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???
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Da man hier ja von vielen Foris aufgefordert wurde mal genau die
Ausschreibung zu lesen, habe ich das natürlich gemacht. Hier der von mir gelesene Abschnitt: Ein Startplatztausch ist grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Zuwiderhandlung erhalten beide Athleten ein lebenslanges Startverbot beim Challenge Roth. Der Veranstalter behält sich vor, aus für ihn wichtigem Grunde Anmeldungen zurückzuweisen bzw. Startverbot zu erlassen. Der Veranstalter hat außerdem jederzeit das Recht, aus für ihn wichtigem Grund Athleten in Absprache mit dem Wettkampfgericht zu disqualifiziern. Teilnehmer, die wegen offensichtlichen Betrugs disqualifiziert werden, erhalten ein lebenslanges Startverbot beim Challenge Roth. Ein Startplatztausch hat ja wohl noch nicht stattgefunden. Von einer Strafe für einen "versuchten" Startplatztausch steht da aber nichts. Auch ist von offensichtlichem Betrug die Rede, nicht von "versuchtem" Das Wettkampfgericht hat wohl noch keine Disqualifikation ausgesprochen und kann dies wenn dann nur aufgrund der Sportordnung, dort ist aber unter D2g auch nur von einer erfolgten Startnummernübertragung die Rede. Also bleibt nur der zweite Satz "aus für ihn wichtigem Grunde Anmeldungen zurückzuweisen bzw. Startverbot zu erlassen" Mag also der "versuchte" Betrug ein wichtiger Grund sein, dann kann er ein Startverbot aussprechen. Von einer Vertragsstrafe in Höhe der Startgebühr steht da aber nichts. Da würde mich ja schon mal die Meinung eines Anwalt interessieren :cool: |
Wir sollten akzeptieren, dass für das TeamChallenge heute, am Freitag vor dem Rennen, andere Dinge im Vordergrund stehen, als hier im Forum zu dieser Angelegenheit Stellung zu beziehen.
Im Moment können wir den Sachverhalt nur aus einseitiger Perspektive einer Betroffenen betrachten. Das reicht meistens nicht aus, um sich ein faires Urteil zu bilden, denn jedes Ding hat zwei Seiten. Grüße, Arne |
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Darf ich mal fragen was/wo du arbeitest? Im "wahren Leben" fragt keiner ob's einfach ist. Er will - zu Recht - seinen Service. (Oder meinst du es ist einfach Geräte in den hintersten Winkeln der Erde [und ich meine wirklich gaaaanz hinten :) ] zu servicen?) |
Um es mal auf den Punkt zu bringen: Wenn ich mich irgendwo anmelde akzeptiere ich die AGBs der Veranstaltung.
Bei Staffeln ist das einfacher: Die startet ja weiterhin unter gleichem Staffelnamen auch wenn sich ein Teilnehmer ändert. Geld zurück kriegen die auch keins wenn man nach einem best. Stichtag abmeldet. Und die Plätze sind jetzt nicht sooo begehrt. Bei schnell ausgebuchten Veranstaltungen will man schlicht einen Schwarzmarkt mit Startplätzen unterbinden. |
;-)
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zumal ich nicht mal den Betrugsversuch gestartet habe. Hätte ja sonst keinen Aushang ins Schaufenster eines Sportgeschäftes gehängt und eine e-mail an den Veranstalter gesandt. |
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