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Aber wäre in Köln Neoprenpflicht gewesen? Gerade auf den kürzeren Distanzen, auf denen eher mal Anfänger oder unerfahrene Schwimmer unterwegs sind, wird sicher nicht flächendeckend mit Neo geschwommen. M. |
Ein Boot auf dem Fühli mit den ganzen Leinen unter Wasser?
Wo sollte man die Taucher denn auf den 1,9km hin und 1,9km zurück sinnvollerweise einsetzen? |
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Als fixere Zahl steht aber auch: "Deutsche Triathlon Union besteht aus 16 Landesverbänden mit 1.554 Vereinen und insgesamt 58.733 Mitgliedern, darunter 27.627 DTU-Startpassinhaber." Spekulativ ist vielleicht nicht das richtig gewählte Wort meinerseits, allerdings fehlen die ganz konkreten Infos an was es denn lag. Und da wird dann spekuliert... Wußte Jeschke bspw. schon sehr frühzeitig von der Straßenproblematik und der Taucherauflage und "spekulierte" (so wie ich es nun tue) darauf, dass die Stadt sich nicht traue, so ein Großevent abzusagen? Besser verständlich was ich meine? Wir diskutieren teilweise um "Fakten", die wir gar nicht haben? Wieso machte er keinen Duathlon? Weil das Team sich tasächlich dagegen entschied und ihm damit die Hände gebunden waren? Wollte die Stadt keinen Aufschub mehr gewähren, weil es schon Streitereien um die Radstrecke gab, etc. Ich sehe lediglich unterm Strich: Ein großes Triathlonwochenende ist ausgefallen. An der Schuldfrage mag ich mich aber derzeit nicht beteiligen. |
[quote=JensR;1477093]ich glaube, das kann jeder selber entscheiden, in was für einem Hotel er nächtigt. Und ja, wenn er das gebucht hat, ohne es stornieren zu können, dann ist das für ihn ärgerlich. Ich finde nicht, dass man sich darüber lustig machen muss.
Wenn du mich zitierst, dann gerne auch ohne den relativierenden Teil zu löschen. Natürlich kann jeder nächtigen wo er will - ich gehöre im Notfall auch zu denen, denen es wert ist ein schönes Hotel zu nehmen, wo sich meine Frau auch wohl fühlt und wir ein schönes Wochenende haben. Nur kann ich halt nicht in die Welt Posaunen, dass das zwingende Ausgaben sind, die man mir armen geprellten Menschen ersetzen muss, wenn man in Köln auch für die Hälfte noch sehr gut unterkommt |
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Das kann man gut finden und zum ultimativen Prüfstein der Redlichkeit eines Veranstalters erheben. Man kann aber auch anderer Meinung sein und dafür vernünftige Argumente haben. Der Veranstalter des Ironman Germany und des Ironman Regensburg bemängelte beispielsweise, dass die DTU zwar das Geld von den großen Langdistanzen nähme, im Gegenzug aber zu wenig für die Langstrecke täte. Ganz im Gegenteil: Es gab sogar den Beschluss der ITU, keinerlei WTC-Rennen mehr zu genehmigen. Davor, im Jahr 1995, drohte die ITU, sämtliche Athleten zu sperren, die beim Ironman Hawaii starten. Ein weiteres Argument ist, dass die Interessen des Verbandes nicht identisch sind mit den Interessen der Triathleten, die ihn über Veranstalterabgaben unfreiwillig mitfinanzieren sollen. In gleicher Weise ist auch das Interesse der deutschen Radsportler nicht identisch mit den Interessen des Bundes Deutscher Radfahrer. Ich persönlich bin begeisterter Radfahrer, hätte aber gegen den BDR einiges an Kritik vorzubringen. Oft wird so getan, als richte sich jemand gegen die Interessen der Allgemeinheit der Triathleten, weil er den Verband nicht mitfinanzieren möchte. So wird das Thema moralisch aufgeladen. Das halte ich für falsch, und genau das ist mein Punkt, um den es mir hier geht. Wir sollten Verständnis auch für die jeweils andere Seite aufbringen, denn für beide Standpunkte gibt es gute Argumente. |
…Klugschnacker: Hätte gerne meine eigenen Rechte hier im Forum
Hallo Arne!
