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speiche 22.06.2014 17:04

dopingfördernde Berichterstattung, heute: das Tour-Magazin
 
...machen wir uns nichts vor, mich bringt auch schon auf die Palme, wenn vermeintlich hammerharte Anti-Dopingkämpfer wie Felix W. mit herpeskranken Altinternationalen als Aushängeschilder werben.
Was sich die Tour aber jetzt leistet, ist der Hammer.
Dr. E.Zabel darf wieder seitenweise über Taktik, über alte Zeiten, über Jans Sieg etc. palavern. Hätte man ihm den Platz für EPO, HGH, Somatropin, Insulin etc. zugestanden, dann hätte ich das verstanden, er hätte auch darüber philosophieren können, warum bei seinem Sohn die Wahrscheinlichkeit höher sein soll als bei seinem Vater und sich selbst, eine halbwegs saubere Karriere zu absolvieren. Stattdessen wird nochmal erwähnt, dass er 6 mal das grüne Trikot gewonnen, 12 Etappensiege gefeiert hat usw.....dass er über 200mal voll wie ein Ofen am Start gestanden hat, wird leider nicht angesprochen. Ja, man will der Tour zugestehen, dass sie wohl Probleme hatte, einen sauberen Sportler zu finden, aber es gibt andere Lösungen.
Dopingfördernde Berichterstattung, Abo kündigen, Danke!

speiche 22.06.2014 17:07

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 1051716)
Naja, solange Oliver Kahn im TV lustig behauptet, die Spritzen vom Mannschaftsarzt wären hauptsächlich Homöopathika und kein Teufelszeug, ist doch alles gut. :Cheese:

Interessant in dem Zusammenhang, dass auf Ribery und die Äußerungen des französischen Mannschaftsarztes überhaupt nicht eingegangen wurde, haben die Ollis wohl nicht mitbekommen...

Kay H. 22.06.2014 19:05

Zitat:

Zitat von speiche (Beitrag 1052371)
Interessant in dem Zusammenhang, dass auf Ribery und die Äußerungen des französischen Mannschaftsarztes überhaupt nicht eingegangen wurde, haben die Ollis wohl nicht mitbekommen...

Ich denke der Oliver Kahn spricht aus seinen Erfahrungen mit Dr. Müller-Wohlfahrt. Diese Methoden werden auch bei Wikipedia aufgeführt.

Aber ausschließen kann/darf man heute nichts mehr. ;)

lyra82 16.07.2014 17:34

Zwei Jahre Sperre für Sachenbacher-Stehle (Spiegel)

silbermond 16.07.2014 17:56

Zitat:

Zitat von lyra82 (Beitrag 1060720)

Moin Moin!

Uninteressant, betrifft nicht Ulle oder irgendeinen anderen Radrennprofi...:Huhu:

Heinrich

Klugschnacker 17.07.2014 07:52

Ich finde das Urteil in dieser Art und Weise nicht richtig. Ich hätte mir gewünscht, dass man zunächst den Sachverhalt aufklärt. Dabei geht es um die Frage, ob Evi Sachenbacher-Stehle die Dopingsubstanz bewusst und willentlich zu sich genommen hat oder nicht.

Evi Sachenbacher-Stehle hatte bei den Anhörungen vor der IOC-Disziplinarkommission und dem IBU-Anti-Doping-Panel sowie ihrer Zeugenaussage bei der Staatsanwaltschaft München zu Protokoll gegeben, dass sie die Substanz über ein Nahrungsergänzungsmittel versehentlich und unwissentlich aufgenommen hatte. Unabhängig nachbestellte Vergleichsproben hatten ebenfalls ein positives Ergebnis des Mittels ergeben und die Aussage Sachenbacher-Stehles bestätigt.

Mir ist die Regel der "strikt liability" durchaus bekannt, nach der die Athletin voll verantwortlich ist für alles, was man in ihrem Körper findet. Gleichzeitig muss in einem Rechtsstaat aber auch gelten: Keine Strafe ohne Schuld.

Ich hätte es begrüßt, dass aus diesem Grund nicht die Höchststrafe verhängt worden wäre. Am gestrigen Tag wurde auch das Urteil über eine andere Athletin verkündet. Die hatte bewusst mit Epo gedopt und bekam die gleiche Strafe wie Sachenbacher-Stehle.

Außerdem hätte man noch die Ermittlungsergebnisse der Münchner Staatsanwaltschaft abwarten sollen. Die hatte unmittelbar nach Bekanntwerden des positiven Befundes die Ermittlungen aufgenommen. Allerdings lagen am Tag der verhängten Dopingsperre noch nicht alle Sachverständigengutachten vor. Rechtsstaat geht meiner Meinung nach anders.

Grüße,
Arne

Joerg aus Hattingen 17.07.2014 09:08

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1060868)
Keine Strafe ohne Schuld.

