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Hier noch die mittlerweile wieder aufgefundene oben indirekt zitierte Originalstelle.
Das Ganze nennt sich, wie fast alle Texte der DGHO-Connection auf CP's Webseite "Gutachten" ist aber in dem zitierten Bereich schlicht und einfach ein in Ausschnitten abgedrucktes Interview: Zitat:
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C.P., als Berlinerin von den Eisbären, stand damals auf dem Eis in Konkurrenz zu den Erfurtern, die mit Gunda Nieman-Stirnemann ihren grossen Star hatten und die auch zur Eisschnelläuferin des Jahrhunderts gewählt wurde. Beide hatten eigene Trainer. Ihre Erfolge begründet der Wikieintrag so: "Die Fachwelt gab der jungen Gunda Kleemann anfangs kaum eine Chance. Ihr charakteristischer, breiter Laufstil wurde als unästhetisch und ineffektiv empfunden. Mit unbändigem Ehrgeiz und eiserner Disziplin – oft absolvierte sie Trainingseinheiten der Männer – strafte sie alle Kritiker Lügen und lief in die Herzen der Eislauffans. Besonders in den eislaufbegeisterten Niederlanden wurde sie regelmäßig mit frenetischem Jubel empfangen." |
Hier nennt Franke die Namen der beiden anderen Eisschnellläuferinnen mit ähnlich merkwürdigen Blutwerten:
http://www.deutschlandfunk.de/fall-p...icle_id=310378 Heike Hartmann und Bente Kraus. |
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"...Ein System, wie wir es bisher nicht gesehen haben“, sagte Sörgel und forderte Pechstein auf, ihr Blutbild in einer zweiwöchigen Quarantäne beobachten zu lassen. “Frau Pechstein muss von Kopf bis Fuß von klinischen Chemikern, Genetikern und Hämatologen untersucht werden - als Minimalprogramm. Am besten wären zwei Wochen Quarantäne, um diese Entwicklung ihres Blutbildes unter Aufsicht zu beobachten“, ergänzte Sörgel." Es wäre durchaus interessant, zu erfahren, warum es bereits zu diesem Zeitpunkt zu diesem m.E. äußerst sinnvollen Vorgehen schlussendlich nicht gekommen ist - wir hätten uns viele Zweifel und Diskussionen erspart. Aus Sicht der "Betroffenen" hätte ich darüber hinaus ein besonderes und dringendes Interesse unterstellt - allein schon aus dem Grund einer Abwehr von möglichen Gesundheitsgefahren (Wie folgenreich wären Belastungen im Leistungssport in Verbindung mit ungeklärten Anonmalien im Blutbild...) |
Claudia Pechstein hat sich 2009 intensiv darum bemüht, eine sechswöchige Langzeitstudie an ihr selbst, gleitet von der NADA, auf die Beine zu stellen. Dafür hat sie einen ihrer schärfsten Kritiker, Prof. Werner Franke, um die Ausarbeitung eines Konzeptes gebeten. Dieser hatte seine Mithilfe auch zugesagt. Insgesamt waren 5 Experten eingeladen. Quelle
Prof. Franke ist dann wieder abgesprungen, bevor die Langzeitstudie beginnen konnte. Er erklärte, er wolle „mit der Sache nichts mehr zu tun haben“. Quelle Die Studie kam leider nicht zustande. |
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M.E. gab / gibt es eine medizinische Indikation, die über den Dopingvorwurf hinausreicht (!) und die man mit einer Überwachung der Blutwerte unter klinischen Bedingungen und z.B. mit einfacher Bestimmung der zur Disposition stehenden Parameter in kürzeren Abständen hätte erfassen könnte. Dabei hätte es m.E. (dies sage ich als medizinischer Laie !)ausgereicht, die eigenständige Veränderung dieser Parameter in Ansätzen (!) zu erkennen und damit zunächst Dopingvorwürfe ohne weiteren Zweifel zu entkräften. Die weitere Anamnese und Interpretation wäre danach in Abwesenheit von sportrechtlich relevanten Tatbeständen medizinisches Tagesgeschäft und auch ein teures klinisches Umfeld (zur Vermeidung weiterer Manipulationsvorwürfe...) wäre dann verzichtbar. Insoweit verstehe ich weder die in den Raum gestellten 6 Wochen (erstaunlicherweise ist hier von klinischem Umfeld keine Rede...), noch den Expertenstreit oder die Kostendiskussion (Diagnose und Behandlung einer Erkrankung mit erheblicher Auswirkung auf das Blutbild sollte doch eigentlich sogar die Krankenkasse zahlen ?) Erfahrungsgemäß kommen die fraglichen Details im Laufe der Zeit an die Oberfläche... |
