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Jörn 22.10.2016 17:51

Zitat:

Zitat von Triasven (Beitrag 1267122)
Und auch nicht Grundrecht, abgeleitetes Recht oder sonst ein Recht. Ausschliesslich das per Definition festgelegte Menschenrecht

Du willst, dass man Dir einen Paragrafen präsentiert, in dem steht: "Homosexuelle in Dortmund dürfen heiraten".

Aber so funktioniert es nicht. Ebensowenig gibt es ein Gesetz, welches Dir ein Recht auf ein Triathlon-Rad garantiert. Das bedeutet aber nicht, dass der Staat es Dir verwehren oder wegnehmen könnte, mit der Begründung, dass es kein Gesetz über den Besitz von Triathlon-Rädern gäbe.

Stattdessen werden allgemeine Rechtsgüter formuliert, die sich wiederum allgemeinen Grundsätzen unterordnen bzw. dort ihre Schranken oder Richtung finden (Gleichberechtigung usw.).

marlaskate 22.10.2016 17:53

Ich habe jetzt nicht den ganzen Thread gelesen - falls die Argumente schon mal kamen, überholt sind oder völlig sinnfrei sind: bitte einfach ignorieren.

Was mich in den ersten Posts störte: Da wurde oft argumentiert: nur Mann und Frau können einer erfolgreiche Befruchtung herbeiführen und sind demnach auch alleinig dafür geeignet, eine erfolgreiche und adäquate Erziehung herbeizuführen, da beide Rollenbilder dem Kind vorgelebt werden müssten.
Zunächst als Einzelfall: ja, man kann auch in einem nicht "normalen" Familienumfeld groß werden ohne größeren Schaden (würde ich mir mal zuschreiben). Ich habe meinen Vater zeitlebens nie getroffen (>40 Jahre) und außer in den ersten 6 Jahren meines Lebens (Opa) gab es zu keiner Zeit einen Mann in meinem Familienumfeld. Trotzdem bin ich heute glücklich verheiratet und fühle mich nicht schlecht geraten - aber vielleicht müssen das andere beurteilen. In der Schule war das damals durchaus ungewöhnlich. Ich kann mich daran erinnern, dass irgendwann es einen Ergänzungstext gab à la: Eine Familie besteht aus Vater, Mutter und Kind. Ich weiß noch sehr genau, dass ich das damals offen in der Klasse negiert habe und gesagt habe, dass eine Familie aus den Personen besteht, die gemeinsam das Leben bestreiten und sich gern haben. Und ich war damals ausgesprochen schüchtern. Und es gab zwar mal Sprüche wie "Du hast ja keinen Vater." Das hat mir ehrlich gesagt nie auch nur das Geringste ausgemacht. Ich bin daran nicht zerbrochen, sondern habe das bereits als kleines Kind entsprechend gekontert und eher amüsiert zu Hause erzählt. Ich würde sagen, wenn man entsprechend "normal" mit dem Thema umgeht, ist das einfach etwas "Normales". Wenn man natürlich die ganze Zeit erzählt: "oh du Arme - du wirst es schwer haben", dann hat man es auch schwer. So weit meine persönlichen Erfahrungen zu einem "nicht normalen" Familienbild.

Aber noch was zu natürlich: eine rein gleichgeschlechtliche Erziehung ist ja nun nicht so ungewöhnlich im biologischen Umfeld:
-Wölfe: rein maternale Gruppen, Rüde wird nicht im Rudel geduldet. Erziehung durch alle Hündinnen gemeinsam - zu diesem Zweck hat sich sogar die Scheinschwangerschaft entwickelt, damit andere Wolfsweibchen die Welpen der Alpha-Hündin versorgen können.
-Elefanten: reine Frauengruppen, die sich um die Erziehung kümmern. Bulle lebt nur zeitweise am Rande der Gruppe. Die Leitkuh hat aber das Sagen.
-viele Affen-Arten: auch dort ist der Vater oft nicht direkt an der Erziehung beteiligt, sondern die Weibchen teilen sich die Erziehungsarbeit. Der Vater ist da eher nur zum "Maßregeln" da. Gilt jetzt nicht für alle Affen-Spezies, so aber doch für einige.
-Stichling und Seepferdchen: nur Männer an der Ausbrut/Schutz der Jungtiere beteiligt.

Es gibt noch etliche weitere Beispiele.

Alles unnatürlich?

Nur weil die Kirche irgendwann mal das traditionelle Familienbild als Non-plus-Ultra definiert hat, muss sie ja nicht recht haben. Die Erde wurde ja auch nicht in 7 Tagen erschaffen......

Triasven 22.10.2016 18:08

Zitat:

Zitat von Jörn (Beitrag 1267129)
Du willst, dass man Dir einen Paragrafen präsentiert, in dem steht: "Homosexuelle in Dortmund dürfen heiraten".

Aber so funktioniert es nicht. Ebensowenig gibt es ein Gesetz, welches Dir ein Recht auf ein Triathlon-Rad garantiert. Das bedeutet aber nicht, dass der Staat es Dir verwehren oder wegnehmen könnte, mit der Begründung, dass es kein Gesetz über den Besitz von Triathlon-Rädern gäbe.

Stattdessen werden allgemeine Rechtsgüter formuliert, die sich wiederum allgemeinen Grundsätzen unterordnen bzw. dort ihre Schranken oder Richtung finden (Gleichberechtigung usw.).

Nein Jörn, alles das was du schreibst will ich nicht.

Ich versuchs ein letztes Mal:

Für mich bedarfs es bei dieser ganzen Diskussion keinerlei formaler, rechtlicher oder juristischer Spitzfindigkeiten.

Das Thema war bei mir bereits nach kurzer Zeit im Zuge der Toleranz und des Liberalismus durch.

