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qbz 17.05.2023 20:17

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1708667)
Ob sie das tatsächlich darf, wird sich zeigen. 20 Jahre sind eine lange Zeit. Sie reicht fast an das Jahr 2045 heran, in dem wir nach geltendem Recht klimaneutral sein müssen.

Das bedeutet, wir müssen als Gesellschaft sämtliches Kohlendioxid, welches Ihr beim Heizen in die Luft blast, an anderer Stelle teuer und aufwendig kompensieren. Kompensieren heißt: aus der Luft filtern, transportieren und irgendwo unterirdisch einlagern. Und das alles bezahlen.

Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass eine künftige Gesellschaft das nicht so ohne weiteres mitträgt. Wenn jemand sich noch im Jahr 2023 wider besseren Wissens eine Gasheizung einbaut, soll er für die gesellschaftlichen Kosten bitte selber aufkommen. Oder ausschließlich klimaneutral erzeugtes Gas verfeuern, welches allerdings ein Zigfaches kostet wie der Betrieb einer Wärmepumpe.

Dass die Gesellschaft in zehn oder zwanzig Jahren an allen Ecken und Enden Kohlendioxid einspart, damit Ihr billiges Methan verfeuern könnt, kann ich mir nicht vorstellen.

Die Entscheidung fiel gegen meine Stimme, mehrheitlich. So sieht die Realität in vielen Einzelfällen aus, was Gas- und Ölheizungen auf dem Land in alten Häusern betrifft, auch wenn es Dir oder mir nicht gefällt. Und für diese Realität ist leider auch der Wirtschaftsminister und seine Partei mitverantwortlich, die es nicht schaffen, den Klimaschutz mit der sozialen Gerechtigkeit zu verbinden. Wovon sollen Rentner oder einkommensschwache Mieter die hohen Sanierungsausgaben bezahlen?

Der Gesetzentwurf erlaubt als Ausnahme Menschen über 80 für ihre Lebenszeit den Austausch einer Öl- oder Gasheizung durch eine Neue. Ausserdem gibt es in den Städten für alle Gebäude, die irgendwann einen Anschluss an die Fernwärme herstéllen wollen, Ausnahmen sowie für denkmalgeschützte Bauten usf. ...

Ich werde es nicht mehr erleben, aber Deutschland und die EU werden leider 2050 niemals klimaneutral wirtschaften.

Ausserdem bekommen die Miteigentümer auch mit, wie oft die separaten Regierungsflieger der Luftwaffe (nicht Linienflüge) für die grünen MinisterInnen in der Luft sind, um schöne Instagram Bilder aus fernen Ländern zu liefern, wo man heute sich ganz einfach über Videoplatformen austauschen kann. flugdaten-der-bundesregierung-beweisen-gruene-sind-die-groessten-klimakiller-der-ampel-regierung

Klugschnacker 17.05.2023 21:31

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1708669)
Die Entscheidung fiel gegen meine Stimme, mehrheitlich. So sieht die Realität in vielen Einzelfällen aus, was Gas- und Ölheizungen auf dem Land in alten Häusern betrifft, auch wenn es Dir oder mir nicht gefällt. Und für diese Realität ist leider auch der Wirtschaftsminister und seine Partei mitverantwortlich, die es nicht schaffen, den Klimaschutz mit der sozialen Gerechtigkeit zu verbinden. Wovon sollen Rentner oder einkommensschwache Mieter die hohen Sanierungsausgaben bezahlen?

Ich kenne mich in den Details nicht aus, da ich zur Miete wohne. Meines Wissens nach ist das Gesetz noch nicht fertig ausgearbeitet. Insbesondere die staatlichen Förderungen sind noch unklar. Deine Nachbarn und wohl auch Du selbst unterstellen hier eine soziale Schieflage, noch bevor das Gesetz auf dem Tisch liegt.

Als Ursache sehe ich weniger Habeck, als vielmehr die Hetze der Opposition und Lobbyisten gegen die Energiewende und sämtliche notwendigen Teilschritte.

Aber ich verstehe auch Deinen Standpunkt oder den Deiner Nachbarn in der Hausgemeinschaft. Wenn man trotz Immobilienbesitz und damit mietfreiem Wohnen nicht in der Lage ist, in 20 Jahren eine staatlich stark geförderte Heizung zu finanzieren – was will man da machen.

merz 17.05.2023 21:35

Da die Gesetzeslage ein bisschen Dreh- und Angelpunkt dieser Diskussion ist, aber irgendwie vielleicht news, verlinke ich mal drei Infotexte

Zum EU Klimagesetz:

https://www.bundesregierung.de/breg-...0vo rgestellt.


Zum dt. Gesetz:
https://www.bundesregierung.de/breg-...z-2021-1913672

Zum Beschluss des dt. bundesVerfassungsgerichts, der zu einer Verschärfung geführt hat (ob jetzt irgendetwas davon Verfassungsrang hat, kann ich als Laie nicht erkennen, eher „nein“ ?):

https://www.tagesschau.de/inland/kli...richt-101.html

Da wir auf dem besten/schlechtesten Weg sind, alle momentan gesetzlich verankerten Ziele zu reissen, stellt sich nach dem alten Spruch „Gesetze kann man ja ändern“ die Frage wer das macht und wie das sanktioniert ist (wieder mal als Laie überlegt)

m.

qbz 17.05.2023 21:53

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1708671)
Ich kenne mich in den Details nicht aus, da ich zur Miete wohne. Meines Wissens nach ist das Gesetz noch nicht fertig ausgearbeitet. Insbesondere die staatlichen Förderungen sind noch unklar. Deine Nachbarn und wohl auch Du selbst unterstellen hier eine soziale Schieflage, noch bevor das Gesetz auf dem Tisch liegt.

