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Damit sehe ich diesen einen (Unter-)Punkt nicht als erfüllt an. |
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Bei dem Ausdruck "mehrere Quellen" bin ich mittlerweile skeptisch. Einer bringt ein Gerücht auf, die andern schreibens ab. Davon abgesehen bin ich damit Zitat:
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Interessante Diskussion hier. Ich weiß auch nicht, ob die Disqualifikation gerechtfertigt ist oder nicht. Aber diese Aktion als eine Notfallhilfe anzusehen ist meines Erachtens nicht richtig. Zum einen liegt ja ein Notfall Gott sei Dank nicht vor. Aber auch die Damen selbst gehen offensichtlich nicht von einem solchen aus. Sie rufen nicht den Rettungsdienst, legen den Athleten in die stabile Seitenlage oder wollen anderweitig medizinisch helfen. Für mich sieht es so aus, als ob die Damen ihm aufhelfen, damit er den Wettkampf weiterführen und das Ziel erreichen kann. Ob das regelkonform ist weiß ich nicht, ist jedenfalls keine Hilfe in einem Notfall und als solche auch nicht gewollt. Und ob der Sportler die Hilfe will kann ja wohl auch nicht der Maßstab sein, ob sie erlaubt ist oder nicht. Denke ich jedenfalls.
Schönen Tag noch Frank |
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Um den Rest zu beurteilen, also wie das Stützen oder Aufrichten des Athleten durch die Cheerleader erfolgte, muss man dabei gewesen sein. Es kann sich um eine Lappalie handeln, wenn der Sportler nur etwas gestolpert war. Oder es kann eine bedeutende Hilfe darstellen, wenn man einem halb ohnmächtigen Athleten wieder auf die Beine hilft. Beide Fälle können bei einer strengen Regelauslegung zu einer Disqualifikation führen. Im ersten Fall kann man sie jedoch für unangemessen halten. Dies auszubalancieren ist Sache der Kampfrichter. Dass Wojt seinem sportlichen Gegner Unsportlichkeit vorwirft, finde ich gefühlsmäßig nicht richtig, auch wenn das aus der Ferne schwer zu beurteilen ist. Hörmann hat den Fall nicht entschieden. Er war Kläger, aber nicht Richter. Persönliche Angriffe sind da fehl am Platz. Grüße, Arne |
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Da aber der Kamprichter der die karte verteilt hat offensichtlich auch nicht das fragliche Vergehen selbst gesehen hat, waren die Voraussetzungen für eine Tatsachenentscheidung ohnehin nicht gegeben und nach der mündlichen Beschwerde von Hörmann hätte dieser darauf higewiesen werden müssen, dass er offiziell Protest enlegen muss, damit daraufhin das Schiedsgericht, dass ja aus mehreren (neutralen) Personen besteht, in aller Ruhe die Angelegenheit analysieren und ggf., so wie wir das auch tun, die einschlägigen Regeln der Sportordnung noch einmal im Detail nachlesen kann, denn auch ein normaler Kampfrichter ebenso wie der Einsatzleiter hat nicht alle Formulierungen auswändig im Kopf parat. Zitat:
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Der Rennbericht von Hörmann war vor dem FB-Eintrag von Wojt online, wäre also auch denkbar dass dessen Stellungnahme deshlab so emotional scharf war. |
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Das lernt jede Krankenschwester oder Rettungssani in den ersten Monaten der Ausbildung. Ob es dann tatsächlich ein interventions- und auf längere Dauer überwachungspflichtiger Notfall ist, kann man ja erst dann feststellen, wenn man sich näher mit dem verunglückten beschäftigt. |
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Falls die falsch war, ist das nicht Hörmanns Schuld, sondern die Schuld der Kampfrichter. Ihnen allein obliegt es, die Situation zu bewerten. Die beiden Athleten sind beide Partei. Grüße, Arne |
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