Arne jedoch bestand darauf, das Toleranz und Liberalismus unerheblich sind und er bestand ebenfalls darauf, dass das juristische MenschenRecht der Homo Ehe (also Ehe) gleich dem juristischen MenschenRecht Frauenwahlrecht ist.

Die aktuelle Rechtssprechung des EGMR urteilte jedoch jüngst, dass es kein juristisches Recht Homosexueller auf die Institution der Ehe gibt, weil dieses Menschenrecht ausschliesslich Mann und Frau vorbehalten ist.

Arne hat sich also defacto juristisch geirrt. Mir ist das egal, weil ich das moralische Recht so sehe wie Arne und alle anderen hier.

Arne jedoch bestand darauf, sich an seinen Aussagen formal messen zu lassen. Diesen Fehler und auch die falsche Analogie mit dem Frauenwahlrecht einzugestehen gehört (für mich) zu einer sachlichen Diskussion dazu.

Jörn 22.10.2016 18:19

Zitat:

Zitat von Triasven (Beitrag 1267133)
Arne jedoch bestand darauf, das Toleranz und Liberalismus unerheblich sind und er bestand ebenfalls darauf, dass das juristische MenschenRecht der Homo Ehe (also Ehe) gleich dem juristischen MenschenRecht Frauenwahlrecht ist.

Ich bin nicht Arnes Pressesprecher; er kann für sich selbst sprechen, und seine Argumente sind stark genug, dass sie nicht meiner Unterstützung bedürfen.

Aber da Du mich direkt ansprichst:

Arne hat darauf hingewiesen, dass es Rechtsgüter gibt, die nicht der demokratischen Abstimmung unterworfen sind (in dem Rahmen, der für unsere Debatte maßgeblich ist). Beispielsweise kann man nicht per Mehrheitsbeschluss festlegen, dass Rothaarige ab sofort doppelte Steuern zahlen sollen. Selbst wenn es ein solches Gesetz geben würde, wäre es unwirksam, weil es in Konflikt steht mit übergeordneten Rechtsgütern.

Die Frage, ob Rothaarige steuerlich gleich behandelt werden, ist also keine Frage des "guten Willens" der Gesellschaft, und auch keine Frage der Toleranz. Die Rothaarigen können auf die Toleranz pfeifen. Selbst wenn 99,999% aller Menschen anderer Meinung sind, werden sich die Rothaarigen dennoch darauf berufen können, dass diese Prozentzahl irrelevant ist, weil es nicht einer mehrheitlichen Abstimmung unterliegt.

Aus diesem Grund wäre es auch dumm, eine Demonstration zu veranstalten, in der über die Rechte von Rothaarigen skandiert wird. Es spielt keine Rolle. Natürlich hat trotzdem jeder das Recht, sich zu äußern.

Arnes Argument besteht darin, dass zu diesen Rechtsgütern, die nicht dem Mehrheitsbeschluss unterworfen sind, Dinge gehören, die mit der Homo-Ehe in Verbindung stehen.

Jörn 22.10.2016 18:28

Zitat:

Zitat von Triasven (Beitrag 1267133)
Die aktuelle Rechtssprechung des EGMR urteilte jedoch jüngst, dass es kein juristisches Recht Homosexueller auf die Institution der Ehe gibt, weil dieses Menschenrecht ausschliesslich Mann und Frau vorbehalten ist.

Das ist falsch, und Du wurdest auch mehrfach darauf hingewiesen.

Das Gericht hatte vorwiegend zu entscheiden, ob eine Diskriminierung in ganz bestimmten Punkten vorliegt. Das Gericht kam zu der Einschätzung, dass zumindest keine erhebliche Diskriminierung vorliegt, WENN eine der Ehe gleichrangige Position geschaffen wird.

Denn dann ist es mehr oder weniger Wortklauberei. Das Gericht hat aber unmissverständlich klargestellt, dass eine tatsächlich bestehende Diskriminierung inakzeptabel und gesetzwidrig ist, und dass sie beseitigt werden muss, egal auf welchem Wege und mit welchem Namen.

Entscheidend ist bei diesen Gerichtsverfahren, WAS GENAU zur Entscheidung vorliegt, d.h. welchen Anspruch der Kläger vorträgt. Es wurde deswegen NICHT darüber entschieden, ob die Homo-Ehe geboten oder verboten sein soll. Sondern es wurde NUR darüber befunden, dass die verlangten Rechtsgüter auf unterschiedlichen Wegen erlangt werden können -- diese Wege müssen aber vorhanden sein.

Offen ist, ob die "eingetragene Partnerschaft" tatsächlich der Ehe gleichrangig ist. Falls nicht, wurde die Forderung des Gerichts nicht erfüllt, und es werden weitere Prozesse folgen. Was ja auch der Fall ist.

Triasven 22.10.2016 18:34

Zitat:

Zitat von Jörn (Beitrag 1267134)
Ich bin nicht Arnes Pressesprecher; er kann für sich selbst sprechen, und seine Argumente sind stark genug, dass sie nicht meiner Unterstützung bedürfen.

Aber da Du mich direkt ansprichst:

Arne hat darauf hingewiesen, dass es Rechtsgüter gibt, die nicht der demokratischen Abstimmung unterworfen sind (in den Rahmen, der für unsere Debatte maßgeblich ist). Beispielsweise kann man nicht per Mehrheitsbeschluss festlegen, dass Rothaarige ab sofort doppelte Steuern zahlen sollen. Selbst wenn es ein solches Gesetz geben würde, wäre es unwirksam, weil es in Konflikt steht mit übergeordneten Rechtsgütern.

Die Frage, ob Rothaarige steuerlich gleich behandelt werden, ist also keine Frage des "guten Willens" der Gesellschaft, und auch keine Frage der Toleranz. Die Rothaarigen können auf die Toleranz pfeifen. Selbst wenn 99,999% aller Menschen anderer Meinung sind, werden sich die Rothaarigen dennoch darauf berufen können, dass diese Prozentzahl irrelevant ist, weil es nicht einer mehrheitlichen Abstimmung unterliegt.

