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Schwarzfahrer 24.08.2021 12:33

Zitat:

Zitat von pepusalt (Beitrag 1618963)
Nein, weder ich noch Du (ja, Du) kann mit 100 hinter dem LKW mit Überholabsicht ausreichend sicher unterscheiden, ob jemand von hinten mit 145, 160 oder 200 kommt.

Ob Du das kannst, weiß ich nicht. Ich kann die Geschwindigkeit der von hinten kommenden ausreichend genau einschätzen, um zu entscheiden, ob ich mit meiner aktuellen Geschwindigkeit/Beschleunigung vor ihm raus kann, ohne ihn zum Bremsen zu zwingen, oder nicht. Und das können die meisten erfahrenen Fahrer mit einigermaßen passablen Fähigkeiten räumlicher Sicht und Kenntnis ihres Fahrzeugs. Wer das nicht kann (und wenn ich unsicher bin, dann gilt es für mich auch), bleibt auf seiner Spur, bis wieder Platz ist. So einfach sind die Regeln auf der Autobahn.
Zitat:

Zitat von pepusalt (Beitrag 1618963)
Jeder, der mit mehr als 35% Geschwindigkeitsdifferenz an anderen Fahrzeugen auf der Autobahn vorbeifährt, überschreitet im regulären Verkehr die Fähigkeit sicher und angemessen reagieren zu können und wirklich sichere Abstände bei Änderungen des Verkehrsflusses (nichts anderes sind Überholvorgänge Anderer) einzuhalten.

Wo kommen gerade 35 % her? Deine Schätzung oder steht es irgendwo in der StVo? Die Fähigkeit, zu reagieren, ist sicherlich nicht bei allen Fahrern gleich, wichtig ist, daß jeder seinen Fähigkeiten entsprechend agiert.
Zitat:

Zitat von pepusalt (Beitrag 1618963)
Es gibt nirgendwo Anspruch darauf, mit insofern faktisch überhöhter Geschwindigkeit einen bescheuerten Besitzanspruch auf 'seine' Spur einzufordern. Mit schwächeren Verkehrsteilnehmer ist immer zu rechnen, und sie haben allgemein nicht weniger Rechte auf vermeintlich 'Deine' Spur.

Es gibt keinen Besitzanspruch, allerdings hierzulande die Regel daß je langsamer, desto weiter rechts ist die Spur zu wählen, und entsprechend haben langsamere Fahrzeuge links nur dann etwas zu suchen, wenn sie die schnelleren nicht behindern (und die schnelleren rechts nur, wenn sie keinen bedrängen). Hat mit Schwäche wenig zu tun, nur mit der aktuell gewählten Geschwindigkeit. USA ist da anders, da fährt jeder wo er will so schnell er will - braucht ziemliche Umgewöhnung. Und ja, mit dummen Verkehrsteilnehmern oder Fehlern, die gemacht werden, ist immer zu rechnen - von allen gleichermaßen. Hießt vorausschauendes Fahren.

->PF 24.08.2021 13:30

Interessanterweise sind in meinem Bekanntenkreis diejenigen die behaupten sie hätten das Auto unter Kontrolle (auch bei 200km/h) und wären gute Autofahrer (praktizieren auch Sportliches Fahren auf der Landstraße- was nicht minder oft zu gefährlichen Situationen führt) auch diejenigen die die meisten Unfälle und Punkte haben.

Aus der puren Überzeugung selbst eine totale Schnecke im Auto zu sein kommt es mir so vor das gerade bei dem Thema Auto - Fahrerische Selbsteinschätzung- eine eklatante Überheblichkeit bei uns in Deutschland vorherrscht. (Über andere Länder kann ich aufgrund wenig Lebenserfahrung nichts sagen)

Nepumuk 24.08.2021 13:33

Zitat:

Zitat von Schwarzfahrer (Beitrag 1618976)
Ob Du das kannst, weiß ich nicht. Ich kann die Geschwindigkeit der von hinten kommenden ausreichend genau einschätzen, um zu entscheiden, ob ich mit meiner aktuellen Geschwindigkeit/Beschleunigung vor ihm raus kann, ohne ihn zum Bremsen zu zwingen, oder nicht. Und das können die meisten erfahrenen Fahrer mit einigermaßen passablen Fähigkeiten räumlicher Sicht und Kenntnis ihres Fahrzeugs. Wer das nicht kann (und wenn ich unsicher bin, dann gilt es für mich auch), bleibt auf seiner Spur, bis wieder Platz ist. So einfach sind die Regeln auf der Autobahn.

Das ist nicht richtig. Es gilt Richtgeschwindigkeit 130km/h. Wer wesentlich schneller fährt trägt umso mehr Verantwortung, dass niemand zu schaden kommt. Natürlich trägt auch der langsamer fahrende Verantwortung für sein Tun, es gibt aber überhaupt kein Anrecht auf schnelles Fahren.

Stefan 24.08.2021 13:47

Zitat:

Zitat von Schwarzfahrer (Beitrag 1618976)
Es gibt keinen Besitzanspruch, allerdings hierzulande die Regel daß je langsamer, desto weiter rechts ist die Spur zu wählen, und entsprechend haben langsamere Fahrzeuge links nur dann etwas zu suchen, wenn sie die schnelleren nicht behindern

Was für ein Unsinn. Natürlich kann ich ein längeres Stück mit z.B. 130 links fahren, wenn rechts 90-100 gefahren wird. Sollte ich auf die rechte Spur fahren, weil die Fahrzeuge hinter mir gerne 200 fahren würden?

