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captain hook 13.03.2014 10:44

Zitat:

Zitat von alex1 (Beitrag 1023785)
Dann zeigst Du es dem Staat aber so richtig, die Rache des kleinen Mannes :Nee:

Naja, ein Bundespräsident der klüngelt was das Zeug hält, Bundesminister die bei Ihrer Doktorarbeit abschreiben, MultiMegaMillionäre die zu geizig sind Steuern zu zahlen, Subventionsschieberei allen Ortens, Monsterabfindungen an verkackende Manager...

Jaja, die oberen 10.000 sind schon echt die Leistungsträger unseres Landes. Aber wehe der "kleine Mann" deutet auch nur an mal ähnliches zu erwägen. Dann erntet er Spott.

Schon klar...

Eigentlich ein Wunder, dass "die kleinen Männer (und Frauen)" das bisher so "hingenommen" haben. Diese doch eher phlegmatische Grundstimmung ist für einige ein Riesenglück!

keko 13.03.2014 10:46

Zitat:

Zitat von alex1 (Beitrag 1023790)
Okay, großer Mann, ich bitte um Entschuldigung. :Blumen:
Und was folgt dann?
Schlägst Du auch Leute zusammen, weil Du mit dem zu soften Urteil für Gewalttäter nicht einverstanden bist?
Überfällst Du auch Supermärkte, weil Dir die Strafen zu gering sind?
Was ist denn das für eine Logik?:Nee:

Weder bin ich klein, noch groß. Ich bin genauso ein Mensch wie UH. Und die "Logik", die du hier ansprichst, habe ich von der gesprochen?
Ich habe lediglich gesagt, dass ich, wenn er einen Promibounus bekommt, mein Steuerverhalten anpassen werde.

oko_wolf 13.03.2014 10:48

Zitat:

Zitat von keko (Beitrag 1023787)
.... Gerade diese Denke ist es ja, die mich nervt.

zu Recht

Viele Grüße
Wolf "der seine Steuererklärung noch nicht gemacht hat" Dieter

silbermond 13.03.2014 10:49

Zitat:

Zitat von Pascal (Beitrag 1023788)
Wenn schon die Staatsanwaltschaft sich nicht vom Strafmaß rantraut...:(

Moin Moin!

Der Richter muss diesem nicht folgen, weder nach oben noch nach unten.

Heinrich

Pascal 13.03.2014 10:54

Zitat:

Zitat von silbermond (Beitrag 1023801)
Moin Moin!

Der Richter muss diesem nicht folgen, weder nach oben noch nach unten.

Heinrich

stimmt schon formal, muss nicht. Aber heute Nachmittag werden wir sehen, dass hier auch nicht anders als erwartbar gehandelt wurde, also das Urteil des Gerichts unter der Forderung der Staatsanwaltschaft lag. ;)

Rhing 13.03.2014 11:11

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 1023587)
Und genau das ist das Problem - man muss zwei Sachen trennen - Strafsache und korrekte Veranlagung.
Die korrekte Veranlagung hätte auch NACH der Streiterei um die Wirksamkeit der Selbstanzeige erfolgen können. Das hat die Staatsanwaltschaft aber versäumt und sich mit einem Kleckerbetrag zufriedengegeben.

Klar, aber zur wirksamen Selbstanzeigen gehört ja die Vollständigkeit. Daher muß m.E. schon im Strafverfahren zumindest ca. Geklärt sein.

DasOe 13.03.2014 11:15

ein paar Aussagen aus dem Plädoyer des Verteidigers von Herrn Hoeness

Zitat:

Zitat von FAZ-online
Verteidiger Hanns W. Feigen argumentiert: Die Selbstanzeige war rechtzeitig, vollständig und wirksam. Er fordertEinstellung des Verfahrens, also Straffreiheit. Natürlich muss Hoeneß trotzdem seine Steuern nachzahlen -- plus 6 Prozent Säumniszinsen pro Jahr und einem Zuschlag von 5 Prozent.