Gemäß deiner Argumentation pro Jeschke in der Situation „DTU genehmigt, nicht genehmigt/Verträge einhalten“ schlage ich folgendes vor: Jeder hier angemeldete User darf Regeln überschreiten, ohne dass du ihn sanktionierst. Werbekunden deiner Plattform können bezahlen, müssen aber nicht. Dennoch stehen ihnen die gleichen Rechte zu. Platzt eine Bezahlung des Filmstreams auf Seiten eines Kunden, verzichtest du auf eine geldliche Forderung. Das ist natürlich ironisch gemeint, trifft aber ein wenig den Punkt, finde ich. Genehmigung als Gütesiegel Hätte Cologne Triathlon Weekend mit dem Verband kooperiert, wäre alleine durch die fachliche Begleitung (Technischer Delegierter, Einsatzleiter) spätestens drei Tage vorher klar geworden, dass die Veranstaltung aufgrund bis dahin nicht existenter endgültiger Genehmigungen und unerfüllter Auflagen so nicht stattfinden kann. Insofern kann man sagen, eine Genehmigung „kann“ eine Art Gütesiegel sein. Verbände als Unterstützer In der Vergangenheit hat es übrigens auch sehr kurzfristige Hilfsmaßnahmen anderer Landesverbände in Köln gegeben, um die Veranstaltung in letzter Minute zu retten. So wurden, aufgrund der durch den Ausrichter bedingten sehr späten Einigung mit dem NRWTV bzw. DTU in einem Jahr ganz zeitnah Kampfrichter auch außerhalb NRWs gesucht und gefunden, welche die Veranstaltung begleiten. Naturgemäß wird die Einteilung der ehrenamtlichen Kampfrichter ja basierend auf dem Genehmigungsantrag idealerweise weit vor der Saison gemacht. Man tat das damals den Triathleten zuliebe. Erschreckend Ich finde es unverantwortlich bis erschreckend, wie hier einige mit den Auflagen bzgl. Helfern und Rettung umgehen. Eine solche Großveranstaltung muss so gut es geht abgesichert sein, auch zum Schutz anderer Veranstaltungen. Passiert etwas und gibt es hinterher nachweisliche Fehler in den Auflagen, werden die Bedingungen für andere Ausrichter unter Umständen noch schärfer. Es ist also im Interesse aller Triathleten, dass Behördenauflagen erfüllt werden. Wenn also die Stadt Köln seit 2015 sagt, es muss ein professionelles Tauchteam zur Rettung da sein, dann muss dieses organisiert werden. Und wenn es in 2017 einen Todesfall gab, der beim Schwimmen passierte, dann ist eine bestmöglicher Absicherung dieses Bereiches Pflichtaufgabe, im Interesse aller. Wenn jetzt auch noch klar wird, was an der strengeren Kontrolle der Auflagen der Hintergrund sein soll (anhängige Klage der Witwe gegen die Genehmigungsbehörden), dann sollten die letzten Kritiker der Rettungsauflagen schnellstens verstummen. Es sei denn, man möchte bundesweit höhere und schärfere Bedingungen.... Zu sagen, so eine sinngemäße Aussage von Herrn Jeschke, „Triathleten tragen alle Neoprenanzüge, die treiben eh nach oben.“ in Verbindung von Kritik an den Taucherauflagen, finde ich schon menschenverachtend. Es tragen außerdem nicht alle Neoprenanzüge, dass weiß auch dieser Herr nur allzu gut. |
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Meinst Du die Regel der DTU-Landesverbände, ihre Athleten bei Teilnahme eines Rennens wie Köln für ein Jahr zu sperren? |
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Ja, der Vergleich hinkt etwas... aber zeigt ganz gut auf, was IMHO die meisten deiner Kritiker auf den letzten Seiten zum Ausdruck bringen wollten. Ich denke niemand hier wünscht UJ etwas schlechtes und wir sind alle dankbar für seinen Einsatz in Köln (und die letzten Jahre in Dresden). Aber ihn in Schutz zu nehmen gegen jedes sachliche Argument obwohl (Vorsicht: Mutmaßung) viel auch von seiner Seite schief gelaufen ist und das im Rückblick der letzten Jahre nicht aus Versehen, sondern mit System bzw. Vorsatz oder wider besserem Wissen, das ist mir zu einseitig. Super-Sicherlich teils aufgrund deiner persönlichen Bekanntschaft-pimpf |
Nicht kompliziert....
