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Zitat aus dem Polizeibericht:
"Die Ermittlungen, insbesondere die Vernehmungen der Zeugen sowie der Beschuldigten, werden durch die Mordkommission München geführt und dauerten bis in die frühen Morgenstunden an. Die beiden Beschuldigten der Tat am S-Bahnhof Solln machten nach Rücksprache mit ihren Rechtsanwälten keine weiteren Angaben zum Tatablauf, wobei sie die "Auseinandersetzung" teils am S-Bahnhof Donnersbergerbrücke sowie in der S-Bahn und am Bahnsteig des S-Bahnhofes Solln einräumten." Gut auch, das solche Typen immer gleich Rechtsanwälte zur Seite stehen haben, die versuchen, noch das beste für die Galgenvögel rauszuholen...:Nee::( |
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Ich habe ja selbst morgen mal wieder eine Verhandlung. Wenn ich bloß daran denke, dass ich mir morgen ca. 2-3h das Geschwafel dieser Wortverdreher anhören muss, dann würgt's mich. Manchmal glaube ich, für mich ist's an der Zeit den Beruf zu wechseln oder wieder in meinem ersten zu arbeiten. :confused: |
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Naja, für Geld eher nicht, eher aus Publicitygeilheit und dann als 2ten Grund Geldgeilheit. |
Interessanter Kommentar dazu.
Vor allem, was gerne vergessen wird: ... Kein Stadtplan vermerkt die Wege, auf denen Kinder regelmäßig „abgezockt“ werden. Die Statistik schweigt. Denn mit der Bedrohung wächst die Angst, einen Vorfall zur Anzeige zu bringen. Wäre es in München nicht zum Mord gekommen, wäre in keiner Statistik die Erpressung von 15 Euro aufgetaucht. ... |
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Zitate triblade: #50 Mutmaßlich würde der Täter zur Zeit in Haft sitzen. Erstens völlig zu Recht und zweitens könnte man hier beurteilen, wann er ohne Gefahr für die Bevölkerung wieder entlassen werden kann. #56 Wenn die täter aber nur die bisher vorgesehen Strafen erhalten hätten, wäre sie sicherlich nicht auf freiem Fuß und wir könnten mit Ihnen daran arbeiten sie irgendwann ohne Gefahr für die Gesellschaft wieder zu entlassen. #62 Es geht darum, dass wir die Gesellschaft vor jemanden schützen der sich völlig freiwillig dazu entschlossen hat Straftaten zu begehen. Und dann, wenn wir diese Person erstmal gesichert haben, dann und da gebe ich Dir recht müssen wir viel mehr Geld und Einsatz zeigen um diese Person zu resozialisieren. Die Gefahr für andere, solche Gewalttäter aber auf freiem Fuß zu lassen halte ich für nicht hinnehmbar. Zitat:
-qbz |
Du hast mich richtig zitiert, ich schrieb davon, dass sie ihre STRAFEN (Haftstrafen für verübte Taten) absitzen, Ich schrieb nicht Sicherungsverwahrung. Irgendwo vorher habe ich vom räuberischen Diebstahl geschrieben, ein Verbrechenstatbestand, daher zwangsläufig Haftstrafe. Im Rahmen dieser Strafe muss dann entschieden werden, ob die täter nach verbüßung 2/3 Strafe usw. entlassen werden können.
Strafen, insbesondere Haftstrafen sollen eben auch die Gesellschaft schützen, es geht nicht nur um Sühne des Täters. Deshalb gibt es auch den Haftgrund der Wiederholungsgefahr. Damit der täter eben nicht weitere Taten begehen kann bis zur Aburteilung. ich schlafe übrigens tatsächlich ruhiger wenn ich weiß das Täter auch entsprechend der Gesetze abgeurteilt werden. Sicherungsverwahrung ist dann noch ein anderes Thema Nochmals ich habe immer von Haftstrafen gesprochen nie von Sicherungsverwahrung. Sei dir bitte gewiss ich weiß in dem Fall wovon ich rede. |
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Nähmen sich mehr daran ein Beispiel, wären solche Fälle wie in München mit Sicherheit seltener. |
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