Zitat:

Zitat von FAZ-online
Feigen räumt aber „gewisse Probleme“ in der ersten Selbstanzeige vom Januar 2013 durch den damaligen Steuerberater ein. Wenn das Gericht sie allerdings wegen formaler Mängel für knapp gescheitert halten sollte, so Feigen, solle das Verfahren ebenfalls eingestellt werden – dann eben nicht nach den Regeln der Abgabenordnung über Steuerhinterziehung, sondern nach den allgemeinen Regeln der Strafprozessordnung. In diesem Fall käme eine sogenannte Geldauflage hinzu (also eine Zahlung an die Staatskasse oder an gemeinnützige Organisationen). Oder aber eine Bewährungsstrafe.

Einen konkreten Freispruch hat die Verteidigung nicht gefordert. Nachtigall ick hör Dir trapsen ...

FinP 13.03.2014 11:21

Zitat:

Zitat von DasOe (Beitrag 1023819)
Einen konkreten Freispruch hat die Verteidigung nicht gefordert. Nachtigall ick hör Dir trapsen ...

Freispruch stand auch nie wirklich als Möglichkeit zur Debatte. Am einen Ende steht nur Einstellung oder Verurteilung im Raum.

Gegen eine Einstellung spricht, dass Plädoyers gehalten wurden. Das ist eigentlich nur vor einem Urteil üblich.

Rhing 13.03.2014 11:22

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1023673)
Wie hoch muss eine Geldstrafe sein, damit sie jemandem mit einem regulärem Jahreseinkommen von 50- 100 Millionen Euro und einem Vermögen in unbekannter Höhe (vermutlich mehrere hundert Millionen Euro) weh tut?
Ich glaube, dass man Hoeneß mit einer Bewährungsstrafe in Verbindung mit Geldstrafe gleich welcher Höhe keinen Gefallen täte, denn ein solches Urteil würde ihm für alle Zeit einen virtuellen Stempel verpassen im Sinne von "der hat sich mit Geld und all seinen Beziehungen freigekauft".
Mit einer Haftstrafe von ein bis zwei Jahren ist er langfristig besser bedient, denn das würde gesellschaftlich eine Art Katharsis erzeugen: Nach Abbüßung der Haftstrafe würde jeder (auch die FC- Bayern-Gegner) ihm zugestehen müssen: Ja, er hat Fehler gemacht, aber er hat die Konsequenzen tragen müssen und seine Strafe abgeleistet.
Wenn man ein paar Jahre weiter denkt steht er in diesem Szenario besser da, als auf ewig mit einem "Geschmäckle" leben zu müssen.

Das siehst Du so, das sehe ich so. Aber ich bin mir sicher, "denen" in diesen Kreisen ist das sch... völlig egal. Da zählt nur, was unterm Strich übrig bleibt. Die Rechnung verschiebt sich nur dann, wenn sie einrücken müssen. Ist ähnlich, wie bei Umweltstraftaten. Strafe ist ein Punkt auf der Ausgabenseite, solange keine Beschränkung der persönlichen Freiheit damit einhergeht. Eher im Gegenteil: des is a Hund, is bis an de Grenz 'gaunga. Und "nötigt" zumindest insgeheim noch Bewunderung ab. Und das alles, obwohl sich am Leben der Täter nix ändert, die dadurch kein dickeres Auto fahre, keinen Urlaub weniger machen, ...mehr als satt geht nicht, es sei denn, mit Federkiel wie bei den Römern.

Goldie 13.03.2014 11:28

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 1023826)
...mehr als satt geht nicht, es sei denn, mit Federkiel wie bei den Römern.

Das ist die beruhigende Lektion aus dem ganzen unappetitlichen Kram.

tandem65 13.03.2014 11:32

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 1023816)
Klar, aber zur wirksamen Selbstanzeigen gehört ja die Vollständigkeit. Daher muß m.E. schon im Strafverfahren zumindest ca. Geklärt sein.