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Wenn ich mich hier im Forum anmelde, akzeptiere ich deine Regeln. Verstoße ich gegen die Regeln, muss ich die Konsequenzen tragen. Da verfährst du nicht anders mit den Mitgliedern dieses Forums wie die DTU mit ihren Mitgliedern. Und in der Vergangenheit waren die Entscheidungen bzgl. Wettkampfsperren aufgrund von Teilnahmen an sportrechtlich ungenehmigten Veranstaltungen in der Regel eher erzieherischen Charakters, d.h., sie glichen einer Verwarnung. Ist doch nicht so kompliziert, oder? In Bezug auf Verträgen gilt das gleiche: Du erwartest eine Bezahlung für deine Leistung. Gleiches umgekehrt. Das gilt aber auch für die angemeldeten Triathleten in Köln. |
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Im Unterschied dazu gelten die Regeln eines Sportverbandes nicht für alle Bürger, sondern nur für jene, welche sie ausdrücklich akzeptiert haben. Du kannst eine Verbandsregel nicht für alle Bürger verpflichtend machen, etwa für alle Nichtmitglieder eines Verbands. Zitat:
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Man sollte sich klar darüber sein, das Verbände nicht einfach machen können was sie wollen. Deshalb ist jegliche argumentativ-kritische Position Regeln gegenüber zunächst auch legitim. Ich unterstütze daher ausdrücklich Arnes Kritik an der Sperre für Startpassinhaber, falls diese an einer nicht durch die DTU genehmigten Veranstaltung teilnehmen. Ich bin der Meinung, dass die DTU mit dieser Regelung ihre Monopolstellung ausnutzt und damit unverhältnismäßig in die Persönlichkeitsrechte der Startpassinhaber eingreift. Sorry für das OT und den Zwischenruf :Blumen: |
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Wenn Arne in seine AGB schreiben würde, dass alle Abo-Inhaber gesperrt werden, wenn sie andere Triathlon-Online-Plattformen nützen, man aber „straffrei“ ausgeht, wenn man die Filme einzeln und ohne Abo zahlt, wäre vermutlich die Anzahl der Abonnenten deutlich geringer. Der Verband schränkt seine Startpassinhaber, die sowieso über den Startpass und die Vereinsmitgliedschaft den Verband unterstützen, deutlich ein gegenüber Nichtstartpassinhaber. M. Nebenbei: Die sportrechtliche Genehmigung hätte an der Absage in Köln vermutlich nichts geändert, da diese vor der behördlichen Genehmigung erfolgt wäre (die DTU erdreistet es sich ja sogar in der Veranstaltungsordnung der Behörde vorzuschreiben bzw. zu empfehlen, dass diese die behördliche Genehmigung von der sportrechtlichen Genehmigung abhängig machen soll). Hätte seitens des Verbandes irgendjemand zu einem späteren Zeitpunkt geprüft, ob die behördliche Genehmigung vorliegt? Ich vermute nein. |
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Die Regeln der DTU gelten nicht für alle Bürge, nur für die Bürger die an Wettkämpfen teilnehmen, die eine Genehmigungsnummer eines Landesverbandes haben. Dort teilzunehmen wird niemand gezwungen. Sehe ich das richtig, daß für nicht Startpaßinhaber die Draftingregeln nicht gelten und auch abkürzen OK ist. Müssen sich auch Vereinsmitglieder an diese Regeln halten, Athleten ohne Vereinsmitgliedschaft aber nicht? Ich betone mir geht es nicht darum ob das bei einer Verbandsgenehmigten Veranstaltung besser oder schlechter kontrolliert wird. Lediglich die frage für welche Athleten der DTU bei einer Verbandsgenehmigten Veranstaltung von wem befolgt werden müssen. |
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Ich denke man sollte die Triathleten ohne Startplatz dann mal auf ihr Haftungs- und Unfallrisiko bei einem Unfall aufmerksam machen. Radfahren im Straßenverkehr ist mit erheblichem Risiko verbunden und auf alle Fälel be Wettkämpfen durch normale Versicherungen abgedeckt..... |
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Gruss, Jens |
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Im Gegensatz zur privaten Haftpflichtversicherung ist m.E. - freilich je nach Lebenssituation - eine Unfallversicherung eher unnötig. Persönlich halte ich für mich die Versicherung über den Verband für entbehrlich. Zumal solche Versicherungen ja meist nur leisten, wenn das Mitglied keine eigene Versicherung hat, die vorrangig in die Leistungspflicht geht. :Blumen: |
Ich fand den Thread-Titel vor der Änderung durchaus passend und zutreffend, da es nicht ganz allgemein um den Köln-Triathlon ging sondern um den Umstand, dass keine Genehmigung durch den Verband vorlag.
