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Wenn der Golfstrom kippt, dann wird es in Europa kalt. Eigentlich müssen wir doch gar nichts gegen den Klimawandel unternehmen, einfach ein paar Jahre warten, dann wird es wieder kälter :Weinen:
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Es wird kälter aber höchst wahrscheinlich wird der bisherige Temperaturanstieg nur ausgeglichen. |
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In dem verlinkten Text heisst der letzte Abs. in meinem Verständnis umformuliert: Die Auswirkungen der aktuellen Regelung der Emissionsmengen auf die zukünftige Freiheit muss verhältnismäßig sein. D.h. die zu reduzierenden Emissionsmengen müssen proportional anteilig über die Zeit verteilt werden. Es geht dabei in diesem Abs.. gar nicht allgemein um Eingriff in die Grundrechte zugunsten des Klimaschutzes. Der Text sagt: Überlässt der heutige Staat primär der Zukunft die CO2-Reduktion, ist die Freiheit (der Entfaltung der eigenen Persönlichkeit nach Art. 2) in der Zukunft entsprechend eingeschränkter im Vergleich zu heute und die (Freiheits)Belastungen sind zukünftig höher. |
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Ich sehe es umgekehrt wie Du. Freiheit ist ein allgemeines Konzept, das sich auf die Fähigkeit eines Individuums bezieht, ohne äußere Einschränkungen zu handeln. Grundrechte sind weniger allgemein, sondern spezielle Rechte, die im Grundgesetz festgelegt sind. Freiheit ist aus meiner Sicht die Voraussetzung dafür, Grundrechte überhaupt wahrnehmen zu können. Zum Beispiel existiert das Grundrecht auf freie Wahlen. Dieses Grundrecht setzt voraus, dass die Parteien, welche zur Wahl stehen, unterschiedliche politische Programme vertreten. Denn würden alle Parteien das gleiche politische Programm vertreten, wäre eine Wahl zwischen diesen Parteien sinnlos. Folglich müssen die Parteien in gewissen Grenzen ihre politischen Ziele frei formulieren können. Tritt nun ein äußerer Zwang hinzu, wie beispielsweise der Klimawandel, werden die politischen Spielräume wesentlich verkleinert. Das berührt auch das Grundrecht auf freie Wahlen, denn diese Wahlen werden zunehmend sinnlos. Das Grundrecht auf freie Wahlen mag nach wie vor im Gesetz stehen, doch es lässt sich aufgrund der verkleinerten politischen Handlungsspielräume (politischen Freiheiten) nicht mehr sinnvoll wahrnehmen. Ich verstehe das Bundesverfassungsgericht so, dass es auf die Freiheit zur Wahrnehmung der Grundrechte abzielt. |
BVG sind die BerlinerVerkehrsBetriebe. Das Bundesverfassungsgericht ist BVerfG.
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Du missverstehst jedoch offenbar deren Aussage. Es wurde nicht danach gefragt, ob Deutschland im Jahr 2045 klimaneutral sei oder nicht. Du präsentierst stattdessen die Zahlen zu einer ganz anderen Frage, nämlich, was die Befragten von der aktuellen Klimabewegung halten. Dabei besteht ein deutlicher Bezug zu den Straßenblockaden, die weit überwiegend abgelehnt werden. Fakt ist: Die Notwendigkeit zum Klimaschutz hat in Deutschland nach wie vor eine große Mehrheit. Es besteht ein wissenschaftlicher Konsens zu der Frage, dass die aktuelle Regierung sich nicht an die Vereinbarungen des Pariser Klimaschutzabkommens hält. |
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Freiheitsrechte bilden neben den Gleichheits-, den Verfahrens- und den Teilhaberechten eine Kategorie der Grundrechte. Wichtige Freiheitsrechte sind danach: Allgemeine Handlungsfreiheit, Art. 2 Abs. 1 GG Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG) usf. . Zitat:
Ps: Wahlrecht gehört übrgens auch zu den Freiheitsrechten. Das Bundesverfassungsgerichtsurteil zielt m.E. primär auf die Begrenzung der Freiheit zur Festlegung der Emissionsquoten und deren Auswirkungen auif die Gesellschaft ab. |
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