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Matthias |
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Meine Frage ist ja nach wie vor: Braucht es einen Verband?
Imho: Solange die Verbände nicht an einem Strang ziehen, solange es kein gut funktionierendes, personell gut besetztes Kampfrichterwesen gibt und solange zu volle Veranstaltungen genehmigt werden, stehen die Verbände blöd da. Sorg dafür, dass es gute, faire Wettkämpfe gibt und schaff dir ein cooles Highlight. Sollte es nicht so sein, das die Verbandswettkämpfe Messlatte für die kommmerziellen sind und nicht umgekehrt? Auch ich habe ein bisschen Bauchweh bei Düsseldorf (und das sag ich als Einheimischer). Aber nichts desto trotz denke ich, ist es ein Schritt in die richtige Richtung. Es soll da so einen surfenden Rentner geben. Vielleicht fragt man den mal, wie man so was aufzieht... |
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Wo ist da das paradoxon? Kannst auf die Vorteile verzichten und immer mit Tageslizenz starten. Geht auch. |
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Für die Investition in Nachwuchs taugt eine kommerzielle Struktur meiner Meinung nicht, da es ein Verlustgeschäft ist. Für die Subventionierung von Trainingsstätten für Athleten taugt eine kommerzielle Struktur glaub ich ebenfalls nicht. (kommerzielle Struktur = Gewinnorientiert) Mein Fazit: Ohne so etwas wie einen Verband und das drumherum wäre man ganz für sich alleine gestellt als Athlet und als kleiner Veranstalter. |
Eigentlich ist es ganz einfach.
Als gemeldeter Teilnehmer habe ich die Teilnahmebedingungen gelesen, und die sagten bei meiner Anmeldung aus, ich brauche eine Tageslizenz oder einen Startpass, dementsprechend habe ich bezahlt und jetzt liegt es am Veranstalter den Kunden zu informieren, ob diese Lizenz benötigt wird (wird sie ja nicht bei nicht zugelassenem Wettkampf) oder eben nicht, (mit entsprechenden Konsequenzen für die Startpassinhaber). Da aber bei Ausschreibung der Lizenzzwang angegeben wurde (und damit kein "Startverbot") müsste der Veranstalter bei Eintreten dieses Falles (Startverbot) das Startgeld zurückerstatten und zwar vollständig, weil sein Teil des Vertrages nicht erfüllt wurde. Der Kunde hat nämlich unter Annahme der Genehmigung durch den NRWTV den Startplatz gekauft, wenn diese Genehmigung nachträglich nicht erwirkt wird und der Kunde damit nicht Starten DARF, dann liegt das Verschulden beim Veranstalter. Ich werde da, als Startpassinhaber, erstmal die Füsse stillhalten. Entweder die Veranstaltung wird genehmigt oder ich hole mir mein Geld zurück. |
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Es ist nur so: Es sei bislang noch überhaupt kein Antrag eingereicht worden, weder für den S&R am 17.6. noch für das CTW. Auch für den Green Hell gibt es lt. Auskunft RTV bislang noch keine Einigung bzw. eine Genehmigung. Dieser LV ist hier zuständig und wird informieren sofern diese mal vorliegt, auch die anderen LV. Viel Zeit ist da nicht mehr. Zuständig für die behördliche Genehmigung ist dagegen immer die Stadt- oder Kreisverwaltung wo der Start stattfindet. Der liegt in NRW und das gilt für alle Sportveranstaltungen in D. Werden Liegenschaften in anderen Landkreisen durchquert, müssen auch diese hinzugezogen werden. |
Ich meinte nicht den swim und Run sondern den ctw letztes Jahr wo die Tagesgebühren einkassiert wurden und meine Quelle ist nicht das Internet sondern der verband selbst.
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