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Harm 18.01.2023 16:18

Zum Thema "Schaden anrichten" Auto versus Radfahrer.
In LinkedIn gab es im Dezember nach dem Blitzeis eine heisse Diskussion über die bekloppten Radfahrer, die bei Glatteis mit dem Fahrrad (und dann z.T. auch noch ohne Helm) zur Arbeit fahren.
Komischerweise war unter mehr als 100 Kommentaren kein einziger zu finden, der auch nur angeregt hätte bei Glatteis vielleicht auch besser das Auto stehen zu lassen. Wenn ich mit dem Rad bei Glatteis die Kontrolle verliere, verletze ich meist nur mich selbst oder verursache Sachschaden.
Was passiert wenn ein Auto auf glatter Fahrbahn auf den Fussweg rutscht?

Wie gesagt, 100 Kommentare zu Radlern die sie offensichtlich nicht mehr alle haben. Das ein Auto ganz andere Schäden verursacht fällt in dem Zusammenhang niemandem ein .

Ein Freund von mir in der Frankfurter Gegend hat übrigens seine Karre an dem besagten Tag stehen gelassen....

tandem65 18.01.2023 20:56

Zitat:

Zitat von Harm (Beitrag 1696501)
Ein Freund von mir in der Frankfurter Gegend hat übrigens seine Karre an dem besagten Tag stehen gelassen....

Ja und ich sah mich gezwungen wegen Notarzteinsatz im Gleis kurzfristig das Auto zu nehmen. Immerhin mit einem Mitleidenden zusammen der mich mitnehmen konnte.:o

welfe 19.01.2023 10:37

Eis (oder Schnee) ist ein Dauerbrenner, über den ich mich köstlich amüsiere: „Wieso fährst du noch Rad, ist das nicht zu gefährlich?“ beantworte ich inzwischen nur noch mit der Gegenfrage: „Und warum fährst du noch Auto?“
Meist ist es ja nett gemeint und ich erkläre, dass ich Stollenreifen habe und auch absteige und schiebe, wenn es zu heikel wird. Was mit Auto eher nicht geht.;)

Schwarzfahrer 19.01.2023 11:04

Zitat:

Zitat von welfe (Beitrag 1696559)
Eis (oder Schnee) ist ein Dauerbrenner, über den ich mich köstlich amüsiere: „Wieso fährst du noch Rad, ist das nicht zu gefährlich?“ beantworte ich inzwischen nur noch mit der Gegenfrage: „Und warum fährst du noch Auto?“
Meist ist es ja nett gemeint und ich erkläre, dass ich Stollenreifen habe und auch absteige und schiebe, wenn es zu heikel wird. Was mit Auto eher nicht geht.;)

Eis und Schnee sind Bedingungen, bei denen "den Bedingungen angepasstes Fahrverhalten und Ausrüstung" sowie Fahrkönnen/Erfahrung wirklich wichtig werden - das gilt für Auto wie für Fahrrad. Hier im Rhein-Neckar-Raum bricht alles zusammen, wenn es 2 cm Schnee gibt; in Österreich wird auch mehr Schnee und Eis deutlich gelassener und mit weniger Unfällen gemeistert. Ich muß mit Auto oder mit Fahrrad bei Schnee und Eis vorausschauend fahren, vorsichtig, mit entsprechend vergrößerten Sicherheitsabständen zu allen anderen Verkehrsteilnehmern. Klar kann ich mit dem Auto, wenn ich die Kontrolle verliere, anderen größeren Schaden zufügen. Das Eigenverledtzungsrisiko ist allerdings mit dem Rad höher, auch weil man sich damit schneller auf die Fresse legt, wenn es wegrutscht; mit vier Rädern ist es noch leichter abzufangen (wenn man weiß, wie). Bei übler Glätte nehme ich auch mal das Liegedreirad vom Sohnemann, damit kann man dann schön driften :). Dazu kommt, daß hier meist nur die Auto-Fahrbahn geräumt wird, die Fahrradwege also länger gefährlicher bleiben, als die Autostraßen.

Harm 19.01.2023 11:47

Zitat:

Zitat von Schwarzfahrer (Beitrag 1696563)
Dazu kommt, daß hier meist nur die Auto-Fahrbahn geräumt wird, die Fahrradwege also länger gefährlicher bleiben, als die Autostraßen.

Das hebt dann aber die Benutzungspflicht der Radwege auf und führt daher zu teilweise skurilen Diskussionen mit Autofahrern...

Als ich einem Autofahrer mal vorschlug, sein Auto bei Glatteis doch zu hause zu lassen, und er mich dann ja auch nicht mehr gefährden könne, war sein Blick dem seiner Karre sehr ähnlich :Cheese:

Matthias75 19.01.2023 15:28

Natürlich kann ein auto potentiell mehr Schaden anrichten als ein Fahrrad oder ein Fußgänger. Andererseits ist das persönliche Gefährdungs-/Verletzungsrisiko für die Radfahrer oder Fußgänger höher. Deshalb finde ich die Frage, ob man bei Glatteis mit wirklich mit dem Rad unterwegs ist, auch nicht so abwegig. Das Risiko zu stürzen und sich ersthaft zu verletzen ist einfach höher. Insofern war der Kollege vielleicht einfach nur besorgt :Blumen:

Worauf ich aber mit meinem letzten Beitrag hinaus wollte, ist folgendes: Jeder Verkehrsteilnehmer, der sich unberechenbar/unvorhersehbar verhält, ist zwar vielleicht für sich selbst sicherer unterwegs, macht den Straßenverkehr aber für alle anderen stressiger und gefährlicher. Zum einen ist sein Verhalten eben unvorhersehbar, das heißt, andere können nicht oder nur zu spät reagieren, wodurch sie sich und andere in Gefahr bringen. Zum anderen führt das unberechenbare Verhalten auch nur eines Verkehrsteilnehmers dazu, dass alle andere Verkehrsteilnehmer mit einem wesentlich höheren Aufmerksamkeitslevel unterwegs sein müssen. Das führt natürlich zu mehr Stress und im dümmsten Fall dazu, dass man in einer entscheidenden Situation nicht die notwendige Aufmerksamkeit hat.