Ich sehe das durchaus als Hinweis darauf, daß das Gericht bereits zu dem Schluß gekommen ist, daß die Selbstanzeige nicht wirksam ist und es von daher nur noch um das Strafmaß geht.

Rhing 13.03.2014 11:34

Zitat:

Zitat von silbermond (Beitrag 1023764)
Allein die Anzahl Jahresgehälter sollte einem zu denken geben und die daraus generierte Kaufkraft und das zusätzliche Steueraufkommen.

Heinrich

... und die damit möglichen Investitioneb in die Zukunft: lebenslanges Gehalt für 19 Lehrer, oder Krankenschwestern bezahlen, weil die drastisch steigende Ansteckungsgefahr in Krankenhäusern und wohl auch auf mangelndes Pflegepersonal zurückzuführen ist.

Carlos85 13.03.2014 11:37

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 1023836)
... und die damit möglichen Investitioneb in die Zukunft: lebenslanges Gehalt für 19 Lehrer, oder Krankenschwestern bezahlen, weil die drastisch steigende Ansteckungsgefahr in Krankenhäusern und wohl auch auf mangelndes Pflegepersonal zurückzuführen ist.

Naja, trotzdem muss man immer noch sagen, dass der Hoeneß wohl auch schon mehrere Hundert Millionen an Steuern gezahlt hat (DAS HEISST NATÜRLICH NICHT, DASS ES IRGENDWAS RECHTFERTIGT), ohne Leute wie ihn würde das ganze System auch nicht funktionieren…

Tobstar23 13.03.2014 11:39

Zitat:

Zitat von Carlos85 (Beitrag 1023839)
Naja, trotzdem muss man immer noch sagen, dass der Hoeneß wohl auch schon mehrere Hundert Millionen an Steuern gezahlt hat (DAS HEISST NATÜRLICH NICHT, DASS ES IRGENDWAS RECHTFERTIGT), ohne Leute wie ihn würde das ganze System auch nicht funktionieren…

Das seh ich anders. Herr Hoeneß hat sich ja bewußt dazu entschieden, das System zu hintergehen. Ohne Leute wie ihn würde das System noch besser funktionieren. Dann würde so ein Multimillionär nämlich einfach seine Steuer bezahlen.

Nordexpress 13.03.2014 11:41

Zitat:

Zitat von FAZ online
Wenn das Gericht sie allerdings wegen formaler Mängel für knapp gescheitert halten sollte...
(...)
Es gebe bisher keine Urteile, wie mit einer solchen fehlgeschlagenen Selbstanzeige umzugehen sei.

Sach mal, denk ich zu digital?
Was soll das heißen "knapp gescheitert"?
Was soll das hießen, es gee noch keine Urteile für gescheiterte Selbstanzeigen?

Selbstanzeige wirksam = Straffreiheit
Selbstanzeige unwirksam = Bestrafung
Ist doch wohl wurscht, wie knapp. Der Umgang ist ja wohl ziemlich klar dann.:confused:

Rhing 13.03.2014 11:41

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1023835)
Ich sehe das durchaus als Hinweis darauf, daß das Gericht bereits zu dem Schluß gekommen ist, daß die Selbstanzeige nicht wirksam ist und es von daher nur noch um das Strafmaß geht.

Seh ich auch so, dass sie schon aus anderen Gründen bzw. "offensichtlich unvollständig" ist. Wer zu Beginn weniger einräumt als hinterher unstreitig rauskommt, kann schwer erklären, weshalb die noch davor liegende Selbstanzeige alles umfasst haben soll, was hinterher rausgekommen ist, es sei denn, er "ist blöd" und kann sich nicht gescheit ausdrücken (hä, hä, ausgerechnet der UH?). Oder er hält andere für blöd.

