Zitat:
Zitat von tandem65
(Beitrag 989702)
..Bingo. :) ....
|
Ne, ne, deshalb haben ja andere unterschrieben. Du fragtest, weshalb, Du könnest ja die Schläuche Deiner GmbH selbst kaufen. Dazu musst Du eben von 181 BGB befreit sein. Sonst müsste "nach der reinen Lehre" Dein MitGF oder Prokurist unterschreiben. Und deshalb hat nicht BS, sondern andere für den BWTV unterschrieben. Deshalb komme ich ja auch zum Schluss, dass an der Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts nix rumzumäkeln ist. Es sei denn, "die guten Kumpels" haben ihrerseits ihre Pflichten gegenüber dem BWTV verletzt. Dann besteht entweder ein Anspruch des BWTV gegen die Pflichtverletzer oder - bei kollusivem Zusammenwirken des Vertragspartners und der "guten Kumpels", was nachgewiesen werden müsste, kann ggfls. der Vertrag gekippt werden. Das läuft nicht nach der "Schweinehundtheorie" mit dem Nachweis. Spät bemerkt kann eben auch heißen "hätte man früher bemerken müssen" oder "spät kann auch zu spät sein".
|