Zitat:
Zitat von Klugschnacker
(Beitrag 1716742)
Du redest von den Grundrechten einerseits und dem Klimaschutz andererseits, als würden sich diese beiden Themen unvereinbar gegenüberstehen.
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Nein, nicht Klimaschutz und Grundrechte. Du hast das Beispiel gebracht, daß Einspruchsmöglichkeiten von Bürgern drastisch eingschränkt werden - das wäre ein Grundrechtseinschnitt. Also wieder: nicht das Ziel, sondern konkrete Entscheidungen von Politikern beschneiden Grundrechte (analog Corona: Gesundheitsschutz als Ziel ist o.k., Impfpflicht ist Eingriff in die körperliche Unversehrtheit).
Zitat:
Zitat von Klugschnacker
(Beitrag 1716742)
Die Freiheiten unserer Generation finden dort eine Grenze, wo sie die Freiheit der kommenden Generationen über die Maßen beeinträchtigt.
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Was ist "über die Maßen"? über welche Maßen? und wie vergleicht man das quantitativ mit Eingriffen in die Freiheit der jetzt lebenden Generation? Eine Demokratie, die die jetzt lebenden hinten anstellt vor einer Zukunft, ist keine richtige Demokratie, sondern ähnelt eher dem mittelalterlichen Konzept, in dem man fürs auf das Jenseits orientiert leben sollte.
Zitat:
Zitat von Klugschnacker
(Beitrag 1716742)
Wenn wir uns heute weigern (oder es schlicht verschlafen), unter vergleichsweise milder Reduktionslast den Ausstoß von Treibhausgasen zu verringern...
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Über Verringerung spreche ich gerne - das läßt aber das Aumaß und Tempo als Verhandlungsmasse offen, da diese gegen andere Prioritäten abgewogen werden müssen.
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Zitat von Klugschnacker
(Beitrag 1716742)
...bedeutet dies doppelte Anstrengungen für die kommenden Generationen und verringert dadurch deren Freiheit. Umweltschutz ist nicht der Gegenspieler der Freiheit, sondern seine Voraussetzung.
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Das klingt also so, daß die Freiheit der nächsten Generation höher zu werten ist, als die Freiheit der jetzigen. Das leuchtet mir nicht ein. Abgesehen davon, daß einmal aufgegebene Freiheiten kein Staat an seine Bürger je wieder freiwillig herausrückt.
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Zitat von Klugschnacker
(Beitrag 1716742)
Nochmal mit anderen Worten: Das Bundesverfassungsgericht stellt die absolute Verbindlichkeit nationaler und inernationaler Klimaschutzgesetze klar. In seiner Begründung geht es ausdrücklich vom Grundwert der Freiheit aus. Um die Freiheit zu gewährleisten und zu schützen, müssen wir heute den Klimaschutz voranbringen. Der in unserer Verfassung enthaltene Freiheitsbegriff ist der Dreh- und Angelpunkt, der uns zum Klimaschutz verpflichtet.
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Dieser Freiheitsbegriff hat für mich wenig mit dem zu tun, was ich als liberalen Freiheitsbegriff für den einzelnen verstehe, es ist eher die Logik des Impfzwangs, nach der die Impfung einem Freiheit geben sollte - das hat es nie.
Zitat:
Zitat von Klugschnacker
(Beitrag 1716742)
Die Freiheit und weitere Grundrechte sind durch das Nichthandeln beim Klimaschutz bedroht. Du stellst die Tatsachen auf den Kopf, wenn Du behauptest, der Klimaschutz beschneide die Freiheit. Das Gegenteil ist der Fall.
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Nochmal: nicht "der abstrakte Klimaschutz" beschneidet die Freiheit, sondern konkrete Maßnahmen und Eingriffe konkreter Politiker, die ihre Entscheidungen mit Klimaschutz begründen (oft genug nicht verhältnismäßig, und daher nicht überzeugend, finde ich). Das nicht offen auszusprechen ist für mich Vertuschung der tatsächlichen Verantwortlichkeit. Und nicht so handeln, wie es Du für richtig hältst, ist nicht zwingend Nichthandeln, es kann ein anderes Handeln mit anderen Teilzielen sein. Es gibt nie nur eine Option, zu handeln.