Duafüxin 13.03.2014 11:42

Zitat:

Zitat von Tobstar23 (Beitrag 1023840)
Das seh ich anders. Herr Hoeneß hat sich ja bewußt dazu entschieden, das System zu hintergehen. Ohne Leute wie ihn würde das System noch besser funktionieren. Dann würde so ein Multimillionär nämlich einfach seine Steuer bezahlen.

Eben :Blumen:

tomerswayler 13.03.2014 11:44

https://twitter.com/olg66/status/444052872683356160

Wenn Punkt 3 zutrifft, was ja für das Gericht zu überprüfen kein Problem darstellen sollte, dann wirds interessant.

Matthias75 13.03.2014 11:47

Zitat:

Zitat von tomerswayler (Beitrag 1023846)
https://twitter.com/olg66/status/444052872683356160

Wenn Punkt 3 zutrifft, was ja für das Gericht zu überprüfen kein Problem darstellen sollte, dann wirds interessant.

Kenne mich jetzt nicht so aus, aber ist das üblich, dass die Verteidigung "Handouts" zu ihrem Plädoyer verteilt?

Matthias

silbermond 13.03.2014 11:49

Moin Moin!

Zu Bedenken ist bei dem Urteil natürlich auch der Einfluss der Schöffen.

Der sollte nicht vernachlässigt werden.

Heinrich

Rhing 13.03.2014 11:50

Zitat:

Zitat von Carlos85 (Beitrag 1023839)
Naja, trotzdem muss man immer noch sagen, dass der Hoeneß wohl auch schon mehrere Hundert Millionen an Steuern gezahlt hat (DAS HEISST NATÜRLICH NICHT, DASS ES IRGENDWAS RECHTFERTIGT), ohne Leute wie ihn würde das ganze System auch nicht funktionieren…

... So, wie Du, ich und meine Sekretärin dazu beigetragen haben, und zwar in dem Rahmen, wie diese Gesellschaft es für angemessen erachtet, wobei UH sich das "ein bisschen" zurechtgebogen hat. Nebenbei: Anderen hat UH außerhalb des Steuerrechts so ne Biegerei natürlich nicht zugestanden.
Damit wir uns recht verstehen: ohne Eigeninitiative geht's nicht. Ich bin selbständig, bei mir gibts aber nur 2 Arbeitsplätze, außer meinem eigenen. Das heißt natürlich nicht, dass mein Beitrag absolut gesehen irgendwie nennenswert wäre.

tandem65 13.03.2014 11:57

Zitat:

Zitat von tomerswayler (Beitrag 1023846)
https://twitter.com/olg66/status/444052872683356160

Wenn Punkt 3 zutrifft, was ja für das Gericht zu überprüfen kein Problem darstellen sollte, dann wirds interessant.

Das ist schon ziemlich dreist. Ich habe keine Ahnung was ich an Steuern hinterzogen habe. Möchte diese aber gerne nachentrichten. Könnt ihr mir bitte sagen was ich da zu versteuern habe.
Es liegt an seinem Mandanten eine anständige Steuererklärung abzugeben und nicht einen Korb/Schuhkarton mit Belegen hinzustellen. Sonst spare ich mir demnächst auch die Bilanz und schicke die Belege ans FA und schreibe macht mir mal die Bilanz zurecht. Kann ich mir den Steuerberater sparen!:Cheese:

Edith fragt sich gerade noch ob mit den Kontodaten die Kontobewegungen oder die Kontoverbindung gemeint ist. Wenn die Kontoverbindung gemeint ist gehört auch eine Vollmacht dazu um Einsicht nehmen zu können. ;)

FinP 13.03.2014 11:59

Man muss nicht seine Steuern angeben sondern sein zu versteuerndes Einkommen. Das gilt für dich und für UH genauso.

Rhing 13.03.2014 12:00

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1023849)
Kenne mich jetzt nicht so aus, aber ist das üblich, dass die Verteidigung "Handouts" zu ihrem Plädoyer verteilt?