Das ist nach diesem Artikel nicht notwendig.
Ähnliches würde ja auch gelten, wenn ich z.Bsp ein akloholfreies Getränk (Bier) bestelle, dummerweise die alkoholhaltige Variante erhalte und deswegen alkoholisiert am Verkehr teilnehme. Einen Schuldvorwürf würde ich mir auch nicht machen, aber das Ergebnis (Entziehung der Fahrerlaubnis) wäre in beiden Fällen (absichtliches Betrinken, unabsichtliche Alkoholisierung) gleich. Weitere ähnlich gelagerte Fälle lassen sich leicht finden.

Klugschnacker 17.07.2014 09:13

Zitat:

Zitat von Joerg aus Hattingen (Beitrag 1060896)
Das ist nach diesem Artikel nicht notwendig.
Ähnliches würde ja auch gelten, wenn ich z.Bsp ein akloholfreies Getränk (Bier) bestelle, dummerweise die alkoholhaltige Variante erhalte und deswegen alkoholisiert am Verkehr teilnehme. Einen Schuldvorwürf würde ich mir auch nicht machen, aber das Ergebnis (Entziehung der Fahrerlaubnis) wäre in beiden Fällen (absichtliches Betrinken, unabsichtliche Alkoholisierung) gleich. Weitere ähnlich gelagerte Fälle lassen sich leicht finden.

Du sagst, das Ergebnis sei gleich – egal ob jemand absichtlich handelte oder nicht. Das stimmt meines Wissens nach jedoch nicht. Vorsatz und Fahrlässigkeit sind beim Strafmaß zweierlei Dinge.

Joerg aus Hattingen 17.07.2014 09:16

Sicherlich nicht allgemeingültig, in dem hier im Thread behandleten Thema und in dem von mir erwähnte Bsp. aber schon. Lasse mich aber gern eines Besseren belehren.

captain hook 17.07.2014 09:20

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1060868)

Mir ist die Regel der "strikt liability" durchaus bekannt, nach der die Athletin voll verantwortlich ist für alles, was man in ihrem Körper findet. Gleichzeitig muss in einem Rechtsstaat aber auch gelten: Keine Strafe ohne Schuld.

e

Was meinst Du, warum sich die Verbände unterschreiben lassen, dass Du genau darauf verzichtest?! Sie würden einem endlosen Beweiskrieg ausgesetzt werden. Und jetzt weis mal jemandem nach, dass er das, was er da gegessen hat freiwillig und wissentlich gegessen hat. Dann würde jeder sagen, dass er das natürlich nicht getan hat.

Nicht umsonst gibt es Anweisungen, Verpflegung nur von persönlichen Betreuern anzunehmen und zb Getränke nur aus versiegelten Behältnissen zu trinken. Oder hast Du schonmal einen TdF Fahrer etwas trinken sehen aus einer Flasche die jemand vom Wegesrand reicht (außer wenn das ein Betreuer war). Der ist ja nicht bescheuert.

Die Evi ist schon solange Olympiakader, dass ihr das Thema in Fleisch und Blut übergegangen sein muss (ist ja nicht so, dass man zu dem Thema nicht informiert und gebrieft wird), außer sie hat es auch nach so einer langen Zeit nicht begriffen. Aber dann ist es auch wirklich ihre eigene Schuld.

Matthias75 17.07.2014 09:26

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1060868)
Evi Sachenbacher-Stehle hatte bei den Anhörungen vor der IOC-Disziplinarkommission und dem IBU-Anti-Doping-Panel sowie ihrer Zeugenaussage bei der Staatsanwaltschaft München zu Protokoll gegeben, dass sie die Substanz über ein Nahrungsergänzungsmittel versehentlich und unwissentlich aufgenommen hatte. Unabhängig nachbestellte Vergleichsproben hatten ebenfalls ein positives Ergebnis des Mittels ergeben und die Aussage Sachenbacher-Stehles bestätigt.

Genau genommen haben die Vergleichsproben nur bestätigt, dass sie die Substanz über das NEM aufgenommen hat. Ob die Aufnahme jetzt versehentlich, absichtlich oder zufällig erfolgte, darüber sagt die Vergleichsprobe IMHO nichts aus. Sachenbacher-Stehle könnte, natürlich reine Spekulation, ja auch gewusst haben, dass in dem NEM was drin ist und gehofft haben, nicht erwischt zu werden. Nur weil der Aufnahmeweg geklärt ist, ist noch lange nicht geklärt, ob Absicht, Vorsatz oder doch Zufall im Spiel waren.

Matthias

Klugschnacker 17.07.2014 09:37

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1060906)
Nur weil der Aufnahmeweg geklärt ist, ist noch lange nicht geklärt, ob Absicht, Vorsatz oder doch Zufall im Spiel waren.

Ja, aber das ist doch ein wenig weit hergeholt. Mich stört, dass der Verband keinerlei Interesse erkennen lässt, die Schuldfrage zu klären. Für die Öffentlichkeit ebenso wie für die Athletin ist das aber ein wichtiger Punkt. Man hätte zumindest die Sachverständigengutachten der ermittelnden Staatsanwaltschaft abwarten können. Es grenzt an Ignoranz, darauf zu verzichten.