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Mit einer klinischen Langzeitstudie mit z.b. täglichen ambulanten Bluttests lässt sich so ein Verdacht nicht ausräumen, sondern man bräuchte eine echte Quarantäne mit lückenloser Überwachung (ähnlich wie bei bestimmten meldepflichtigen Infektionserkrankungen nach dem Bundesseuchengesetz). Ich bezweifle, dass so etwas juristisch und praktisch ohne weiteres machbar ist, da eine solche Quarantäne faktisch Freiheitsberaubung ist, die unser Rechtssystem zur Aufklärung eines Dopingvergehens (aktuell) nicht vorsieht. |
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Dabei stelle ich die Interessenlagen des betroffenen Sportlers in den Vordergrund: (1) Ausräumung des Dopingverdachts und Entzug des Nährbodens für weitere Spekulationen und (2) Abwehr einer Gesundheitsgefahr durch Aufarbeitung einer nicht einwandfrei diagnostizierte Blutanomalie in Verbindung mit Leistungssport. Dafür würde ich mich ohne jedes Zögern auch einmal für 2 Wochen "auf Station" verwöhnen lassen. Und das spätestens nach der allerersten Gefahr einer "Schutzsperre" (die ja unabhängig von einem Dopingverdacht auch noch das sportliche Fortkommen behindert...). So wäre dann eigentlich bereits seit 2004 Zeit für die diagnostische Aufarbeitung und entsprechend unvoreingenommene und unbelastete Diskurse der Experten gewesen - Daher habe ich zugegeben eine etwas voreingenommene Sicht auf die Dinge und komme so nicht umhin, für mein persönliches Bild die aktuellen Ereignisse in der Schublade "Litigation" einzuordnen.... |
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Sörgels Äußerung war dagegen schon im Juli 2009. Aber Du hast natürlich trotzdem Recht, dass diese Familienuntersuchung ziemlich wertlos ist, wenn kriminelle Energie nicht auszuschließen ist. |
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Mich erinnert sein Verhalten an Gregor Gysi, der genau dann den Schwanz eingezogen hat, als er sein Gerede in der Praxis umsetzen sollte. |
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Der Körper reagiert auf einen solchen Schub mit einer gesteigerten Blutneubildung, bis die ursprüngliche Blut- oder Hämoglobinmenge wieder erreicht ist. Dem entsprechend finden die Dopingfahnder eine erhöhte Blutbildung, jedoch keine erhöhte Hämoglobinkonzentration. Dieses Muster aus erhöhter Blutbildung und normaler Hämoglobinkonzentration findet man bei Pechstein über rund 10 Jahre hinweg, sowohl bei Trainings- als auch bei Wettkampfkontrollen. Die Hämoglobinkonzentration ist weit weg von den erlaubten Grenzwerten; der Hämatokritwert ist bei den meisten Proben sogar unterdurchschnittlich. Würde sie dopen, müsste sie permanent blutverdünnende Maßnahmen ergriffen haben (Training und Wettkampf). Deshalb schließen die meisten Experten Epo- oder Blutdoping aus, denn die Messwerte passen einfach nicht dazu. Bei einer Untersuchung, bei der sie wochenlang in einer Klinik quasi eingesperrt wäre, fehlte der körperliche oder mentale Stress, der bei Ihr vermutlich die schubweise auftretende Blutneubildung stimuliert. Man müsste sie deshalb im normalen Trainings- und Wettkampfbetrieb permanent überwachen. Grüße, Arne |
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Bei einem Anscheinsbeweis braucht der Ankläger äußerst überzeugende Indizien, und er muss sich auf gewisse typische Gegebenheiten beziehen können. Dann gilt für den Ankläger eine erleichterte Beweisführung, er muss also nicht alle Details belegen können. Beispiel: Ein Athlet hat einen Hämatokritwert von 60 und sein Urin ist positiv auf Epo-Tests. Beides zusammen ist so überzeugend, dass man ihn für schuldig halten kann, obwohl niemand ihm beim Spritzen des Medikaments gesehen hat. Der Anschein des Dopings ist überzeugend genug. Der Anscheinsbeweis ist also eine Beweiserleichterung für den Ankläger.Der Beklagte muss, um diesen Beweis zu erschüttern, keineswegs seine Unschuld beweisen. Sondern es