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Jaja, die oberen 10.000 sind schon echt die Leistungsträger unseres Landes. Aber wehe der "kleine Mann" deutet auch nur an mal ähnliches zu erwägen. Dann erntet er Spott. Schon klar... Eigentlich ein Wunder, dass "die kleinen Männer (und Frauen)" das bisher so "hingenommen" haben. Diese doch eher phlegmatische Grundstimmung ist für einige ein Riesenglück! |
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Ich habe lediglich gesagt, dass ich, wenn er einen Promibounus bekommt, mein Steuerverhalten anpassen werde. |
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Viele Grüße Wolf "der seine Steuererklärung noch nicht gemacht hat" Dieter |
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Der Richter muss diesem nicht folgen, weder nach oben noch nach unten. Heinrich |
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ein paar Aussagen aus dem Plädoyer des Verteidigers von Herrn Hoeness
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Gegen eine Einstellung spricht, dass Plädoyers gehalten wurden. Das ist eigentlich nur vor einem Urteil üblich. |
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Was soll das heißen "knapp gescheitert"? Was soll das hießen, es gee noch keine Urteile für gescheiterte Selbstanzeigen? Selbstanzeige wirksam = Straffreiheit Selbstanzeige unwirksam = Bestrafung Ist doch wohl wurscht, wie knapp. Der Umgang ist ja wohl ziemlich klar dann.:confused: |
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https://twitter.com/olg66/status/444052872683356160
Wenn Punkt 3 zutrifft, was ja für das Gericht zu überprüfen kein Problem darstellen sollte, dann wirds interessant. |
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Matthias |
Moin Moin!
Zu Bedenken ist bei dem Urteil natürlich auch der Einfluss der Schöffen. Der sollte nicht vernachlässigt werden. Heinrich |
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Damit wir uns recht verstehen: ohne Eigeninitiative geht's nicht. Ich bin selbständig, bei mir gibts aber nur 2 Arbeitsplätze, außer meinem eigenen. Das heißt natürlich nicht, dass mein Beitrag absolut gesehen irgendwie nennenswert wäre. |
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Es liegt an seinem Mandanten eine anständige Steuererklärung abzugeben und nicht einen Korb/Schuhkarton mit Belegen hinzustellen. Sonst spare ich mir demnächst auch die Bilanz und schicke die Belege ans FA und schreibe macht mir mal die Bilanz zurecht. Kann ich mir den Steuerberater sparen!:Cheese: Edith fragt sich gerade noch ob mit den Kontodaten die Kontobewegungen oder die Kontoverbindung gemeint ist. Wenn die Kontoverbindung gemeint ist gehört auch eine Vollmacht dazu um Einsicht nehmen zu können. ;) |
Man muss nicht seine Steuern angeben sondern sein zu versteuerndes Einkommen. Das gilt für dich und für UH genauso.
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Matthias |
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Um 14.00 Uhr soll es das Urteil geben ... Mahlzeit. |
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Wenn du dann nachträglich noch Dinge findest, die deine Steuerlast senken, dann kannst du die beibringen. Wenn Hoeneß in seiner Selbstanzeige ein bisher unversteuertes Einkommen von 130 Millionen angibt (weiß ja keiner, was da drin steht), dann wird darauf die Steuer bestimmt. Wenn dann bei Nachprüfung das unversteuerte Einkommen höher war, dann gibt es Ärger. Wenn es tiefer war, dann kriegt er die Kohle zurück. |
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2. Mist, da fängt genau mein Termin an, ... Beim LG München II, aber in ner Zivilsache. :Lachen2: |
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Matthias |
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Blödes iPad, eigentlich bin ich mit dem Zug gekommen, weil ich da arbeiten kann. Jetzt häng ich im Internet rum. |
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Matthias |
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Heinrich |
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Daß da 130Mio. oder ähnliche Summen in der Selbstanzeige standen halte ich übrigens auch nicht für so wahrscheinlich. :Huhu: |
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Im Übrigen ist auch da Vorsicht geboten, mein Steuerberater hat eben mal 1000 Euro MEHR von meinen Geschäftskonto per USt-Voranmeldung ans Finanzamt angewiesen (nicht wirklich, aber indirekt). Zum Glück wurde es dort bemerkt und mir umgehend wieder gutgeschrieben. Trotzdem stand mir der kalte Schweiß auf der Stirn, als ich online das Konto gecheckt habe. |
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2 Jahre auf Bewährung und eine zweistellige Geldsumme. |
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