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Pfeffer und Salz 04.07.2013 08:49

Es spricht der Geist, der die Lücken sucht, was gerade noch geht.

Wolfgang L. 04.07.2013 09:07

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 921717)
...Kernaussage:
1. Die neuen Neos vpn ZeroD und Speedo, die definitiv versuchen Paddles zu imitieren und eine bisherige GRauzone des Regelwerks auszunutzen, sind verboten(und zwar ab sofort) .

2. Alle bisher erlaubten Neoprenanzüge (also auch solche mit "Grippanels", geriffeltem Neopreneinsatz am Unterarm o.ä.) bleiben erlaubt.


was ist denn der Unterschied zwischen imitierten Paddles und Grippanels?

...

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 921717)
Zur informellen Mitwirkung an Entscheidungsprozessen zählen durchaus Threads, wie dieser, denn ich weiß, dass genügend Verbandoffizielle hier interessiert mitlesen.

das ist doch schön. Zumindest kann sich dann der interessierte Verbandsoffizielle noch eine zweite Meinung einholen. Ist ja fast schon Basisdemokratie.

matwot 04.07.2013 11:19

Zitat:

Zitat von Michael Skjoldborg (Beitrag 921747)
... aber so lange es keine Listen gibt, die eindeutig regeln, welcher Anzug konkret zugelassen ist und welcher nicht...

Die kann und wird es -offiziell- nie geben, da sich der Verband damit ggf. den Herstellern gegenüber regresspflichtig machen würde. Auch wenn Regeln klar auf ein einzelnes Produkt bezogen sind (z.B. Lex-Spinergy), wird der Name nicht genannt werden.

Hier bleibt der Athlet in der Verantwortung, sein Material auf Regelkonformität zu untersuchen.

Michael Skjoldborg 04.07.2013 17:09

Zitat:

Zitat von matwot (Beitrag 921853)
Hier bleibt der Athlet in der Verantwortung, sein Material auf Regelkonformität zu untersuchen.

Foul ist, wenn der Schiedsrichter pfeift. Meine Meinung ist da recht unmassgeblich.

matwot 05.07.2013 12:05

Zitat:

Zitat von Michael Skjoldborg (Beitrag 922029)
Foul ist, wenn der Schiedsrichter pfeift. Meine Meinung ist da recht unmassgeblich.

Die Möglichkeit eines Protests ist Dir aber schon bekannt?

brandiruns 12.08.2013 17:08

Hallo zusammen,

sorry wenn ich hier jetzt so reingrätsche, aber ich muss zu der "Änderung" auch meinen Senf abgeben ;)


So etwas hier http://www.triathlon-szene.de/forum/...d=13721677 72 ist eindeutig eine Vergrößerung der Armoberfläche und damit ein unerlaubtes Hilfsmittel und so verboten - auch wenn es heute ein gängiges Modell ist. Jede glatte Oberfläche hat nunmal eine geringere Oberfläche als sowas "aufgerautes" und auch wenn der Effekt minimal ist, man verschafft sich einen Vorteil. Meiner Meinung nach finde ich diese Regelung übrigens absolut richtig - auch wenn es viele "treffen" wird.

Viele Grüße,
der Brandi

Hafu 12.08.2013 17:17

Zitat:

Zitat von brandiruns (Beitrag 939123)
...Meiner Meinung nach finde ich diese Regelung übrigens absolut richtig - auch wenn es viele "treffen" wird.

...i

Lies erstmal die restlichen 14 Seiten dieses Thread. Die Regelung ist so wie sie anfangs komuniziert wurde, bereits vom Tisch.:Huhu:

Es ist richtig Schlupflöcher im Reglement zu stopfen (betrifft insbesondere zwei hier bereits verlinkte Wetsuitmodelle, die gerade erst auf den Markt drängen, die aber noch praktisch keiner besitzt), aber es wäre falsch, wenn ein Verband per Reglementsänderungen aus fast neuen bisher legalen Neoprenanzügen ohne echte Notwendigkeit wertlosen Sondermüll machen würde.

brandiruns 12.08.2013 17:31

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 939132)
Lies erstmal die restlichen 14 Seiten dieses Thread. Die Regelung ist so wie sie anfangs komuniziert wurde, bereits vom Tisch.:Huhu:

Hi!

ich habe alle 14 Seiten gelesen bevor ich was geschrieben habe, ich beziehe mich ja auch auf den nachgereichten Link: http://www.dtu-info.de/aktuelles/ite...enanzuege.html


Hier steht ganz eindeutig:

"Anbei daher eine Konkretisierung der neuen Regel, die aufgekommene Unsicherheiten beseitigen hilft. Grundsätzlich: Die bisher gängigen Anzüge sind weiter erlaubt.

Beschluss der Technischen Kommission der DTU

Neuentwicklungen im Bereich Kälteschutzanzüge
Ein Kälteschutzanzug muss einlagige Arme mit gleichmäßigen Armflächen ohne Überlappungen, Taschen o.ä. haben. Es darf dadurch beim Schwimmen zu keiner Vergrößerung der Armflächen kommen.
Damit fallen diese Ausführungen von Kälteschutzanzügen unter Artikel F.1.g) der DTU-Sportordnung (unerlaubte Hilfsmittel)."


Es darf dadurch beim Schwimmen zu keiner Vergrößerung der Armflächen kommen. ist also nach wie vor enthalten und so eine raue Oberfläche vergrößert nunmal die Armoberfläche, das ist eben Physik.

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 939132)
Es ist richtig Schlupflöcher im Reglement zu stopfen (betrifft insbesondere zwei hier bereits verlinkte Wetsuitmodelle, die gerade erst auf den Markt drängen, die aber noch praktisch keiner besitzt), aber es wäre falsch, wenn ein Verband per Reglementsänderungen aus fast neuen bisher legalen Neoprenanzügen ohne echte Notwendigkeit wertlosen Sondermüll machen würde.

Wieso wäre das falsch? Sicherlich hätte die DTU da deutlich früher reagieren können (vor Jahren nämlich als das aufkam mit den rauen Oberflächen), es ist aber nunmal so, dass eine vergrößerte Oberfläche einen größeren Wasserwiederstand schafft und du dich im Wasser besser abdrücken kannst - auch wenn der Effekt nur minimal ist.


Außerdem wurde ja in der Vergangenheit niemand gewzungen sich so einen Neo zu kaufen :)

Viele Grüße,

der Brandi


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