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Um als Christ zu gelten, genügt es nicht, ein Anhänger der Lehren Christi zu sein. Du musst darüber hinaus an das glauben, was die Kirche nach dem Ableben Jesu als christlichen Glauben entwickelt hat. Dazu gehört die Überzeugung, Jesus sei der Sohn Gottes. Auch dass er für Deine Sünden am Kreuz starb, sowie für die Auferstehung der Toten. Ferner musst Du an das glauben, was in der Bibel steht. Übrigens bist Du auch dann nicht zwangsläufig religiös, und sei es nur als Anhänger Deiner persönlichen, ureigenen Privatreligion, wenn Du der Frage, ob es für diese Welt einen übergeordneten Sinn oder Grund gibt, vielleicht sogar einen Schöpfer, offen und unvoreingenommen gegenüberstehst. Auch die Überzeugung, dass wir auf dieser Welt eine Aufgabe zu erfüllen haben, ist nicht religiös. Das alles sind Fragen, die sich mit dem Verstand untersuchen lassen und damit ein Gegenstand der Wissenschaft. Religion ist jedoch der Glaube an ein übernatürliches Wesen (Gott, Heilige, Engel etc.) oder eine übernatürliche Macht. Deshalb bist Du aus meiner unmaßgeblichen Sicht weder ein Christ noch religiös. Grüße, Arne |
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Falls Du noch Fragen hast, melde Dich. Grüße Bernd |
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Du hast recht. Ich bin nicht religiös. Ich konnte mit diesem Thema noch nie etwas anfangen und werde vermutlich auch nicht mehr damit anfangen. Dennoch habe ich meine Grundwerte, ob sie nun als christlich oder sonst wie zu bezeichnen sind, las ich mal offen. Ich bin so weit es mir möglich ist, für meine Lieben da und wenn jemand in Not ist, helfe ich im Rahmen meiner Möglichkeiten. Aber ich muß ja mit niemandem beten......Verlangt auch niemand von mir. |
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Ich finde es nicht richtig, wenn Menschen aufgrund ihres religiösen Glaubens verfolgt werden, wie Bernd S. es in seinen letzten Postings angedeutet hat. Befürworter und Gegner bestimmter oder aller Religionen sollen ihre Argumente in Deutschland frei austauschen, sofern sie sich auf der Basis der Grundgesetzes bewegen. Ich denke nicht, dass es in diesem Punkt eine Kontroverse gibt. Die Meinungsfreiheit ist für alle hier diskutierenden, soweit ich das beurteilen kann, ein hohes Gut.
Trotzdem ist wahr, dass religiösen Menschen in unserem zunehmend aufgeklärten (den Idealen der Aufklärung folgenden) Zeitalter einen schwereren Stand haben, als das früher der Fall war. Dies sollte jedoch nicht als Ablehnung speziell des Christentums missverstanden werden. Die Kritik an den Religionen ist aus meiner Sicht tiefgreifender und geht über die einzelne konkrete Religion hinaus. Man erkennt das gut am aktuellen Beispiel der mutmaßlich einer Vergewaltigung zum Opfer gefallenen Frau, die von katholischen Krankenhäusern auf Weisung vorgesetzter Stellen nicht behandelt wurde. Die Empörung in der Gesellschaft bezieht sich meiner Meinung nach im Kern nicht auf bestimmte Glaubensinhalte, etwa die Frage, ob ein paar Dutzend Zellen ohne Nervensystem eine Person im engeren Sinne darstellen oder nicht. Die Gesellschaft akzeptiert, wenn Menschen meinen, Gott selbst habe sich in dem Sinne offenbart, dass es sich dabei um eine Person handelt. Die Gesellschaft akzeptiert auch, wenn Gläubige in "Gotteshäusern" oder privat sich diesem Glauben widmen. Die Gesellschaft akzeptiert aber nicht, wenn diese Überzeugungen in ein Krankenhaus hineingetragen werden. Krankenhäuser haben einen vom Volk als oberstem Souverän erteilten Versorgungsauftrag. Religion hat hier nichts zu suchen, das fordert die im Grundgesetz festgelegte Trennung von Kirche und Staat. Religiöser Fundamentalismus ist im Sinne der Meinungs- und Religionsfreiheit akzeptiert, sofern er sich auf Kirchen und den privaten Raum erstreckt. In einem öffentlichen Krankenhaus müssen sich jedoch die Grundwerte der Gesellschaft widerspiegeln. Es sollte nicht an diesem Ort und bei dieser Gelegenheit die Gesellschaft von der Kirche über diese Grundwerte belehrt werden. Die Kirche missbraucht sonst das von der Gesellschaft in sie als Träger eines Krankenhauses gesetzte Vertrauen – nichts anderes ist die Ursache der Entrüstung. Kritisiert wird also nicht das Christentum oder Religion als solches. Kritisiert wird die übergriffige Vermischung von öffentlich erteiltem Versorgungsauftrag und fundamentalistisch-religiösem Sendungsbewusstsein. Grüße, Arne |
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Auf meine verwunderte Frage nach diesem Sinneswandel war die Antwort immer, dass sie sonst keine Kindergartenplätze für die gerade geborenen Kinder bekommen würden. Die Plätze würden nach solchen Gesichtspunkten vergeben und nicht konfessionelle Kindergärten gäbe es nicht in der Nähe. Wenn man sich jetzt den Begriff "Religionsfreiheit" ansieht, dann umfasst dieser insbesondere auch die negative Religionsfreiheit: "Geschützt ist auch die negative Freiheit, keinen Glauben zu bilden, zu haben, zu bekennen und danach zu leben." Ist dieses Verhalten der von der Allgemeinheit finanzierten, konfessionellen Kindergärten nicht eindeutig eine Beschneidung der Religionsfreiheit und damit ein Verstoß gegen das GG? . |
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