tandem65 |
23.01.2012 11:24 |
Hi hazelman,
schön daß Du soweit wohlauf bist!
[quote=hazelman;702211]Ich hab gestern erst mal grob drüber geschaut & an Rahmen/Gabel nix gefunden. Allerdings, evtl. kommt da ja nen Gutachter ins Spiel, hab ich außer der Kette nix sauber gemacht. Sollte man, hab ich 2007 erfahren, so machen. Aufgeschlagen ist das Rad den Kratzern nach mit Lenker, Sattel & Pedale links.
Zitat:
Zitat von hazelman
(Beitrag 702211)
Immer besser mit Polizei! Bloß kommen die bei VU nur noch bei Personenschaden.
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Den hast Du ja. Du musst dafür nicht bewusstlos auf der Fahrbahn liegen.
Zitat:
Zitat von hazelman
(Beitrag 702211)
Und die Beteiligten müssen vor Ort bleiben. Aber als klar war, das die Gegenseite nicht versichert ist und der große Kerl darauf drang, die Polizei aus dem Spiel zu lassen, war für mich um so mehr klar, dass ich jetzt 110 wähle.
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Ja da würde ich auch Strafantrag wegen der Körperverletzung stellen!
Zitat:
Zitat von hazelman
(Beitrag 702211)
Blöde bloß, dass ich für alles, was jetzt passiert erst mal in Vorlage gehen muss & für nen evtl. Zivilprozess es besser wäre, nen Schadensgutachten zu haben. Das aber kostet - hab gerade mit dem Gutachter von 2007 telefoniert - ca. € 500. Die will ich eigentlich nicht abdrücken, weil ich die sicher nicht betuchte Dame nicht über Gebühr ausnehmen will und auch nicht wirklich weiss, ob die mir überhaupt Geld geben kann. Wenn ich dann noch zu dem ganzen Kram auf den Gutachterkosten sitzen bliebe...
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Nein um Deine Ansprüche zu stellen reicht ein Kostenvoranschlag vom Händler. Das machen Sybenwurz oder auch ich gerne. Wenn die Gegenseite ein Gutachter haben will muß sie den ebenfalls bezahlen und Du darfst bestimmen wer das macht! Die Anwaltskosten und Gerichtskosten musst Du natürlich im Zweifelsfalle vorstrecken:Cheese: Du solltest ja wissen wie wichtig Rechtsschutz ist:Cheese:
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