Klugschnacker 17.07.2014 09:41

Zitat:

Zitat von captain hook (Beitrag 1060902)
Was meinst Du, warum sich die Verbände unterschreiben lassen, dass Du genau darauf verzichtest?! Sie würden einem endlosen Beweiskrieg ausgesetzt werden. Und jetzt weis mal jemandem nach, dass er das, was er da gegessen hat freiwillig und wissentlich gegessen hat. Dann würde jeder sagen, dass er das natürlich nicht getan hat.

Es wurde in der Bewertung von Dopingfällen schon mehrfach Rücksicht darauf genommen, ob die Substanz absichtlich oder versehentlich aufgenommen wurde. Das wäre nichts Neues.

Ich will Sachenbacher-Stehle nicht in Schutz nehmen. Mir missfällt nur die Bräsigkeit des Verbands, dem die Schuldfrage einerlei ist. Für die Athletin und ihren weiteren Lebensweg ist diese Frage jedoch ganz entscheidend.

(Wo bleibt eigentlich speiche? Mache mir Sorgen.)

deirflu 17.07.2014 09:42

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1060906)
Genau genommen haben die Vergleichsproben nur bestätigt, dass sie die Substanz über das NEM aufgenommen hat. Ob die Aufnahme jetzt versehentlich, absichtlich oder zufällig erfolgte, darüber sagt die Vergleichsprobe IMHO nichts aus. Sachenbacher-Stehle könnte, natürlich reine Spekulation, ja auch gewusst haben, dass in dem NEM was drin ist und gehofft haben, nicht erwischt zu werden. Nur weil der Aufnahmeweg geklärt ist, ist noch lange nicht geklärt, ob Absicht, Vorsatz oder doch Zufall im Spiel waren.

Matthias

Das wollte ich auch schon schreiben.

Klugschnacker ging es aber darum das im Verfahren nicht geklärt wurde ob Absicht oder nicht.

So wie der Capatain glaube ich aber auch das eine Aufklärung so gut wie unmöglich ist und jedes Dopingverfahren in die länge ziehen würde.

Zur Urteilsfindung würde ich daher auch davon ausgehen dass Sie es gewusst hat.

Das bei Dopingverfahren nicht immer alle Rechtsgrundsätze eingehalten werden hat die Vergangenheit ja schon öfters gezeigt.

Matthias75 17.07.2014 09:52

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1060910)
Ja, aber das ist doch ein wenig weit hergeholt. Mich stört, dass der Verband keinerlei Interesse erkennen lässt, die Schuldfrage zu klären. Für die Öffentlichkeit ebenso wie für die Athletin ist das aber ein wichtiger Punkt. Man hätte zumindest die Sachverständigengutachten der ermittelnden Staatsanwaltschaft abwarten können. Es grenzt an Ignoranz, darauf zu verzichten.

Ist das wirklich so weit hergeholt? Nimm mal an, der Verband folgt ihrer Argumentation und sie bekommt eine geringere Strafe. Dann hat bald jeder (dopende) Sportler ein NEM mit Spuren der entsprechenden Mittel im Schrank stehen, um sich bei einer positiven Probe darauf rausreden zu können.

Durch die Vergleichsproben wurde eben nur der Einnahmeweg geklärt, nicht aber die Frage nach Vorsatz, Fahrlässigkeit oder Dummheit.

Sicher wäre es korrekter gewesen, zu warten, bis alle Beweise inkl. der Gutachten auf dem Tisch liegen. Die Frage ob's Absicht war oder nicht, ob sie von den Inhaltsstoffen wusste oder einfach nur fahrlässig gehandelt hat, wird man vermutlich aber nicht durch irgendein Gutachten klären können. Das wird nur sie selbst wissen.

Matthias

Klugschnacker 17.07.2014 10:30

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1060920)
Ist das wirklich so weit hergeholt? Nimm mal an, der Verband folgt ihrer Argumentation und sie bekommt eine geringere Strafe. Dann hat bald jeder (dopende) Sportler ein NEM mit Spuren der entsprechenden Mittel im Schrank stehen, um sich bei einer positiven Probe darauf rausreden zu können.

Wie gesagt, der Verband ist schon mehrfach der Argumentation eines kontaminierten Nahrungsergänzungsmittels gefolgt und hat das Strafmaß reduziert oder von einer Bestrafung abgesehen.

Matthias75 17.07.2014 10:59

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1060940)
Wie gesagt, der Verband ist schon mehrfach der Argumentation eines kontaminierten Nahrungsergänzungsmittels gefolgt und hat das Strafmaß reduziert oder von einer Bestrafung abgesehen.

Andersrum kann man, da ja bereits einige Fälle mit verunreinigten NEM bekannt sind und mittlerweile flächendeckend davor gewarnt wird, schon langsam nicht mehr von einem Versehen sprechen, v.a., wenn es sich um Olympiaathleten handelt. Im besten Fall kann man von Naivität ausgehen, im schlimmsten Fall von Vorsatz.

