Triasven |
18.10.2016 12:58 |
Zitat:
Zitat von Vicky
(Beitrag 1265838)
Die Ausgangsfrage war die, ob gleichgeschlechtliche Paare heiraten dürfen oder nicht.
Deine Schlussfolgerung ist also ... nun ja... schlicht falsch. Hier werden zwei völlig unterschiedliche Sachthemen behandelt. Bei einer Gefährdung für Leib und Leben darf der Staat übrigens immer eingreifen. ;-D Egal ob Kind, Mann oder Frau. Nicht eingreifen darf der Staat bei den Frage, WIE man sein Leben gestalten möchte oder wie man zusammen leben möchte.
Zu keiner Zeit habe ich geschrieben, dass sich der Staat nicht einmischen darf, wenn es um die Gefährdung des Kindswohls geht.
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Die Diskussion ist(soweit mir in Erinnerung von dir) in Richtung Elternschaft verlagert. Und hier besonders, dass mehrere Komponenten die Elternschaft ausmachen.
Ich selbst hab das nicht festgelegt, aber der/diejenigen die den Begrifflichkeit: 'Elternschaft' definiert haben, haben sich was bei gedacht. Ebenso wie der Staat sich zu verhalten hat, wenn (um des Kindeswohl) Komponenten der Elternschaft nicht funktionieren.
Sehe ich das richtig, dass der Staat bei Recht und Sozialem eine korrekte Handlungsweise entwickelt hat: Komponente funktioniert nicht= Kindeswohl in Gefahr= Staat schreitet ein.
Aber bei der Biologischen hat man sich halt geirrt, Hier braucht es ruhig nicht zu funktionieren, Das Kindeswohl ist in keinem Fall in Gefahr, also hat der Staat auch nicht einzugreifen?
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