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Pascal 12.02.2013 09:22

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 870495)
Diese Haltung steht im Widerspruch zu den Gesetzen. Die Pille danach und ein Schwangerschaftsabbruch – sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – sind in unserer Gesellschaft legal.

Wenn man den §218 liest ist es genau anders herum, der Schwangerschaftsabbruch ist illegal - aber unter bestimmten Voraussetzungen möglich und straffrei. Das ist etwas spitzfindig, aber zunächst gilt dieser Grundsatz...

"(1) Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes."

http://dejure.org/gesetze/StGB/218.html

... und dann die Ausnahme...;)

Die Straflosigkeit wird dann unter $218a behandelt.

Die Pille danach ist unstrittig.

Bernd S. 12.02.2013 10:10

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 870495)
Diese Haltung steht im Widerspruch zu den Gesetzen. Die Pille danach und ein Schwangerschaftsabbruch – sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – sind in unserer Gesellschaft legal. ...

Zum Ausdruck "Töten eines unschuldigen Menschen": Das ist ja gerade die Frage, inwieweit hier von einem Menschen gesprochen werden kann. Im öffentlichen Raum ist der Paragraph 218 maßgeblich, der den Schwangerschaftsabbruch regelt...
Grüße,
Arne

Also zu den §§ 218ff. hat Pascal zwischenzeitlich schon etwas sehr Richtiges gesagt.
Das Töten von Menschen ist ab dem Zeitpunkt der Zeugung grundsätzlich nicht erlaubt. Und das ist auch richtig so, man hat sich dabei etwas gedacht. Nämlich nach allen Erfahrungen der Greuel des 20 Jahrhunderts durch ein verbrecherisches System. Diesem eindeutige Schutz des Lebens wurde mit den Gesetzen der 68er-Generation dann ein Zusatz angefügt, wonach diese Tat u.U. straffrei bleiben kann. Dieser Schutz wurde juristisch somit nicht aufgehoben, sondern aufgeweicht.

Damit wird aber eindeutig ausgedrückt, dass wir es uns eben nicht so einfach machen dürfen, irgendetwas von einem "Zeillhaufen" zu fabulieren. Es ist ganz klar: das menschliche Leben beginnt mit der Zeugung und damit haben wir es zu achten.

Und was die Haltung des Krankenhauses angeht gibt es offenbar eine eindeutige Regelung. Diese Krankenhäuser führen keine Abtreibung durch. Damit verbunden ist es dass sie auch keine Spurensicherung durchführen dürfen.
Bitte korrigiert mich, dass sind meine Informationen.

Und wenn Du mir jetzt noch das Gesetz nennst, in dem steht, dass ein Arzt gegen sein Gewissen gezwungen werden kann, ein Kind abzutreiben, dann nenne es mir, und ich nehme das gerne zur Kenntnis.

Lass mich noch einen grundsätzlichen Satz sagen: Wir sollten uns niemals einfach so hinter Gesetzen verstecken. In diesem Land ist es noch möglich, auch den Gesetzgeber zu hinterfragen. Und das ist unsere Pflicht als Bürger.
Wir hatten auch schon unsägliche Gesetze, die nach meiner Heimatstadt benannt waren, wofür ich mich heute noch schäme.
Oder z.B. Gesetze, die Befehle enthielten Menschen zu erschießen, wenn sie auch nur die Landesgrenze übertreten wollten.

Wir beide sind ungefähr gleich alt, Methusalems quasi.
Menschenskind Arne, das ist alles nicht so lange her. Du weißt das doch auch.

MattF 12.02.2013 10:42

Zitat:

Zitat von Bernd S. (Beitrag 870539)
Lass mich noch einen grundsätzlichen Satz sagen: Wir sollten uns niemals einfach so hinter Gesetzen verstecken. In diesem Land ist es noch möglich, auch den Gesetzgeber zu hinterfragen. Und das ist unsere Pflicht als Bürger.
Wir hatten auch schon unsägliche Gesetze, die nach meiner Heimatstadt benannt waren, wofür ich mich heute noch schäme.
Oder z.B. Gesetze, die Befehle enthielten Menschen zu erschießen, wenn sie auch nur die Landesgrenze übertreten wollten.

