Zitat:
Zitat von tandem65
(Beitrag 989541)
In der Situation von Pmueller69 verstehe ich nicht mal weshalb der Geschäfstführer nicht an beiden stellen Unterschreibt. Ich darf mir in meinem Laden auch Schläuche, Reifen & Räder verkaufen. Dazu brauche ich keinen Prokuristen.
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Darfste aber nur, wenn Du als GF von § 181 BGB ("mit sich selbst Verträge abschließen" ist normalerweise unzulässig, z.B. als GF der einen und als Vorstand einer anderen Gesellschaft oder für sich selbst als natürliche Person) befreit bist, was Du sinnvollerweise im Gesellschaftsvertrag (einer Einmann-GmbH) gemacht hast. Das dürfte beim BWTV nicht so sein. Unterschreiben andere für den BWTV (Unterschriftsberechtigung vorausgesetzt), ist das Rechtsgeschäft gültig, ob's nun "gute Kumpels" sind oder nicht.
Das ist keine rechtliche Frage, sondern ne Frage, ob man als Aktiver so was machen sollte und ne Frage, ob man so jemand wählen sollte (und natürlich ne Frage der besseren Alternative).
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