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keko# 15.10.2020 15:40

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1558324)
...

Ich sehe das so, dass wir eine Regierung haben, die schnell entscheiden muss und dies erfreulicherweise auch tut....

Ja, ist verständlich.
Krisenzeiten sind politisch auch immer sehr spannende Zeiten und man sollte daher trotzdem genau hinschauen, was gemacht wird.

Dafri 15.10.2020 15:43

Zitat:

Zitat von Estebban (Beitrag 1558319)
Der AG hat eine Fürsorgepflicht für seine MA. Also kann er von dir verlangen dass du einen Test machst, damit du niemanden ansteckst. Sollte aber eigentlich auch aus Rücksicht auf die Kollegen kein Problem darstellen sich schnell testen zu lassen?


Ist das wirklich so rechtlich festgelegt bei einer Rückkehr aus einem Nicht Risikogebiet? Habe da vom Betriebsrat andere Dinge mitbekommen,wissen tue ich es natürlich nicht.


https://www.hwk-koeln.de/artikel/dar...32,0,2196.html

dr_big 15.10.2020 15:54

Zitat:

Zitat von Tina (Beitrag 1558321)
Der Arbeitgeber kann einen Test verlangen, muss diesen dann aber auch bezahlen, ebenso kann er eine Quarantäne verlangen, muss diese aber auch vergüten.

Da bin ich anderer Meinung. Der Arbeitgeber kann dir einen Test anbieten, du hast aber das Recht abzulehnen ohne dass dir Nachteile entstehen dürfen. Der AG kann dann entscheiden ob er dich bezahlt nach Hause schickt oder doch lieber arbeiten lässt.

MattF 15.10.2020 15:55

Zitat:

Zitat von Schwarzfahrer (Beitrag 1558312)
A propos, reine Neugier: weiß jemand, inwieweit ein Arbeitgeber bei Rückkehr aus dem Familienurlaub (kein Risikogebiet) das Recht hat, vom Mitarbeiter einen Corona-Test zu verlangen, bevor er zur Arbeit zurückkehrt? (So geschehen beim Bekannten, Führungsposition bei einem lokalen Energieversorger). Muß sowas Teil einer Betriebsvereinbarung sein, oder geht es auch "einfach so"?



Dachte die Frage wäre relativ einfach zu beantworten ist sie aber nach kurzer Recherche doch nicht so ganz.

Wie immer bei Corona muss man abwägen.

Wichtig in dem Zusammenhang sind die Fürsorgepflichten.

Die hat der Arbeitgeber gegen alle seine Mitarbeiter (evtl. Kunden) aber auch die Mitarbeiter untereinander.

Grundsätzlich darf der Arbeitgeber allerdings nicht willkürlich für jeden egal wo der seinen Urlaub verbracht hat einen Test anordnen.

Er braucht schon eine gewisse Begründung. Klar wäre jemand käme aus einem Risikogebiet nur dann muss der sich eh testen lassen und s.o, auch der Arbeitnehmer hat eine Fürsorgepflicht gegen z.b. seine Kollegen.

Eine Begründung könnte aber auch sein, dass der Kollege früher oft auf Reisen in die ganze Welt gegangen ist und der AG nun den Verdacht hat, er war wieder wer weiß wo und vielleicht doch in einem Risikogebiet um einen Test anzuordnen (denn ich muss meinem AG ja auch gar nicht sagen wo ich im Urlaub bin oder ich lüge).

Wenn man jetzt einen Hotelrechnung z.b. aus einem Nichtrisikogebiet vorweist um den Verdacht zu entkräften, dann müssen sich letztlich die Juristen streiten was dann ist :cool: :cool: insbesondere ob Entgeltfortzahlung geleistet wird, bis der Prozess in 6 Monaten um ist :Lachanfall: :Lachanfall:


Edit und P.s. nur als Anmerkung, bei Führungskräften gilt auch nicht unbedingt Arbeitnehmerrecht kann sein muss aber nicht und nicht unbedingt zu allen Fragen.

dr_big 15.10.2020 16:01

Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 1558334)
Dachte die Frage wäre relativ einfach zu beantworten ist sie aber nach kurzer Recherche doch nicht so ganz.

Wie immer bei Corona muss man abwägen.

Wichtig in dem Zusammenhang sind die Fürsorgepflichten.

Die hat der Arbeitgeber gegen alle seine Mitarbeiter (evtl. Kunden) aber auch die Mitarbeiter untereinander.

Grundsätzlich darf der Arbeitgeber allerdings nicht willkürlich für jeden egal wo der seinen Urlaub verbracht hat einen Test anordnen.

Er braucht schon eine gewisse Begründung. Klar wäre jemand käme aus einem Risikogebiet nur dann muss der sich eh testen lassen und s.o, auch der Arbeitnehmer hat eine Fürsorgepflicht gegen z.b. seine Kollegen.

Eine Begründung könnte aber auch sein, dass der Kollege früher oft auf Reisen in die ganze Welt gegangen ist und der AG nun den Verdacht hat, er war wieder wer weiß wo und vielleicht doch in einem Risikogebiet um einen Test anzuordnen (denn ich muss meinem AG ja auch gar nicht sagen wo ich im Urlaub bin oder ich lüge).

Wenn man jetzt einen Hotelrechnung z.b. aus einem Nichtrisikogebiet vorweist um den Verdacht zu entkräften, dann müssen sich letztlich die Juristen streiten was dann ist :cool: :cool: insbesondere ob Entgeltfortzahlung geleistet wird, bis der Prozess in 6 Monaten um ist :Lachanfall: :Lachanfall:

Wer in einem ausserdeutschen Risikogebiet war, muss sich bei Rückkehr in Quarantäne begeben und beim Gesundheitsamt melden. Das darf der Arbeitgeber nicht durch einen selbst veranlassten Test aushebeln. Generell muss der Arbeitgeber erstmal der Aussage des Mitarbeiters glauben, dass er nicht in einem Risikogebiet war. Er darf auch nicht fragen wo du im Urlaub warst, er darf höchstens fragen, ob du in einem Risikogebiet warst.

Estebban 15.10.2020 16:10

Mal eine komplett unjuristische Frage - was spricht dagegen einen Test zu machen? Gerade wenn der AG ihn auch noch zahlt. Also mir fällt beim besten Willen kein Argument gegen einen Test ein. Außer halt das übliche „ich will aus Prinzip erstmal nicht, weil du willst“

LidlRacer 15.10.2020 16:11

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1558324)
Wenn wir alle Zeit der Welt hätten, wäre der Weg über die Judikative vermutlich besser. Nur, in einer sich schnell ändernden Lage wie der aktuellen Pandemie hat man nicht die Zeit, einen Gesetzesentwurf zu formulieren und das gesamte Prüfungs- und Abstimmungsverfahren zu durchlaufen.

Du meinst Legislative.

MattF 15.10.2020 16:12

Zitat:

Zitat von dr_big (Beitrag 1558335)
Wer in einem ausserdeutschen Risikogebiet war, muss sich bei Rückkehr in Quarantäne begeben und beim Gesundheitsamt melden. Das darf der Arbeitgeber nicht durch einen selbst veranlassten Test aushebeln.


Hatte ich auch genaus so gemeint. Da stellt sich die Frage nicht unbedingt.

Zitat:

Zitat von dr_big (Beitrag 1558335)
Generell muss der Arbeitgeber erstmal der Aussage des Mitarbeiters glauben, dass er nicht in einem Risikogebiet war.

Ok ich hab meine Quelle jetzt nochmal gelesen und du hast wohl recht, ich hab das falsch verstanden.


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