Wir beide sind ungefähr gleich alt, Methusalems quasi.
Menschenskind Arne, das ist alles nicht so lange her. Du weißt das doch auch.


Sorry wenn ich das so sagen muss: Völlig daneben der Vergleich.

Der §218 wie er Heute ist, ist entstanden aus wie ich schon sagte 40 Jahre (oder noch länger) politischer und gesellschaftlicher Diskussion. Es ist Ausdruck des Konsenses unserer Gesellschaft.*

Die Nürnberger Rassegesetze sind von einer Diktatur erlassen und dem Volk aufoktroyiert worden.


*Was nicht heißt, dass man die irgendwann auch mal wieder ändern wird, in welche Richtung auch immer, wenn der gesellschaftliche Konsens sich ändert. Mit deiner Argumentation wird das aber schwierig.

Bernd S. 12.02.2013 11:09

Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 870560)
Sorry wenn ich das so sagen muss: Völlig daneben der Vergleich.

...in welche Richtung auch immer, wenn der gesellschaftliche Konsens sich ändert. Mit deiner Argumentation wird das aber schwierig.

Vielen Dank für den Geschichtsunterricht. Aber ich habe nichts anderes gesagt. Oder wo steht etwas Gegensätzliches?

Wir machen es einfach so: ich durchdenke derartige Gesetzte, gesellschaftliche Entwicklungen und bilde mir meine Meinung, soweit ich Pro und Contra erkennen kann.
Und andere akzeptieren jegliches Gesetz, sind d'accord mit der Massenmeinung, dem "gesellschaftlichen Konsens", wie Du es nennst. Hauptsache es kommt aus einer deutschen, demokratischen Republik. Wird schon richtig sein, was die da oben machen.;)
Mir persönliche ist dies zu einfach, hat den faden Beigeschmack von politischer Blindheit und ist mir zu gefährlich. Ich glaube, dass wir immer auf der Hut sein müssen, wenn es darum geht, was uns die politisch Mächtigen verkaufen.

Mag sein, dass meine Argumentation für Dich schwierig ist.
Wer hat denn gesagt, dass demokratische Meinungsbildungsprozesse einfach sein sollen?
Ein wenig Anstrengung kann nicht schaden.

Klugschnacker 12.02.2013 11:12

Zitat:

Zitat von Bernd S. (Beitrag 870539)
Es ist ganz klar: das menschliche Leben beginnt mit der Zeugung und damit haben wir es zu achten.

Vor dem Gesetz beginnt es nicht mit der Zeugung, sondern mit der Einnistung der befruchteten Eizelle in die Gebärmutter.

Diese Definition ist einigermaßen willkürlich, denn es lassen sich in der kontinuierlich verlaufenden Menschwerdung keine scharfen Grenzen ziehen. Die Kirche hat, mit Ausnahme von drei Jahren, während ihrer gesamten Geschichte die Menschwerdung auf den 40. Schwangerschaftstag gelegt, und ist davon erst vor rund 150 Jahren abgewichen. Demnach ist auch für die Kirche die Grenzziehung keineswegs eindeutig.

Ihre heutige Einstellung ist das Ergebnis eines meinungsbildenden Prozesses. Das ist nichts anderes als am Fall unserer Gesellschaft, die sich ebenfalls nach einem meinungsbildenden Prozess für eine bestimmte, im Kern jedoch willkürliche, Grenzziehung entschieden hat.

Es wurde zu allen Zeiten abgetrieben. Wegen der Kriminalisierung der Abtreibung geschah es meistens in für die Mutter gefährlichen Umständen. Was allerlei Kurpfuscher mit Mutter und Embryo angestellt haben, mag man sich gar nicht vorstellen. Dazu kommen die Tötungen der bereits geborenen aber unerwünschten Kinder. Ein Gesetz zum geregelten Schwangerschaftsabbruch will hier in der Realität des echten Lebens eine Verbesserung herbeiführen.