Matthias

Normalerweise nicht, aber der Kollege Feigen wird sicher nicht auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes tätig. Da ist so was mit drin. Es geht wohl eher darum, die Presse "schlau zu machen", damit die begründen kann, warum der Arme UH doch nicht sooooo schlimm ist. Für den emotionalen Quark sorgen die dann schon selbst.

tandem65 13.03.2014 12:04

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 1023856)
Man muss nicht seine Steuern angeben sondern sein zu versteuerndes Einkommen. Das gilt für dich und für UH genauso.

Falls Du Dich auf mich beziehst, dann habe ich auch nichts anderes geschrieben. Nichts desto trotz kann Dir ein Steuerberater dann auf den Cent Deine Steuerschuld berechnen. ;)

Matthias75 13.03.2014 12:05

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 1023857)
Normalerweise nicht, aber der Kollege Feigen wird sicher nicht auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes tätig. Da ist so was mit drin. Es geht wohl eher darum, die Presse "schlau zu machen", damit die begründen kann, warum der Arme UH doch nicht sooooo schlimm ist. Für den emotionalen Quark sorgen die dann schon selbst.

Alles klar, danke! Also auch Teil der "Show"...

Matthias

DasOe 13.03.2014 12:06

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 1023857)
Normalerweise nicht, aber der Kollege Feigen wird sicher nicht auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes tätig. Da ist so was mit drin. Es geht wohl eher darum, die Presse "schlau zu machen", damit die begründen kann, warum der Arme UH doch nicht sooooo schlimm ist. Für den emotionalen Quark sorgen die dann schon selbst.

Nee so ein Herr Feigen hat einen Stundensatz von 500@ aufwärts. Da gehört das Lametta mit dazu ...

Um 14.00 Uhr soll es das Urteil geben ... Mahlzeit.

Rhing 13.03.2014 12:10

Zitat:

Zitat von Nordexpress (Beitrag 1023842)
Sach mal, denk ich zu digital?
Was soll das heißen "knapp gescheitert"?
Was soll das hießen, es gee noch keine Urteile für gescheiterte Selbstanzeigen?

Selbstanzeige wirksam = Straffreiheit
Selbstanzeige unwirksam = Bestrafung
Ist doch wohl wurscht, wie knapp. Der Umgang ist ja wohl ziemlich klar dann.:confused:

Ne, is nich wie im Fußball, Außenpfosten is vorbei, Bestrafung ist klar, aber beim Strafmaß müßte das Bemühen wohl schon berücksichtigt werden. Ein Geständnis wird ja auch strafmildernd berücksichtigt, obwohls digital nix dran ändert, dass der Täter sich strafbar gemacht hat.

FinP 13.03.2014 12:12

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1023859)
Falls Du Dich auf mich beziehst, dann habe ich auch nichts anderes geschrieben. Nichts desto trotz kann Dir ein Steuerberater dann auf den Cent Deine Steuerschuld berechnen. ;)

Alles richtig, du schuldest dem Staat aber das, was das FA ausrechnet und nicht das, was. Dein Berater ausrechnet. Darum gibst du beim FA auch nicht an, was du denen schuldest.

Wenn du dann nachträglich noch Dinge findest, die deine Steuerlast senken, dann kannst du die beibringen.

Wenn Hoeneß in seiner Selbstanzeige ein bisher unversteuertes Einkommen von 130 Millionen angibt (weiß ja keiner, was da drin steht), dann wird darauf die Steuer bestimmt. Wenn dann bei Nachprüfung das unversteuerte Einkommen höher war, dann gibt es Ärger. Wenn es tiefer war, dann kriegt er die Kohle zurück.

Rhing 13.03.2014 12:12

Zitat:

Zitat von DasOe (Beitrag 1023863)
Nee so ein Herr Feigen hat einen Stundensatz von 500@ aufwärts. Da gehört das Lametta mit dazu ...

Um 14.00 Uhr soll es das Urteil geben ... Mahlzeit.