Aus diesem Grund wäre es auch dumm, eine Demonstration zu veranstalten, in der über die Rechte von Rothaarigen skandiert wird. Es spielt keine Rolle. Natürlich hat trotzdem jeder das Recht, sich zu äußern.

Arnes Argument besteht darin, dass zu diesen Rechtsgütern, die nicht dem Mehrheitsbeschluss unterworfen sind, Dinge gehören, die mit der Homo-Ehe in Verbindung stehen.

Arne hat wörtlich 'Homo Ehe= Frauenwahlrecht = Menschenrecht behauptet.
Das ist zum einen faktisch falsch, zum anderen halte ich die gewählte Diskussionsmethotik falsch, weil etwas richtiges verwendet wird um etwas falsches richtig erscheinen zu lassen.

Da du abermals (wie alle anderen, die hier die Meinungsmehrheitbilden, auch) an dieser Aussage vorbeiargumentierst und Analogien wählst, die deine Argumentation in ein vermeintlich richtiges Licht rücken sollen, deshalb aber nicht richtiger werden, gebe ich auf.

Triasven 22.10.2016 18:35

Zitat:

Zitat von Jörn (Beitrag 1267136)
Das ist falsch, und Du wurdest auch mehrfach darauf hingewiesen.

Das Gericht hatte vorwiegend zu entscheiden, ob eine Diskriminierung in ganz bestimmten Punkten vorliegt. Das Gericht kam zu der Einschätzung, dass zumindest keine erhebliche Diskriminierung vorliegt, WENN eine der Ehe gleichrangige Position geschaffen wird.

Denn dann ist es mehr oder weniger Wortklauberei. Das Gericht hat aber unmissverständlich klargestellt, dass eine tatsächlich bestehende Diskriminierung inakzeptabel und gesetzwidrig ist, und dass sie beseitigt werden muss, egal auf welchem Wege und mit welchem Namen.

Entscheidend ist bei diesen Gerichtsverfahren, WAS GENAU zur Entscheidung vorliegt, d.h. welchen Anspruch der Kläger vorträgt. Es wurde deswegen NICHT darüber entschieden, ob die Homo-Ehe geboten oder verboten sein soll. Sondern es wurde NUR darüber befunden, dass die verlangten Rechtsgüter auf unterschiedlichen Wegen erlangt werden können -- diese Wege müssen aber vorhanden sein.

Offen ist, ob die "eingetragene Partnerschaft" tatsächlich der Ehe gleichrangig ist. Falls nicht, wurde die Forderung des Gerichts nicht erfüllt, und es werden weitere Prozesse folgen. Was ja auch der Fall ist.

Es wurde entschieden, dass die Institution der Ehe ausschliesslich Mann und Frau vorbehalten ist.

Punkt.

Alles andere ist Deutung von dir

LidlRacer 22.10.2016 18:41

Zitat:

Zitat von Triasven (Beitrag 1267138)
... gebe ich auf.

Glaube ich nicht! :)

Jörn 22.10.2016 18:42

Zitat:

Zitat von Triasven (Beitrag 1267139)
Es wurde entschieden, dass die Institution der Ehe ausschliesslich Mann und Frau vorbehalten ist.

Das ist falsch.

Es wurde keineswegs entschieden, dass die Ehe sich auf bestimmte Geschlechter-Konstellationen bezieht und andere ausschließt.

Es wurde entschieden, ob eine Diskriminierung vorliegt, WENN eine rechtlich gleichrangige Position angeboten wird. Wenn nämlich die Ehe mit der "eingetragenen Partnerschaft" in allen Rechten identisch ist, kann man keine Diskriminierung nachweisen -- jedenfalls nicht in den gewährten Rechtsgütern.

Wenn der Staat entscheiden würde, dass die Ehe einfach für alle gilt, dann stünde das also nicht im Widerspruch zu diesem Urteil. Das Urteil schließt nicht aus, dass die Ehe auf "irgendeine" Weise interpretiert wird, oder sich ändert. Es kann interpretiert werden, wie es will. Das Gericht fordert lediglich, dass alle Menschen eine gleichrangige Position (mit gleichen Rechtsgütern) beanspruchen dürfen, egal welchen Namen es hat, und wer es auf welche Weise interpretiert.

Jörn 22.10.2016 18:49

Zitat:

Zitat von Triasven (Beitrag 1267138)
Arne hat wörtlich 'Homo Ehe= Frauenwahlrecht = Menschenrecht behauptet.

Es wurde behauptet, dass das rechtliche Fundament, auf das sich die Ehe stützt, auch die Grundlage für andere Dinge sind. Denn das Fundament besteht aus sehr grundsätzlichen Rechtsgütern wie Menschenwürde, Gleichberechtigung, Freiheit, Gestaltung des Lebens, und so weiter.

Du könntest die Frage stellen, WARUM die Ehe überhaupt einen Schutz genießt. Woraus ergibt sich das? Und die Antwort ist, dass es sich auf die oben genannte Fundamente stützt. Der Schutz der Ehe ist also nicht einfach nur per Dekret festgelegt, sondern ergibt sich widerspruchsfrei aus den zugrunde liegenden, fundamentalen Rechtsgütern.

Weil diese Rechtsgüter also fundamental sind, sind sie auch auf andere Dinge anwenderbar. Das ist der Sinn.

Auf diese Weise können also auch Homosexuelle ihre Rechte ableiten. (Oder Farbige oder Rothaarige oder Kinder oder Frauen.) So wie sich die Rechte der Frauen (etwa das Wahlrecht) ableiten lassen, lassen sich auch die Rechte von Homosexuelle ableiten.

Menschenrechte -> Grundrechte -> Frauenrechte -> alle anderen.