Gibt es einen besonderen Grund für diese ungewöhnliche Handlung :confused: ? |
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Du hast wohl recht und manche Kommentare (auch von mir!) gingen vllt ein bischen übers Ziel hinaus. Worauf ich eigentlich auch nur hinweisen wollte - wenn man sich in die Öffentlichkeit (dieses Forum) begibt mit aussagen ala 240 Euro pro Nacht und 80 eur Verpflegung muss man mE damit rechnen, dass andere, bei denen das Geld nicht so locker sitzt das nicht besonders sympathisch rüberkommt. Daher mein Vergleich zum Wagnerzitat. Sollte ich jemandem in einer sicher beschissenen (das streitet nun wirklich keiner ab!) Situation noch nachgetragen haben bitte ich diesen ehrlich um Entschuldigung! |
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Übrigens mal was Positives für die CTW Starter 2019. Der Triathlon Poggersdorf gibt für diesjährige Köln Starter einen Rabatt von 33% auf einen Start in 2020
Ersparnis MD ca 52€ LD ca. 81,50€ |
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Die Änderung der Headline dieses Fadens ist sinnentstellend. Eine seltsame Maßnahme. |
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Aus meiner Sicht geht es mittlerweile nicht mehr allein im die unterbliebene Beantragung einer Genehmigung durch den Triathlon-Landesverband, sondern auch um die Absage sämtlicher Rennen des Kölner Triathlon Wochenendes, um die Situation mit der örtlichen Verwaltung, um juristisch geltend zu machende private Ansprüche gegen den Veranstalter, um das menschliche Wesen des Organisators, sowie um mögliche Nachfolgeveranstaltungen. Deswegen habe ich den Titel dieses Threads neutraler formuliert, dabei inkauf nehmend, Teil einer Verschwörungstheorie zu werden. :Lachen2: Diesen Thread als Moderator ontopic zu halten, im Sinne des ursprünglichen Titels, bei dem es um die Genehmigung durch den Landesverband ging, ist praktisch unmöglich. Das Thema wird viel breiter diskutiert. Es hilft daher dem Moderator, wenn das Thema etwas allgemeiner formuliert ist, falls das für Euch eine Rolle spielt. |
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Andererseits ist es es nicht so daß die beiden genannten von mir angesprochenen Regeln bei allen Triathlonwettkämpfen gelten. Das Windschattenverbot ist bei Wettkämpfen auf den kurzen Distanzen nicht gültig. So weit mir bekannt ist allerdings bei allen MD/LD Wettkämpfen die genehmigt sind. Eine ungenehmigte Veranstaltung könnte diese aufheben. Zudem hast Du ja auch meine einleitende Frage mitzitiert, welche Regel Du meinst. Jetzt schreibst Du halt welche Du nicht meinst. Interessieren würde mich schon welche Regeln des Verbandes Deiner Meinung nach nicht Startpaßinhabern/Vereinsmitgliedern nicht für andere Teilnehmer verpflichtend sein kann? |
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Wir sind uns doch im Grundsatz einig, sodass ich befürchte, wir verschwenden hier unsere Zeit (und die der Mitleser). :Blumen: Das Erheben einer Gebühr für alle Starter eines Triathlons ist nicht die einzige Möglichkeit eines Landesverbandes, sich zu finanzieren. Er hat durchaus noch andere Möglichkeiten, beispielsweise über einen Mitgliedsbeitrag. Das beträfe dann nur jene Triathleten, die über ihre Vereine freiwillig Mitglieder des Verbandes sind. Es beträfe nicht mehr auch jene Sportler, die gar nichts mit dem Verband zu tun haben. Der Verband hat sich jedoch dafür entschieden, auch Nichtmitglieder zur Kasse zu bitten. Über die Höhe der Gebühr sowie deren Verwendung haben die Nichtmitglieder (immerhin die Mehrheit der Triathleten) keinerlei Mitspracherecht, sondern haben den Betrag und dessen Verwendung einfach hinzunehmen. Harzt es an dieser Stelle nicht etwas? :Blumen: |
