Zitat:
Zitat von Klugschnacker
(Beitrag 1706462)
Guter Einwand, finde ich. Jedoch betrifft das überwiegend Entscheidungen, die sich eine Legislaturperiode später wieder rückgängig machen lassen.
Aus meiner Sicht ist die Möglichkeit zur Korrektur ein wesentlicher Bestandteil demokratischer Entscheidungen. Politiker:innen können abgewählt und Entscheidungen korrigiert werden.
Ein politisches System, wo man das einmal gewählte Staatsoberhaupt nicht mehr abwählen kann, würden wir nicht als Demokratie bezeichnen. Ähnlich geht es mir mit einmal gefällten Entscheidungen, die sich nicht mehr rückgängig machen lassen.
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Im Falle des Klimaschutzes sind eigentlich gerade das Laisser-Faire der fossilen Wirtschaft, die Nichteintscheidungen bestimmend für den exponentiellen Anstieg der CO2-Emissionen, welche Du vermutlich mit dem "Nicht mehr Rückgängig machen" meinst. Gerade die Gletscherinitiative hat mit ihren Forderungen die Schweizer Parlamentarier und den Bundesrat gezwungen, ein Klimaschutzgesetz jetzt zur Abstimmung zu stellen! (So wie in Berlin die Enteignungsinitiative für WohnungsAG´das Parlament zwingt, das zur Abstimmung zu stellen bzw. sich mit dem Problem zu beschäftigen.)
Auch bei allen Gesetzen, welche in der CH durch das Volk beschlossen werden, sind jederzeit Novellen, neue Gesetze oder Volksinitiativen möglich. Der Weg für die Gletscherinitiative, eine zukünftige Mehrheit für ein restriktiveres neues Gesetz zu erhalten, wäre im Falle der Annahme des parlamentarisch mehrheitlich verabschiedeten Klimaschutzgesetzes durch den Souverän im Juni nicht verbaut.
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