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In der Meldung auf der Penzinger Homepage steht: Zitat:
Ich habe im vergangenen Jahr nach der Veranstaltung selbst mit dem Penzinger Organisator telefoniert, um ihn vorab zu informieren, dass gegen einige Starter seiner Veranstaltung Disziplinarverfahren eingeleitet werden und ihm die Hintergründe im Detail erläutert. Es war ein sehr gutes Gespräch, er war grundsätzlich aufgeschlossen, seine Veranstaltung in Zukunft mit Genehmigung durchführen zu lassen und insbesondere hatte er -diese Erfahrung mache ich immer wieder im Gespräch mit Veranstaltern- die bei einer Genehmigung auf ihn zukommenden Kosten krass überschätzt. Er wusste auch nicht, dass er sogar für die in Penzing in separaten Wettbewerben startenden Kinder und Jugendliche Anrecht auf Fördergelder seitens des Verbands gehabt hätte: Somit wäre für die wasserwacht Penzing die sportrechtliche Genehmigung sogar nahezu umsonst gewesen (ein paar Euro Abgaben für die dort startenden Erwachsenen im Gegenzug dafür aber Verbands-Fördergelder für die dort startenden Kinder!) Aufgrund dieses Gespräches und des damals gewonnen Eindruckes bin ich mir sicher, dass die Gründe für die Absage der 2016er- Veranstaltung nichts mit den von dir hergestellten Hintergründen zu tun haben! |
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Im Fall der Wasserwacht noch ein: Glaub mir, die Veranstalter profitieren durchaus auch wieder von einer funktionsfähigen Wasserwacht, die nicht ihre wahren Kosten an die Veranstalter weitergibt ;) Zitat:
M. |
@ Hafu:
Welche Argumente (außer der Fehleinschätzung der Genehmigungskosten) bringen denn die Veranstalter vor, die nicht an einer Genehmigung interessiert sind? So wie ich deine Ausführungen verstehe, hat der Veranstalter keine finanziellen Mehrausgaben, da die Abgabe durch die inkludierten Versicherungen und anderweitige Unterstützung aufgefangen werden. Somit wäre es für das Zubrot der Wasserwacht doch völlig egal, ob angemeldet oder nicht? Oder scheut man einfach nur den "Genehmigungsaufwand"? Oder schreibt ihr als Verband zB eine bestimmte Anzahl an KR vor, die natürlich auch Aufwandsentschädigt werden müssen? |
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Der einzige bayerische Veranstalter, wo ich bislang komplett abserviert worden bin, war, wie bereits geschrieben, Katja Mayer mit ihrem Kuhseetriathlon. Da gehen die Einnahmen übrigens nicht an einen Förderverein Wasserwacht oder an irgendeinen anderen gemeinnützigen Verein, sondern komplett in ihre eigene Tasche. Der Kuhseetriathlon ist eine rein kommerzielle Veranstaltung mit ich glaube 800 Teilnehmern und auch gesalzenen Startgeldern! Mit Penzing war ich mir, wie bereits geschrieben, im Prinzip telefonisch einig und wenn der Wettkampf 2016 nun aus anderen Gründen nicht stattfindet, bedauren wir das von Verbandsseite. Die übrigen 5 ehemals wilden Veranstaltungen finden nach wie vor statt, nur eben jetzt mit Genehmigung.:) Tirschenreuth wurde wie bereits beschrieben von einem anderen BTV-Präsidiumsmitglied kontaktiert und hat sich offensichtlich entschlossen zukünftig auf die Startgeldeinnahmen durch BTV-Startpassinhaber zu verzichten. Ich werde in den nächsten Wochen noch vier andere Organisatoren offiziell ausgeschriebener aber sportrechtlich ungenehmigter Veranstaltungen kontaktieren (einige Namen wurden hier im Thread schon genannt). |
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Unsere heike war mit 15 für ca. 2 Monate im Brustschwimmtraining der WW, dann hat man sie, weil sie ein Mädchen ist, ans Planschbecken als *Nanny* abkomandiert. Keine 15 Minuten hat es gedaurt und sie hat komplett die Brocken hingeschmissen - ich bin dort zum Schwimmen und nicht um auf die Babies der Tussies aufzupassen - es gab bissle Action, durch Austritt aus dem BRK haben wir das beantwortet. Die WW kann aus meiner persönlichen Sicht kein Veranstalter für einen Tri sein - undenkbar!! grüsse Jürgen Genehmigungen werden erforderlich bei Offizieller Ausschreibung und sind dann im Umkehrschluss nicht notwendig, wenn die Veranstaltung intern mit only member, also ohne Startgelder ist??? |
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"Unsere Veranstaltung wendet sich nur an Hobbytriathleten." Viele Veranstalter sind der Meinung, dass der Verband nur für Leistungssportler zuständig ist. Diese Meinung teile ich - wie bereits gesagt- nicht. Satzungsgemäß ist der Verband für alle Triathleten zuständig, also auch für Hobby- und reine Spaßtriathleten. Zitat:
Manche Veranstalter ist der Versicherungsstatus ihrer Helfer und Teilnehmer zunächst egal, etwa nach dem Motto "wird schon nichts passieren" oder "ist bisher immer gut gegangen". Erfahrungsgemäß lassen sich aber die meisten Veranstalter in einem Gespräch durchaus vom Gegenteil überzeugen, denn den m.M.n. durchaus sinnvollen Haftpflicht -und Unfallversicherungsschutz für Veranstalter und Helfer der Veranstaltung kann man sich zwar auch einzeln besorgen (manche kommunale genehmigungsbehörden pochen auch darauf den entsprechenden Versicherungsschein zu sehen), aber niemals so günstig wie im Rahmen der Gruppenversicherung des Verbandes. Bei größeren Veranstaltungen sind die eingesetzten Kampfrichter durchaus ein nennenswerter Kostenblock und bei Veranstaltungen mit mehreren hundert Teilnehmern kann man m.M.n. im Interesse der Qualität und Sicherheit der Veranstaltung auch auf Kampfrichter nicht verzichten. Ein Kampfrichter kostet für den Veranstalter eine Tagespauschale von 35,-€ und darf zusätzlich die ihm entstandenen Fahrtkosten (30c pro gefahrenen Kilometer) mit dem Veranstalter abrechnen. Das ist dann schon ein nennenswerter Kostenblock, dem aber andererseits auch eine Gegenleistung gegenübersteht. Auf dem freien Arbeitsmarkt in der Privatwirtschaft wird man andererseits niemanden finden, der sich für 35,- € plus Fahrtspesen einen ganzen Samstag oder Sonntag um die Ohren schlägt. Natürlich scheuen manche Veranstalter auch den mit einer Genehmigung verbundenen Aufwand, selbst wenn der überschaubar ist, aber ein bisschen muss man sich damit natürlich doch beschäftigen (eine Ausschreibung muss elektronisch verschickt werden, eine Überweisung muss getätigt werden und nach der Veranstaltung muss dann noch ein Abrechnungsformular ausgefüllt und nochmal eine Überweisung getätigt werden). |
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