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Der Gesetzentwurf erlaubt als Ausnahme Menschen über 80 für ihre Lebenszeit den Austausch einer Öl- oder Gasheizung durch eine Neue. Ausserdem gibt es in den Städten für alle Gebäude, die irgendwann einen Anschluss an die Fernwärme herstéllen wollen, Ausnahmen sowie für denkmalgeschützte Bauten usf. ... Ich werde es nicht mehr erleben, aber Deutschland und die EU werden leider 2050 niemals klimaneutral wirtschaften. Ausserdem bekommen die Miteigentümer auch mit, wie oft die separaten Regierungsflieger der Luftwaffe (nicht Linienflüge) für die grünen MinisterInnen in der Luft sind, um schöne Instagram Bilder aus fernen Ländern zu liefern, wo man heute sich ganz einfach über Videoplatformen austauschen kann. flugdaten-der-bundesregierung-beweisen-gruene-sind-die-groessten-klimakiller-der-ampel-regierung |
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Als Ursache sehe ich weniger Habeck, als vielmehr die Hetze der Opposition und Lobbyisten gegen die Energiewende und sämtliche notwendigen Teilschritte. Aber ich verstehe auch Deinen Standpunkt oder den Deiner Nachbarn in der Hausgemeinschaft. Wenn man trotz Immobilienbesitz und damit mietfreiem Wohnen nicht in der Lage ist, in 20 Jahren eine staatlich stark geförderte Heizung zu finanzieren – was will man da machen. |
Da die Gesetzeslage ein bisschen Dreh- und Angelpunkt dieser Diskussion ist, aber irgendwie vielleicht news, verlinke ich mal drei Infotexte
Zum EU Klimagesetz: https://www.bundesregierung.de/breg-...0vo rgestellt. Zum dt. Gesetz: https://www.bundesregierung.de/breg-...z-2021-1913672 Zum Beschluss des dt. bundesVerfassungsgerichts, der zu einer Verschärfung geführt hat (ob jetzt irgendetwas davon Verfassungsrang hat, kann ich als Laie nicht erkennen, eher „nein“ ?): https://www.tagesschau.de/inland/kli...richt-101.html Da wir auf dem besten/schlechtesten Weg sind, alle momentan gesetzlich verankerten Ziele zu reissen, stellt sich nach dem alten Spruch „Gesetze kann man ja ändern“ die Frage wer das macht und wie das sanktioniert ist (wieder mal als Laie überlegt) m. |
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Ich glaube, eine soziale Schieflage in Deutschland beweisen die statistischen Zahlen, da braucht man nicht erst auf ein Heizungsgesetz zu warten. |
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Im Unterschied zu den anderen hat halt Frau Baebock vor dem Amtanstritt nur etwas anderes versprochen und signalisiert, nämlich mehr Linienflüge, mehr Zug statt Bundeswehrflotte. |
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Der Schutz der Lebensgrundlagen, auch im Hinblick auf kommende Generationen, ist im Grundgesetz Art. 20 festgeschrieben: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."Wikipedia erläutert die Bedeutung für die Rechtsprechung: Art. 20a GG verpflichtet den Staat zum Klimaschutz. Dies zielt auch auf die Herstellung von Klimaneutralität. Art. 20a GG genießt zwar keinen unbedingten Vorrang gegenüber anderen Belangen, sondern ist im Konfliktfall in einen Ausgleich mit anderen Verfassungsrechtsgütern und Verfassungsprinzipien zu bringen [z.B. Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Anm. von mir]. Dabei nimmt das relative Gewicht des Klimaschutzgebots in der Abwägung bei fortschreitendem Klimawandel jedoch weiter zu.Das Bundesverfassungsgericht stellte klar, dass der Klimaschutz globalen Charakter hat. Folglich habe der Staat, um den national gültigen Anforderungen nach Artikel 20 zu genügen, an internationalen Lösungen des Klimaproblems mitzuwirken. Das bedeutet, wir können das Pariser Abkommen nicht einfach kündigen. Der Staat muss zudem aus der internationalen Verpflichtung heraus eigenen (nationalen) Klimaschutz betreiben und kann sich dieser Verpflichtung nicht mit dem Verweis auf die Emissionen anderer Staaten entziehen. Das Bundesverfassungsgericht führte zu den Klimazielen aus, es dürfe nicht dazu kommen, dass einer Generation das Recht zugestanden werde, "unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben umfassenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde".Das bedeutet, wir dürfen laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes die Emissionsminderungen nicht immer weiter auf spätere Zeitpunkte verschieben. |
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