Da aber das Grundproblem der NEM bekannt ist, muss man irgendwann wohl auch die "Rechtsprechung" anpassen, da man mittlerweile kaum noch von einem dummen Versehen ausgehen kann. Wie geschrieben: Wenn NEM weiterhin allgemein als Ausrede gelten, hat bald jeder Sportler ein entsprechendes Repertoire im Schrank stehen.

Matthias

meggele 17.07.2014 12:36

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1060940)
Wie gesagt, der Verband ist schon mehrfach der Argumentation eines kontaminierten Nahrungsergänzungsmittels gefolgt und hat das Strafmaß reduziert oder von einer Bestrafung abgesehen.

... und so wurde dann das Strafmaß um so kürzer, je prominenter und wichtiger der Athlet für den jeweiligen Verband war. Das kann's ja auch nicht sein.

speiche 17.07.2014 13:59

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1060910)
Ja, aber das ist doch ein wenig weit hergeholt. ....

Das finde ich witzig, dass du in diesem Fall die naheliegende Variante bevorzugst. Was war denn nochmal die wahrscheinlichste Variante im Fall Sachenbacher in Turin? Von x anderen Fällen abgesehen, in denen hier insbesondere von dir die haarsträubendsten Theorien verteidigt wurden, anstatt sich mal der Realität im Hochleistungssport zu stellen.

Ja, bin noch da, mach dir keine Sorgen, den Fall Sachenbacher hat Dude präzise zusammengefasst: "die Richtige fürs Falsche erwischt!"
Man kann davon ausgehen, dass die sympathische Evi nicht ins Bodenlose fällt, nicht beim Rewe an der Kasse arbeiten, in Österreich nicht in einer Hundehütte wohnen muss, dennoch weiterhin für Reit im Winkl werben darf usw....mein Mitleid hält sich in Grenzen.

monte gaga 17.07.2014 14:28

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1060940)
Wie gesagt, der Verband ist schon mehrfach der Argumentation eines kontaminierten Nahrungsergänzungsmittels gefolgt und hat das Strafmaß reduziert oder von einer Bestrafung abgesehen.

Dass NEM kontaminiert sein können ist hinlänglich bekannt und Dummheit schützt vor Strafe nicht...

Im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit sollte man allerdings tatsächlich differenzieren: 2 Jahre für dumm gedopte halte ich für durchaus angemessen, war ja auch in dieser Höhe für Dopingvergehen angesagt und der Athletin VORHER bekannt.

Am unteren Ende gibt es jenen Tischtennisspieler, der glaubhaft nachweisen (nicht nur behaupten !) konnte, dass das chinesische halbe Hähnchen gedopt war (Freispruch, geht für mich auch in vergleichbaren Fällen ebenfalls in Ordnung !).

Am oberen Ende dann die ultraharten EPO, HGH und sonstwas- Doper, die mit nachhaltiger (!) Leistungssteigerung z.B. heute schon wieder grinsend durch Österreich fahren (und deren Vita m.E. die Diskussion um die künftige 4-Jahres Sperre als Änderung der aktuellen Regelung beschleunigen sollten...)

PS: Ich bekomme die Bilder nicht mehr aus dem Kopf: Stelle mir gerade vor, wie der DOSB mit Honorarkräften eine Hähnchenfarm hochzieht...

Klugschnacker 17.07.2014 15:02

Zitat:

Zitat von speiche (Beitrag 1061052)
Was war denn nochmal die wahrscheinlichste Variante im Fall Sachenbacher in Turin? ... "die Richtige fürs Falsche erwischt!"

"Die Richtige fürs Falsche erwischt!" – So kann man in einem Rechtsstaat nicht argumentieren. Das funktioniert nur, wenn es dem Angeklagten unmöglich gemacht wird, sich zu verteidigen.

captain hook 17.07.2014 15:15

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1061091)
"Die Richtige fürs Falsche erwischt!" – So kann man in einem Rechtsstaat nicht argumentieren. Das funktioniert nur, wenn es dem Angeklagten unmöglich gemacht wird, sich zu verteidigen.

Sorry Klugschnacker, hätte sie ein verunreinigtes Steak gegessen (wofür man übrigens einen sehr bekannten Athleten belangte), dann könnte man Deiner Argumentation ggf folgen, weil die Gefahrensituation für sie wirklich nur schwer zu erkennen gewesen wäre.

Da sie aber einen unbekannten EnergyRiegel aus unbekannter Quelle gegessen hat, KANN diese Argumentation für sie nicht gelten. Sie hat genau das getan, wovor immer gewarnt wird. Da muss man keine Sonderlocken braten, Mitleid haben oder Unrecht herbeiahnen. Das ist sowas von selber schuld, das gibt es garnicht.

