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Zum Thema "Schaden anrichten" Auto versus Radfahrer.
In LinkedIn gab es im Dezember nach dem Blitzeis eine heisse Diskussion über die bekloppten Radfahrer, die bei Glatteis mit dem Fahrrad (und dann z.T. auch noch ohne Helm) zur Arbeit fahren. Komischerweise war unter mehr als 100 Kommentaren kein einziger zu finden, der auch nur angeregt hätte bei Glatteis vielleicht auch besser das Auto stehen zu lassen. Wenn ich mit dem Rad bei Glatteis die Kontrolle verliere, verletze ich meist nur mich selbst oder verursache Sachschaden. Was passiert wenn ein Auto auf glatter Fahrbahn auf den Fussweg rutscht? Wie gesagt, 100 Kommentare zu Radlern die sie offensichtlich nicht mehr alle haben. Das ein Auto ganz andere Schäden verursacht fällt in dem Zusammenhang niemandem ein . Ein Freund von mir in der Frankfurter Gegend hat übrigens seine Karre an dem besagten Tag stehen gelassen.... |
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Eis (oder Schnee) ist ein Dauerbrenner, über den ich mich köstlich amüsiere: „Wieso fährst du noch Rad, ist das nicht zu gefährlich?“ beantworte ich inzwischen nur noch mit der Gegenfrage: „Und warum fährst du noch Auto?“
Meist ist es ja nett gemeint und ich erkläre, dass ich Stollenreifen habe und auch absteige und schiebe, wenn es zu heikel wird. Was mit Auto eher nicht geht.;) |
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Als ich einem Autofahrer mal vorschlug, sein Auto bei Glatteis doch zu hause zu lassen, und er mich dann ja auch nicht mehr gefährden könne, war sein Blick dem seiner Karre sehr ähnlich :Cheese: |
Natürlich kann ein auto potentiell mehr Schaden anrichten als ein Fahrrad oder ein Fußgänger. Andererseits ist das persönliche Gefährdungs-/Verletzungsrisiko für die Radfahrer oder Fußgänger höher. Deshalb finde ich die Frage, ob man bei Glatteis mit wirklich mit dem Rad unterwegs ist, auch nicht so abwegig. Das Risiko zu stürzen und sich ersthaft zu verletzen ist einfach höher. Insofern war der Kollege vielleicht einfach nur besorgt :Blumen:
Worauf ich aber mit meinem letzten Beitrag hinaus wollte, ist folgendes: Jeder Verkehrsteilnehmer, der sich unberechenbar/unvorhersehbar verhält, ist zwar vielleicht für sich selbst sicherer unterwegs, macht den Straßenverkehr aber für alle anderen stressiger und gefährlicher. Zum einen ist sein Verhalten eben unvorhersehbar, das heißt, andere können nicht oder nur zu spät reagieren, wodurch sie sich und andere in Gefahr bringen. Zum anderen führt das unberechenbare Verhalten auch nur eines Verkehrsteilnehmers dazu, dass alle andere Verkehrsteilnehmer mit einem wesentlich höheren Aufmerksamkeitslevel unterwegs sein müssen. Das führt natürlich zu mehr Stress und im dümmsten Fall dazu, dass man in einer entscheidenden Situation nicht die notwendige Aufmerksamkeit hat. Beispiel Radweg: Wenn man sicher weiß, dass alle Radfahrer diesen auf benutzen, kann man seine Aufmerksamkeit auf den Radweg konzentrieren. Wenn man aber damit rechnen muss, dass die Radfahrer auch auf der Straße unterwegs sind und im dümmten Fall noch nicht mal rechts fahren, sondern beliebig zwischen den Spuren wechseln, muss man mit meiner Aufmerksamkeit überall sein. Dazu kommt dann noch, dass viele Radfahrer ohne ausreichende Beleuchtung unterwegs sind, also sowieso nicht gut zu erkennen sind. Dazu kommt, das ist zumindest meine Beobachtung, dass viele Radfahrer sich blind darauf verlassen, dass der Autofahrer sie sieht und richtig reagiert. Ich weiß nicht, wieviele Situationen ich in letzter Zeit gesehen habe, die nur wegen der vorausschauenden Fahrweise der Autofahrer nicht gefährlich endeten. Beispiel: Radfahrer, die ohne Handzeichen und ohne zu schauen auf die Straße fahren und einfach mal davon ausgehen, dass der Autofahrer bremst und/oder ausweicht. Ich muss auch von einem Radfahrer erwarten können, dass er Ich sage nicht, dass man alle gefährlichen Situationen vermeiden kann. Das ist mit Sicherheit nicht möglich. Und die aggressiven Autofahrer wird man sicher auch nicht "besänftigen". Mann kann aber vielleicht seinen Teil dazu beitragen, dass der Straßenverkehr zumindest etwas unstressiger und somit auch für Radfahrer und Fußgänger entspannter wird. M. |