Wenn Du der Meinung bist, heterosexuelle Männer und Frauen könnten ihre Rechte aus den Grund-/Menschenrechten ableiten, Homosexuelle jedoch nicht, dann wird es Dir schwer fallen, eine juristische Herleitung zu konstruieren.

Triasven 22.10.2016 18:54

Zitat:

Zitat von Jörn (Beitrag 1267143)
Das ist falsch.

Es wurde keineswegs entschieden, dass die Ehe sich auf bestimmte Geschlechter-Konstellationen bezieht und andere ausschließt.

Es wurde entschieden, ob eine Diskriminierung vorliegt, WENN eine rechtlich gleichrangige Position angeboten wird. Wenn nämlich die Ehe mit der "eingetragenen Partnerschaft" in allen Rechten identisch ist, kann man keine Diskriminierung nachweisen -- jedenfalls nicht in den gewährten Rechtsgütern.

Wenn der Staat entscheiden würde, dass die Ehe einfach für alle gilt, dann stünde das also nicht im Widerspruch zu diesem Urteil. Das Urteil schließt nicht aus, dass die Ehe auf "irgendeine" Weise interpretiert wird, oder sich ändert. Es kann interpretiert werden, wie es will. Das Gericht fordert lediglich, dass alle Menschen eine gleichrangige Position (mit gleichen Rechtsgütern) beanspruchen dürfen, egal welchen Namen es hat, und wer es auf welche Weise interpretiert.


Bevor du weiter falsche Behauptungen verbreitest:

http://m.huffpost.com/de/entry/10448550

Die Institution der Ehe bleibt Mann und Frau vorbehalten

Es wird auch die Begründung dafür geliefert.


P.S. Nicht auf den Überbringer der Nachricht konzentrieren, sondern suf die Nachricht

Triasven 22.10.2016 18:57

Zitat:

Zitat von Jörn (Beitrag 1267145)
Es wurde behauptet, dass das rechtliche Fundament, auf das sich die Ehe stützt, auch die Grundlage für andere Dinge sind. Denn das Fundament besteht aus sehr grundsätzlichen Rechtsgütern wie Menschenwürde, Gleichberechtigung, Freiheit, Gestaltung des Lebens, und so weiter.

Du könntest die Frage stellen, WARUM die Ehe überhaupt einen Schutz genießt. Woraus ergibt sich das? Und die Antwort ist, dass es sich auf die oben genannte Fundamente stützt. Der Schutz der Ehe ist also nicht einfach nur per Dekret festgelegt, sondern ergibt sich widerspruchsfrei aus den zugrunde liegenden, fundamentalen Rechtsgütern.

Weil diese Rechtsgüter also fundamental sind, sind sie auch auf andere Dinge anwenderbar. Das ist der Sinn.

Auf diese Weise können also auch Homosexuelle ihre Rechte ableiten. (Oder Farbige oder Rothaarige oder Kinder oder Frauen.) So wie sich die Rechte der Frauen (etwa das Wahlrecht) ableiten lassen, lassen sich auch die Rechte von Homosexuelle ableiten.

Menschenrechte -> Grundrechte -> Frauenrechte -> alle anderen.

Homesexuelle haben kein Menschenrecht auf die Institution der Ehe. Punkt.

Homosexuelle können also nicht das gleiche MenschenRecht auf Ehe ableiten, wie z.B. Frauen auf das Menschenrecht der freien Wahlen

Jörn 22.10.2016 19:01

Zitat:

Zitat von Triasven (Beitrag 1267147)
Bevor du weiter falsche Behauptungen verbreitest:

http://m.huffpost.com/de/entry/10448550

Ich antworte mit Spaß und Geduld auf Deine Postings. Jedoch sehe ich nicht, warum ich auf eine Meinungsäußerung in einem Blog der "Huffington Post" eingehen sollte.

Sobald wir über Brad Pitt und sein verlorenes Sixpack diskutieren, kommentiere ich gerne die entsprechenden Schlagzeilen der "Huffington Post".

Jörn 22.10.2016 19:02

Zitat:

Zitat von Triasven (Beitrag 1267149)
Homosexuelle können also nicht das gleiche MenschenRecht auf Ehe ableiten, wie z.B. Frauen auf das Menschenrecht der freien Wahlen

Warum nicht? Wo ist der Unterschied?

Triasven 22.10.2016 19:07

Zitat:

Zitat von Jörn (Beitrag 1267152)
Ich antworte mit Spaß und Geduld auf Deine Postings. Jedoch sehe ich nicht, warum ich auf eine Meinungsäußerung in einem Blog der "Huffington Post" eingehen sollte.


Nunja, ist halt doof, wenns der eigenen Argumentation widerspricht.

Aber wie ich schon sagte, den Kern einer Nachricht zu erkennen ist nicht einfach

Triasven 22.10.2016 19:08

Zitat:

Zitat von Jörn (Beitrag 1267153)
Warum nicht? Wo ist der Unterschied?

Frag nicht mich, frag die Richter des EGMR.

Die haben so entschieden

Jörn 22.10.2016 19:10

Zitat:

Zitat von Triasven (Beitrag 1267157)
Frag nicht mich, frag die Richter des EGMR.

Die haben so entschieden

Nein, haben sie nicht, und ich habe den Irrtum in wenigen Postings weiter oben klargestellt.

Vicky ist in einem eigenen Posting bereits ausführlich und kompetent darauf eingegangen und hat präzise erläutert, um was es in dem Verfahren ging und was genau entschieden wurde.

Triasven 22.10.2016 19:17

Zitat:

Zitat von Jörn (Beitrag 1267158)
Nein, haben sie nicht, und ich habe den Irrtum in wenigen Postings weiter oben klargestellt.

Jörn, du hast irgendwelche Behauptungen aufgestellt. Das ist ein riesen Unterschied zu dem Punkt etwas klarzustellen.