Beispiel Radweg: Wenn man sicher weiß, dass alle Radfahrer diesen auf benutzen, kann man seine Aufmerksamkeit auf den Radweg konzentrieren. Wenn man aber damit rechnen muss, dass die Radfahrer auch auf der Straße unterwegs sind und im dümmten Fall noch nicht mal rechts fahren, sondern beliebig zwischen den Spuren wechseln, muss man mit meiner Aufmerksamkeit überall sein. Dazu kommt dann noch, dass viele Radfahrer ohne ausreichende Beleuchtung unterwegs sind, also sowieso nicht gut zu erkennen sind.

Dazu kommt, das ist zumindest meine Beobachtung, dass viele Radfahrer sich blind darauf verlassen, dass der Autofahrer sie sieht und richtig reagiert. Ich weiß nicht, wieviele Situationen ich in letzter Zeit gesehen habe, die nur wegen der vorausschauenden Fahrweise der Autofahrer nicht gefährlich endeten. Beispiel: Radfahrer, die ohne Handzeichen und ohne zu schauen auf die Straße fahren und einfach mal davon ausgehen, dass der Autofahrer bremst und/oder ausweicht. Ich muss auch von einem Radfahrer erwarten können, dass er

Ich sage nicht, dass man alle gefährlichen Situationen vermeiden kann. Das ist mit Sicherheit nicht möglich. Und die aggressiven Autofahrer wird man sicher auch nicht "besänftigen". Mann kann aber vielleicht seinen Teil dazu beitragen, dass der Straßenverkehr zumindest etwas unstressiger und somit auch für Radfahrer und Fußgänger entspannter wird.

M.

Schwarzfahrer 19.01.2023 16:39

Zitat:

Zitat von Harm (Beitrag 1696572)
Das hebt dann aber die Benutzungspflicht der Radwege auf

Mag sein, aber es nützt nichts. Wenn ich bei Schnee vom Radweg auf die (etwas weniger, aber immer noch rutschige) Straße ausweiche, kann ich zwar selber weniger leicht stürzen, bin aber dem viel höheren Risiko als sonst ausgesetzt, daß ein Autofahrer mich übersieht (weil er mehr als sonst auf sein Auto achten muß), oder daß er gar in mich reinrutscht. Also auch keine gute Alternative.

Schwarzfahrer 19.01.2023 16:47

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1696582)
Beispiel Radweg: Wenn man sicher weiß, dass alle Radfahrer diesen auf benutzen, kann man seine Aufmerksamkeit auf den Radweg konzentrieren. Wenn man aber damit rechnen muss, dass die Radfahrer auch auf der Straße unterwegs sind und im dümmsten Fall noch nicht mal rechts fahren, sondern beliebig zwischen den Spuren wechseln, muss man mit meiner Aufmerksamkeit überall sein.

Jein. Auf den Radweg konzentriert sich eh kaum ein Autofahrer, wir können froh sein, wenn er beim Abbiegen überhaupt nebenbei daran denkt. Wenn ich aber nach dem Prinzip des "vehicular cycling" auf der Straße unterwegs bin, dann bin ich praktisch ein Verkehrsmittel unter vielen, die "auf der Ebene des Autofahrers" unterwegs sind. Ich werde dann viel eher als Verkehrsteilnehmer wahrgenommen, inklusive des vollen Rechts, Spuren zu wechseln. (das Ganze funktioniert natürlich vor allem in der Stadt, nicht bei Tempo 100-Bundesstraßen). Ich fühle mich in der Stadt meist sicherer auf den Fahrspuren - natürlich mit der gehörigen Portion defensiver Vorsicht, da man immer übersehen werden kann.
Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1696582)
Dazu kommt dann noch, dass viele Radfahrer ohne ausreichende Beleuchtung unterwegs sind, also sowieso nicht gut zu erkennen sind.

Auf der Straße ist das Problem auch gering; wer das tut, ist reif für den Darwin-award. Ich finde diese Zeitgenossen vor allem auf Radwegen schlimm, weil sie dort auch von vorne kommen, und mich gefährden.
Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1696582)
Dazu kommt, das ist zumindest meine Beobachtung, dass viele Radfahrer sich blind darauf verlassen, dass der Autofahrer sie sieht und richtig reagiert. Ich weiß nicht, wieviele Situationen ich in letzter Zeit gesehen habe, die nur wegen der vorausschauenden Fahrweise der Autofahrer nicht gefährlich endeten. Beispiel: Radfahrer, die ohne Handzeichen und ohne zu schauen auf die Straße fahren und einfach mal davon ausgehen, dass der Autofahrer bremst und/oder ausweicht.

Mit solchen Radfahrern hält sich mein Mitleid im Falle eines Unfalls auch sehr in Grenzen. Ich kann nur faire und sichere Behandlung durch andere erwarten, wenn ich selbst die Regeln ernst nehme, und es den anderen leicht mache, meine Absichten zu erkennen.
Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1696582)
Mann kann aber vielleicht seinen Teil dazu beitragen, dass der Straßenverkehr zumindest etwas unstressiger und somit auch für Radfahrer und Fußgänger entspannter wird.