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Und zur allgemeinen Beruhigung: wenn die Straßen glatt sind, schiebe ich mein Rad brav auf dem Fußweg und hoffe auf gestreute Straßen für den Heimweg. |
Ganz ehrlich: Wenn es einen Radweg gibt, wo ich mich sicher fühle, nutze ich den, weil es hier in Berlin auf der Straße wirklich oft sehr gefährlich ist. Aber ich fahre meist trotz Radweg auf der Straße weil
- die Radwege oft in katastrophalen Zustand sind, nicht nur unkomfortabel sondern mit derartigen Schäden, das echte Sturzgefahr besteht. - sie oft gefährlich nahe an geparkten Autos entlang laufen, wo man jederzeit gedoored werden kann und/oder zugeparkt sind - der Tod an unzähligen Ausfahrten lauert und auch vor allem den den zugeparkten Kreuzungen, wo dem Autofahrern oft nichts anderes übrig bleibt, als einfach die Motorhaube vorzuschieben und hoffen, dass die Radfahrer bremsen - ich mich praktisch jeden Morgen von Rechtsabbiegern überfahren lassen könnte, die mich nicht übersehen, sondern einfach abbiegen, ohne auf den Radweg zu achten. Auf der Straße wird man da noch eher bemerkt. Ich würde wirklich auf dem Radweg fahren, wenn ich mich sicher fühlen würde, aber es gibt hier in Berlin wirklich sehr sehr wenige Radwege, die - guten Belag haben - breit sind - für Radfahrer gut einzusehen sind und weit genug weg von Hausfassaden oder parkenden Autos verlaufen, so dass man sie sicher fahren kann. Aber: Es geht auch anders. In Kopenhagen bin ich quer durch die Innenstadt auf Radwegen gefahren, die teilweise besser waren, als die meisten Straßen hier. Zum Bike-Check-In konnte ich auf dem Triathlon-Hobel die meiste Zeit sogar auf dem Auflieger fahren. Einfach, weil der Radweg so gut ins Schuss und so breit war und so wenig drum herum, dass das kein Problem war. |
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Messung des Überholabstandes mit Sensor, 8000 Überholvorgänge in Frankfurt, 20.000 in Darmstadt:
Bericht: 50% innerorts, 80% ausserorts Überholvorgänge zu dicht Karte: wo wird schwerpunktmässig zu eng überholt und wo nicht (Darmstadt) ich finde: vielversprechender Ansatz, der fortgeführt wird :) |
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Zwei Fragen: 1. weißt Du, ab wo der Abstand gemessen wird, bzw. welcher Abstand gilt für die 1,5 m? Auto bis Fahrradrahmen, oder bis zum äußersten Punkt des Radfahrers (meist Ellenbogen oder Lenkerende)? Ist schon ein deutlicher Unterschied, besonders wenn man ein MTB mit extra breitem Lenker hat, oder Hollandrad mit klassisch geschwungenem Lenker. 2. Die Darmstadt-Karte wundert mich etwas. Es sind einige Messungen in Straßen drauf, wo meines Wissens Fahrradwege sind (direkt an der Fahrbahn, aber auf Gehweghöhe; z.B. Haardtring vom Hauptbahnhof nach Süden Richtung B3) - wie kommen da Autos zu nahe an den Radfahrer? |
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Ich traue den Leuten der Hochschule die die Studie durchführen zu, dass sie an diesen Aspekt gedacht haben :)
zB würde eine simple Korrekturkonstante je nach Fahrradbreite bei der Auswertung der Messdaten das Problem lösen, zB gemessener Abstand minus 20cm (bei 40cm Lenkerbreite) Ellenbogen schaut weiter raus? 25cm. |