Also bitte, liefer doch mal Beweise für deine Behauptungen.

Wenn du möchtest, schicke ich dir das Urteil des EGMR, oder das Urteil der Annulierung der Homo Ehe in Frankreich auf Grundlage dieses Urteils.

Du hast bisher gar nichts gebracht, schade eigentlich, so lastet der Schatten eines dogmatischen Rechthabers auf deiner Argumentationslinie

Triasven 22.10.2016 19:19

Zitat:

Zitat von Jörn (Beitrag 1267158)
Nein, haben sie nicht, und ich habe den Irrtum in wenigen Postings weiter oben klargestellt.

Vicky ist in einem eigenen Posting bereits ausführlich und kompetent darauf eingegangen und hat präzise erläutert, um was es in dem Verfahren ging und was genau entschieden wurde.

Es ging um die Annulierung einer Homo Ehe, weil die Homosexuellen vor den EGMR gezogen sind um auf Grundlage Homo Ehe gleich Menschenrecht die Annulierung des Staates Frankreich für nichtig zu erklären.

Das wurde abgeschmettert.

Bitte halte dich an die Fakten und erfinde keine fadenscheinigen Begründungen

Vicky 22.10.2016 19:20

Zusammenfassung:

Zitat:

Zitat von Vicky (Beitrag 1266320)
Es besteht ein Recht jeder natürlichen Person, dass der Staat an der Eheschließung mitwirkt.
Der Artikel 6 Abs 1 GG schützt grundsätzlich das Institut der Ehe. Der Staat muss also handeln und an der Eheschließung mitwirken (Standesamt). Er kann nicht ablehnen, weil ihm einer der Partner nicht passt. Eine rein kirchliche Heirat ist unwirksam.

Die Ehe definiert das Bundesverfassungsgericht folgendermaßen:
Die Ehe ist diesem zufolge eine auf Dauer angelegte, auf freiem Entschluss beruhende, gleichberechtigte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau, deren Übereinstimmung durch staatlichen Mitwirkungsakt festgestellt wird (BVerfGE 105, 313 (345)).

Du siehst, dass hier gleichgeschlechtliche Paare nicht mit eingeschlossen sind. Das heißt, dass sie keine Ehe schließen können. Sie können sich nur auf Art. 3 Abs 1 GG berufen (Ungleichbehandlung). Das ist durchaus erheblich. Ersatzweise hat der Staat das Institut der "eingetragenen Lebenspartnerschaft" gebastelt. Das ist jedoch nicht durch das GG geschützt und kann jederzeit wieder abgeschafft werden. Ziemlich riskant, finde ich.

Zitat:

Zitat von Willi (Beitrag 1266399)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat z.B. kund getan, es verstoße gegen das Menschenrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, wenn ein Staat homosexuelle Partnerschaften rechtlich nicht anerkennt.

Ergo wurde z.B. Italien (als eins der wenigen EU-Länder, in denen gleichgeschlechtliche Partnerschaften rechtlich nicht anerkannt waren) aufgefordert, gleichgeschlechtlicher Partnerschaften anzuerkennen (Az. 18766/11 und 36030/11).
https://www.tagesschau.de/ausland/italien-159.html

Zitat:

Zitat von Willi (Beitrag 1266408)
Sexuelle Neigungen interessieren den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte relativ wenig, ob Du Blümchensex oder eher die harte Art bevorzugst bleibt völlig Dir überlassen.

Bezüglich gleichgeschlechtlicher Partnerschaften dagegen lässt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den Staaten wenig "Regelungssache". Eine staatliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Beziehungen ist gemäß Richterspruch wegen des Menschenrechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens unverzichtbar (Az. 18766/11 und 36030/11).
Zitat aus dem Urteil:
In Ermangelung der Ehe ist die Option einer nichtehelichen oder eingetragenen Partnerschaft der angemessenste Weg für gleichgeschlechtliche Paare wie die Beschwerdeführer, damit ihre Beziehung legal anerkannt wird
http://www.heise.de/tp/artikel/45/45505/1.html

Zitat:

Zitat von Willi (Beitrag 1266419)
Gerne. :Blumen:

Da es sich bei dem Urteil um keine sonderlich grundlegende Entscheidung handelte, die folglich auch lediglich in französischer Sprache publiziert wurde und in der seriösen Presse auf keinerlei Rezeption stieß, die Erläuterung:

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte zuvor bereits mehrfach klargestellt, dass die staatliche Anerkennung auch für gleichgeschlechtliche Beziehungen ein eindeutiges Menschenrecht darstellt und sich hierbei in mehreren Verfahren auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention bezogen. So wurde beispielsweise 2013 Griechenland vom EGMR aufgefordert, entsprechende Diskriminierungen abzustellen, in 2015 folgte ein entsprechendes Urteil in Richtung Italien. Ergo wurde im Dezember 2015 in Griechenland, im Februar 2016 in Italien die staatliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Beziehungen umgesetzt.

Auch in dem von Dir aus den Publikationen der stellvertretenden Bundesvorsitzenden der rechtspopulistischen AfD Beatrix von Storch und ihrem Mann zitierten, wenngleich dort verfälscht wiedergegeben Urteil war dies nicht anders. Zwei Männer hatten gegen die Annulierung ihrer 2004 in Bégles bei Bourdeaux bewusst gegen die damals geltenden Rechtsauffassungen geschlossene Ehe durch ein französischen Gericht vor dem EGMR geklagt. Das EGMR hat die Klage dieses Paars deshalb zurückgewiesen, weil diese im Gegensatz zu den o.g. Fällen in Griechenland und Italien die Möglichkeit hatten, einen damals im französischen Recht vorhandenen "pacte civil de solidarité" abschließen zu können. Der hätte ihnen 2004 ähnliche Rechte gesichert.