Ja, das sollte das Ziel jeden Verkehrsteilnehmers sein.

welfe 19.01.2023 19:30

Zitat:

Zitat von Schwarzfahrer (Beitrag 1696589)
Mag sein, aber es nützt nichts. Wenn ich bei Schnee vom Radweg auf die (etwas weniger, aber immer noch rutschige) Straße ausweiche, kann ich zwar selber weniger leicht stürzen, bin aber dem viel höheren Risiko als sonst ausgesetzt, daß ein Autofahrer mich übersieht (weil er mehr als sonst auf sein Auto achten muß), oder daß er gar in mich reinrutscht. Also auch keine gute Alternative.

Luxusproblem, ich habe auf meinem Arbeitsweg keinen einzigen Radweg.:Lachen2: Die sind bei uns eh Mangelware. Die örtliche Presse ist sich nicht zu doof mindestens einmal im Jahr zu propagieren, dass unsere Stadt topographisch sowieso nicht zum Radfahren geeignet ist. Ergo braucht es keine Radwege, Problem erledigt.

Und zur allgemeinen Beruhigung: wenn die Straßen glatt sind, schiebe ich mein Rad brav auf dem Fußweg und hoffe auf gestreute Straßen für den Heimweg.

Antracis 19.01.2023 19:45

Ganz ehrlich: Wenn es einen Radweg gibt, wo ich mich sicher fühle, nutze ich den, weil es hier in Berlin auf der Straße wirklich oft sehr gefährlich ist. Aber ich fahre meist trotz Radweg auf der Straße weil

- die Radwege oft in katastrophalen Zustand sind, nicht nur unkomfortabel sondern mit derartigen Schäden, das echte Sturzgefahr besteht.

- sie oft gefährlich nahe an geparkten Autos entlang laufen, wo man jederzeit gedoored werden kann und/oder zugeparkt sind

- der Tod an unzähligen Ausfahrten lauert und auch vor allem den den zugeparkten Kreuzungen, wo dem Autofahrern oft nichts anderes übrig bleibt, als einfach die Motorhaube vorzuschieben und hoffen, dass die Radfahrer bremsen

- ich mich praktisch jeden Morgen von Rechtsabbiegern überfahren lassen könnte, die mich nicht übersehen, sondern einfach abbiegen, ohne auf den Radweg zu achten.
Auf der Straße wird man da noch eher bemerkt.

Ich würde wirklich auf dem Radweg fahren, wenn ich mich sicher fühlen würde, aber es gibt hier in Berlin wirklich sehr sehr wenige Radwege, die

- guten Belag haben
- breit sind
- für Radfahrer gut einzusehen sind und weit genug weg von Hausfassaden oder parkenden Autos verlaufen, so dass man sie sicher fahren kann.

Aber: Es geht auch anders. In Kopenhagen bin ich quer durch die Innenstadt auf Radwegen gefahren, die teilweise besser waren, als die meisten Straßen hier. Zum Bike-Check-In konnte ich auf dem Triathlon-Hobel die meiste Zeit sogar auf dem Auflieger fahren. Einfach, weil der Radweg so gut ins Schuss und so breit war und so wenig drum herum, dass das kein Problem war.

welfe 19.01.2023 21:34

Zitat:

Zitat von Antracis (Beitrag 1696601)
Aber: Es geht auch anders. In Kopenhagen bin ich quer durch die Innenstadt auf Radwegen gefahren, die teilweise besser waren, als die meisten Straßen hier. Zum Bike-Check-In konnte ich auf dem Triathlon-Hobel die meiste Zeit sogar auf dem Auflieger fahren. Einfach, weil der Radweg so gut ins Schuss und so breit war und so wenig drum herum, dass das kein Problem war.

Volle Zustimmung

fras13 20.01.2023 06:07

Zitat:

Zitat von Antracis (Beitrag 1696601)
...

Aber: Es geht auch anders. In Kopenhagen bin ich quer durch die Innenstadt auf Radwegen gefahren, die teilweise besser waren, als die meisten Straßen hier. Zum Bike-Check-In konnte ich auf dem Triathlon-Hobel die meiste Zeit sogar auf dem Auflieger fahren. Einfach, weil der Radweg so gut ins Schuss und so breit war und so wenig drum herum, dass das kein Problem war.

Und das bereits seit mehr als 30 Jahren - ich war 1991 das erste Mal mit dem Rad in Kopenhagen und dort gab es schon diese breiten Radwege durch die Stadt. :)

PabT 23.01.2023 08:31

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1696430)
Meinst du wirklich, dass regelmäßige Nachschulungen viel ändern würden. In meiner Wahrnehmung entstehen die meisten gefährlichen Situationen nicht aus mangelndem Wissen der Verkehrsregeln, sondern durch das individuelle ignorante, unüberlegte, unvorsichtige teilweise auch hektische, rücksichtslose oder aggressive Verhalten der Verkehrsteilnehmer. Oder anders ausgedrückt: Wenn ein Verkehrsteilnehmer meint, die Straße gehört ihm, werden ihn auch die Verkehrsregeln nicht hindern, das durchzusetzen.

Ein Teil der Rücksichtslosigkeit rührt definitiv aus fehlendem Unrechtsbewusstsein. "Den muss ich erziehen, weil er etwas falsch macht, was für mich unbequem ist", obwohl ich gar nichts falsch mache, würde schon reduziert auf "das ist für mich unbequem" und hebt bei dem einen oder anderen sicher die Hemmschwelle.

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1696430)
Ich schreibe absichtlich „Verkehrsteilnehmer“ und nicht „Kraftfahrer“, da wir, wenn es um mangelnde Regelkunde geht, aus meiner Sicht auch unbedingt die Radfahrer in die Diskussion miteinbeziehen sollten. Die haben vielleicht mal in der Grundschule die Verkehrsprüfung abgelegt, dürfen aber auch ohne Prüfung fahren. Was ich das jeden Tag (selbst mit dem Rad unterwegs) sehe, würde bei Autofahrer locker für Fahrverbote reichen.