Voldi 24.08.2021 14:11

Zitat:

Zitat von Stefan (Beitrag 1619009)
Was für ein Unsinn. Natürlich kann ich ein längeres Stück mit z.B. 130 links fahren, wenn rechts 90-100 gefahren wird. Sollte ich auf die rechte Spur fahren, weil die Fahrzeuge hinter mir gerne 200 fahren würden?

Dankeschön! Für Schwarzfahrer wäre statt eines Fahrsicherheitstrainings vielleicht ein Auffrischungskurs über die Verkehrsregeln besser :Maso:

Mo77 24.08.2021 14:21

Zitat:

Zitat von Stefan (Beitrag 1619009)
Was für ein Unsinn. Natürlich kann ich ein längeres Stück mit z.B. 130 links fahren, wenn rechts 90-100 gefahren wird. Sollte ich auf die rechte Spur fahren, weil die Fahrzeuge hinter mir gerne 200 fahren würden?

Ja, du solltest nach dem Überholvorgang wieder rechts fahren.
Dann lässt du schnellere kurz durch und weiter gehts.

pepusalt 24.08.2021 14:23

Zitat:

Zitat von Schwarzfahrer (Beitrag 1618976)
Ob Du das kannst, weiß ich nicht. Ich kann die Geschwindigkeit der von hinten kommenden ausreichend genau einschätzen, um zu entscheiden, ob ich mit meiner aktuellen Geschwindigkeit/Beschleunigung vor ihm raus kann, ohne ihn zum Bremsen zu zwingen, oder nicht. Und das können die meisten erfahrenen Fahrer mit einigermaßen passablen Fähigkeiten räumlicher Sicht und Kenntnis ihres Fahrzeugs. Wer das nicht kann (und wenn ich unsicher bin, dann gilt es für mich auch), bleibt auf seiner Spur, bis wieder Platz ist. So einfach sind die Regeln auf der Autobahn.

Ich bin mir sicher dass es mindestens 80% der Autofahrer nicht können, ich gehe sogar von mehr aus und ich gehe, da ich Dich nicht für einen Superhelden halte, auch bei Dir davon aus.
Selbst wenn, es gibt kein Recht für Superhelden, dass ihre Superfähigkeiten vorauszusetzen sind, ob man als Nichtsuperheld irgendwas und im speziellen überholen kann und darf. Da gelten zu recht nur allgemeingültige Ansätze als verhältnismäßig.
Zitat:

Zitat von Schwarzfahrer (Beitrag 1618976)
Wo kommen gerade 35 % her? Deine Schätzung oder steht es irgendwo in der StVo? Die Fähigkeit, zu reagieren, ist sicherlich nicht bei allen Fahrern gleich, wichtig ist, daß jeder seinen Fähigkeiten entsprechend agiert.

Die sind aus meinem Erfahrungsschatz und ich würde das eigentlich im Sinne der Verträglichkeit sogar niedriger ansetzen wollen.
Zitat:

Zitat von Schwarzfahrer (Beitrag 1618976)
Die Fähigkeit, zu reagieren, ist sicherlich nicht bei allen Fahrern gleich, wichtig ist, daß jeder seinen Fähigkeiten entsprechend agiert.

Richtig. Siehe oben, Du hast keinerlei Recht darauf Superheldenfähigkeiten von Anderen zu verlangen, um mit notwendigem irrsinningen freien Raum vor Dir, dass Du ja nicht abbremsen musst, Deine Dir mögliche hohe freiheitliche Geschwindigkeit fahren kannst, nur weil Du meinst es zu können.
Zitat:

Zitat von Schwarzfahrer (Beitrag 1618976)
Es gibt keinen Besitzanspruch, allerdings hierzulande die Regel daß je langsamer, desto weiter rechts ist die Spur zu wählen, und entsprechend haben langsamere Fahrzeuge links nur dann etwas zu suchen, wenn sie die schnelleren nicht behindern (und die schnelleren rechts nur, wenn sie keinen bedrängen).

Das ist blühender Unsinn, der nur Deinem egoistischen Selbstverständnis entspringt und schon gar nicht der StVo (zeig mir wo ‚die Regel‘ steht….)
Wie Nepomuk schon schrieb, es gibt das Rechtsfahrgebot, dass man nicht links fahren darf, wenn rechts frei ist. Nicht mehr und nicht weniger. Es besagt definitiv nicht, dass man nicht überholen darf, bloß weil dieser kleine Fliegendreck im Rückspiegel ein Schwarzfahrer mit 200% relativer Geschwindigkeit auch nur sein könnte. Und der auf seinem vermeintliches Recht auf 200km/h ohne Rücksichtnahme auf Belange und Gefährdung Anderer, insbesondere der unfähigen! 80% Nicht-Superhelden verteidigen und durchsetzen möchte.
Zitat:

Zitat von Schwarzfahrer (Beitrag 1618976)
USA ist da anders, da fährt jeder wo er will so schnell er will - braucht ziemliche Umgewöhnung. Und ja, mit dummen Verkehrsteilnehmern oder Fehlern, die gemacht werden, ist immer zu rechnen - von allen gleichermaßen. Hießt vorausschauendes Fahren.

vorausschauendes Fahren ist bei gesundem Menschenverstand bei mehr als 135% Geschwindigkeitsunterschied beim Überholen anderer Verkehrsteilnehmer nicht mehr darstellbar, auch wenn Du immer wieder, auch in anderen Threads, den puren Egoismus mit geforderten Neo-Rechten gegenüber Anderen als schützenswerte ‚Freiheit‘ fakedarstellen tust.

Mo77 24.08.2021 14:37

Überholvorgang ist verboten bei Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs.
Punkt und Außerorts 120 €
Wenn du einfach rausziehst und einen zu Vollbremsung zwingst ist das definitiv eine Gefährdung...


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