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Super-mir fällt nix dummes ein-pimpf |
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(Mitglieder sind nicht nur die Startpassinhaber, sondern die Vereinsmitglieder, die an ihren jeweiligen Triathlon-Landesverband angeschlossen sind. Genau genommen ist nicht der einzelne Sportler Mitglied des Verbandes, sondern die Vereine. Über die Mitgliedschaft im Verein ist man mit dem Verband verbandelt. Falls der Verband hier irgendwelche Vereinsaktivitäten bezahlt (welche?) – warum sollten zu deren Finanzierung auch alle Nichtmitglieder herangezogen werden?) |
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Vorhin war es, wenn ich dich richtig verstanden habe , daß der Verband Vereinslose Athleten zur Finanzierung heranzieht. Jetzt scheint mir lediglich die höhe der Abgaben ein Problem für Dich zu sein. |
Ich bin auch kein Fan von Verbänden und Zwangsabgaben finde ich auch doof.
Ich glaube aber das Veranstalter und Verband gut gegenseitig voneinander profitiern und letzlich geht es auch darum Solidarität zu zeigen. Nicht mit dem Verband oder dem Veranstalter sondern mit unserem Sport. Wir sind nun mal ein elitäres, individuelles Grüppchen und wenn die Vereinsarbeit nicht auch von Vereinlosen mitgetragen wird, kann sich der Sport nicht weiterentwickeln. Wenn man bedenkt wie niedrig die Abgabe pro Sportler ist und das diese direkt vom Veranstalter auf den Athleten umgelegt werden kann, finde ich es absolut ok das zu bezahlen. Ohne Solidarität gehts eben nicht. In diesem Sinne: avanti popolo alla ricossa ;) Aber auch das ist nur meine Meinung und kann auch ganz anders gesehen werden.:Blumen: |
Habe ich denn eine eigene Wahl ob ich einen Startpass beantrage? Möchte ich in der Liga starten, muss ich ja einen Startpass beantragen (hab ich zumindest gesagt bekommen).
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Mensch, Arne....
Lieber Arne,
spätestens jetzt, bei Absage der Veranstaltung Köln, müsste doch mitsamt den bisher bekannten Infos klar sein, dass der Niedergang dieser Triathlonveranstaltung am wenigsten mit dem in 2019 nicht beteiligten NRWTV und den dortigen Abgaben von 150€ pro Termin sowie 2€/SP, 4€/OD, 6€/MD, 10€ LD zu tun hat. http://www.nrwtv.de/dl.php?file=/med...on_vt_2016.pdf Gemessen an den Startgeldern von 49€/SP, 64€/OD, 155€/MD, 209€/LD im übrigen ein eher kleinerer Betrag. Wie das beim NRWTV läuft, ist mir nicht bekannt, in Niedersachsen jedoch bekommt der Ausrichter dafür eine stark vergünstigte Versicherung für seine Veranstaltung und die Helfer, auch für diejenigen, die nicht (!) Mitglied eines Vereins/Verbandes sind. In Niedersachsen bekommt dafür eine solch große Veranstaltung mit Preisgeld auch einen zuständigen Kampfrichter, der in seiner Funktion (TD/EL) weit im Vorfeld bis zum Wettkampftag auch Kontakt zum Ausrichter sowie den Behörden hält, und unter anderem einen Blick auf die Helferpläne, Streckenpläne, Genehmigungen, Absicherungen hat. Das geht so weit, wie vor vielen Jahren in der Landeshauptstadt geschehen, dass der Start erst dann freigegeben wird, wenn die geforderten Helfer/innen in der entsprechenden Anzahl an ihren Orten sind. Im Sinne der Sicherheit der Teilnehmer. Natürlich werden die Kampfrichter etc. noch extra berechnet, zumindest in NDS. Sie bekommen eine Pauschale für ihren eigentlich ehrenamtlichen Einsat, in NDS sind das 75€ für den Einsatzleiter, 60€ für den KR und 50€ für den TD, plus 0,30€ Fahrtkosten pro Kilometer. Versteuern muss der KR