Der EGMR verwies in seinem Urteil auch explizt darauf, dass Frankreich wie aus dem Eingangspost des Theads bekannt, am 19. Mai 2013 die "Mariage pour tous" als vollwertiges Recht auf eine gleichgeschlechtliche Ehe inklusive gemeinschaftlichem Adoptionsrecht eingeführt hat.

Nebenbei: 2010 hatte der EGMR bereits eine ähnliche Klage eines Paares aus Östereich abgewiesen (30141/04). Trotzdem hatte auch dort der EGMR aber klar festgestellt: "Da homosexuelle Paare in gleicher Weise fähig sind, eine dauerhafte Beziehung einzugehen wie heterosexuelle Paare, sind sie grundsätzlich in einer ähnlichen Situation wie letztere hinsichtlich ihres Bedürfnisses, ihre Partnerschaft rechtlich anerkennen und schützen zu lassen." Genauso äußerte der Gerichtshof die "Meinung, dass ein gleichgeschlechtliches Paar, das in einem gemeinsamen Haushalt lebt und eine stabile de facto-Beziehung führt, genauso unter den Begriff der Familie fällt, wie dies ein verschiedengeschlechtliches Paar tun würde." Auch hier verweist das EPMG in der Urteilsbegründung auf das in Österreich Ende 2009 verabschiedete Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG).


Ergo, um auf Deine Frage zu antworten:
Es ist menschenrechtlich diskriminierend, gleichgeschlechtlichen Paaren und Familien die staatliche Anerkennung zu verweigern.

Zitat:

Zitat von Vicky (Beitrag 1266970)

Mit Art. 6 Abs 1 GG ist der Staat angehalten, etwas (im BGB) zu schaffen, das rechtsiwrksam nach außen zeigt, dass zwei Menschen zusammen leben. Dies soll auch vom Staat gefördert werden (= z.B. Steuererleichterungen). Das Konstrukt heißt bei uns "EHE".

Exkurs: Darüber hinaus schützt der Art. 6 Abs. 1 GG auch die Familie. Dieser Schutz geht viel weiter, denn er schließt ganz konkret auch das Kind mit ein. Kinder sind schutzwürdig.
Die FAMILIE definiert dabei das Grundgesetz auch mit zwei Frauen + Kind, zwei Männer +Kind... Der Familienbegriff ist nicht an Geschlechter gebunden. Deshalb ist Familie auch ein Homopaar mit Kindern...

Das BVerfG hat entschieden, dass Gleichgeschlechtliche Paare gleich behandelt werden müssen. Das steht in Art. 3. GG. Deshalb MUSS der Staat ein Rechtsinstitut schaffen (Lebenspartnerschaftsgesetz), dass der Ehe ähnelt (ein Aliud). Es ist also indirekt sehr wohl ein Grundrecht, dass Schwule und Lesben zusammen leben dürfen und sich verpartnern dürfen. Nur heißt das begrifflich nicht Ehe und ist durch Art. 6 GG geschützt, sondern "Eingetragene Lebenspartnerschaft" und ergibt sich aus Art. 3 GG und ganz nebenbei auch aus Art. 2 GG, in welchem jeder das Recht auf freie Entfaltung hat.

Der Gesetzgeber hat einfach nur die Definition der Ehe in Art. 6 GG nicht erweitert. Auch das Bundesverfassungsgericht tat dies (NOCH!!!) nicht, denn es fand eine andere Begründung (Art. 3 GG Gleichheitssatz), weshalb die Rechte der Homosexuellen Paare verletzt waren. Hier findet aber aktuell eine Entwicklung statt hin zum Ehebegriff für Homosexuelle Paare.


Triasven 22.10.2016 19:24

Zitat:

Zitat von Vicky (Beitrag 1267161)
Zusammenfassung:

Alles am Thema vorbei.

Bitte ausschliesslich auf das Urteil des EGMR von Juni 16 eingehen.

Ich hatte dir ne simple Frage gestellt, de sich NUR auf das Urteil bezieht

Schade.

Jörn 22.10.2016 19:26

Zitat:

Zitat von Triasven (Beitrag 1267159)
Jörn, du hast irgendwelche Behauptungen aufgestellt. Das ist ein riesen Unterschied zu dem Punkt etwas klarzustellen.


Also bitte, liefer doch mal Beweise für deine Behauptungen.

Wenn du möchtest, schicke ich dir das Urteil des EGMR, oder das Urteil der Annulierung der Homo Ehe in Frankreich auf Grundlage dieses Urteils.

Du hast bisher gar nichts gebracht, schade eigentlich, so lastet der Schatten eines dogmatischen Rechthabers auf deiner Argumentationslinie

Ich denke, ich habe genügend Argumente gebracht, um meinen Standpunkt zu untermauern.

Das Urteil des EGMR sagt, dass die Menschenrechte auf unterschiedliche Weise gewährt werden können, und dass hier ein Gestaltungsspielraum für die Staaten besteht. Manche Staaten werden einfach die Ehe für alle öffnen; andere Staaten werden eine "eingetragene Partnerschaft" einführen. Solange die Menschenrechte gewahrt bleiben (und nur dann), ist es egal, wie es heißt.

Das EGMR sagt also NICHT, dass bestimmte Gruppen weniger Rechte hätten als andere. Es sagt stattdessen, dass die Verwirklichung dieser Rechte einen Spielraum für die Staaten bietet, wie (nicht ob) sie diese erfüllen. Das EGMR sagt also ausdrücklich, dass die Menschenrechte gewahrt werden müssen, und zwar für jeden.

Jörn 22.10.2016 19:28

Zitat:

Zitat von Triasven (Beitrag 1267163)
Alles am Thema vorbei.

Bitte ausschliesslich auf das Urteil des EGMR von Juni 16 eingehen.

Ich hatte dir ne simple Frage gestellt, de sich NUR auf das Urteil bezieht

Schade.