Wenn sie sich allerdings nachgewiesener Weise getäuscht sieht (weil in dem Riegel etwas war, was nicht darauf deklariert war oder nicht darin hätte sein dürfen), dann steht es ihr sicher frei, den ihr entstandenen Schaden bei dem Hersteller im Rahmen eines Prozesses beizutreiben.

Soweit ich weiß, war soetwas schon einmal erfolgreich. Wurde auch hier im Forum diskutiert. Korrigiert mich, aber ich glaube da ging es um Hammer Nutrition.

speiche 17.07.2014 15:22

@ Klugschnacker: Leider hast du jetzt die Antwort auf die 1. Frage vergessen und vielleicht solltest du nicht aus dem Zusammenhang zitieren. Es war eine Meinungsäußerung von Dude, der ich mich anschließe und seine Meinung wird man in einem Rechtsstaat sagen dürfen.
Konkret zum Fall: 2 Jahre Sperre, völlig korrekt, Zitat: "Jedoch hat die Athletin dem Ausschuss nicht ausreichende Informationen gegeben, um vollends überzeugt davon zu sein, dass sie das Produkt nicht mit der indirekten Absicht nahm, ihre sportliche Leistung zu verbessern."
Deine kreative Lösung für sympathische Sportler trifft aufgrund des fortgeschrittenen Alters unserer Evi auf taube Ohren, Schade! Vielleicht könnte man noch Kronzeugin Petra B. vorm CAS zu Wort kommen lassen, dann wird das noch....

Hafu 17.07.2014 15:32

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1060868)
Ich finde das Urteil in dieser Art und Weise nicht richtig. Ich hätte mir gewünscht, dass man zunächst den Sachverhalt aufklärt. Dabei geht es um die Frage, ob Evi Sachenbacher-Stehle die Dopingsubstanz bewusst und willentlich zu sich genommen hat oder nicht.

Evi Sachenbacher-Stehle hatte bei den Anhörungen vor der IOC-Disziplinarkommission und dem IBU-Anti-Doping-Panel sowie ihrer Zeugenaussage bei der Staatsanwaltschaft München zu Protokoll gegeben, dass sie die Substanz über ein Nahrungsergänzungsmittel versehentlich und unwissentlich aufgenommen hatte. Unabhängig nachbestellte Vergleichsproben hatten ebenfalls ein positives Ergebnis des Mittels ergeben und die Aussage Sachenbacher-Stehles bestätigt.

Mir ist die Regel der "strikt liability" durchaus bekannt, nach der die Athletin voll verantwortlich ist für alles, was man in ihrem Körper findet. Gleichzeitig muss in einem Rechtsstaat aber auch gelten: Keine Strafe ohne Schuld.

Ich hätte es begrüßt, dass aus diesem Grund nicht die Höchststrafe verhängt worden wäre. Am gestrigen Tag wurde auch das Urteil über eine andere Athletin verkündet. Die hatte bewusst mit Epo gedopt und bekam die gleiche Strafe wie Sachenbacher-Stehle.

Außerdem hätte man noch die Ermittlungsergebnisse der Münchner Staatsanwaltschaft abwarten sollen. Die hatte unmittelbar nach Bekanntwerden des positiven Befundes die Ermittlungen aufgenommen. Allerdings lagen am Tag der verhängten Dopingsperre noch nicht alle Sachverständigengutachten vor. Rechtsstaat geht meiner Meinung nach anders.

Grüße,
Arne

Dass ich mit Arne mal komplett einer Meinung bei der Beurteilung von Dopingfällen bin, kommt selten vor!:Blumen:

Sachenbacher hat einen folgenschweren Fehler begangen, aber sie hat nach meinem Kenntnisstand vorbildlich aktiv mitgeholfen bei der Aufklärung des Falles, hat sämtliche Namen (auch von Lieferanten) auf den Tisch gelegt und sie war - das sollte man trotz der seltsamen Geschichte von Turin nicht vergessen werden- formal Ersttäterin.
Sie hat nicht mit Epo gedopt, sich keine Hormone gespritzt und -wenn man sich ihre ziemlich durchschnittlichen Leistungen in Sootschi ansieht- anscheinend auch keinen wesentlichen Nutzen aus ihrem Doping gezogen.

Ein Freispruch wäre für mich trotzdem undenkbar, selbst wenn man ihr die durchaus plausible Geschichte mit dem versehentlichen Doping abkauft.

Aber unter Berücksichtigung der Gesamtumstände kann es auch nicht sein, dass sie die Höchststrafe erhält geradeso, als wenn sie mögliche Hintermänner geschützt hätte und mit "harten Drogen" gedopt hätte. Da muss es einfach Abstufungen geben.

Hafu 17.07.2014 15:42

Zitat:

Zitat von speiche (Beitrag 1061052)
... dennoch weiterhin für Reit im Winkl werben darf usw....mein Mitleid hält sich in Grenzen.

Natürlich darf sie nicht mehr für Reit im Winkl werben.

Da schätzt du die sehr konservative Gegend hier im Chiemgau sehr falsch ein.