1. eben
2. Mist, da fängt genau mein Termin an, ... Beim LG München II, aber in ner Zivilsache. :Lachen2:

Matthias75 13.03.2014 12:19

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 1023868)
1. eben
2. Mist, da fängt genau mein Termin an, ... Beim LG München II, aber in ner Zivilsache. :Lachen2:

OT: Willkommen in München, LGII Hauptgebäude? Dann bist du ja grad mal 100m Luftlinie von meinem Arbeitsplatz entfernt.

Matthias

Rhing 13.03.2014 12:22

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1023870)
OT: Willkommen in München, LGII Hauptgebäude? Dann bist du ja grad mal 100m Luftlinie von meinem Arbeitsplatz entfernt.

Matthias

Momentan bin ich noch zwischen N und M, aber ich komme!
Blödes iPad, eigentlich bin ich mit dem Zug gekommen, weil ich da arbeiten kann. Jetzt häng ich im Internet rum.

Matthias75 13.03.2014 12:27

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 1023871)
Momentan bin ich noch zwischen N und M, aber ich komme!
Blödes iPad, eigentlich bin ich mit dem Zug gekommen, weiblich da arbeiten kann. Jetzt häng ich im Internet rum.

Dann noch eine gute Fahrt und viel Erfolg!

Matthias

silbermond 13.03.2014 12:29

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 1023871)
weiblich

:Cheese:

Heinrich

tandem65 13.03.2014 12:29

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 1023867)
Alles richtig, du schuldest dem Staat aber das, was das FA ausrechnet und nicht das, was. Dein Berater ausrechnet. Darum gibst du beim FA auch nicht an, was du denen schuldest.

Ja genau, das habe ich doch geschrieben. :Huhu:

tandem65 13.03.2014 12:36

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 1023867)
Wenn Hoeneß in seiner Selbstanzeige ein bisher unversteuertes Einkommen von 130 Millionen angibt (weiß ja keiner, was da drin steht), dann wird darauf die Steuer bestimmt. Wenn dann bei Nachprüfung das unversteuerte Einkommen höher war, dann gibt es Ärger. Wenn es tiefer war, dann kriegt er die Kohle zurück.

Da wäre ich mir auch nicht so sicher. Vorsichtshalber mal 1,7 Mrd. nachzuversteuerndes Einkommen angeben und zu hoffen daß sie vielleicht nicht alles finden entspricht auch nicht so ganz meiner Vorstellung von einer korrekten Selbstanzeige! :Huhu:
Daß da 130Mio. oder ähnliche Summen in der Selbstanzeige standen halte ich übrigens auch nicht für so wahrscheinlich. :Huhu:

DasOe 13.03.2014 12:42

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1023859)
[..]Nichts desto trotz kann Dir ein Steuerberater dann auf den Cent Deine Steuerschuld berechnen. ;)

Naja nicht alle, haben wir ja jetzt gelernt.

Im Übrigen ist auch da Vorsicht geboten, mein Steuerberater hat eben mal 1000 Euro MEHR von meinen Geschäftskonto per USt-Voranmeldung ans Finanzamt angewiesen (nicht wirklich, aber indirekt). Zum Glück wurde es dort bemerkt und mir umgehend wieder gutgeschrieben. Trotzdem stand mir der kalte Schweiß auf der Stirn, als ich online das Konto gecheckt habe.

keko 13.03.2014 12:43

Zitat:

Zitat von DasOe (Beitrag 1023863)

Um 14.00 Uhr soll es das Urteil geben ... Mahlzeit.

Mein Tipp:
2 Jahre auf Bewährung und eine zweistellige Geldsumme.

Rhing 13.03.2014 12:45

Zitat:

Zitat von silbermond (Beitrag 1023875)
:Cheese:

Heinrich

IPad und "Korrektur", ist korrigiert.

tandem65 13.03.2014 12:47

Zitat:

Zitat von keko (Beitrag 1023884)
Mein Tipp:
2 Jahre auf Bewährung und eine zweistellige Geldsumme.

Du meinst so 99,-€ Geldbuße? :Cheese:


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