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Triasven 18.10.2016 12:28

Zitat:

Zitat von Stefan (Beitrag 1265830)
Du vergleichst Gewalt gegen Kinder mit Kindererziehung durch ein Elternpaar, bei dem beide Partner das gleiche Geschlecht haben?


Nein

Vicky 18.10.2016 12:36

Zitat:

Zitat von Triasven (Beitrag 1265825)
Die Elternschaft setzt sich tatsächlich aus mehreren Komponenten zusammen. Sofern z. B. die Soziale Komponente nicht funktioniert (Kind wird misshandelt, vernachlässigt etc) schreitet der Staat ein, um das Kind zu schützen.
Ich persönlich finde das gut, dass hier der Staat über dem Freiraum der Eltern steht.

Folgt man jedoch der Logik einiger Argumente hier, sollte der Staat bitte nicht einschreiten. Denn bei dem anderen Teil (der biologischen Komponente) sollte er sich ja auch raushalten?

Die Ausgangsfrage war die, ob gleichgeschlechtliche Paare heiraten dürfen oder nicht.
Deine Schlussfolgerung ist also ... nun ja... schlicht falsch. Hier werden zwei völlig unterschiedliche Sachthemen behandelt. Bei einer Gefährdung für Leib und Leben darf der Staat übrigens immer eingreifen. ;-D Egal ob Kind, Mann oder Frau. Nicht eingreifen darf der Staat bei den Frage, WIE man sein Leben gestalten möchte oder wie man zusammen leben möchte.

Zu keiner Zeit habe ich geschrieben, dass sich der Staat nicht einmischen darf, wenn es um die Gefährdung des Kindswohls geht.

Willi 18.10.2016 12:44

Zitat:

Zitat von keko# (Beitrag 1265828)
Ich wollte nur sagen, dass man Elternschaft auf die rein biologische Elternschaft runterbrechen könnte (könnte!) und sich somit Elternschaft von Gleichgeschlechtlichen erübrigen würde, es sie also nicht gäbe. Diese einfache Denkweise wird gern mal an anderer Stelle verwendet.

Mal konkret:

Vor Dir stehen drei Elternpaare mit ihren Kindern:
  • ein Elternpaar hat ein Kind bekommen, dass durch künstliche Befruchtung über eine Eizellspende entstanden ist. Die Eizellspenderin ist unbekannt, das Sperma stammt vom Vater, die Mutter hat das Kind 40 Wochen in ihrem Uterus ausgetragen.
  • ein Elternpaar bekommt ein Kind, das wie das jüngste Kind von Horst Seehofer entstanden ist - d.h. der biologische Vater ist mit jemand anderes verheiratet und beabsichtigt auch nicht, diese Beziehung zu beenden. Das Gesetz in Deutschland sieht vor, dass der mit der Mutter verheiratete Mann automatisch als Vater im Familienbuch eingetragen wird, obwohl keine biologische Verwandschaft besteht.
  • ein drittes Elternpaar hat ebenfalls ein Kind durch künstliche Befruchtung bekommen - im Gegensatz zum ersten ist die Eizellspenderin aber bekannt und führt mit der Frau, die das Kind in ihrem Uterus ausgetragen hat, eine Beziehung. Im Gegensatz zu den beiden ersten Paaren dürfen diese beiden Menschen aber (da in Deutschland lebend) keine Ehe schließen, lediglich eine "Lebenspartnerschaft", will die biologische Mutter ebenfalls im Familienbuch des Kindes eingetragen werden, muss sie eine jahrelange Behördentortour auf sich nehmen, um eine "Stiefkindadoption" ihres eigenen Kindes zu erhalten.

Welche Vorgehensweise würdest Du gegenüber welchem Elternpaar empfehlen?

zappa 18.10.2016 12:47

Zitat:

Zitat von Triasven (Beitrag 1265834)
Und nun gibt es Leute, die dafür demonstrieren, dass auch hier der Staat einschreitet. Was soll daran grundsätzlich dumm sein?

Daran ist natürlich nichts und schon gar nicht pauschal "dumm".

Es ist eine Meinung, die wir nicht teilen und nicht gut finden müssen, die aber existiert und mit der wir uns deshalb auseinandersetzen sollten.

Und der Sachverhalt ist ein recht grundsätzlicher, zudem nicht ganz ohne Komplexität, wie wir jetzt in der bisher hier geführten Diskussion lernen konnten.

Simple Abwertungen werden dem nicht gerecht und erzeugen höchstens nur mehr Reaktanz.