Der Sensor kommt wohl an die Sattelstütze, dann:
"Damit der vom Display angezeigte Abstand stimmt, muss man vorab die Lenkerbreite messen und in den Einstellungen hinterlegen" Dh ich gehe davon aus der Sensor misst Lenkerende bist Fahrzeugseite. |
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a) Sind diese Radwege benutzungspflichtig? b) Viele fahren, als gelte der Abstand zur Fahrbahnmarkierung statt zum Radfahrenden. Zitat:
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Boshafterweise glaube ich ja eher, dass der durchschnittliche (und den Vorurteilen entsprechende:Blumen: ) Beamte es so einfach und eindeutig wie möglich haben möchte, da ist der Abstand des jeweils äußersten Teils eben am leichtesten zu bestimmen....:cool:
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M. (*) Nach meinem Verständnis ist es nur ein Überholvorgang, wenn sich beide auf derselben Fahrbahn/derselben Fahrspur befinden. Wenn parallel ein abgetrennter Radweg verläuft, auf dem der Radfahrer unterwegs ist, sehe ich das streng genommen als Vorbeifahren aber nicht als Überholen an. Ob das auch gelten würde, wenn der Radweg auf der Fahrbahn durch eine durchgezogene oder gestrichelte Linie markiert ist, dazu suche ich gerade noch... |
ich dachte bisher immer dass die 1,5m Abstand auch gelten wenn die eine Spur als Radweg und die andere als allgemein Fahrbahn erkenntlich ist.
Dass das in der Praxis subjektiv anders wahrgenommen und gehandhabt wird ist mir klar, aber so wäre die Gesetzeslage, bin ich halbwegs sicher |
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Definitonen: Radweg = baulich abgetrennt Radfahrstreifen = durchgehende Linie, farblich gekennzeichnet, Fahrspur für Radfahrer, darf von Autofahrern nicht befahren werden. Schutzstreifen = gestrichelte Linie, keine separate Fahrspur, sondern Bestandteil der Fahrbahn/Fahrspur, dürfen von Autos befahren werden Laut ADFC gilt für Radwege und Radfahrstreifen die Abstandsregel nicht, sondern "nur" die allgemeine Rücksichtnahme. Nur bei gestrichelter Linie (und natürlich, wenn keine Linie vorhanden ist ;) ) gelten die Abstandsregeln. M. |
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M. |
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https://hamburg.adfc.de/artikel/faq-radfahrstreifen "Gilt dieser Mindestüberholabstand auch dann, wenn die Autofahrer*in eine Radfahrer*in überholt, die auf einem Rad- oder Schutzstreifen fährt? Das BMVI hat sich in der Gesetzesbegründung die Ansicht des Rechtsgutachtens von Prof. Dieter Müller für die UDV zu eigen gemacht und klargestellt, dass der vorgeschriebene Überholabstand auch gegenüber Rad Fahrenden auf Radfahrstreifen einzuhalten ist. Das ist wichtig, denn amtliche Gesetzesbegründungen werden von Literatur und Rechtsprechung bei der Auslegung vor allem neuer Vorschriften berücksichtigt." https://www.taylor-wheels.de/blog/de...en-radverkehr/ "Seit einer StVO-Novelle 2020 gilt nun, dass Autofahrende beim Überholen von Fahrrädern generell einen festgelegten Mindestabstand einhalten müssen. Innerhalb von Ortschaften ist das Überholen von Radfahrenden mit einem Mindestabstand von 1,50 Metern möglich. Außerhalb von Ortschaften muss beim Überholen von Menschen auf einem Rad der Mindestabstand zwei Meter betragen. [...] Mit dieser unkomplizierten Regel erhöht sich die Sicherheit beim Fahrradfahren. Im Grunde ist in der Praxis jedoch kein Unterschied zu machen, auf welcher Art von Weg die Radfahrenden unterwegs sind. Zu dichtes Vorbeifahren ist im besten Fall immer zu vermeiden" https://www.klugo.de/blog/sicherheit...-zu-radfahrern "In dem „Rechtsgutachten zu markierten Radverkehrsführungen“ gibt Prof. Dr. jur. Dieter Müller schlüssige Antworten. Der Experte für Verkehrsrecht bestätigt, dass der Sicherheitsabstand zum Radfahrer immer mindestens 1,5 Meter, besser noch zwei Meter betragen muss. Das gilt auch, wenn dieser auf einem ausgewiesenen Radfahrstreifen unterwegs ist. Ansonsten verkehrt sich der eigentliche Schutzzweck des Radstreifens ins Gegenteil." |
