Zitat:
Zitat von Klugschnacker
(Beitrag 1716753)
Das Bundesverfassungsgericht kann bei Grundsatzentscheidungen nicht heute Hü und morgen Hott sagen. Zur Verhältnismäßigkeit stellt das Gericht klar: Umweltschutz gehört zu unseren Staatszielen wie die Demokratie, Sozialstaat und die Rechtsstaatlichkeit. Mit zunehmender Erderwärmung überwiegen jedoch die Erfordernisse des Umweltschutzes.
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Schon klar und selbstverständlich. Aber Du weißt heute, dass sich das in den nächsten 20 Jahren garantiert nicht ändern wird (ok, niemand weiß was in der Zukunft sein wird :Blumen: ) ?! Ich sehe das nicht so klar, sollten wir in eine zunehmende Deindustrialisierung (derzeit sehen wir die höchsten Kapitalabflüsse), der Ausbau der Erneuerbaren nicht annähernd den Zeitplan einhält, Förderungen für private Haushalte ggf nur schleppend erfolgen und dadurch das Ziel immer unrealistischer wird. Und wir sehen doch heute schon was passiert, wenn sich andere Länder bewusst oder auch nicht an EU Gesetze halten. Dann werden Strafzahlungen verhängt, gegen die das betroffene Land anschließend klagt.
Ich bin zugegebenermaßen äußerst skeptisch was die pragmatische und schnelle Realisierung von Großprojekten in D angeht und jedem fallen dazu sicher unzählige Beispiele ein, die einen kopfschüttelnd zurück lassen.
Da nützt auch das strengste Klimaschutz Gesetz oder Abkommen nix, wenn man es am Ende nicht schafft es umzusetzen.
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