Matthias75 |
06.02.2013 16:06 |
Zitat:
Zitat von KernelPanic
(Beitrag 868194)
Wie willst Du einem Schüler erklären, wieso er in seiner Hausarbeit nicht bescheissen darf, wenn die Uni amtlich erklärt, dass die Bundesbildungsministerin in ihrer Doktorarbeit beschissen hat?
|
In dieser Analogie hat der Lehrer des Schülers aber die Hausarbeit als gut bewertet, nur damit 30 Jahre später ein anderer Lehrer feststellt, dass die Hausarbeit damals doch nicht in Ordnung war und der Schulabschluss deshalb hinfällig ist.
Unabhängig davon, ob Schawan als Ministerin noch tragbar ist oder die Doktorarbeit wirklich so viele Plagiate enthält, frage ich mich, wie sinnvoll es ist, eine Arbeit 30 Jahre später nochmals zu bewerten und ihr rückwirkend den Titel, der in ihrem Fall auch ihr Universitätsabschluss ist, abzuerkennen. Im Gegensatz zu Guttenberg ist also nicht nur der Titel Futsch sondern auch der Universitätsabschluss. Soweit ich weiß gibt es bei Betrug bei anderen Universitätsabschlüssen Verjährungsfristen. Ihr Weg zum Titel war dummerweise ein Zwischending zwischen Promotion und Studienabschluss. Muss man den nicht eher wie ein Diplom/Master behandeln?
Man sollte eher für die Zukunft dafür sorgen, dass Doktorarbeiten strenger kontrolliert werdne, bevor der Titel verliehen wird. Dazu gehört auch, dass die Doktorväter eine gewisse Haftung dafür übernehmen, dass die von ihnen bewerteten Arbeiten einem definierten Prüfungsstandard genügen, zu dem beispielsweise auf eine Plagiatsüberprüfung gehört.
Matthias
|