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MW könnte ja seine GPS-Daten veröffentlichen, dann würde man ja sehen, ob er lediglich stehen blieb, zur Seite zum Athleten oder gar ein, zwei Schritte zurück lief. iaux hat seinen Teil geliefert, die Gegenseite könnte den Sachverhalt recht fix aufklären.
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Könnt ihr vielleicht aufhören, mit juristischem Halbwissen um euch zu werfen? Das verursacht bei jedem, der halbwegs Ahnung hat echt körperliche Schmerzen :( |
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Grundrecht und Strafrecht in einem Satz zu erwähnen, wie auch BVG, war entlarvend. |
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EDIT: Und noch eine Frage drangehängt: Wo ist denn die Verbindung zum Strafrecht? :confused: Soll ich nochmal erläutern was ich meinte? Evtl liegt da ein Missverständnis vor? |
Was ich meinte ist ...
...der tri-memory schrieb Zitat:
Daraufhin schrieb T.omas: Zitat:
Darum geht es aber doch im Grunde nicht, sondern um die Verletzung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit. Das ist das zu schützende Rechtsgut dahinter. Insofern kann diese körperliche Misshandlung auch ganz was anderes sein. Es ist dabei doch nicht ausschlaggebend ob jemandem unmittelbar Schmerzen zugefügt wurden. Selbst wenn man jemandem die Haare abschneidet kann das Körperverletzung sein - außer natürlich man willigt, wie beim Friseur üblich, ein. Das Haare abschneiden aber nicht weh tut, weiß ja jeder. War nicht auch das Thema Körperverletzung in den Medien, als es um die Luftverschmutzung NOx etc ging? Auch gibt es doch BGH Urteile (hier jetzt ausdrücklich nicht BVG) in denen bestätigt wurde, dass ärztliche Behandlungen Körperverletzungen sein können. Dazu müssen die aber nicht weh tun. Man kann zum Beispiel beim BVG (hier ausdrücklich nicht BGH) nachsehen, wann sich das Gericht mit eben diesem Rechtsgut beschäftigt hat. Macht man das, wird klar, dass es auch noch andere Dinge gibt, die eben genau dieses Recht verletzen könnten. Der Umkehrschluss (wie auch immer der genau aussehen mag) ist natürlich nicht zulässig und auch nicht, dass sich das BVG mit Strafverfahren im Ggs. zum BGH beschäftigt. Mea culpa, wenn ich oben zu lakonisch und missverständlich war :Blumen: |
1. die Abkürzung BVG ist so nicht gebräuchlich . Entweder BVerfG (Bundesverfassungsgericht), oder BVerwG (Bundesverwaltungsgericht). In Strafsachen urteilt letztinstanzlich übrigens der BGH
2. ich gehe mal davon aus, dass du dich mit deinen Ausführungen auf ein Urteil der Verfassingsgerichtsbarkeit beziehst. Das BVerfG entscheidet, nach den einschlägigen Normen des BVerfGG und des GG im Rahmen der Verfassungsbeschwerde über die von Jedermann erhobenen Behauptungen, durch die öffentliche Gewalt in Grundrechten verletzt zu sein. Die von die zitierten Urteile beziehen sich alle auf staatliche Maßnahmen. Im Gegensatzsatz dazu soll das Strafrecht die Verletzung von Rechtsgütern durch private Personen(und eben nicht durch den Staat) sanktionieren. Es stimmt zwar , dass das Verfassungsrecht in bestimmten Konstellationen auf die sekundäre Ebenen des einfachen Gesetzesrechts Einfluss ausübt. Jedoch gilt dies nicht für Fälle, in denen sich die GesetzesAnwendung eindeutig und klar aus dem anwendbaren Sekundärrecht ergibt. Gemäß 223 Abs. 1 StGB liegt eine Körperverletzung vor, wenn eine andere Person körperlich misshandelt, oder an der Gesundheit geschädigt wird, dabei ist (wie oben richtig ausgeführt) eine körperliche Misshandlung gegeben, Wenn das körperliche Wohlbefinden des Opfers mehr als nur unwesentlich beeinträchtigt wird. Dies ist im Fall eines; auch nur leichten Faustschlages in den Bauch unproblematisch zu bejahen. Eine Substanzverletzung, welche die zweite Tatbestandsalternative in Form der Gesundheitsschädigung erfordert, ist deshalb konkret nicht notwendig. Also muss man nicht auf dem Zusammenhang gerissene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zurückgreifen Der Text war mir zum Tippen etwas zu lange. Sorry für die fehlenden Kommata und die Groß-& Kleinschreibung |
Danke für deine Erläuterung. Ich habe meine Ausführungen ja auch nochmal im Beitrag auf der vorherigen Seite präzisiert. Hoffe es ist nun klarer was ich meinte?
Das mit der Abkürzung BVG is mir schon klar. Die Bezeichnungen (MuSchG, JArbSchG oder so n Zeug) sind mir viel zu unhandlich - sorry. Gelobe aber Besserung. :Blumen: |
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