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aequitas 06.01.2016 20:09

Zitat:

Zitat von kupferle (Beitrag 1193862)
http://m.bild.de/news/inland/silvest...ildMobile.html



Alles nur Zufall...und natürlich rechte Hetze...

Kann man mit Adblock "leider" nicht lesen. Aber Bild und rechte Hetze wären wirklich eine ganz neue Verschwörung.

Rhing 06.01.2016 20:10

@qbz und Rälph

Bin keine Strafrechtler, aber Strafbarkeit dürfte aber immer (mindestens) gem. §177 I StGB wegen sexueller Nötigung vorliegen:

Zitat:

Zitat von StGB o StPO (Beitrag 1193865)
(1) Wer eine andere Person

1. mit Gewalt,
2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,

nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Die Ausführungen zu § 32 StGB sind sicherlich richtig. Es dürfte aber - wohl eher theoretisch - in der Situation ein vorläufiges Festnahmerecht für jedermann und -frau gem. § 127 I StPO bestehen:

Zitat:

Zitat von StGB o StPO (Beitrag 1193865)
§ 127 [Vorläufige Festnahme]

(1) 1Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.

In dem Fall, in dem der Angriff nicht mehr unmittelbar andauert, halte ich zugunsten der Genötigten die Anwendung des § 199 StGB für sehr wahrscheinlich, auch wenn's nicht (nur) um eine Beleidigung geht:

Zitat:

Zitat von StGB o StPO (Beitrag 1193865)
§ 199 Wechselseitig begangene Beleidigungen
Wenn eine Beleidigung auf der Stelle erwidert wird, so kann der Richter beide Beleidiger oder einen derselben für straffrei erklären.

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung stellen regelmäßig auch eine Beleidung gem. § 185 StGB dar. Um auch das gleich klarzustellen: Verfolgen bis in die Unterkunft und dann - ggfls. mit ner zusammengetrommelten Mannschaft - erst mal "aufmischen" fällt nicht unter "auf der Stelle".

neonhelm 06.01.2016 20:23

Im Alltag präsentieren sich die Marokkaner öfter als problematisch (Drogen, Agressivität), während die anderen Flüchtlingsgruppen in der Regel unauffällig sind.

Sexueller Gewalt bin ich bisher nicht Gewahr geworden.

Grundsätzlich ist aber so, dass das zusammengepferchte Leben in Massenunterkünften kein Ponyhof ist und alle dort eine gesunde Portion Respekt und Vorsicht an den Tag legen.

Bernd S. 06.01.2016 20:41

Zitat:

Zitat von kupferle (Beitrag 1193862)

Kann ich bestätigen. Ein Polizist sagte mir, dass sie Anweisung haben, keinerlei negativen Aussagen zu dem Thema zu tätigen. Ansonsten gibt es Druck.

noam 06.01.2016 21:02

Zitat:

Zitat von neonhelm (Beitrag 1193867)
Grundsätzlich ist aber so, dass das zusammengepferchte Leben in Massenunterkünften kein Ponyhof ist und alle dort eine gesunde Portion Respekt und Vorsicht an den Tag legen.

Also ich bezweifel, dass es sich bei den Leuten aus den Silvestergeschichten tatsächlich um Flüchtlinge aus den Massenunterkünften handelt. Ich glaube, die haben anderes zu tun als sich gegenseitig mit Böllern (die ja nun nicht unbedingt wenig Geld kosten, was diese Menschen nicht haben (können/dürfen)) zu bewerfen.

Ich vermute auch eher, wie oben geschrieben wurde, dass es eher Menschen waren, die sich schon seit geraumer Zeit, wenn nicht sogar über mehrere Generationen, in unserem Kulturkreis aufhalten.

Ich weiß allerdings nicht was ich erschreckender finden würde.

Rälph 06.01.2016 21:04

Zitat:

Zitat von Bernd S. (Beitrag 1193872)
Kann ich bestätigen. Ein Polizist sagte mir, dass sie Anweisung haben, keinerlei negativen Aussagen zu dem Thema zu tätigen. Ansonsten gibt es Druck.

Landes- oder Bundespolizei?

Bernd S. 06.01.2016 21:13

Zitat:

Zitat von Rälph (Beitrag 1193876)
Landes- oder Bundespolizei?

Keine BP. Baden-Würtemberg. Warum?

Rälph 06.01.2016 21:17

Zitat:

Zitat von Bernd S. (Beitrag 1193879)
Keine BP. Baden-Würtemberg. Warum?

Weil mich interessiert, wo diese Dienstanweisung herkommt.


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