Zitat:
Zitat von Stefan
(Beitrag 1116187)
...Es gab damals ein DQ. Irgendwie ungerecht - er wäre das Ding ziemlich sicher als Sieger ins Ziel gelaufen, aber im Nachhinein die einzig richtige Entscheidung der Wettkampfrichter.
http://www.lvrheinland.de/fileadmin/.../010401neu.htm
Groß, Stefan 74 LSG Schmelz-Hüttersdorf disq. M
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Wie ich gestern schon geschrieben habe:
ITU-Competition-rules, Seite 160, Abschnitt "penalties and violations":
Zitat:
Rule No2: Failing to follow the prescribed course; - Stop and Go and re-enter the race by the same point. If fails to that DSQ
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Es gibt bei solch einem Vergehen nach den Regeln keinen Ermessensspielraum für die Kampfrichter.
Man kann die Regel, die ja seit Jahrzehnten so existiert, durchaus für zu hart finden, insbesondere bei unabsichtlicher Verkürzung der Wettkampfstrecke, die ich hier bei dem von dir geschilderten Fall ebenso wie auch in Dubai gestern auch für plausibel halte, aber dann muss man danach dringen, das Regelwerk über die offiziellen Kanäle zu ändern und z.B. die Möglichkeit einer Zeitstrafe (zusätzlich zu dem erlangten Vorteil durch die Streckenabkürzung) einführen und nicht einfach aus der Situation heraus die Regeln beugen wie es einem passt.
Dass der Athlet selbst dafür verantwortlich ist, die korrekte Strecke zu benutzen und nicht irgendwelche vorausfahrenden Begleitmotorräder oder der für die Streckensicherung verantwortliche Veranstalter ist ebenso eine Binsenweisheit, die jeder Triathlonanfänger sehr schnell lernt.
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