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TriVet 25.07.2023 09:35

TAZ: Globale Hitzewelle
„Nur Europäer und Hunde liegen in der Sonne.“


Inzwischen sind die wiederkehrenden ärztlichen Warnungen im Fernsehen im sommerlicher Alltag auf der Tagesordnung. „Alle mit Herzproblemen, Kinder und ältere Menschen sollten vorsichtig sein, auch diejenigen, die draußen körperlich arbeiten“, lautet etwa eine Warnung der ägyptischen Fernsehstation DMC während der letzten Hitzewelle vor drei Wochen, mit dem Hinweis, entweder zu Hause oder im Schatten zu bleiben und einem alten ägyptischen Sprichwort zu folgen: „Nur Europäer und Hunde liegen in der Sonne.“

qbz 25.07.2023 09:36

Zitat:

Zitat von sabine-g (Beitrag 1716765)
Die Sommerhitzewelle in Südeuropa wäre ohne Klimawandel praktisch unmöglich.
Steht im Spiegel.

Für Interessierte: Im Tagesspiegel findet man die gleiche Studie frei zugänglich rezipiert und nicht hinter der Bezahlschranke.

Voldi 25.07.2023 09:38

Danke qbz :Blumen:

keko# 25.07.2023 10:00

Zitat:

Zitat von deralexxx (Beitrag 1716773)
Der eine macht das aus Spaß an der Freude, der andere macht das, weil es sein Job ist.

Ich hab mir gestern mal Strg+F über Privatjets und co angeschaut: https://www.youtube.com/watch?v=MbJOQsK42iE

...

Das Thema hatten wir schon oft, dass Reiche den höchsten C02-Ausstoß haben.
Ich stelle mal die These in den Raum, dass man auf internationaler Ebene an das Thema ganz anders rangehen würden, wären zuerst Superreiche die Leidtragenden des Klimwandels. ;)

Schwarzfahrer 25.07.2023 16:24

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1716754)
Warum liest Du Dir nicht einfach die Urteilsbegründung des Bundesverfassungserichts durch, anstatt Dich vor mittelalterlicher Jenseitsorientierung zu fürchten? Das sind 110 klar geschriebene Seiten, von denen Du zwei Drittel überfliegen kannst.

Dort sind auch Deine Fragen zur Verhältnismäßigkeit beantwortet.

Ich fürchte mich nicht vor Jenseitsorientierung, ich vergleiche Weltsichten und Wertungsskalen. Ansonsten reicht mir die Pressemeldung des BVG zum Thema, ist ausführlich genug, und ich könnte eine längere Abhandlung über die Punkte schreiben, die mir nicht einleuchten bzw. mich nicht überzeugen, oder die ich anders interpretiere als Du. Hier nur wenige Beispiele:
Zitat:

Die zum Teil in Bangladesch und Nepal lebenden Beschwerdeführenden stützen ihre Verfassungsbeschwerden vor allem auf grundrechtliche Schutzpflichten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG...
Hier fängt schon mein Unverständnis an: was geht unser GG Menschen an, die in Nepal oder Bangladesh leben? Es ist ein Grundgesetz für Deutschland, für deutsche Staatsbürger. Ich kann mir doch nicht beliebig aussuchen, welchen Landes Grundgesetz ich für mich in Anspruch nehme; wo ich lebe, danach muß ich mich richten.
Zitat:

Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind.
Dieser Satz stellt jegliche Freiheit grundsätzlich in Frage, nur weil jede Tätigkeit mit Emission verbunden ist. Dafür finde ich keine glaubhafte und belastbare Aussage, wie nach 2030 diese angedrohten Einschränkungen zu vermeiden seien; ich würde also eher folgern, behalten wir zumindest bis dahin die Freiheit, wenn danach diese uns eh weggenommen werden.