Das ist ja absurd. Vicky hat EXAKT die Postings zitiert, die mit dem Urteil des EGMR vom 16. Juni zusammenhängen (und einige weitere, die den Kontext beleuchten).

Pascal 22.10.2016 19:28

Irgendwie ermüdend ... ich schau dann mal wieder auf Seite 123 rein, ich bin fest davon überzeugt, dazwischen sind (fast nur) Zitate und Kopien von Seiten zwischen 1 und 63...:Lachen2:

Triasven 22.10.2016 19:32

Zitat:

Zitat von Jörn (Beitrag 1267167)
Das ist ja absurd. Vicky hat EXAKT die Postings zitiert, die mit dem Urteil des EGMR vom 16. Juni zusammenhängen (und einige weitere).

Die Urteile sind (teils deutlich) älter.

Eine Ehe in Frankreich wurde annuliert, weil der EGMR im Juni 2016 entschieden hat, dass die Homo Ehe kein Menschenrecht ist.

Das hab ich dir mit einem Urteil belegt.

Arne hat behauptet, dass die Homo Ehe Menschenrecht ist.

Beweis diese Behauptung und die Diskussion ist beendet

Vicky 22.10.2016 19:34

Zitat:

Zitat von Triasven (Beitrag 1267163)
Alles am Thema vorbei.

Bitte ausschliesslich auf das Urteil des EGMR von Juni 16 eingehen.

Ich hatte dir ne simple Frage gestellt, de sich NUR auf das Urteil bezieht

Schade.


An eine Frage an mich kann ich mich nicht erinnern. Ich habe versucht, jede Frage zu beantworten. Falls ich eine Frage übersehen habe... nun ja... sorry. Ich bin ja nicht rund um die Uhr im Forum. Da kann das schon mal passieren. :Blumen: Eine Homo-Ehe KANN in Deutschland nicht annuliert werden, weil es hier keine HOMO-EHE gibt. Das haben wir mehrfach festgestellt. Hier heißt das nicht Ehe, sondern "Eingetragene Lebenspartnerschaft".

An sonsten sehe ich mich außer Stande Deine Fragen zu beantworten, denn meine Antworten sind ja auch ermüdend und nicht unbedingt das, was Du gern lesen möchtest.

Das tut mir echt leid.

Schade. :Blumen:

In diesem Sinne...

Triasven 22.10.2016 19:34

Zitat:

Zitat von Jörn (Beitrag 1267164)
Ich denke, ich habe genügend Argumente gebracht, um meinen Standpunkt zu untermauern.

Das Urteil des EGMR sagt, dass die Menschenrechte auf unterschiedliche Weise gewährt werden können, und dass hier ein Gestaltungsspielraum für die Staaten besteht. Manche Staaten werden einfach die Ehe für alle öffnen; andere Staaten werden eine "eingetragene Partnerschaft" einführen. Solange die Menschenrechte gewahrt bleiben (und nur dann), ist es egal, wie es heißt.

Das EGMR sagt also NICHT, dass bestimmte Gruppen weniger Rechte hätten als andere. Es sagt stattdessen, dass die Verwirklichung dieser Rechte einen Spielraum für die Staaten bietet, wie (nicht ob) sie diese erfüllen. Das EGMR sagt also ausdrücklich, dass die Menschenrechte gewahrt werden müssen, und zwar für jeden.

Die Annulierung der Ehe in Frankreich war also rechtswidrig?

Das Urteil ist eindeutig und unmissverständlich.

Zwei Schwule ziehen vor Gericht, weil sie Ihren Anspruch auf Ehe nach den Grundsätzen des Menschenrechts sehen.

Das wurde Ihnen verwehrt. Egal wie doll dir das nicht in den Kram passt und egal wie sehr du dich argumentativ windest. Daran kommst du nicht vorbei.

Wir können das noch den ganzen Tag machen. Ich werde dir das jedesmal vor Augen führen

Triasven 22.10.2016 19:36

Zitat:

Zitat von Vicky (Beitrag 1267170)
An eine Frage an mich kann ich mich nicht erinnern. Ich habe versucht, jede Frage zu beantworten. Falls ich eine Frage übersehen habe... nun ja... sorry. Ich bin ja nicht rund um die Uhr im Forum. Da kann das schon mal passieren. :Blumen: Eine Homo-Ehe KANN in Deutschland nicht annuliert werden, weil es hier keine HOMO-EHE gibt. Das haben wir mehrfach festgestellt.

An sonsten sehe ich mich außer Stande Deine Fragen zu beantworten, denn meine Antworten sind ja auch ermüdend und nicht unbedingt das, was Du gern lesen möchtest.

Das tut mir echt leid

Schade. :Blumen:

In diesem Sinne...

Ich versteh das, ich überlese auch mal gern die Dinge, die mir nicht passen

Vicky 22.10.2016 19:37

Zitat:

Zitat von Triasven (Beitrag 1267173)
Ich versteh das, ich überlese auch mal gern die Dinge, die mir nicht passen

HAHAHAHAHA Ja. Das merke ich deutlich. :Cheese:

So... ich werde mich jetzt definitiv mal anderen Dingen zuwenden. Meinem Essen zum Beispiel.

Jörn 22.10.2016 19:41

Zitat:

Zitat von Triasven (Beitrag 1267171)
Die Annulierung der Ehe in Frankreich war also rechtswidrig?

Das hatte das Gericht nicht zu entscheiden.

Zu entscheiden war, ob Frankreich die Menschenrechte verletzt, wenn es auf eine ganz bestimmte Gestaltung der Gesetze besteht. Das Gericht hat geurteilt, dass solange die Menschenrechte gewahrt bleiben, unterschiedliche Gesetze denkbar sind. Frankreich könnte entweder die Ehe für alle einführen oder eine Partnerschaft anbieten, oder einen dritten Weg beschreiten. Welcher Weg konkret bestritten wird, ist Sache des Staates und berührt per se nicht die Einhaltung der Menschenrechte -- sondern erst dann, wenn diese tatsächlich verletzt werden.