Noch vor der Schlussfeier von Sootschi, einen Tag nach Bekanntwerden des Dopingfalles wurde sämtliche Plakate mit ihr, die an den drei Ortseingängen von Reit im Winkl hingen, abgenommen und es ist seitdem auch keines mit ihr wieder aufgetaucht.

Jeder Standard-Sponsorvertrag enthält heutzutage entsprechende Ausstiegsklauseln bei nachgewiesenem Doping, die einem Sponsor die sofortige Einstellung sämtlicher Zahlungen erlaubt.

Klugschnacker 17.07.2014 15:49

Zitat:

Zitat von captain hook (Beitrag 1061096)
Da sie aber einen unbekannten EnergyRiegel aus unbekannter Quelle gegessen hat, KANN diese Argumentation für sie nicht gelten.

Es war kein unbekanntes Produkt aus unbekannter Quelle. Sie kannte sowohl das Produkt als auch die Quelle. Das Produkt steht nicht auf der Kölner Liste, vielleicht meinst Du das? Diese Liste hat jedoch, wie wir hier bereits ausdiskutiert haben, nur eine sehr geringe Aussagekraft und Zuverlässigkeit und dient wohl vorrangig Marketinginteressen.

Jedenfalls wurde das Produkt von unabhängiger Seite untersucht und die Dopingsubstanz wurde darin gefunden. Ferner scheint Einigkeit darüber zu bestehen, dass Sachenbacher-Stehle keine Mengen im Körper hatte, die zu einer Leistungssteigerung führen.

Man kann nun sagen, dass sie zu einer gewissen Zeit vor der Dopingprobe eine leistungssteigernde Dosis im Körper hatte, die dann aber fast vollständig abgebaut war, als man sie zum Dopingtest bat. Und die kontaminierten Riegel seien zu ihrem Schutz in Stellung gebracht worden. Das finde ich jedoch weit hergeholt und wenig überzeugend.

Deswegen hätte ich es begrüßt, wenn der Verband stärker an der Aufklärung der Schuld interessiert gewesen wäre.

captain hook 17.07.2014 16:11

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1061111)
Es war kein unbekanntes Produkt aus unbekannter Quelle. Sie kannte sowohl das Produkt als auch die Quelle. Das Produkt steht nicht auf der Kölner Liste, vielleicht meinst Du das? Diese Liste hat jedoch, wie wir hier bereits ausdiskutiert haben, nur eine sehr geringe Aussagekraft und Zuverlässigkeit und dient wohl vorrangig Marketinginteressen.

Jedenfalls wurde das Produkt von unabhängiger Seite untersucht und die Dopingsubstanz wurde darin gefunden. Ferner scheint Einigkeit darüber zu bestehen, dass Sachenbacher-Stehle keine Mengen im Körper hatte, die zu einer Leistungssteigerung führen.

Man kann nun sagen, dass sie zu einer gewissen Zeit vor der Dopingprobe eine leistungssteigernde Dosis im Körper hatte, die dann aber fast vollständig abgebaut war, als man sie zum Dopingtest bat. Und die kontaminierten Riegel seien zu ihrem Schutz in Stellung gebracht worden. Das finde ich jedoch weit hergeholt und wenig überzeugend.

Deswegen hätte ich es begrüßt, wenn der Verband stärker an der Aufklärung der Schuld interessiert gewesen wäre.

Wenn Du "kennen" darunter verstehst, dass sie von einem Mentalcoach einen Riegel angenommen hast, ist das wohl korrekt.

Interessant ist allerdings, dass sie offenbar sofort wusste, woher der "Stoff" kam. Sie wird ja kaum ihren gesamten Speiseplan dann mal überprüfen lassen haben und dann mit entsetzen festgestellt, dass da was drinn war. Irgendwie war ja von Anfang an klar, dass es dieser Riegel gewesen sein muss, der ja, oh Wunder, schlussendlich wirklich die Substanz enthielt. Wenn Du sagst, dass sie auch das Produkt kennt, hat sie es dann also schon vorhjer regelmäßig konsumiert? Und war damit also auch schon vorher "gedoped"? Oder hatte sie gar noch die Hälfte des angebissenen Riegels aufgehoben, weil sie schon wusste, dass sie später ein Beweismittel brauchen würde?!

Da es nun ja eindeutig ist, wo das Zeug herkommt, kann sie den Hersteller ja sauber verklagen. Das düfte dann wohl teuer für den werden.

Ist der Name des Herstellers inzwischen genannt worden? Ich konnte nur Gerüchte finden, wo aber alle Beteiligten alles abstreiten, die aber zumindest in den Berichten die ich finden konnte das nicht unbedingt besonders vertrauenserweckend auf mich wirkt.

Sofern Hafu ausführt, dass sie keine auffällig guten Leistungen in Sotchi vollbracht hätte ist das nicht korrekt. Sie belegte einen sensationellen 4ten Rang, der vorher absolut nicht annähernd zu erwarten gewesen wäre.

Hafu 17.07.2014 16:48

Zitat:

Zitat von captain hook (Beitrag 1061116)
...