genügt, wenn er belegen kann, dass sein Fall eben nicht typisch ist. Diese Strategie verfolgt Claudia Pechstein mit der Kugelzellenanämie. An den Anscheinsbeweis sind strenge Maßstäbe zu stellen, denn er kehrt die Beweislast um. Eine positive Dopingprobe war bisher ein ausreichend starkes Indiz, um ihn zu rechtfertigen. Mit einer positiven Probe konnte die Beweislast auf den Sportler übertragen werden. Bei Claudia Pechstein gab es nie eine positive Probe. Und nach der Meinung fast aller Experten, sind die vorliegenden Indizien nicht stark genug, um an die Stelle einer positiven Probe zu treten. Sie sind ein vages Indiz, wie selbst Prof. Franke einräumt. Also dürfte man auch die Beweislast nicht hopplahopp auf die Sportlerin abwälzen. Dafür reichen die vorliegenden Indizien nicht aus. Es gibt sehr überzeugende Hinweise darauf, dass Pechstein ein atypischer Fall ist. Damit geht die Beweislast zurück an den Ankläger. Deshalb finde ich es unverschämt, wenn man der Athletin nun über die Medien vorschlägt, sie können werweißwielang in Quarantäne gehen, um ihre Unschuld zu beweisen (was den Verband aber vermutlich ohnehin nicht interessieren würde). Der Verband macht es sich da zu leicht, und wälzt die Beweislast zu unrecht auf die Sportlerin ab. Grüße, Arne |
Interessant finde ich, dass mit R. Bartko ein absoluter Eisschnelllauf-Experte neuer (seit Ende 14) Sportdirektor der Deutschen Eisschnelllauf-Gemeinschaft geworden ist...:)
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Heute reichte es für Platz 5. Ueber 5000m soll dann ja mehr gehen. Und die Ard überträgt live! Das finde ich allerdings interessant.Soll das jetzt Wiedergutmachung wegen der Dopingsperre werden? Naja, so langsam scheint die Zeit zu nagen. So richtig viel Speed war da nicht mehr. Muss es die Distanz richten. Die letzten zwei Runden heute war sie wieder mal auf dem Weg nach vorne.
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ganz ehrlich bei allem juristischem hin und her. es zweifelt doch eigentlich keiner, dass CP gedopt ist oder war (und das unter die haarspitzen). ich lass mich dafür gerne auspeitschen :D aber ich denke der normale menschenverstand erlaubt keine andere ansicht
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Rechtsstreit ruiniert Olympiasiegerin
Pechstein: "Mir ist alles genommen worden" Haus verpfändet, Ersparnisse verbraucht Von ihrem Gehalt als Polizeibeamtin müsse sie Rechtsanwalts-Kosten abstottern, ihr Haus habe sie verpfändet, ihre Ersparnisse verbraucht und alle Freunde angepumpt, sagte sie der FAZ. Um sich vor dem Bundesgerichtshof vertreten zu lassen, bei dem die ISU Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts vom Januar eingelegt hat, seien knapp 70.000 Euro Anwaltshonorar fällig; an Prozesskostenhilfe stehen ihr lediglich 1028,10 Euro zu. http://www.t-online.de/sport/winters...n-worden-.html |
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Zur Info:
Sie nimmt jetzt auch an Inline- bzw. Speedskatingrennen teil. |
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Eisschnellläuferin: Claudia Pechstein scheitert am BGH
http://www.spiegel.de/sport/wintersp...a-1096222.html http://www.faz.net/aktuell/sport/spo...-14273660.html Johannes Herber lag gestern in der FAZ damit daneben: http://www.faz.net/aktuell/sport/spo...-14268279.html |
Bei Jens Weinreich findet sich die ausführliche, auch für juristische Laien nachvollziehbare Begründung, die auch zeigt, dass es sich der BGH nicht leicht gemacht hat bei der Entscheidung.
https://www.jensweinreich.de/2016/06...n-unzulaessig/ |
Spiegel online:
Pechstein äußerte sich anschließend über die Ablehnung ihrer Klage: "Ich habe mich hier gefühlt wie vor dem Internationalen Sportgerichtshof", sagte sie. "Jeder Flüchtling, der in Deutschland einreist und registriert wird, genießt Rechtsschutz. Aber wir Sportler nicht." Gott ist das erbärmlich, dann auch noch polemisch die Flüchtlings-Keule rauszuholen. |
IMHO - und das ohne Polemik - braucht die Frau dringend Hilfe.
