Helmut S |
27.11.2020 09:46 |
Zitat:
Zitat von MattF
(Beitrag 1569325)
Der Impfstatus ist kein Merkmal was in § 1 AGG genannt ist:
https://www.gesetze-im-internet.de/agg/__1.html
Dass mit Schwarzhaarig auch nicht, könnte man evtl. unter Willkür noch einordnen, kein Clubbesitzer würde das aber machen, dass er alle Schwarzhaarige diskriminiert, weil es Unsinn und geschäftsschädigend wäre, Kunden willkürlich abzulehnen.
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Zumal selbstverständlich jeder Clubbesitzer die Möglichkeit hat Konzept-Clubs zu betreiben. In ein "House of Blondes" ist es völlig ok, wenn nur Blonde rein dürfen. Es ist auch völlig ok, wenn ich bei reinen Frauenveranstaltungen nicht als Teilnehmer zugelassen bin - Zwift Frauen-Events z.B. Es ist auch völlig ok, wenn man nur Leute mit Anzug und Schlips in ein Restaurant lässt. Es ist völlig ok, nur noch Frauen in nen Swingerclub zu lassen, weil schon viele Männer drin sind oder umgekehrt usw. usw.
Es ist aber nicht ok, einen Schwarzhaarigen mit dem Argument nicht in den Club zu lassen, dass er bereits voll ist (der Club - nicht der Schwarzhaarige). Der nächste in der Schlange - egal welche Haarfarbe - darf dann aber rein. Das wäre willkürlich und könnte Diskriminierung sein.
Entscheidung nach Impfstatus halte ich für problematischer (aber u.U. umsetz-/durchsetzbar), denn das berührt m.E. das Recht auf informationelle Selbstbestimmung :Blumen:
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