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Gruß strwd |
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Gruß Meik P.S. Ich war schneller :Cheese: |
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Das Vergütungsverbot für Mitglieder gemeinütziger, steuerbegünstigter Vereine bezieht sich m. W. auf den dritten Teil der Abgabenordnung, insbesondere § 55 (Selbstlosigkeit). |
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Dem kann man nur zustimmen. |
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Aber wie auch immer: Ist eh fraglich ob für einen Verband das kleben an der Gemeinnützigkeit heutzutage noch nötig ist. Steuern bezahlen müssen ist ein Zeichen dafür, dass ich Geld verdient habe. Wer kein Geld verdient hat, bezahlt auch keine Steuern (und braucht damit grundsätzlich auch keine Befreiung - Graubereiche aussen vor) Das ist alles nicht so kategroisch wie man denken mag und "grundsätzlich" (s.o.) heißt insbesondere, dass es Ausnahmen gibt. :Huhu: Helmut |
Um einen konstruktiven Vorschlag zu machen: Ich fände es im Sinne einer demokratischen Mitbestimmung sinnvoll, wenn die Sitzungen der Landesverbände jeweils vor dem Verbandstag der DTU stattfinden könnten. Im konkreten Fall ist damit folgende Reihenfolge gemeint.
Nur wenn die Landesverbände vor der DTU tagen, kann bei der DTU der Wille der Basis ankommen: Wir können den Delegierten sagen, wie sie abstimmen sollen. Tagen die Landesverbände jedoch nach der DTU, kann der Informationsfluss nur noch in die andere Richtung erfolgen, also von der DTU hin zur Basis: Wir bekommen die Ergebnisse von Tagungen mitgeteilt. Wird die richtige Reihenfolge der Tagungen eingehalten (erst Landesverbände, dann DTU), wäre es leicht möglich, Abstimmungen wie die für das höchste DTU-Amt auf eine breitere Basis zu stellen. Das gleiche würde ich mir auch für Änderungen am Regelwerk wünschen. Viele Grüße, Arne |
Jo, das wär schön!
Wirds aber nicht geben. Am allerwenigsten für das Regelwerk. Ist aber ein anderes Thema. Können wir ja gerne mal aufmachen.:Cheese: |
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Wir können froh sein wenn wir nächste Woche wissen wer Präsi ist. :( Gruß Meik |
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