selbst. In NDS trägt der Verband im übrigen im ersten Ausrichtungsjahr diese Gebühren. In NRW liegt die Gebühr bei ca. 80€ plus Fahrtkosten, maximal aber bei 150€ pro KR. Im übrigen gilt das für den ganzen Tag, in Köln bei einer LD kann das ein ganz schön langer Einsatz sein. Die Ausbildung der KR, Fortbildung und der Verwaltung ist ebenso wie die Ausstattung ein nicht zu unterschätzender Auffwand für den Verband. Aber in Gänze lese ich aus einigen Ausführungen hier: „Back to the roots“ - Jeder darf machen, was er möchte. Jeder darf seine eigenen Regeln und Schiedsrichter aufstellen und vor allem: Ob ein Ausrichter die Auflagen einhält oder nicht, ist uns doch egal. |
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Stattdessen bin ich der Meinung,
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Ich finde die Umbenennung gut, denn es geht hier inzwischen schon lange um einen bunten Strauß von Themen rund um den Köln Triathlon.
Irgendwie hoffe ich auf Freistarts für Köln-Triathlon 2020 (oder andere Veranstaltungen des Veranstalters) weil ich irgendwie das Gefühl habe, das Geld gibt es wohl nicht zurück. Bei der Absage des zweiten Grüne Hölle Triathlon hat das 2013 ja auch geklappt. Gruß! |
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Falls Du mich meinst: Ich bin nicht dafür, dass jeder seine eigenen Regeln aufstellt. Ich sehe auch keinerlei Tendenzen in diese Richtung. Abweichungen vom seit zig Jahren geltenden "Standardregelwerk" sehe ich ein ganz klein wenig bei Großveranstaltungen wie Roth, wo man beispielsweise das Benutzen von Musikplayern gestattet (für mich okay). Oder durch den Verband selbst, der hin und wieder etwas an den Regeln ändert. Davon abgesehen halten wir uns doch alle an die seit Jahrzehnten geltenden Regeln. Das Schulen von Kampfrichtern durch den Verband finde ich gut und wichtig. Es ist in meinen Augen auch selbstverständlich, dafür zu bezahlen, genauso wie für andere Dienstleistungen wie Zeitnahme, Anmeldewesen, Streckensperrungen oder Wettkampfverpflegung. Dafür ist die Startgebühr da. Wir alle bezahlen mit dem Startgeld diese unerlässlichen Dienstleistungen. Selbstverständlich auch die Kampfrichter. Kritik gibt es doch erst für die Tatsache, dass der Verband aus den Startgebühren Gelder abzweigt, die nicht für den Wettkampf sind, sondern für seine eigenen Interessen. Das kann man gut finden, aber man kann es auch kritisieren. Für beide Standpunkte gibt es gute Argumente, die man respektieren kann. |
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Vor allem aber unterstützen wir als Gesellschaft die Vereine. Überlege mal, wer die Turnhallen, Schwimmbäder und Laufbahnen bezahlt hat, welche die Vereine und Mitglieder zu geringsten Tarifen nutzen können? Das sind die Steuerzahler. Wir tun eine Menge für die Vereine. Das zählt umso mehr, wenn man selbst nicht in einem Verein und damit auch kein Nutznießer dieser Einrichtungen ist. Ist es daher nicht in erster Linie umgekehrt, nämlich dass die Menschen, die nicht in Vereinen organisiert sind, etwas für die Vereine tun, ohne etwas dafür wiederzubekommen? Die Vereinsmitglieder sind in erster Linie die Nutznießer dieser gesellschaftlichen Privilegien. Da finde ich es schon in Ordnung, wenn sie anderen am Sonntag mal ne Trinkflasche hin halten. :Prost: |
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Da bleibt nicht viel Kritik am verhalten des Verbandes übrig. Die 3 aufgeführten Punkte sind ja lediglich Meinungen von Diskussionsteilnehmern zum Verband respektive Deine Interpretation von Postings. |
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