zwei weitere Absätze finde ich bemerkenswert:
Zitat:

kann nicht festgestellt werden, dass der Gesetzgeber mit diesen Bestimmungen gegen seine grundrechtlichen Schutzpflichten, die Beschwerdeführenden vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen, oder gegen das Klimaschutzgebot des Art. 20a GG verstoßen hat.
Also kam der Staat auch ohne dieses Urteil seinen Schutzpflichten nach.
Zitat:

Der Gesetzgeber hätte Vorkehrungen zur Gewährleistung eines freiheitsschonenden Übergangs in die Klimaneutralität treffen müssen, an denen es bislang fehlt.
Ziel muß also ein freiheitsschonender Übergang in die (zeitlich nicht absehbare) Klimaneutralität sein; diese "Freiheitsschonung würde ich natürlich für alle Menschen in Anspruch nehmen, d.h. jede Maßnahme muß entsprechend auf Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit verifiziert werden gegenüber der Freiheitseinschränkung.
Zitat:

Künftig können selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein
Im Umkehrschluß heißt das für mich, das dies aktuell nicht der Fall ist (und was in Zukunft sein wird, entzieht sich meiner Kenntnis ebenso, wie der des BVG).
Zitat:

Wegen der nach heutigem Stand weitestgehenden Unumkehrbarkeit des Klimawandels wären Verhaltensweisen, die zu einer Überschreitung der nach dem verfassungsrechtlichen Klimaschutzziel maßgeblichen Temperaturschwelle führten, jedoch nur unter engen Voraussetzungen – etwa zum Schutz von Grundrechten – zu rechtfertigen.
D.h. für mich, daß Grundrechte u.U. serh wohl über dem Klimaschutz stehen, und "klimaschädliches Verhalten" damit akzeptabel sein muß, wenn ansonsten Grundrechte verletzt werden.

So könnte man endlos über die Interpretation diskutieren; würde ich am liebsten mit den Richtern des BVG machen, um zu verstehen, was in deren Köpfen vorging; was wir alle dazu denken, ist unser Privatvergügen ohne Auswirkung, was Journalisten und Politiker dazu sagen, ist auch deren Privatmeinung, nur mit größerer Öffentlichkeitswirkung.

Klugschnacker 25.07.2023 16:33

Zitat:

Zitat von Schwarzfahrer (Beitrag 1716834)
Ich fürchte mich nicht vor Jenseitsorientierung, ich vergleiche Weltsichten und Wertungsskalen. Ansonsten reicht mir die Pressemeldung des BVG zum Thema, ist ausführlich genug, ...

Gut.

Hast Du verstanden, dass das Grundgesetz auch die Grundrechte der kommenden Generationen schützt? Und dass sich daraus Folgen (Pflichten bzw. Einschränkungen) für unser heutiges Handeln ergeben?

keko# 25.07.2023 20:39

Computermodelle prägen vermehrt unser Leben: deutlich sichtbar bei Corona und eben auch hier beim Klimawandel. Unsere Welt wird zunehmend algorithmisiert und mathematisiert. Computermodelle sind dabei Basis für weitreichende politische Entscheidungen. Wer ein wenig mehr darüber wissen will, ohne in die Tiefe einsteigen zu wollen, dem kann ich das Büchlein von Prof. Simeon (Uni Kaiserslautern): Die Macht der Computermodelle empfehlen. Es ist als ein Streifzug durch die verschiedenen Anwendungen von Computermodellen zu sehen.
:Blumen:

Schwarzfahrer 25.07.2023 21:27

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1716835)
Gut.

Hast Du verstanden, dass das Grundgesetz auch die Grundrechte der kommenden Generationen schützt? Und dass sich daraus Folgen (Pflichten bzw. Einschränkungen) für unser heutiges Handeln ergeben?

Ja, diese Interpretation des BVG kann man u.a. auch herauslesen. Die Betonung liegt für mich auf "auch", d.h. auch unsere Grundrechte sind wesentlich geschützt. Die Abwägung der Priorisierung der beiden gegeneinander ist Gegenstand von Debatten und Abwägungen, wo wir beide zu offenbar sehr unterschiedlichen Resultaten kommen.


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