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Also immer noch kein Ende. Da werden wir wohl noch jahrelang über Gerichtsprozesse lesen. Bin in der Sache aber auch gespalten. Auf der einen Seite ist es gut, dass nicht jeder auch noch Zivil klagen kann, weil ich z.B. beim WK ein Einteiler anhatte, der bei Rennende 2cm über den Ellenbogen ragt, und mir dadurch Sponsoren-/Siegprämien wegen Disqualifikation entgehen, obwohl der Nachweis vom Veranstalter nicht gebracht werden kann, dass diese 2 cm mich schneller gemacht haben. Auf der anderen Seite sollte der Klageweg offen sein, dass der Einteiler diese 2 cm nicht zu lang ist, sondern nur im feuchten Zustand mehr nachgibt und sich damit länger ziehen kann.
Bin gespannt, wie der Fall mal enden wird. Grundsätzlich wird mir aber allgemein zu viel geklagt. |
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ich werde es mir nicht antun, Leser-Kommentare zu diesem verbalen Tiefschlag auf FB oder Tageszeitungen der neuen Bundesländer zu lesen. Das macht schlechte Laune. |
Morgen im Postillion: NEUER AFD VORSTAND - CLAUDIA PECHSTEIN BEERBT FRAUKE PETRY
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http://www.zeit.de/kultur/2016-06/cl...edpost.link.sf
Ich dachte erst das ist ein Fake..... |
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Ich kann bei der Frau nur noch den Kopf schütteln... |
Das was Pechstein sagte, ich frage mich echt was für Anwälte die hat?
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Ganz so klar ist der Fall nicht. :Blumen: |
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" Es waere schoen wenn der Kommentar nicht nur billige Vergleiche zieht (Turnhallen) sondern evtl. auf die tatsaechliche Problematik eingeht auf die Fr. Pechstein aufmerksam machen moechte (mit einem evtl. geschmacklosen Vergleich). Fr. Pechsteins Argument ist: jeder unterliegt der deutschen Gerichtsbarkeit, nur die Sportler nicht. Und genau dies wurde doch von dem Gericht bestaetigt. Sog. Sportgerichte duerfen alles ohne irgendeine Art von rechtsstaatlicher Aufsicht oder Klagemoeglichkeit. Warum regen wir uns denn so ueber Schiedsgerichte auf (TTIP etc.) und hier ist es normal. Der Sportler soll sich mal nicht so anstellen... Demnach trifft doch der Vergleich zu. Jeder Fluechtling kann den REchtsweg waehlen. Ein Sportler nicht. " Kann jemand kompetentes dazu was sagen? |
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Ja dass es nicht richtig ist. Der Sportler unterschreiben die Athletenvereinbarung freiwillig. Das ist quasie ein Vertrag in dem er sich zu bestimmten Dingen verpflichte und auch die Gegenseite. Die Gegenseite biete z.b. als Leistung an an Olympia teilzunehmen und als Goldmedaillengewinner viel Geld zu verdienen. Dafür verzichtet der Sportler auf das ein oder andere. Von daher hat sie genau so viele Rechte wie jeder andere Mensch in Deutschland, wenn hat sie ihre Rechte die sie meint nicht zu haben, freiwillig selber abgegeben. Niemand zwingt sie Sportler zu sein, zumal sie ja einen Beruf als Polizeimeister hat. Zitat:
Das Gericht hat gesagt der Vertrag den sie als Sportler mit dem Verband geschlossen hat ist rechtsgültig und darum geht es im Vertragsrecht. Jeder Sportler kann nach dieser Klarstellung entscheiden, will ich Berufssportler werden unter diesen Bedingungen oder nicht. Wenn er damit nicht einverstanden ist kann er sogar seinen eigenen Verband gründen und eigene Bedigungen beschließen. |
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