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Manche*r wird aber ohne aktives Mittun dageblieben sein, einfach des "Gaffens" wegen. Auch wenn ich keine große Sympathie für Gaffer*innen habe ist gleiche Gewalt gegen diese wie gegen Steine-/Flaschenwerfer für mich nicht verhältnismäßig. Zudem werden sicherlich auch Gaffer*innen da gewesen sein, die nicht vorher mitgefeiert haben, extra zum Gaffen aber dazukamen. |
Und noch einmal:
Du verkennst erneut die Ursache für die Zwangsnahaufnahmen der Polizei. Diese begründen sich auf das Gefahrenabwehrrecht zur Durchsetzung des Platzverweises respektive zur Beendigung der Gefahr und Verursacher der Gefahr sind in diesem Fall alle am Ort anwesenden Personen. Wenn ich zu diesem Zeitpunkt den Platzverweis nicht Folgeleiste muss ich damit rechnen dass die Sache mit Zwang durchgesetzt wird. Das hat rein gar nichts damit zu tun ob jemand Straftaten begeht. |
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Es gibt bei vielen solchen Einsätzen in Städten oft Unbeteiligte, die keine Schaulustige sind, auch weil sich der Ort des Geschehens hie und da verlagert. Und wenn Anwohner in ihre Wohnung wollen oder raus, wären es z.B. Unbeteiligte, egal welche Uhrzeit, sofern die Polizei nicht die Strassen komplett über Stunden sperrt. |
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Und natürlich darf die Polizei einen Platzverweis auch gegen eine Gruppe unbestimmter Anzahl aussprechen. Ziel der Maßnahme ist ja eben nicht die Repression sondern die Prävention. Es geht bei diesen Maßnahmen darum, Gefahren für Dritte oder die Integrität des Rechtsstaats abzuwehren und wenn es dazu eben erforderlich ist, eine Gruppe wegzuschicken, dann darf man das eben auch. Darum wurde durch den Gesetzgeber ja auch (zumindest in NDS) eine Auffanggrundlage geschaffen §11 NPOG. Soll heißten: Die Polizei darf im Rahmen der Verhältnismäßigkeit alles, was notwendig ist, eine Gefahr abzuwehren. |
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Du beschreibst es ja gerade so, als wenn anrückende Polizeikohorten ohne vorher auch nur ein Wort zu verlieren sofort losknüppeln. Das habe ich so noch nie erlebt. Es erfolgen unzählige Ansagen über Lautsprecher mit entsprechender Androhung von Zwangsmaßnahmen und wer sich bis dahin nicht an die entsprechenden Anweisungen gehalten hat, ist vielleicht doch gar nicht so unbeteiligt wie er sich gerne darstellt. Kompliziert (für den Bürger) wird es erst wenn der Bürger meiner Anweisung aus welchen Gründen auch immer nicht folge leisten will. Und jetzt kommen wir eben zum häufigen Streitpunkt im Einsatz: Dem Rechtsstaat. Ein Rechtsstaat hinsichtlich hoheitlicher Maßnahmen funktioniert so, dass man im Nachhinein gerichtlich feststellen lassen kann, ob eine Maßnahme rechtmäßig war oder nicht. Sollte eine Maßnahme für unrechtmäßig beschieden werden, wird der Benachteiligte auch entsprechend entschädigt. Das IM NACHHINEIN wollen viele leider nicht verstehen und fühlen sich ob ihrer drei Staffeln Babsi Salesch und zwei Semester Jura berufen das vor Ort ausdiskutieren zu wollen. So funktioniert ein Rechtsstaat aber nicht. |
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Polizeilicher Platzverweis |
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Mein Rechtsstaatsempfinden bedeutet nicht, dass ich mich im Nachhinein beschweren darf (und dann polizeiliche Stellen gegen polizeiliche Stellen "ermitteln") sondern, dass ich mich durchaus auch in der Situation selbst auf meine Rechte berufen darf. Ich hoffe einfach mal, dass das ganze hier auf Grund von reinem geschriebenen Wort einfach schräg rüberkommt, aber die Weltsicht "kompliziert wird es erst wenn der Bürger, mir nicht folge leistet" finde ich beschreibt die Bauchschmerzen, die ich mit der deutschen Polizei habe sehr gut. |
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