Die allermeisten Radfahrenden haben doch einen PKW-Führerschein und sind einfach nur von Haus aus entweder regelkonform oder rücksichtslos unterwegs, völlig unabhängig davon, welches Verkehrsmittel sie gerade wählen. Die regelmäßige Sachkundeprüfung würde also automatisch auch Fahrzeuge ohne Motoren betreffen.

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1696430)
Dass im Dunkeln bzw. in der Dämmerung gefühlt die Hälfte aller Radfahrer nicht mit ausreichender Beleuchtung unterwegs ist, ist nur ein Teil davon. Verkehrsregeln werden häufig nur als grobe Orientierung genutzt und auf deren Einhaltung nur bestanden, wenn es dem eigenen Vorankommen nutzt. Häufig entsteht nur deshalb keine gefährliche Situation, weil die Autofahrer das (Fehl)verhalten des Radfahrer vorausahnen und schonmal bremsen oder einen größeren Abstand lassen.

Auch hier sehe ich den Unterschied nicht zwischen Autlern und Radlern, sondern zwischen anständigen Menschen und StVO-ignorantem Dreckspack. die meisten Unfälle, die ich im Straßenverkehr verhindere, werden von anderen (beinahe) verursacht, das verteilt sich sehr gleichmäßig auf Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer.
Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1696430)
Also wenn Schulungen und Einhaltung der Verkehrsregeln, dann bitte für alle, die auf der Straße unterwegs sind.

Volle Zustimmung, s.o.
M.[/quote]

Zitat:

Zitat von JENS-KLEVE (Beitrag 1696473)
In der Verkehrsstatistik sind Radfahrer nicht Täter, sondern Opfer. Manchmal von ihrer eigenen Doofheit, oft von Autos. Radfahrer als Täter bei Todesopfern sind eine unbedeutende Größe.

Das ist richtig. Bei Unfällen, an denen beide Verkehrsmittel beteiligt sind, weisen die jährlichen Statistiken ein klares Bild auf, was die Schuldfrage betrifft.
Zitat:

Zitat von Schwarzfahrer (Beitrag 1696591)
Ich werde dann viel eher als Verkehrsteilnehmer wahrgenommen, inklusive des vollen Rechts, Spuren zu wechseln.

Das gefällt mir. Hier bei uns würdest Du von den 2 % aggressiver selbstgewählter Bildungsferne eher als Störung wahrgenommen.
Zitat:

Mit solchen Radfahrern hält sich mein Mitleid im Falle eines Unfalls auch sehr in Grenzen. Ich kann nur faire und sichere Behandlung durch andere erwarten, wenn ich selbst die Regeln ernst nehme, und es den anderen leicht mache, meine Absichten zu erkennen.
Das teile ich. Ich fühle mich anderen Verkehrsteilnehmern nicht verbunden, nur weil sie ein ähnliches Verkehrsmittel nutzen. ich kenne kein "wir Radfahrer". :)

tridinski 31.01.2023 14:26

Messung des Überholabstandes mit Sensor, 8000 Überholvorgänge in Frankfurt, 20.000 in Darmstadt:

Bericht: 50% innerorts, 80% ausserorts Überholvorgänge zu dicht

Karte: wo wird schwerpunktmässig zu eng überholt und wo nicht (Darmstadt)

ich finde: vielversprechender Ansatz, der fortgeführt wird :)

Schwarzfahrer 31.01.2023 15:13

Zitat:

Zitat von tridinski (Beitrag 1697591)
Messung des Überholabstandes mit Sensor, 8000 Überholvorgänge in Frankfurt, 20.000 in Darmstadt:

Bericht: 50% innerorts, 80% ausserorts Überholvorgänge zu dicht

Karte: wo wird schwerpunktmässig zu eng überholt und wo nicht (Darmstadt)

ich finde: vielversprechender Ansatz, der fortgeführt wird :)

Gute Idee, interessant. Als Sensorentwickler sollte ich mir sowas auch besorgen :)

Zwei Fragen:
1. weißt Du, ab wo der Abstand gemessen wird, bzw. welcher Abstand gilt für die 1,5 m? Auto bis Fahrradrahmen, oder bis zum äußersten Punkt des Radfahrers (meist Ellenbogen oder Lenkerende)? Ist schon ein deutlicher Unterschied, besonders wenn man ein MTB mit extra breitem Lenker hat, oder Hollandrad mit klassisch geschwungenem Lenker.

2. Die Darmstadt-Karte wundert mich etwas. Es sind einige Messungen in Straßen drauf, wo meines Wissens Fahrradwege sind (direkt an der Fahrbahn, aber auf Gehweghöhe; z.B. Haardtring vom Hauptbahnhof nach Süden Richtung B3) - wie kommen da Autos zu nahe an den Radfahrer?

TriVet 31.01.2023 15:28

Zitat:

Zitat von Schwarzfahrer (Beitrag 1697598)
Gute Idee, interessant. Als Sensorentwickler sollte ich mir sowas auch besorgen

McGyver-Style:Cheese: (Schwimmnudel)

tridinski 31.01.2023 15:38

Zitat:

Zitat von Schwarzfahrer (Beitrag 1697598)
Zwei Fragen:
1. weißt Du...
2. Die Darmstadt-Karte wundert mich etwas...

ich weiss dazu leider gar nichts bzw. nur das was in dem Artikel steht

Harm 31.01.2023 15:56

Zitat:

Zitat von Schwarzfahrer (Beitrag 1697598)
Gute Idee, interessant. Als Sensorentwickler sollte ich mir sowas auch besorgen :)

Zwei Fragen:
1. weißt Du, ab wo der Abstand gemessen wird, bzw. welcher Abstand gilt für die 1,5 m? Auto bis Fahrradrahmen, oder bis zum äußersten Punkt des Radfahrers (meist Ellenbogen oder Lenkerende)? Ist schon ein deutlicher Unterschied, besonders wenn man ein MTB mit extra breitem Lenker hat, oder Hollandrad mit klassisch geschwungenem Lenker.