Sofern Hafu ausführt, dass sie keine auffällig guten Leistungen in Sotchi vollbracht hätte ist das nicht korrekt. Sie belegte einen sensationellen 4ten Rang, der vorher absolut nicht annähernd zu erwarten gewesen wäre.

Wer sich im Biathlon bei den deutschen Frauen für den olympischen Einzelwettbewerb qualifiziert, hat bei einem guten Tag selbstverständlich auch Medaillenchancen, sonst könnte er sich in der teaminternen Konkurrenz bei den Weltcups vorher gar nicht durchsetzen und wäre bei Olympia nicht dabei bzw. nur für die Staffel nominiert.

Der 4. Rang beruhte alleine auf einer hervorragenden Schießleistung (Null Fehler) bei einer für eine Ex-Langläuferin(und mehrfachen Olympiasiegerin in Langlaufwettbewerben) sehr unterdurchschnittlichen Laufleistung.

Mit einer nur durchschnittlichen Laufleistung auf der Schlussrunde der Langstrecke, wo sie wenn ich mich richtig erinnere nochmal 25 Sekunden verloiren hatte, hätte sie Bronze geholt.

Natürlich kann man jetzt behaupten, dass gefundenen Dopingmittel hätte selektiv ihre Schießleistung zur Weltklasse verbessert, aber das ist doch bei einer solch komplexen Geschichte wie dem Biathlon etwas weit hergeholt. Wenn ein Mittel derartig gut beim Schießen helfen würde, dann würde die gefundene Substanz vermutlich häufiger in Dopingproben von Biathleten und Spezialschützen auftauchen.

speiche 17.07.2014 16:51

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1061106)
Natürlich darf sie nicht mehr für Reit im Winkl werben.

Dass sie momentan nicht werben darf will ich nicht bestreiten. Aber warte doch mal den nächsten Winter ab. Ich habe da auch keine Bedenken, dass man dort einen Widerspruch darin sieht, dass sie aus irgendwelchen Gründen in Österreich wohnt, aber dann für das schöne Reit im Winkl wirbt.

@captain: die Süddeutsche schreibt, dass es im Tee war...

captain hook 17.07.2014 16:57

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1061129)
Wer sich im Biathlon bei den deutschen Frauen für den olympischen Einzelwettbewerb qualifiziert, hat bei einem guten Tag selbstverständlich auch Medaillenchancen, sonst könnte er sich in der teaminternen Konkurrenz bei den Weltcups vorher gar nicht durchsetzen und wäre bei Olympia nicht dabei bzw. nur für die Staffel nominiert.

Der 4. Rang beruhte alleine auf einer hervorragenden Schießleistung (Null Fehler) bei einer für eine Ex-Langläuferin(und mehrfachen Olympiasiegerin in Langlaufwettbewerben) sehr unterdurchschnittlichen Laufleistung.

Mit einer nur durchschnittlichen Laufleistung auf der Schlussrunde der Langstrecke, wo sie wenn ich mich richtig erinnere nochmal 25 Sekunden verloiren hatte, hätte sie Bronze geholt.

Natürlich kann man jetzt behaupten, dass gefundenen Dopingmittel hätte selektiv ihre Schießleistung zur Weltklasse verbessert, aber das ist doch bei einer solch komplexen Geschichte wie dem Biathlon etwas weit hergeholt. Wenn ein Mittel derartig gut beim Schießen helfen würde, dann würde die gefundene Substanz vermutlich häufiger in Dopingproben von Biathleten und Spezialschützen auftauchen.

Komisch, dass sie vorher keine so guten Ergebnisse erzielte und des öfteren sogar in den Europacup degradiert wurde. ;)

Vielleicht sind die anderen Biathleten nur nicht so doof sich mit einem Aufputschmittel erwischen zu lassen. :Huhu:

captain hook 17.07.2014 17:02

Zitat:

Zitat von speiche (Beitrag 1061131)

@captain: die Süddeutsche schreibt, dass es im Tee war...

Ich hatte bisher nur was von den Riegeln gelesen.

Nun geht es offenbar um einen Asiatischen Gute Laune Tee.

Das verschärft meine Ansicht übrigens nochmals, weil sie hierbei gegen einen ausdrücklichen Warnhinweis der Nada verstoßen hätte, der eindringlich genau und explizit davor warnt.

Hafu 17.07.2014 17:08

Zitat:

Zitat von captain hook (Beitrag 1061135)
Komisch, dass sie vorher keine so guten Ergebnisse erzielte und des öfteren sogar in den Europacup degradiert wurde. ;)

Vielleicht sind die anderen Biathleten nur nicht so doof sich mit einem Aufputschmittel erwischen zu lassen. :Huhu:

In der Saison 2013/2014 war sie zweimal Siebte im Sprint und in der Verfolgung beim Weltcup in Oberhof.

In der Olympiasaison gab es keine "Degradierung" in den Europacup. Das war im Vorjahr.