Als Ursache sehe ich weniger Habeck, als vielmehr die Hetze der Opposition und Lobbyisten gegen die Energiewende und sämtliche notwendigen Teilschritte.

Aber ich verstehe auch Deinen Standpunkt oder den Deiner Nachbarn in der Hausgemeinschaft. Wenn man trotz Immobilienbesitz und damit mietfreiem Wohnen nicht in der Lage ist, in 20 Jahren eine staatlich stark geförderte Heizung zu finanzieren – was will man da machen.

Das betrifft natürlich genauso Mieter in städtischen Wohnungen. In welchem Umfang verteuert sich die Miete, wenn deswegen eine Umrüstung und Sanierung erfolgen muss, und z.B. bisher mit Etagengasheizungen geheizt worden ist. Ich habe hier mal Vergleichszahlen für unterschiedliche Szenarien, Kostenvoranschläge einer Fachfirma für die Verwaltung einer grossen Berliner Wohnanlage aus den 60Jahren gepostet.

Ich glaube, eine soziale Schieflage in Deutschland beweisen die statistischen Zahlen, da braucht man nicht erst auf ein Heizungsgesetz zu warten.

sybenwurz 17.05.2023 22:07

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1708669)
Ausserdem bekommen die Miteigentümer auch mit, wie oft die separaten Regierungsflieger der Luftwaffe (nicht Linienflüge) für die grünen MinisterInnen in der Luft sind, um schöne Instagram Bilder aus fernen Ländern zu liefern, wo man heute sich ganz einfach über Videoplatformen austauschen kann. flugdaten-der-bundesregierung-beweisen-gruene-sind-die-groessten-klimakiller-der-ampel-regierung

Klingt natürlich dramatisch und geil ists sicher auf keinen Fall, aber wie sahen denn die Zahlen der früheren Regierungen aus?

qbz 17.05.2023 22:38

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 1708678)
Klingt natürlich dramatisch und geil ists sicher auf keinen Fall, aber wie sahen denn die Zahlen der früheren Regierungen aus?

Heiko Maas hatte 4000 Tonnen, Annalena Baerbock 5000 Tonnen. Regierung-verursacht-tonnenweise-CO2

Im Unterschied zu den anderen hat halt Frau Baebock vor dem Amtanstritt nur etwas anderes versprochen und signalisiert, nämlich mehr Linienflüge, mehr Zug statt Bundeswehrflotte.

Klugschnacker 17.05.2023 22:54

Zitat:

Zitat von merz (Beitrag 1708674)
Zum dt. Gesetz:
https://www.bundesregierung.de/breg-...z-2021-1913672

Zum Beschluss des dt. bundesVerfassungsgerichts, der zu einer Verschärfung geführt hat (ob jetzt irgendetwas davon Verfassungsrang hat, kann ich als Laie nicht erkennen, eher „nein“ ?):

https://www.tagesschau.de/inland/kli...richt-101.html

Da wir auf dem besten/schlechtesten Weg sind, alle momentan gesetzlich verankerten Ziele zu reissen, stellt sich nach dem alten Spruch „Gesetze kann man ja ändern“ die Frage wer das macht und wie das sanktioniert ist (wieder mal als Laie überlegt)

m.

Das Gesetz kann man in diesem Fall nicht so einfach ändern.

Der Schutz der Lebensgrundlagen, auch im Hinblick auf kommende Generationen, ist im Grundgesetz Art. 20 festgeschrieben:
"Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."
Wikipedia erläutert die Bedeutung für die Rechtsprechung:
Art. 20a GG verpflichtet den Staat zum Klimaschutz. Dies zielt auch auf die Herstellung von Klimaneutralität. Art. 20a GG genießt zwar keinen unbedingten Vorrang gegenüber anderen Belangen, sondern ist im Konfliktfall in einen Ausgleich mit anderen Verfassungsrechtsgütern und Verfassungsprinzipien zu bringen [z.B. Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Anm. von mir]. Dabei nimmt das relative Gewicht des Klimaschutzgebots in der Abwägung bei fortschreitendem Klimawandel jedoch weiter zu.
Das Bundesverfassungsgericht stellte klar, dass der Klimaschutz globalen Charakter hat. Folglich habe der Staat, um den national gültigen Anforderungen nach Artikel 20 zu genügen, an internationalen Lösungen des Klimaproblems mitzuwirken. Das bedeutet, wir können das Pariser Abkommen nicht einfach kündigen.

Der Staat muss zudem aus der internationalen Verpflichtung heraus eigenen (nationalen) Klimaschutz betreiben und kann sich dieser Verpflichtung nicht mit dem Verweis auf die Emissionen anderer Staaten entziehen.

Das Bundesverfassungsgericht führte zu den Klimazielen aus, es dürfe nicht dazu kommen, dass einer Generation das Recht zugestanden werde,
"unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben umfassenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde".
Das bedeutet, wir dürfen laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes die Emissionsminderungen nicht immer weiter auf spätere Zeitpunkte verschieben.

hanse987 17.05.2023 23:02

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1708671)
Insbesondere die staatlichen Förderungen sind noch unklar.

Staatliche Förderungen sind ja schön, nur hat die Vergangenheit gezeigt, dass in der Regel genau um den Betrag das Produkt teurer wird.


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