Das ist allerdings eine interessante Frage. Wie ist das denn rechtlich geregelt? Ist ja offensichtlich ein riesen Unterschied. Ich bin immer vom äußersten Punkt ausgegangen aber Schwarzfahrer wirft da einen wichtigen Punkt auf!

tridinski 31.01.2023 16:02

Ich traue den Leuten der Hochschule die die Studie durchführen zu, dass sie an diesen Aspekt gedacht haben :)
zB würde eine simple Korrekturkonstante je nach Fahrradbreite bei der Auswertung der Messdaten das Problem lösen, zB gemessener Abstand minus 20cm (bei 40cm Lenkerbreite)
Ellenbogen schaut weiter raus? 25cm.

Starter2000 31.01.2023 18:36

Der Sensor kommt wohl an die Sattelstütze, dann:

"Damit der vom Display angezeigte Abstand stimmt, muss man vorab die Lenkerbreite messen und in den Einstellungen hinterlegen"

Dh ich gehe davon aus der Sensor misst Lenkerende bist Fahrzeugseite.

Schwarzfahrer 31.01.2023 18:47

Zitat:

Zitat von Starter2000 (Beitrag 1697615)
Der Sensor kommt wohl an die Sattelstütze, dann:

"Damit der vom Display angezeigte Abstand stimmt, muss man vorab die Lenkerbreite messen und in den Einstellungen hinterlegen"

Dh ich gehe davon aus der Sensor misst Lenkerende bist Fahrzeugseite.

Danke, dann dürfte die gesetzliche Vorschrift sich auch sinvollerweise auf den Abstand des Autos zum Lenkerende beziehen. Rennlenker sind da klar im Nachteil...

PabT 01.02.2023 06:58

Zitat:

Zitat von Schwarzfahrer (Beitrag 1697598)
Gute Idee, interessant. Als Sensorentwickler sollte ich mir sowas auch besorgen :)

Anleitungen und Quellcode sind frei verfügbar: https://www.openbikesensor.org :Blumen:
Zitat:

Zitat von Schwarzfahrer (Beitrag 1697598)
Zwei Fragen:
1. weißt Du, ab wo der Abstand gemessen wird, bzw. welcher Abstand gilt für die 1,5 m? Auto bis Fahrradrahmen, oder bis zum äußersten Punkt des Radfahrers (meist Ellenbogen oder Lenkerende)?

Bei beiden Fahrzeugen ist der jeweils äußerste Punkt entscheidend, beim Kfz das Ende des Außenspiegels, beim Fahrrad in der Tat das Lenkerende. Die Rechtsgrundlage für dieses Detail kenne ich nicht auswendig, wäre aber dankbar für einen Hinweis. :Huhu:
Zitat:

Zitat von Schwarzfahrer (Beitrag 1697598)
2. Die Darmstadt-Karte wundert mich etwas. Es sind einige Messungen in Straßen drauf, wo meines Wissens Fahrradwege sind (direkt an der Fahrbahn, aber auf Gehweghöhe; z.B. Haardtring vom Hauptbahnhof nach Süden Richtung B3) - wie kommen da Autos zu nahe an den Radfahrer?

Vorab: keine Ahnung. Idee:
a) Sind diese Radwege benutzungspflichtig?
b) Viele fahren, als gelte der Abstand zur Fahrbahnmarkierung statt zum Radfahrenden.
Zitat:

Zitat von Schwarzfahrer (Beitrag 1697616)
Danke, dann dürfte die gesetzliche Vorschrift sich auch sinvollerweise auf den Abstand des Autos zum Lenkerende beziehen. Rennlenker sind da klar im Nachteil...

Wenn der Unterschied MTB-/RR-Lenker irgendwann das Problem wird, ist schon sääääähr viel gewonnen. :)

Matthias75 01.02.2023 07:59

Zitat:

Zitat von PabT (Beitrag 1697644)
Bei beiden Fahrzeugen ist der jeweils äußerste Punkt entscheidend, beim Kfz das Ende des Außenspiegels, beim Fahrrad in der Tat das Lenkerende. Die Rechtsgrundlage für dieses Detail kenne ich nicht auswendig, wäre aber dankbar für einen Hinweis. :Huhu:

"Abstand" bedeutet für mich, zwischen den Objekten iein entsprechend großer Freiraum. Bei andere Fahrzeugen würde auch keiner auf die Idee kommen, Mitte-Mitte zu messen, also warum beim Fahrrad? Aber vermutlich ist das auch irgendwo im Detail geregelt.

M.

TriVet 01.02.2023 08:09

Boshafterweise glaube ich ja eher, dass der durchschnittliche (und den Vorurteilen entsprechende:Blumen: ) Beamte es so einfach und eindeutig wie möglich haben möchte, da ist der Abstand des jeweils äußersten Teils eben am leichtesten zu bestimmen....:cool:

tandem65 01.02.2023 08:40

Zitat:

Zitat von Schwarzfahrer (Beitrag 1697598)
2. Die Darmstadt-Karte wundert mich etwas. Es sind einige Messungen in Straßen drauf, wo meines Wissens Fahrradwege sind (direkt an der Fahrbahn, aber auf Gehweghöhe; z.B. Haardtring vom Hauptbahnhof nach Süden Richtung B3) - wie kommen da Autos zu nahe an den Radfahrer?

Ich verstehe Dein Problem nicht. Der Abstand zwischen Radweg & Fahrbahn ist ca. 0,0mm. Der Radweg selbst am Haardring ist eher 1m als 1,5m breit. Wenn Du da mittig fährst sind 1,1m Abstand ca 75cm Abstand vom Radwegrand. Daß sobald ein Radweg vorhanden ist niemand mehr auf die Idee kommt noch von diesem einen besonderen Abstand einzuhalten erscheint mir normal. Übrigens ist im südlichen Teil dort wo grün eingezeichnet ist mittlerweile das fahren auf der Fahrbahn erlaubt, zusätzlich zum Radweg der deutlich zurückgesetzt hinter den Bäumen ist.

