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Ich maße mir nicht an, dass meine Mail im Anschluss an den Veranstalter zu diesem Thema etwas bewirkt hat aber vielleicht war ich nicht der einzige, dem das gehörig auf die Nüsse ging. |
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Ich habe Ihnen vor zwei Jahren auch eine E-Mail zu Hütthaler geschrieben und es mir dieses Jahr nicht nehmen lassen auf Facebook ihr Siegerbild zu kommentieren. Vielleicht hilft stetige Kritik. |
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Ich finde nicht, dass so etwas in den Dopingthread gehört. Eher in den Bereich "Regeln und Sportordnungen", oder einen Thread für juristische Fragestellungen. |
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Ich finde es passt hier gut hin, weil es hier die Aufmerksamkeit bekommt, die es benötigt. Er hat auf fb den Michi ja verlinkt. Er kann ihn ja verklagen wenn die Anschuldigung nicht stimmt. Hafu hat den "Werdegang" von ihm ja aufgezeichnet... Finde, da muss man nicht zu zimperlich sein. |
Es wurde ja hier erwähnt und auf den Prag Thread hingewiesen. Somit ist die Aufmerksamkeit jetzt ja da.
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Wenn für jeden verständlich gesagt und in den sozialen Medien verbreitet wird, dass Michael Weiss "stinkt", dann könnte ich mir vorstellen, dass hier §186 greift: § 186Ich wäre da vorsichtig und würde es nicht auf einen Prozess ankommen lassen wollen. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung an iaux ist schnell verschickt. Dass Michael Weiss sich seinerseits durch die angebliche körperliche Attacke falsch verhalten hat, steht außer Frage. Allerdings kann man hier möglicherweise eine Affekthandlung geltend machen. Wie gesagt, mit Doping hat diese Auseinandersetzung nur am Rande zu tun. Andere Rechtsverletzungen stehen klar im Vordergrund. Deswegen halte ich das hier für offtopic. :Blumen: |
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Du wirst sicher die Diskussionen um den Spruch "Soldaten sind Mörder" kennen. Ich zitiere einen Zeitungsbericht von damals: "Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat … bekräftigt, daß die Verwendung des umstrittenen Tucholsky-Zitats "Alle Soldaten sind Mörder" unter bestimmten Voraussetzungen keine Beleidigung darstellt und deshalb auch nicht bestraft werden darf. Der Erste Senat betonte in seinem zweiten Urteil binnen eines Jahres, das Tucholsky-Zitat sei so lange vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, wie es sich um eine allgemeinpolitische Aussage handele. Dies sei aber kein Freibrief für die Beleidigung einzelner Soldaten oder der Bundeswehr." Analog dazu würde ich doch davon ausgehen, dass ein allgemeiner Anti-Doping-Spruch ebenfalls vom Recht auf freie Meinungsäußerung erfasst ist. |
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(Das ist einerseits etwas, das mir bei ihm besonders gegen den Strich geht, da er jegliche Reue oder auch nur eine selbstkritische Auseinandersetzung mit seiner Vergangenheit vermissen lässt.) Da er aber stets behauptet, nie gedopt zu haben, kann er im juristischen Sinne die Behauptung "Doper stinken" auch nicht auf sich selbst beziehen, da er ja entsprechende seiner Eigendarstellung und Selbstwahrnehmung kein Doper ist. Iaux hat ja nicht gesagt "Du bist ein Doper!", sondern nur allgemein "Doper stinken!" Aus Sicht von Iaux war mit dieser Aussage klar, wer gemeint ist. Aus Sicht von Weiss war es aber keineswegs klar, da dieser ja angeblich nie gedopt hat, somit ist es also eigentlich keine üble Nachrede, weil die Personenbezüge unklar sind. |
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