Das Paar in Frankreich konnte sich also nicht darauf berufen, dass nur ein ganz bestimmtes Gesetz ihre Rechte wahrt. Stattdessen sind unterschiedliche Gesetze denkbar und legal.

Dabei darf man den wichtigen Umstand nicht unterschlagen, dass dies ebenfalls bedeutet, dass ein Staat eine Rechtsform anbieten muss, die allen Menschen ihre Menschenrechte gewährt. Es bedeutet also nicht, dass man die Ehe einfach nur für Heteros anbietet und es dabei belässt. Das wäre gegen die Menschenrechte. Wenn man die Ehe den Heteros vorbehält, kann man das nur machen, wenn man gleichzeitig die Gesetze so gestaltet, dass auch alle anderen in den Genuss der Menschenrechte kommen, etwa durch Partnerschaftsgesetze, die in ihrem Inhalt identisch sein müssen, was Menschenrechte angeht.

LidlRacer 22.10.2016 19:44

Zitat:

Zitat von Triasven (Beitrag 1267171)
Wir können das noch den ganzen Tag machen. Ich werde dir das jedesmal vor Augen führen

Ich hatte ja eh schon den Verdacht, dass Du ein Bot bist - der erhärtet sich immer mehr.
Der Gerät

Triasven 22.10.2016 19:51

Zitat:

Zitat von Jörn (Beitrag 1267178)

Das Paar in Frankreich konnte sich also nicht darauf berufen, dass nur ein ganz bestimmtes Gesetz ihre Rechte wahrt.

Ganz genau, nämlich auf das Gesetz auf Menschenrecht (ich glaub Nr. 16, Familie Ehe etc)

Das bleibt nur Mann und Frau vorbehalten.

Danke, dass du das endlich zusammenfassend ausgearbeitet hast

Triasven 22.10.2016 19:52

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1267179)
Ich hatte ja eh schon den Verdacht, dass Du ein Bot bist - der erhärtet sich immer mehr.
Der Gerät

Du meinst anolog wie Jörn, der permanent am Kern des Themas vorbeiargumentiert?

Jörn 22.10.2016 20:01

Zitat:

Zitat von Triasven (Beitrag 1267180)
Ganz genau, nämlich auf das Gesetz auf Menschenrecht (ich glaub Nr. 16, Familie Ehe etc)

Eben gerade nicht. Es ging nicht darum, ob die Homo-Ehe ein Menschenrecht ist. Denn das zugrunde liegende Rechtsgut ist unstrittig und wurde auch vom französischen Staat nicht bestritten.

Es ging lediglich um die Frage, ob Frankreich ein bestimmtes Gesetz (und nur dieses) anbieten muss, oder ob auch zahlreiche andere Gesetze möglich wären, sofern sie den gleichen Effekt haben.

Das Gericht hat geurteilt, dass unterschiedliche Gesetze möglich sind, solange sie die Menschenrechte wahren -- jedenfalls wenn es um die Frage geht, ob Menschenrechte verletzt wurden. Es bejaht also ausdrücklich den Anspruch des Paares, dass ihre Menschenrechte gewahrt werden. Aber es verneint die Frage, ob dies nur über ein ganz bestimmtes Gesetz geschehen kann.

Jörn 22.10.2016 20:08

Ich würde gerne noch anmerken, dass die Spiegelfechterei hier für meine Begriffe recht betrüblich ist.

Die Wahrheit ist ziemlich simpel. Gleiche Rechte für alle. Das muss man weder einschränken, noch groß erklären. Gerade weil es so einfach ist, ist es so gut und so richtig.

Jeder kann das sofort verstehen, wenn er will.

huck 22.10.2016 20:27

Zitat:

Zitat von Jörn (Beitrag 1267183)
Jeder kann das sofort verstehen, wenn er will.

Jörn, Arne, Vicki, Willi, ...:
Er will halt (leider) nicht ...

Triasven 22.10.2016 20:28

Zitat:

Zitat von Jörn (Beitrag 1267183)
Ich würde gerne noch anmerken, dass die Spiegelfechterei hier für meine Begriffe recht betrüblich ist.

Die Wahrheit ist ziemlich simpel. Gleiche Rechte für alle. Das muss man weder einschränken, noch groß erklären. Gerade weil es so einfach ist, ist es so gut und so richtig.

Jeder kann das sofort verstehen, wenn er will.

Ich seh das auch so. Die Richter des EGMR nicht

LidlRacer 22.10.2016 20:34

Zitat:

Zitat von Triasven (Beitrag 1267186)
Ich seh das auch so. Die Richter des EGMR nicht

Du bist für die "Homo-Ehe"?

Triasven 22.10.2016 20:37

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1267187)
Du bist für die "Homo-Ehe"?

Wofür ich bin hatte ich bereits mehrfach dargelegt. Schade dass deine Voreingenommenheit mir gegenüber dir den Blick dafür verstellt hat.

Jörn 22.10.2016 20:38

Zitat:

Zitat von Triasven (Beitrag 1267186)
Ich seh das auch so. Die Richter des EGMR nicht

Wieder falsch. Die Richter haben keinesfalls entschieden, dass nicht alle die gleichen Rechte haben sollen.

Sondern sie haben entschieden, dass die gleichen Rechte durch eine Vielfalt an möglichen Gesetzen erreicht werden können. Entscheidend ist, dass sie erreicht werden.

Das EGMR sagt also genau das Gegenteil von dem was Du suggerierst. Du suggerierst, das EGMR würde sagen, dass nicht alle die gleichen Menschenrechte haben sollen. Die Wahrheit ist, dass das EMGR genau darauf besteht, aber es lässt offen, über welche Gesetze es geschieht.


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