Matthias75 01.02.2023 08:51

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1697648)
Ich verstehe Dein Problem nicht. Der Abstand zwischen Radweg & Fahrbahn ist ca. 0,0mm. Der Radweg selbst am Haardring ist eher 1m als 1,5m breit. Wenn Du da mittig fährst sind 1,1m Abstand ca 75cm Abstand vom Radwegrand. Daß sobald ein Radweg vorhanden ist niemand mehr auf die Idee kommt noch von diesem einen besonderen Abstand einzuhalten erscheint mir normal. Übrigens ist im südlichen Teil dort wo grün eingezeichnet ist mittlerweile das fahren auf der Fahrbahn erlaubt, zusätzlich zum Radweg der deutlich zurückgesetzt hinter den Bäumen ist.

Ich vermute, er meint, dass es einige Falschmessungen dahingehend gibt, dass korrekte Überholvorgänge bzw. in diesem Fall Vorbeifahrten auf getrennten Fahrspuren (*) von der Messtechnik als zu dichtes Überholen angezeigt wurden. Das sollte eigentlich dadurch verhindert werden, dass der Messvorgang nach dem Überholvorgang durch den Fahrradfahrer bestätigt werden sollte. Stellt sich also bei Streckenabschnitten mit Radwegen die Frage, ob die Radfahrer auf der Straße gefahren sind oder ob sie auf dem Radweg unterwegs waren und der Vorgang somit falsch erfasst wurde.

M.

(*) Nach meinem Verständnis ist es nur ein Überholvorgang, wenn sich beide auf derselben Fahrbahn/derselben Fahrspur befinden. Wenn parallel ein abgetrennter Radweg verläuft, auf dem der Radfahrer unterwegs ist, sehe ich das streng genommen als Vorbeifahren aber nicht als Überholen an. Ob das auch gelten würde, wenn der Radweg auf der Fahrbahn durch eine durchgezogene oder gestrichelte Linie markiert ist, dazu suche ich gerade noch...

tridinski 01.02.2023 09:21

ich dachte bisher immer dass die 1,5m Abstand auch gelten wenn die eine Spur als Radweg und die andere als allgemein Fahrbahn erkenntlich ist.
Dass das in der Praxis subjektiv anders wahrgenommen und gehandhabt wird ist mir klar, aber so wäre die Gesetzeslage, bin ich halbwegs sicher

Matthias75 01.02.2023 09:38

Zitat:

Zitat von tridinski (Beitrag 1697653)
ich dachte bisher immer dass die 1,5m Abstand auch gelten wenn die eine Spur als Radweg und die andere als allgemein Fahrbahn erkenntlich ist.
Dass das in der Praxis subjektiv anders wahrgenommen und gehandhabt wird ist mir klar, aber so wäre die Gesetzeslage, bin ich halbwegs sicher

Gerade nochmal gegoogelt. Hier steht das ganze übersichtlich zusammengefasst.

Definitonen:
Radweg = baulich abgetrennt
Radfahrstreifen = durchgehende Linie, farblich gekennzeichnet, Fahrspur für Radfahrer, darf von Autofahrern nicht befahren werden.
Schutzstreifen = gestrichelte Linie, keine separate Fahrspur, sondern Bestandteil der Fahrbahn/Fahrspur, dürfen von Autos befahren werden

Laut ADFC gilt für Radwege und Radfahrstreifen die Abstandsregel nicht, sondern "nur" die allgemeine Rücksichtnahme. Nur bei gestrichelter Linie (und natürlich, wenn keine Linie vorhanden ist ;) ) gelten die Abstandsregeln.

M.

moritz87 01.02.2023 13:18

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1697656)
Gerade nochmal gegoogelt. Hier steht das ganze übersichtlich zusammengefasst.

Definitonen:
Radweg = baulich abgetrennt
Radfahrstreifen = durchgehende Linie, farblich gekennzeichnet, Fahrspur für Radfahrer, darf von Autofahrern nicht befahren werden.
Schutzstreifen = gestrichelte Linie, keine separate Fahrspur, sondern Bestandteil der Fahrbahn/Fahrspur, dürfen von Autos befahren werden

Laut ADFC gilt für Radwege und Radfahrstreifen die Abstandsregel nicht, sondern "nur" die allgemeine Rücksichtnahme. Nur bei gestrichelter Linie (und natürlich, wenn keine Linie vorhanden ist ;) ) gelten die Abstandsregeln.

M.

Interessant. So wie ich den Messaufbau im Rahmen der Studie verstehe muss der Radfahrer per Knopfdruck einen Ueberholvorgang "markieren" so dass eine Messung gestartet wird. Somit liegt es im Ermessen des Radfahrers ob er bei einem baulich abgetrennten Radweg oder Radfahrstreifen ueberhaupt eine Messung startet. Oder verstehe ich das falsch?

Matthias75 01.02.2023 14:21

Zitat:

Zitat von moritz87 (Beitrag 1697685)
Interessant. So wie ich den Messaufbau im Rahmen der Studie verstehe muss der Radfahrer per Knopfdruck einen Ueberholvorgang "markieren" so dass eine Messung gestartet wird. Somit liegt es im Ermessen des Radfahrers ob er bei einem baulich abgetrennten Radweg oder Radfahrstreifen ueberhaupt eine Messung startet. Oder verstehe ich das falsch?

