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Die Diskussion geht doch darum, wo die Grenzen der Meinungsfreihet liegen, natürlich von Meinungen, und nicht darum, ob ein Wort eine Meinung ist oder nicht, sondern ob die Meinung z.B. volksverhetzend, rassistisch, beleidigend etc. ist wie z.B. antisemitische Meinung und ob sie ausserhalb der Grenzen liegt oder innerhalb wie z.B. liebevolle Meinung. Liebe ist auch keine Meinung, aber man darf seine liebevolle Meinung öffentlich kundtun im Unterschied zur hasserfüllten. In Deutschland schützt der Staat im Unterschied zu den USA eine Meinungsfreiheit innerhalb bestimmter Grenzen und sanktioniert Übertretungen. |
Es gibt hier zwischen USA (Redefreiheit) und Deutschland (Meinungsfreiheit) grundlegende Unterschiede.
Das scheinen nicht alle zu wissen. Anscheinend wissen das auch nicht alle Bundesbürger. In Amerika kann ich für die Behauptung, der Holocaust habe nicht stattgefunden belangt werden, in Deutschland schon. In den USA kann ich jede Person aufs übelste Beleidigen, ohne dass ich belangt werde (außer dass ich vielleicht eine aufs Maul bekomme) in Deutschland ist das nicht möglich. Beide Haltungen sind jeweils durch nationale Gesetze gedeckt. Ein US Bürger muss sich in Deutschland eben an deutsches Recht halten, ein Deutscher in den USA an die dortigen. Somit müsste sich theoretisch auch ein Unternehmen wie "X" es ist, aus meiner Sicht sich eben an die nationalen Gesetze in Deutschland halten (zumindest für die "deutschen" User) wenn sie ihre Dienste in Deutschland anbieten, oder einfach nicht in Deutschland tätig sein dürfen. |
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Inwieweit ist X verantwortlich, wenn sie x.com Accounts anbieten und der User. durch VPN Tunnel gar nicht ersichtlich, in D sitzt? |
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Und wieder mal ein Problem, für das es keine einfache Lösung gibt, aber alle eine einfache Lösung wollen... |
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Und das Gleiche gab es neulich auch mit CDU; das Wort Haß hat eine inflationäre Verwendung erlebt in den letzten Jahren, und verliert für mich damit an Bedeutung; zu einer sachlichen Auseinandersetzung mit anderen trägt es auf jeden Fall nichts bei. |
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Ganz spannend, mal einen Blick auf: https://www.enforcementtracker.com/ zu werfen, da ist auch Twitter schon mit dabei (bin kein Anwalt) |
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War es dann in Brasilien unmöglich auch über VPN, X zu nutzen? |
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