Forum zu dieser Angelegenheit Stellung zu beziehen.

Ich kenne einen Triathlonladen in NYC, die haben einen Angestellten, der nur fuer online Kommunikation zustaendig ist.

Badekaeppchen 16.07.2010 15:47

Zitat:

Zitat von faulenzer (Beitrag 422239)
Also bleibt nur der zweite Satz
"aus für ihn wichtigem Grunde Anmeldungen zurückzuweisen bzw. Startverbot zu erlassen"

Mag also der "versuchte" Betrug ein wichtiger Grund sein,
dann kann er ein Startverbot aussprechen. Von einer
Vertragsstrafe in Höhe der Startgebühr steht da aber nichts.

Der wichtige Grund lag wohl in der Meinungsäußerung darüber hier im Forum.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:33 Uhr.

Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.