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Müssen die Doktorväter, die ja zumindest in einigen Fällen offensichtlich ihre Arbeit nicht richtig gemacht haben, eigentlich auch mit Konsequenzen rechnen? In den 80er-Jahren war eine Plagiatssuche sicher aufwändiger, aber v.a. bei den jüngeren Fällen kommt bei mir doch der Verdacht auf, dass die Betreuer die Arbeiten entweder nicht oder nur unzureichend gelesen/korrigiert haben. Matthias |
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Ich finde nicht, dass jemand, der offensichtlich nachweislich elementare Grundregeln wissenschaftlichen Arbeitens mit Füßen getreten hat, eine glaubwürdige Figur ausgerechnet als Wissenschaftsministerin abgeben kann und dürfen soll. Das Signal, das generell davon für Nachwuchswissenschaftler ausgehen würde, wenn sie weiterhin das Amt bekleidet wäre m.E. nicht tragbar. Wie soll ein Prof. seine Studenten zu seriösem Arbeiten anhalten, wenn die für die Wissenschaft zuständige Ministerin sich den Konsequenzen entziehen kann? Reicht ja schon, dass sie ohne den üblichen Studienabschluß mit Magister/Diplom sich irgendwie zur Promotion tricksen konnte. Alleine das halte ich für fragwürdig. Ich finde es auch für Frau Merkel beschähmend, wenn Sie das durchgehen lassen würde. Wird sie aber nicht. Ich gebe Frau Schavan noch 24 Stunden, dann ist sie weg vom Fenster. Dass Du selbst als Doktor (ich unterstelle mal, dass Du promoviert bist) eine solche Einstellung zu dieser Thematik hast, finde ich recht vielsagend.... . Aber möglicherweise hat das mit den ohnehin fragwürdigen Maßstäben zu tun, die an die Erlangung eines Dr. med. in D angelegt werden. |
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Beim Thema Rücktritt erinnere ich mich daran, dass du selbst vor einiger Zeit mit großem Begleitgeräusch aus diesem Forum TS.de zurückgetreten bist und in dem Maße, in dem du neuerdings wieder anfängst bei reinen Sachthemen, wie z.B. diesem hier persönlich auf andere Forumsbenutzer zu schießen, finde ich persönlich es sehr bedauerlich, dass du von diesem "Rücktritt" anscheinend wieder zurückgetreten bist. |
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Grüße, Arne |
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Schawan hat eine sogenannte "grundständige Promotion" gemacht. (Quelle) Wem dies nichts sagt, Wikipedia hilft hier ebenfalls weiter: Zitat: "An manchen geisteswissenschaftlichen Fakultäten konnten früher im Haupt- und in den Nebenfächern hervorragende Studenten ohne vorheriges Abschlussexamen ausnahmsweise, nach zweifacher Professorenbegutachtung, zur Promotion zugelassen werden. Diese sogenannte „einzügige“ Promotion ist nicht mehr möglich. Auch die „grundständige“ Promotion, bei der vom Studienbeginn an nur die Promotion als Abschluss angestrebt wird, ist an den meisten deutschen Universitäten spätestens um 1990 für die große Mehrheit der Fächer abgeschafft worden." Also damals ein regulärer Studienabschluss. Matthias |
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Die Regeln gelten für alle gleich. Nur wie in diesem Fall - es wird sicher nicht jeder erwischt. Das ändert aber nichts an dem Regelverstoß. |
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Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, dass ich es schlicht zum kotzen finde, dass diese Affäre wieder Munition für parteipolitische Kanonaden liefert, die einfach nur wiederwärtig sind. Aber die Regierungskoalition hat reagiert und es liegt bereits ein Gesetzesentwurf auf dem Tisch :Cheese: |
Deppendorfs Gedanken zu dem Thema.
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