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Das macht die Sache allerdings nicht einfacher, wenn selbst der ADFC unterschiedliche Auffassungen veröffentlicht. Ich habe mir mal das Gutachten und kurz auch die zitierte Bundesdrucksache angeschaut. Da steht das tatsächlich auch drin, im Gutachten als Empfehlung, in der Bundesdrucksache als Ergänzung zur geplanten Gesetzesänderung. Ob das aber tatsächlich Eingang in die Gesetzgebung gefunden hat, kann ich so auf die schnelle nicht herausfinden. Mal schauen, ob sich noch irgendwo eine eindeutige Regelung findet, auf die man sich berufen kann. Eine eindeutige Klärung, noch besser eine eindeutige Formulierung im Gesetzestext, wäre aber in jedem Fall sinnvoll. Nebenbei bin ich über eine weitere Kleinigkeit im § 5 StVO gestolpert, die ich sehr fragwürdig finde: Zitat:
M. |
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Der Hammer! Vor allem: Mit welchem Abstand darf denn dann ein Auto an mir vorbeirauschen, daß ich vor der Ampel rechts überholt habe? Wird lustig bei einer ganzen Autoschlange, von denen die hinteren so richtig Fahrt aufgenommen haben, bis sie an mir vorbeirauschen... Der Gefahr war ich mir wirklich nicht bewusst. |
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Andererseits blöd, weil man beim Anfahren leicht mal einen Schlenker macht. |
Ohne diese Ausnahme könnte man sich als Radfahrer ja schön rechts an der Ampel nach vorne schleichen, sich knapp (<1,5m) neben das Auto stellen und kaum geht es wieder los, den Autofahrer anzeigen.
In dem Fall hat halt der Fahrradfahrer den Sicherheitsabstand selbst nicht eingehalten. Ich denke nicht, dass es darum geht, dass die selben Beteiligten weit hinter der Kreuzung immer noch nicht den Abstand einhalten müssen. |
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Entweder man hebt die Regel an Kreuzungen auf oder sie gilt grundsätzlich für alle Überholvorgänge von Radfahrern/Fußgängern. Aber so ein Mix ist wenig praktikabel und kaum kontrollierbar/durchsetzbar. M. |
immer öfter sieht man ja auch den Haltebereich für Fahrräder VOR den Autos
da ist beim Losfahren erstmal gar nichts mit Überholen, erst wenn die Räder sich alle sortiert haben und wieder rechts rübergegangen sind. ![]() Es gibt aber natürlich auch viele Kreuzungen wo es weder diesen Bereich noch in der Anfahrt zur Kreuzung einen Fahrradstreifen/Weg etc. |
hier gibts ausgearbeitete Konzepte für die fahrradfreundliche Gestaltung von kleinen Kreuzungen https://www.radentscheid-frankfurt.d...ne-kreuzungen/
(Link für große Kreuzungen ganz unten) |
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Häufig, wenn man hinkommt, steht schon eine längere Autokolonne da, und der Platz vorne ist schon mit Rädern voll, ich stehe dann neben dem 1. oder 2. Auto wenn's grün wird. Radler, die vorne stehen, biegen da natürlich als erste ab; die Autos dahinter schwenken dann schon mal beim losfahren gerne nach rechts, um an diesen schneller vorbeizukommen. Zum Linksabbiegen, wenn ich von hinten komme, reihe ich mich dann lieber zwischen die Autos ein; auf die breite Fläche komme ich ja nicht mehr. Oder müßten die Autos alle Radfahrer erst mal durchlassen? Das scheint immer eine sehr unübersichtliche Situation zu sein, wo alle sich unsicher fühlen, was sie dürfen, und was ihnen zusteht. Kenn da jemand die Regeln dafür? |
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