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-   -   Staffelfahrer bringt Anja Beranek zu Fall (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=33415)

drullse 24.07.2014 16:48

Zitat:

Zitat von captain hook (Beitrag 1063743)
Es dürfte sich weltweit maximal um Einzelfälle handeln, wenn es überhaupt schonmal vorgekommen ist.

Davon gehe ich auch aus - aber es ist eben kein Unfall im eigentlichen Sinne sondern Absicht. Die würde ich in der Geschichte mit Beranek nicht unterstellen.

captain hook 24.07.2014 16:49

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 1063763)
Davon gehe ich auch aus - aber es ist eben kein Unfall im eigentlichen Sinne sondern Absicht. Die würde ich in der Geschichte mit Beranek nicht unterstellen.

Darauf wollte ich hinaus. Und deshalb wird dort vermutlich genausoviel oder wenig passieren.

Tetze 24.07.2014 17:24

Zitat:

Zitat von captain hook (Beitrag 1063740)
...Wurde jemals ein Fußballer wegen der Folgen eines absichtlichen und brutalen Fouls verurteilt? ...

Oder ein Boxer, weil er einem anderen eine blutige Nase verpasst hat?

Wenn ich mich richtig an die juristischen Grundlagen, die mir mal vermittelt wurden, erinnere, nimmt ein Sportler Körperverletzungen im Rahmen sportlicher Wettkämpfe "billigend in Kauf". D.h. er will zwar nicht so recht, muss aber damit rechnen.
Ich habe jetzt diesen Teil deines Posts zitiert, da es mir auch am (wohl geläufigsten) Beispiel der Fußballspieler damals beigebracht wurde.
Demnach ist einfach mit Verletzungen auf einem Fußballplatz zu rechnen, wer an einem Spiel teilnimmt, nimmt eben billigend in Kauf, dass er -auch durch unsportliches Verhalten- verletzt wird.
Solches Verhalten wird dann strafrechtlich nicht verfolgt, auch zivilrechtlich wird man keine Ansprüche zugesprochen bekommen.
Sieht dann ggfls. aber wieder anders aus, wenn du nicht mit dem Verhalten des "Mitsportlers" rechnen musst/kannst (als Beispiel fiele mir da ein, dass ein Spieler den Schiedsrichter mit gezielten Fauststößen traktiert-dies gehört wohl weniger zum Spielablauf, mit dem man rechnen muss).
Daher auch keine strafrechtliche Ahndung der blutigen Boxernase-darin hat er eingewilligt (wie es mit Tysons Ohrbeißattacke aussah weiß ich nicht).

Ob eine vollständig abgesperrte Radstrecke noch öffentliches Straßenland im Sinne der StVO ist oder nicht, kann ich leider nicht sagen (ich würde zu nein tendieren, sonst würde sich auch manche Marathonstrecke über Bürgersteige quälen und ich seh´ auch die führenden Kenianer schon an roten Ampeln stehen...).
Es wäre dann aber für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten völlig irrelevant, ob der Veranstalter auf die StVO hinweist oder nicht. Solche Hinweise finden sich ja vielerorts (oft private Parkplätze von Supermärkten o.ä.). Dies besagt aber nur, dass der Verantwortliche die Regeln der StVO vorschreibt, die Einhaltung hat er aber selber zu überwachen! Die Polizei ist da raus, es gibt kein Knöllchen für Falschparken auf Privatgelände.

Ganz anders natürlich bei Straftatbeständen (wie beispielsweise angesprochen unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, unterlassene Hilfeleistung). Im Gegensatz zu Ordnungswidrigkeiten ist hier die Polizei in der Pflicht zu handeln, hier ist´s auch unerheblich, ob Privatgelände oder nicht (Nein, es reicht nicht, wenn man an seinem Grundstück Schilder anbringt, dass dort das StGB nicht gilt ;) )
Ob so etwas im Falle eines Wettkampfes vorliegt oder nicht, vermag ich nicht zu sagen (gerade in Punkto Hilfeleistung sicher schwer, da ja ein verantwortlicher Veranstalter sich kümmert...)

Aber ich denke mal, dass das auch keiner großen Diskussion bedarf, oder?
Habe ich einen Unfall mit jemand anderem, dann erkundige ich mich natürlich nach dem Befinden und etwaigen Folgen!
Liegt jemand allein im Straßengraben und es ist nicht erkennbar, was ihm fehlt, dann halte ich natürlich an!
Kann ich erkennen, dass er ausreichend versorgt ist (ein Helfer an seiner Seite) oder dass ihm nur die Luft im Reifen fehlt, dann kann ich frei entscheiden, ob ich halte oder nicht. Und dies gilt alles nicht nur im Wettkampf!

