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Repräsentanten haben wir auch genug: Ministerpräsidenten, Minister, Staatssekretäre was machen die denn?? Frau Merkel hätte dann auch mehr Möglichkeiten sich publikumswirksam in unangenehmen Zeiten dünn zu machen, das würde so manche Peinlichkeit ersparen. |
Wenn man davon ausgeht, dass auch der Bundestag/-rat ein Interesse daran hat, dass alles grundgesetzkonform ist, dann finde ich 8 verweigerte Unterschriften viel.
Wir haben in unserem System eine Gewaltenteilung: Merkel, die Minister und Staatssekretäre repräsentieren nur die Exekutive. Die Judikative und Legislative haben ihre eigenen Repräsentanten. Desweiteren Föderalismus: Die Ministerpräsidenten nur die Länder etc. Es fehlt mE schon einer, der für das Ganze steht. Von mir aus dürfte der auch eine viel größere Kontrollfunktion haben, also bspw das Recht, in alle (!) Ausschüsse sich reinzusetzen, in alle Verschlusssachen reinzugucken etc.. |
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Ausserdem gibt es ja gegen die Gesetze die Möglichkeit des Klageweges dies scheint das wesentlich besser greifende Instrument zu sein, auch wenn ich mir über die Unabhängigkeit unserer Gerichtsbarkeit etwas Sorgen mache, aber freier als der Bundespräsident scheints immer noch. |
Den Klageweg gibt es natürlich, aber doch erst wenn das Gesetz ausgefertigt und vielleicht sogar schon in Kraft ist. Also tendentiell vielleicht zu spät.
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Kochs Abgang war intern auch seit nem Jahr bekannt ohne das es nach durchgesickert wäre und ohne dass sich jemand über fehlende Information beschwert hätte. Gruß Torsten |
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Wenn das Verweigern der Unterschrift keinen zum Umdenken bewegt oder andere rechtliche Schritte gegen das Gesetz eingeleitet werden - kann er dann eigentlich dazu gewzungen werden? Oder einfach sein Vertreter unterzeichnen? :confused: |
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Der Bundespräsident hat die Pflicht neue Gesetze verfassungsrechtlich zu überprüfen. Kommt er dabei zu dem Schluss das diese nicht verfassungkonform sind, darf er sie nicht unterzeichnen. Aber auch nur dann! Nun sollen Bundespräsident und Regierung diese Bedenken im Dialog lösen. Können sie sich nicht einigen, hat die Regierung die Möglichkeit das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Dort wird entschieden ob das Gesetz verfassungskonform ist. Ist es mit der Verfassung zu vereinbaren muss der Bundespräsident unterschreiben. Wenn nicht, muss die Regierung das Gesetz ändern oder zurückziehen. |
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"Die nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze werden vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatte verkündet" Demnach wäre es nur ein formaler Akt. Von Prüfung oder möglicher Verweigerung der Unterschrift steht da nichts bei seinen Befugnissen oder Aufgaben. :confused: |
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