Habe ich so verstanden. Bleibt zu hoffen, dass die Testfahrer diesen Unterschied kennen und berücksichtigen. Nebenbei muss der Testfahrer jeden einzelnen Überholvorgang, also auch einen korrekten Überholvorgang, quittieren, damit er erfasst wird und in die Statistik eingeht.

M.

Schwarzfahrer 01.02.2023 21:10

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1697650)
... Stellt sich also bei Streckenabschnitten mit Radwegen die Frage, ob die Radfahrer auf der Straße gefahren sind oder ob sie auf dem Radweg unterwegs waren und der Vorgang somit falsch erfasst wurde.

Danke, genau um den Gedankengang ging es mir.
Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1697656)
Laut ADFC gilt für Radwege und Radfahrstreifen die Abstandsregel nicht, sondern "nur" die allgemeine Rücksichtnahme. Nur bei gestrichelter Linie (und natürlich, wenn keine Linie vorhanden ist ;) ) gelten die Abstandsregeln.

M.

Das würde auch meiner Wahrnehmung entsprechen; auch mein behinderter Sohn, der sich von zu nahe überholenden Autos sehr unangenehm bedrängt fühlt, ist recht entspannt, sobald der Radweg erkennbar abgesetzt ist. Irgendwie vermittelt das offenbar ein gewisses Sicherheitsgefühl, unabhängig von der realen Sicherheit. Auf dem Radweg kann ich auch immer eher rechts bleiben, und so einen Mindestabstand herstellen.

Sikor 02.02.2023 12:34

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1697656)
Gerade nochmal gegoogelt. Laut ADFC gilt für Radwege und Radfahrstreifen die Abstandsregel nicht, sondern "nur" die allgemeine Rücksichtnahme. Nur bei gestrichelter Linie (und natürlich, wenn keine Linie vorhanden ist ;) ) gelten die Abstandsregeln.
M.

Hier steht aber etwas anderes, was mMn mehr Sinn macht.

https://hamburg.adfc.de/artikel/faq-radfahrstreifen
"Gilt dieser Mindestüberholabstand auch dann, wenn die Autofahrer*in eine Radfahrer*in überholt, die auf einem Rad- oder Schutzstreifen fährt?

Das BMVI hat sich in der Gesetzesbegründung die Ansicht des Rechtsgutachtens von Prof. Dieter Müller für die UDV zu eigen gemacht und klargestellt, dass der vorgeschriebene Überholabstand auch gegenüber Rad Fahrenden auf Radfahrstreifen einzuhalten ist. Das ist wichtig, denn amtliche Gesetzesbegründungen werden von Literatur und Rechtsprechung bei der Auslegung vor allem neuer Vorschriften berücksichtigt."


https://www.taylor-wheels.de/blog/de...en-radverkehr/
"Seit einer StVO-Novelle 2020 gilt nun, dass Autofahrende beim Überholen von Fahrrädern generell einen festgelegten Mindestabstand einhalten müssen. Innerhalb von Ortschaften ist das Überholen von Radfahrenden mit einem Mindestabstand von 1,50 Metern möglich. Außerhalb von Ortschaften muss beim Überholen von Menschen auf einem Rad der Mindestabstand zwei Meter betragen.
[...]
Mit dieser unkomplizierten Regel erhöht sich die Sicherheit beim Fahrradfahren. Im Grunde ist in der Praxis jedoch kein Unterschied zu machen, auf welcher Art von Weg die Radfahrenden unterwegs sind. Zu dichtes Vorbeifahren ist im besten Fall immer zu vermeiden"

https://www.klugo.de/blog/sicherheit...-zu-radfahrern
"In dem „Rechtsgutachten zu markierten Radverkehrsführungen“ gibt Prof. Dr. jur. Dieter Müller schlüssige Antworten. Der Experte für Verkehrsrecht bestätigt, dass der Sicherheitsabstand zum Radfahrer immer mindestens 1,5 Meter, besser noch zwei Meter betragen muss. Das gilt auch, wenn dieser auf einem ausgewiesenen Radfahrstreifen unterwegs ist. Ansonsten verkehrt sich der eigentliche Schutzzweck des Radstreifens ins Gegenteil."

Matthias75 02.02.2023 14:47

Zitat:

Zitat von Sikor (Beitrag 1697818)
Hier steht aber etwas anderes, was mMn mehr Sinn macht.

...

Sehr interessant, danke!

Das macht die Sache allerdings nicht einfacher, wenn selbst der ADFC unterschiedliche Auffassungen veröffentlicht.

Ich habe mir mal das Gutachten und kurz auch die zitierte Bundesdrucksache angeschaut. Da steht das tatsächlich auch drin, im Gutachten als Empfehlung, in der Bundesdrucksache als Ergänzung zur geplanten Gesetzesänderung. Ob das aber tatsächlich Eingang in die Gesetzgebung gefunden hat, kann ich so auf die schnelle nicht herausfinden.

Mal schauen, ob sich noch irgendwo eine eindeutige Regelung findet, auf die man sich berufen kann.

Eine eindeutige Klärung, noch besser eine eindeutige Formulierung im Gesetzestext, wäre aber in jedem Fall sinnvoll.

Nebenbei bin ich über eine weitere Kleinigkeit im § 5 StVO gestolpert, die ich sehr fragwürdig finde:

Zitat:

(Satz 3) Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.

(Satz 4) An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind.

Das heißt, wenn der Radfahrer vor der Ampel vor mir war, muss ich beim Überholen den Seitenabstand einhalten, wenn mich der Radfahrer aber im Stillstand rechts überholt hat, darf ich ihn ohne Einhaltung des Seitenabstandes überholen?

M.

Harm 02.02.2023 17:03

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1697847)

Das heißt, wenn der Radfahrer vor der Ampel vor mir war, muss ich beim Überholen den Seitenabstand einhalten, wenn mich der Radfahrer aber im Stillstand rechts überholt hat, darf ich ihn ohne Einhaltung des Seitenabstandes überholen?