Trimichi 18.10.2016 12:57

Zitat:

Zitat von Willi (Beitrag 1265823)
Michi, nur zum Verständnis:

Möchtest Du es zwei Frauen verbieten, biologisch, rechtlich und sozial eine gemeinsame Elternschaft zu haben? Kommt recht häufig vor, ich kenne einige Fälle bei denen z.B. eine Mutter eine Eizelle gespendet hat, die dann nach Befruchtung im Reagenzglas von der anderen Mutter ausgetragen wurde.

Wie verhält es sich dagegen bei verschiedengeschlechtlichen Eltern, bei denen ein Elternteil nicht genetisch mit dem Kind verwandt ist? Passiert recht häufig - beiderseitig. Hintergrund kann eine Affaire sein, oder die Mutter ist infertil und wird durch deine Eizellspende schwanger, oder ... oder ...
Warum sollte das jetzt legitim sein, das erste aber nicht?

Nein, Willi, will ich nicht. Sollen die zwei Frauen versuchen biologische Eltern zu werden. Ich bezweifle, dass das klappt. Du schreibst ja selbst das Befruchtung notwendig ist. Bei einer Eizellspende ist die Eizelle unbefruchtet.

Triasven 18.10.2016 12:58

Zitat:

Zitat von Vicky (Beitrag 1265838)
Die Ausgangsfrage war die, ob gleichgeschlechtliche Paare heiraten dürfen oder nicht.
Deine Schlussfolgerung ist also ... nun ja... schlicht falsch. Hier werden zwei völlig unterschiedliche Sachthemen behandelt. Bei einer Gefährdung für Leib und Leben darf der Staat übrigens immer eingreifen. ;-D Egal ob Kind, Mann oder Frau. Nicht eingreifen darf der Staat bei den Frage, WIE man sein Leben gestalten möchte oder wie man zusammen leben möchte.

Zu keiner Zeit habe ich geschrieben, dass sich der Staat nicht einmischen darf, wenn es um die Gefährdung des Kindswohls geht.

Die Diskussion ist(soweit mir in Erinnerung von dir) in Richtung Elternschaft verlagert. Und hier besonders, dass mehrere Komponenten die Elternschaft ausmachen.

Ich selbst hab das nicht festgelegt, aber der/diejenigen die den Begrifflichkeit: 'Elternschaft' definiert haben, haben sich was bei gedacht. Ebenso wie der Staat sich zu verhalten hat, wenn (um des Kindeswohl) Komponenten der Elternschaft nicht funktionieren.

Sehe ich das richtig, dass der Staat bei Recht und Sozialem eine korrekte Handlungsweise entwickelt hat: Komponente funktioniert nicht= Kindeswohl in Gefahr= Staat schreitet ein.

Aber bei der Biologischen hat man sich halt geirrt, Hier braucht es ruhig nicht zu funktionieren, Das Kindeswohl ist in keinem Fall in Gefahr, also hat der Staat auch nicht einzugreifen?

flaix 18.10.2016 13:03

es ist eine SCHANDE !! das man hier die Liberalität verteidigen muss. Es nenne mir bitte einer NUR EINEN EINZIGEN Sachverhalt bei dem seine persönliche Situation oder die der Gesellschaft sich durch eine Heirat oder Adoption oder sonstwas von Schwulen, Lesben, Transwasweissichnichtnoch verschlechtert. Und dann bitte den grund weshalb man da reinreden sollte.

Sollte Jemand mit dem dem Argument der Sorge vor dem Schulhof kommen, dann soll er doch auf den Schulhof einwirken und nicht auf die Opfer.

Der Rest der Ausführungen sind völlig sinnlose Spitzfindigkeiten.

Vicky 18.10.2016 13:13

Zitat:

Zitat von flaix (Beitrag 1265849)
es ist eine SCHANDE !! das man hier die Liberalität verteidigen muss. Es nenne mir bitte einer NUR EINEN EINZIGEN Sachverhalt bei dem seine persönliche Situation oder die der Gesellschaft sich durch eine Heirat oder Adoption oder sonstwas von Schwulen, Lesben, Transwasweissichnichtnoch verschlechtert. Und dann bitte den grund weshalb man da reinreden sollte.

Sollte Jemand mit dem dem Argument der Sorge vor dem Schulhof kommen, dann soll er doch auf den Schulhof einwirken und nicht auf die Opfer.

Der Rest der Ausführungen sind völlig sinnlose Spitzfindigkeiten.

Danke. Thread kann geschlossen werden.


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