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Helmut S 21.09.2020 11:14

Zitat:

Zitat von Trimichi (Beitrag 1553719)
Darf die Regierung ein von Terroristen entführtes Flugzeug abschießen, das auf ein voll besetztes Fussballstadion zusteuert?

Zitat:

Zitat von Bockwuchst (Beitrag 1553726)
Nach aktueller Gesetzeslage ja, wenn ich mich recht entsinne.

Bockwurst hat dann recht, wenn nur Terroristen an Bord der Maschine sind. Sind noch andere lebende Menschen an Bord, ist der Abschuß nicht mit dem GG vereinbar. Vergleiche Debatte zum Luftsicherheitsgesetz und dem Begriff der Menschenwürde in diesem Kontext. :Blumen:

Edit sagt noch: Selbstverständlich schießt nicht die Regierung das Flugzeug ab, sondern die Bundeswehr. Das wirft die Frage auf, unter welchen Voraussetzungen sie das darf und wer den Befehl dazu geben darf bzw. die Entscheidung trifft. Antwort: "katastrophale Situation" und die gesamte Bundesregierung (nicht nur der Verteidigungsminister alleine).

Bockwuchst 21.09.2020 11:51

Du hast recht. Es sollte vor einigen Jahren ein Gesetz beschlossen werden, das dies ermöglicht. Das hatte ich wohl noch im Kopf. Das BVerfG hat das aber nicht zugelassen.

Bleierpel 21.09.2020 13:05

München führt Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen ein

merz 21.09.2020 13:10

Köln erwägt das auch.

m.

Schwarzfahrer 21.09.2020 13:43

Zitat:

Zitat von Trimichi (Beitrag 1553719)
Da Problem ist: man darf Leben nicht gegen Leben abwägen. Wir hatten das schon im Parallelfaden. Darf die Regierung ein von Terroristen entführtes Flugzeug abschießen, das auf ein voll besetztes Fussballstadion zusteuert?

Das bringt mich auf die Frage: durfte die Regierung anordnen, daß Krankenhausplätze für potentielle Corona-Patienten frei gemacht werden? Ist das nicht auch Leben gegen Leben aubzuwägen? Auf Grund wovon darf ein (potentieller, noch gar nicht erkrankter) Corona-Patient durch Reservierung von Intensivbetten bevorzugt werden vor einem Patienten, dem jetzt die OP direkt das Leben verlängern könnte?
Aktuell werden ja die für Corona reservierten Intensivbett-Reserven sinnvollerweise reduziert. Meine Frage bezieht sich aber auf die Entscheidungen im Frühling. Weiß jemand, ob und wie das eigentlich juristisch zu rechtfertigen war?

Körbel 21.09.2020 13:49

Zitat:

Zitat von Trimichi (Beitrag 1553691)
Ich würde mich nicht wundern, wenn wir uns in Herbst und Winter wärmer anziehen müssen. Im Vergleich zum Sommer freilich.:Lachen2:

Du bist ja ein richtiger Philosoph!:Cheese:


Zitat:

Zitat von Trimichi (Beitrag 1553712)
Was diese Jedermänner*innen brauchen ist eine Arbeitstherapie in der Klapsmühle für 0.50 Cent die Stunde. So gesehen lernen die Kranken, welcher Wert in einem Stift (Kugelschreiber) steckt. Und dass man erstmal die Birne aufräumen muss, bevor man wieder schreiben darf.

Ich denke mit dir muss ich unbedingt mal ein paar Bier zischen.:Prost: :Prost: :Prost:

Zitat:

Zitat von merz (Beitrag 1553760)
Köln erwägt das auch.

Dann geht auch Karneval!:Hexe:

keko# 21.09.2020 14:19

Zitat:

Zitat von Schwarzfahrer (Beitrag 1553767)
Das bringt mich auf die Frage: durfte die Regierung anordnen, daß Krankenhausplätze für potentielle Corona-Patienten frei gemacht werden? ...

Meines Wissen hat man dafür vorher den "Notstand" (??) ausgerufen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
In Frankreich (bzw. Paris) war das jedenfalls so. Somit konnte man von heute auf morgen Ausgangssperren ausrufen.

Hafu 21.09.2020 15:02

Zitat:

Zitat von Schwarzfahrer (Beitrag 1553767)
... Meine Frage bezieht sich aber auf die Entscheidungen im Frühling. Weiß jemand, ob und wie das eigentlich juristisch zu rechtfertigen war?

Da unsere Klinikgruppe ihr Geld zu einem relativ großen Teil mit sog. Elektiv-Eingriffen verdient, habe ich einen sehr guten Überblick über die Situation im März und April, weil wir in diesem Zeitraum eine der wenigen AHB-Kliniken in Bayern waren, die ihren Regelbetrieb aufrechterhalten und nicht (wg. zuviel Corona-Fällen oder aus Mangel an Patienten) vorübergehend geschlossen war.
Wir hatten dann in dieser Phase eher wenig Patienten mit frisch operierten künstlichen Hüft- und Kniegelenken, Wirbelsäulen-operierte Patienten und Patienen mit Schulteroperationen (unser übliches "Kerngeschäft"), dafür aber sehr viele Patienten in der Nachbehandlung von Notfalleingriffen nach häuslichen Stürzen, sonstigen Unfällen, akute Bandscheibenvorfällen mit Lähmungen, also nach Eingriffen, die sich nicht mal eben um zwei bis drei Monate verschieben lassen.

Im März und April gab es vom Bayerischen Gesundheitsministerium die Auflage, dass verschiebbare Operationen und Behandlungen verschoben werden sollten wegen der damals drohenden Überlastung der Krankenhäuser durch Corona-Patienten (in der Gipfelphase der Infektionswelle Ende März bis Mitte April waren auch tatsächlich einzelne Kliniken in Rosenheim und München am Limit ihrer Kapazität und konnten keine Nicht-Corona-Patienten mehr auf Intensivstation betreuen.

Lebensnotwendige Eingriffe oder medizinisch dringend notwendige Eingriffe (Frakturversorgungen, Endoprothesen bei starken immobilisierennden Schmerzen, Krebsoperationen, dringende Herzoperationen) waren aber jederzeit erlaubt und wurden auch jederzeit durchgeführt. Die Entscheidung, was "medizinisch dringend notwendig" war und was nicht hatte der jeweilige Arzt zu treffen und wurde nicht unmittelbar vorgegeben.

Als Ersatz für die wenigen (zeitweise) überlasteten Corona-Kliniken gab es in Südbayern stets Corona-freie Kliniken, die sich um die Behandlung solcher Patienen kümmerten.


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