Zitat:
Zitat von Cruiser
(Beitrag 277334)
Gut auch, das solche Typen immer gleich Rechtsanwälte zur Seite stehen haben, die versuchen, noch das beste für die Galgenvögel rauszuholen...:Nee::(
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Zitat:
Zitat von maifelder
(Beitrag 277362)
Naja, für Geld eher nicht, eher aus Publicitygeilheit und dann als 2ten Grund Geldgeilheit.
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Sagt 'mal, geht's noch? :-((
Den Beschuldigten wird ein Tötungsdelikt vorgeworfen, da ist ein Verteidiger zwingend erforderlich (§ 140 Abs. 1 Nr. 2 StPO); zur Not wird einer gerichtlich bestellt (§ 141 StPO).
Dessen ungeachtet ist es doch wohl völig normal, wenn jemand sich im Rahmen eins Strafverfahrens eines Rechtsbeistands bedient. Dieser Rechtsbeistand ist dann verpflichtet, im Rahmen von Recht und Gesetz das Beste für seinen Mandanten zu versuchen, anderenfalls produziert er einen Haftungsfall.
Vielleicht solltet Ihr 'mal Eure Einstellung zum Rechtsstaat überdenken. :Nee:
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