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das sehe ich auch so, aber wenn ein Verein eine Veranstaltung anbietet die nicht in der Satzung steht? z.B. Fussballverein macht mal so nebenbei einen Triathlon |
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Weil diese kann die Schadensregulierung erst einmal ablehnen und dann muß der Geschädigte im Zweifelsfalle vor Gericht die Regulierung erstreiten. Lieber Pioto, ich habe keine Ahnung wie viel Erfahrung Du mit Versicherungen hast. Meine sind jedenfalls auf einer relativ breiten Basis und eben nicht sonderlich positiv. :( Sie halten sich in aller Regel sehr genau an das vertraglich vereinbarte.;) |
Ich fasse mal zusammen wie ich das Thema verstanden habe:
Als Startpassinhaber bin ich verpflichtet vor einem Start zu überprüfen, ob die Veranstaltung genehmigt ist und auch eine entsprechende Genehmigungsnummer hat. Bei meinen gebuchten Wald- und Wiesentriathlons steht maximal drin dass diese genehmigt sind bzw. nach viel Sucherei finde ich ein Logo "Genehmigt TVN 2014". Jetzt muss ich noch auf der DTU- oder Landesverbandseite im Wettkampfkalender nachsehen ob dort ein Eintrag für die Veranstaltung zu finden ist. Diese Einträge kommen manchmal jedoch erst nach dem Frühbuchertermin in die Liste. Es ist also mein Risiko was ich damit eingehe. Oder betrifft die Problematik nur einzelne, dem jeweiligen Landesverband gut und lange vorher bekannte Veranstaltungen und wie komme ich an diese Informationen? Reicht da ein aktueller Blick auf die jeweilige Landesverbandseite mit den aktuellen Hinweisen? Zitat:
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Teilnahme: Es kann nur teilnehmen, wer im Besitz a) einer Lizenz seines nationalen Triathlon-Verbandes oder b) einer Tageslizenz ist. Eine Tageslizenz kann für Euro 30,- mit der Anmeldung angefordert werden. Allein aus der Angabe der Tageslizenz kann man meines erachtens schon ableiten, dass die Veranstaltung genehmigt ist oder wird. Da die Liste auf der BTV Seite auch nicht bindend ist, kannst du natürlich auch gern den jeweiligen Veranstalter vor der Anmeldung kontaktieren und nachfragen. |
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Die Veranstaltung ist dann aus Athletensicht regulär. Natürlich könnte man so ein Logo auch fälschen, aber im Bereich der DTU sind mir solche Fälle bislang nicht bekannt geworden. Wir haben in der BTV-Satzung bislang nur den Passus drin, dass die Ausschreibung die sportrechtliche Genehmigungsnummer "enthalten muss", wo genau in der Ausschreibung war bislang nicht präzisiert. Um das für die Zukunft übersichtlicher zu gestalten gibt es ab nächstem Jahr eine Art Verbands-Gütesiegel, dass mit der Genehmigungsnummer auf die allererste Seite der Ausschreibung in der Kopfzeile oben gedruckt werden muss. Wir versuchen also durchaus an der Unterscheidbarkeit reglärer von "wilden" Veranstaltungen und den allgemeinen Kommunikationsprozessen zu arbeiten. |
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Das impliziert wohl die Ausrichtung der Deutschen Meisterschaft, mit Anwesenheit des Präsidenten, der Bundeskampfrichter und Mitglieder der Technischen Kommission. |
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Hab' übrigens mal in die Abgaben- und Gebührenordnung geschaut: Bis zum 26. Juni 2014 gab's da noch folgenden Zusatz, der aber ab diesem Datum ungültig ist: Zitat:
Matthias |
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