In Sootschi war sie dann 20., 27., 11. und 4.


Die Leistungsentwicklung ist also nicht so atemberaubend, dass man allein deshalb mistrauisch hätte sein müssen.

Klugschnacker 17.07.2014 17:08

Zitat:

Zitat von captain hook (Beitrag 1061137)
Nun geht es offenbar um einen Asiatischen Gute Laune Tee.

Das verschärft meine Ansicht übrigens nochmals, weil sie hierbei gegen einen ausdrücklichen Warnhinweis der Nada verstoßen hätte, der eindringlich genau und explizit davor warnt.

Sollte sie demnach ein Jahr mehr bekommen als jemand, der sich Epo gespritzt hat?
:Lachanfall:

tandem65 17.07.2014 17:16

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1061142)
Sollte sie demnach ein Jahr mehr bekommen als jemand, der sich Epo gespritzt hat?
:Lachanfall:

Ach Klugschnacker, das ist doch wirklich nicht Dein Niveau.:Blumen:

captain hook 17.07.2014 17:16

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1061142)
Sollte sie demnach ein Jahr mehr bekommen als jemand, der sich Epo gespritzt hat?
:Lachanfall:

Du findest also Doping mit Aufputschmitteln nicht so schlimm? (um das Niveau zu halten)

Es gibt seit Jahren eine immer wiederkehrende Warnung genau vor diesem Sachverhalt. Der ist jedem PopelKaderFuzzi bekannt und der Warnhinweis ist seit Jahren auf der Nada Seite. Und Evi ist Olympiakader. Schon seit langer Zeit.

Ich weis nicht, was man irgendwem da noch positiv auslegen kann.

Das ist mindestens "billigend in Kauf genommen". Absolute Arglosigkeit wie hier ausgeführt wird ist unter diesen Unständen geradezu lächerlich.

meggele 17.07.2014 18:06

Zitat:

Zitat von monte gaga (Beitrag 1061069)
Am unteren Ende gibt es jenen Tischtennisspieler, der glaubhaft nachweisen (nicht nur behaupten !) konnte, dass das chinesische halbe Hähnchen gedopt war (Freispruch, geht für mich auch in vergleichbaren Fällen ebenfalls in Ordnung !).

Andererseits sollte wirklich jeder Elitesportler wissen, dass man in China und Mexiko gewisse Dinge schlicht und ergreifend nicht essen darf. In diesem Fall ist es noch gut für ihn ausgegangen (so wie auch für Rogers), aber das hätte nicht notwendigerweise so kommen müssen.

meggele 17.07.2014 18:20

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1061102)
Aber unter Berücksichtigung der Gesamtumstände kann es auch nicht sein, dass sie die Höchststrafe erhält geradeso, als wenn sie mögliche Hintermänner geschützt hätte und mit "harten Drogen" gedopt hätte. Da muss es einfach Abstufungen geben.

Das stimmt. Und es wäre die Aufgabe der WADA, das entsprechend zu klären, was sie m. E. in den Änderungen zum 1.1.2015 aber wieder nicht getan hat.

Aber selbst wenn eine es Unterscheidung zwischen Substanzen, die mehr oder weniger lebenslange Wirkung haben und z. B. Amphetaminen oder anderen gäbe, blieben immer noch sämtliche Fälle mit Steroiden offen, bei denen eine unbeabsichtigte Aufnahme nicht völlig ausgeschlossen werden kann.

Klugschnacker 17.07.2014 18:21

Ich bin durchaus dafür, dass sie eine Strafe bekommt. Man hätte aber nicht die Höchststrafe verhängen müssen. Das ist meiner Meinung nach unverhältnismäßig.

Außerdem sollte aufgeklärt werden, wie das Doping genau ablief. Es ist für das weitere Leben eines Sportlers ein Unterschied, ob er wegen eines Gute-Laune-Tees verurteilt wurde, oder wegen Blutwäsche in Madrid. Dem Verband ist das offenbar schnuppe, und genau das finde ich nicht richtig.

Megalodon 17.07.2014 18:41

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1061091)
"Die Richtige fürs Falsche erwischt!" – So kann man in einem Rechtsstaat nicht argumentieren. Das funktioniert nur, wenn es dem Angeklagten unmöglich gemacht wird, sich zu verteidigen.

Wenn hier schon Hobbyjuristerei betrieben wird:

Das ist ein dummer Spruch, der Wissen suggeriert, wo keines da ist.

Letztendlich ist das Verleumdung und Rufschädigung !

Weißer Hirsch 17.07.2014 18:46

Um noch etwas Öl ins Feuer zu gießen hier mal ein aktueller Fall aus dem Fußball:

Erste Nachrichten darüber lauteten so (nicht nur in der Bild...):

http://www.bild.de/sport/fussball/dy...9590.bild.html

Heute nun die Nachricht zum Urteil:

http://www.sz-online.de/nachrichten/...e-2884195.html

Irgendwie gehen im Fußball die Uhren doch gewaltig anders?


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