Ungeborenes Leben soll geschützt werden, aber nicht um jeden Preis. Ist beispielsweise das Leben oder die Gesundheit der Mutter durch die Schwangerschaft in Gefahr, kann sie abgebrochen werden (medizinische Indikation). Diese Entscheidung ist das Ergebnis einer Abwägung in einem Interessenskonflikt. Prinzipienreiterei hilft in der Realität der Frauen nicht weiter. Sonst wird Gutes beabsichtigt und Schlechtes bewirkt.

Grüße,
Arne

blaho 12.02.2013 11:25

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 870573)
Es wurde zu allen Zeiten abgetrieben. Wegen der Kriminalisierung der Abtreibung geschah es meistens in für die Mutter gefährlichen Umständen. Was allerlei Kurpfuscher mit Mutter und Embryo angestellt haben, mag man sich gar nicht vorstellen. Dazu kommen die Tötungen der bereits geborenen aber unerwünschten Kinder. Ein Gesetz zum geregelten Schwangerschaftsabbruch will hier in der Realität des echten Lebens eine Verbesserung herbeiführen.

Es wurde zu allen Zeiten gedopt. Wegen der Kriminalisierung des Doping geschah es meistens in für die Sportler gefährlichen Umständen. Was allerlei Kurpfuscher mit dem Sportler angestellt haben, mag man sich gar nicht vorstellen.(... )Ein Gesetz zum geregelten Doping würde hier in der Realität des echten Lebens eine Verbesserung herbeiführen.

Ging mir beim lesen so durch den Kopf.

Pfeffer und Salz 12.02.2013 11:39

Zitat:

Zitat von Bernd S. (Beitrag 870570)
Mag sein, dass meine Argumentation für Dich schwierig ist.

Ich sehe eher, dass Deine Argumentation zu einfach ist, weil sie simple Leitbilder hat und alles andere mögliche ausschließt, z.B das was im gesellschaftlichen Konsens wie beschrieben mühsam gefunden worden ist. Kannst Du für Dich persönlich gerne machen, aber stell Dich mit dieser persönlichen Einstellung um Gottes willen nicht über andere.

Insofern möchte ich Dir ungewollt zustimmen:
Zitat:

Zitat von Bernd S. (Beitrag 870570)
Wer hat denn gesagt, dass demokratische Meinungsbildungsprozesse einfach sein sollen?
Ein wenig Anstrengung kann nicht schaden.


MattF 12.02.2013 11:54

Zitat:

Zitat von blaho (Beitrag 870578)
Es wurde zu allen Zeiten gedopt. Wegen der Kriminalisierung des Doping geschah es meistens in für die Sportler gefährlichen Umständen. Was allerlei Kurpfuscher mit dem Sportler angestellt haben, mag man sich gar nicht vorstellen.(... )Ein Gesetz zum geregelten Doping würde hier in der Realität des echten Lebens eine Verbesserung herbeiführen.

Ging mir beim lesen so durch den Kopf.


Sicher kann einem das durch den Kopf gehen.

Nur wie schon desöfteren gesagt ist jedes Gesetz Ausdruck einer Diskussion (zumindest in der Demokratie) und eines Abwägungsprozesses.

Es ist halt ein Unterschied ob ich mich über Abtreibung unterhalte oder Doping, weil es andere gesellschaftliche Konsequenzen der einen oder der andere Sache gibt. Der Umgang mit Abtreibung geht letztlich jeden (zumindest mal jede Frau an). Doping nur Sportler. Schwanger werden kann man z.b. wg. Missbrauch oder Vergewaltigung. Der Sportler ist immer selber schuld wenn er dopt.
Die Frau kann auch z.b. oft nichts für ihre momentane soziale Situation, der Sportler wie gesagt dopt meist nicht weil er von HArtz IV bedroht ist, sondern weil er ins Rampenlicht will.

Von daher können unterschiedliche Vorratssetzungen zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Und jeder Vergleich hinkt.

Im übrigen wäre ich sogar für die Freigabe von Doping :Huhu:


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