Edit: Zum Thema StVO und abgesperrte Strecke doch noch was gefunden, es gibt noch die (ach-so-geliebten) Verwaltungsvorschriften. Also, die allg. Verwaltungsvorschrift zur StVO ergänzt den § 29, übermäßige Straßennutzung, wie folgt:
"Im Erlaubnisbescheid (für erlaubnispflichtige Veranstaltungen, hierunter auch Radrennen und vergleichbare Veranstaltungen) ist darauf hinzuweisen, dass die Teilnehmer an einer Veranstaltung kein Vorrecht im Straßenverkehr genießen und, ausgenommen auf gesperrten Straßen, die Straßenverkehrsvorschriften zu beachten haben. "

tandem65 24.07.2014 17:25

Zitat:

Zitat von captain hook (Beitrag 1063743)
Von der Klage von Neymar bei der WM wo er einen Wirbelbruch erlitt, hätte man ansonsten zb ganz sicher etwas gehört.

Weshalb? Ist der Gegenspieler flüchtig? Ganz sicher ist Neymar versichert und die Versicherung früher oder später zahlen wenn er längerfristig ausfällt. Warum sollten wir davon hören?:confused:
Und warum sollte er nun klagen. Das sah klar sehr scheisse aus, es war ein Foul. Punkt

tandem65 24.07.2014 19:07

Zitat:

Zitat von captain hook (Beitrag 1063753)
Kommt im Radrennen regelmäßig vor. Kenn keinen der da jemals geklagt hätte oder verklagt wurde.

Hi Captain, wir debattieren hier aber auch nicht über Vollkontaktsport Radrennen sondern über Radpart beim Triathlon.
Der Link den Hazelman gepostet hat bezieht sich bestenfalls auf eine RTF, also Klagenfurt oder FfM. :Lachen2: Das bedeutet schon mal auch daß bei einem Einzelzeitfahren mit dem zugehörigen Regularium das Gericht sicherlich anders entscheiden kann.
Nur weil der Boxer mit Fresse polieren rechnen muß, muß ich das im Radsport nicht auch klaglos hinnehmen. Ich schätze mal das es noch keine Klage gab und daher kein Urteil.:Huhu:
Edith meint: Beim Triathlon und nicht im Radsport.

hazelman 24.07.2014 19:16

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1063814)
Das bedeutet schon mal auch daß bei einem Einzelzeitfahren mit dem zugehörigen Regularium das Gericht sicherlich anders entscheiden kann.

Im Zweifel wird aber gelten, dass der, der von hinten kommt niemalsnicht unschuldig ist, denn er hat den Überblick. Und es scheint ja schon passiert zu sein, als Anja am überholen war. Das sollte man/frau mit dem nötigen Seitenabstand machen... immerhin sind im normalen Strassenverkehr 1,5m. Ja, die werden auch beim Tri nicht immer eingehalten, aber das Risiko trägt man eben.

tandem65 24.07.2014 19:33

Zitat:

Zitat von hazelman (Beitrag 1063817)
Im Zweifel wird aber gelten, dass der, der von hinten kommt niemalsnicht unschuldig ist, denn er hat den Überblick. Und es scheint ja schon passiert zu sein, als Anja am überholen war. Das sollte man/frau mit dem nötigen Seitenabstand machen... immerhin sind im normalen Strassenverkehr 1,5m. Ja, die werden auch beim Tri nicht immer eingehalten, aber das Risiko trägt man eben.

Nun, das Mädchen war auch vor mir und hat sich heftiger abgelegt als ich. Das eine ist die Schuldfrage und die wird nun anscheinend geklärt, da ja wohl der Unfallgegner festgestellt wurde/bekannt ist. Was da nun von Amts wegen geklärt wird ist mir egal und auch wuppe, ob die Körperverletzung, die Unfallflucht oder auch beides.
Frau tandem65 ist übrigens gestern auch vom Rad geholt worden. Rückspiegel an der linken Pobacke. Scheint aber gutgegangen zu sein.

tandem65 24.07.2014 19:41

Zitat:

Zitat von Trimichi (Beitrag 1062452)
Die Berichterstattung in den Nürnberger Nachrichten ist einseitig.

Dazu fällt mir noch auf daß auch Du einen Threadtitel gewählt hast der dem Staffelfahrer die Schuld zuweist. Du machst es also selbst nicht besser. ;):Huhu:


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