Und Foren Lesen schafft doch Wissen!
Der Hammer! Vor allem: Mit welchem Abstand darf denn dann ein Auto an mir vorbeirauschen, daß ich vor der Ampel rechts überholt habe? Wird lustig bei einer ganzen Autoschlange, von denen die hinteren so richtig Fahrt aufgenommen haben, bis sie an mir vorbeirauschen...
Der Gefahr war ich mir wirklich nicht bewusst.

Soft Rider 02.02.2023 20:34

Zitat:

Zitat von Harm (Beitrag 1697886)
Und Foren Lesen schafft doch Wissen!
Der Hammer! Vor allem: Mit welchem Abstand darf denn dann ein Auto an mir vorbeirauschen, daß ich vor der Ampel rechts überholt habe? Wird lustig bei einer ganzen Autoschlange, von denen die hinteren so richtig Fahrt aufgenommen haben, bis sie an mir vorbeirauschen...
Der Gefahr war ich mir wirklich nicht bewusst.

Das gilt nur auf der Kreuzung, an der Radfahrer und Autofahrer zusammen anfahren. Da ist das Auto noch eher langsam unterwegs und man will offenbar vermeiden, dass der Radfahrer die anfahrenden Autos ausbremst.
Andererseits blöd, weil man beim Anfahren leicht mal einen Schlenker macht.

Feanor 03.02.2023 07:56

Ohne diese Ausnahme könnte man sich als Radfahrer ja schön rechts an der Ampel nach vorne schleichen, sich knapp (<1,5m) neben das Auto stellen und kaum geht es wieder los, den Autofahrer anzeigen.
In dem Fall hat halt der Fahrradfahrer den Sicherheitsabstand selbst nicht eingehalten. Ich denke nicht, dass es darum geht, dass die selben Beteiligten weit hinter der Kreuzung immer noch nicht den Abstand einhalten müssen.

Matthias75 03.02.2023 08:32

Zitat:

Zitat von Feanor (Beitrag 1697925)
Ohne diese Ausnahme könnte man sich als Radfahrer ja schön rechts an der Ampel nach vorne schleichen, sich knapp (<1,5m) neben das Auto stellen und kaum geht es wieder los, den Autofahrer anzeigen.

Ich glaube tatsächlich, dass viele Radfahrer diesen Zusatz nicht kennen und dementsprechend empört/gereizt/aggresiv/… reagieren, wenn der Autofahrer vorbeifahren fährt. Andersrum kennen vermutlich viele Autofahrer diese Regel ebensowenig und regen sich über die Radfahrer auf.

Zitat:

Zitat von Feanor (Beitrag 1697925)
In dem Fall hat halt der Fahrradfahrer den Sicherheitsabstand selbst nicht eingehalten. Ich denke nicht, dass es darum geht, dass die selben Beteiligten weit hinter der Kreuzung immer noch nicht den Abstand einhalten müssen.

Der Sinn ist klar, die Umsetzung wenig gelungen. Es wird immer wieder vorkommen, dass an der Ampel gemischt Radfahrer stehen, die ohne oder nur mit Abstand überholt werden dürfen. Wer soll da den Überblick behalten?

Entweder man hebt die Regel an Kreuzungen auf oder sie gilt grundsätzlich für alle Überholvorgänge von Radfahrern/Fußgängern. Aber so ein Mix ist wenig praktikabel und kaum kontrollierbar/durchsetzbar.

M.

tridinski 03.02.2023 08:49

immer öfter sieht man ja auch den Haltebereich für Fahrräder VOR den Autos
da ist beim Losfahren erstmal gar nichts mit Überholen, erst wenn die Räder sich alle sortiert haben und wieder rechts rübergegangen sind.



Es gibt aber natürlich auch viele Kreuzungen wo es weder diesen Bereich noch in der Anfahrt zur Kreuzung einen Fahrradstreifen/Weg etc.

tridinski 03.02.2023 09:29

hier gibts ausgearbeitete Konzepte für die fahrradfreundliche Gestaltung von kleinen Kreuzungen https://www.radentscheid-frankfurt.d...ne-kreuzungen/

(Link für große Kreuzungen ganz unten)

Schwarzfahrer 03.02.2023 10:23

Zitat:

Zitat von tridinski (Beitrag 1697935)
immer öfter sieht man ja auch den Haltebereich für Fahrräder VOR den Autos
da ist beim Losfahren erstmal gar nichts mit Überholen, erst wenn die Räder sich alle sortiert haben und wieder rechts rübergegangen sind.



Es gibt aber natürlich auch viele Kreuzungen wo es weder diesen Bereich noch in der Anfahrt zur Kreuzung einen Fahrradstreifen/Weg etc.

Eine Frage zu dieser Art der Abbiegelösung: Wir haben sowas hier auch, allerdings nur einspurig, also der Linksabbiegebereich für Radler ist quer vor der Autospur, und damit vor einer Geradeausfahrer-Spur.

Häufig, wenn man hinkommt, steht schon eine längere Autokolonne da, und der Platz vorne ist schon mit Rädern voll, ich stehe dann neben dem 1. oder 2. Auto wenn's grün wird.

Radler, die vorne stehen, biegen da natürlich als erste ab; die Autos dahinter schwenken dann schon mal beim losfahren gerne nach rechts, um an diesen schneller vorbeizukommen.

Zum Linksabbiegen, wenn ich von hinten komme, reihe ich mich dann lieber zwischen die Autos ein; auf die breite Fläche komme ich ja nicht mehr. Oder müßten die Autos alle Radfahrer erst mal durchlassen?

Das scheint immer eine sehr unübersichtliche Situation zu sein, wo alle sich unsicher fühlen, was sie dürfen, und was ihnen zusteht. Kenn da jemand die Regeln dafür?


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