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Nachträgliche DSQ´s sind doch ganz normal und kommen öfters vor. Kann schon sein das sie WK Richter an wichtigen Stellen am Streckenrand positioniert haben und diese DSQ´s erst später nachgetragen wurden.
Normalerweise sammelt ein Offizieller/WK Richter alle Protokolle ein, sollte also nicht unmöglich sein heraus zu finden wieso man ein DSQ bekommen hat. Da es so viele sind wäre eine Veröffentlichung zu überlegen bzw dem Veranstalter nahe zu legen, das sorgt dann auch für Transparents. Man liest ja auch in ausländischen Foren von vielen DSQ´s ohne Karte usw. |
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Wie Sebastian schon schrieb, ist vieles gleich oder ähnlich und ich bin in der DTU-Sportordnung natürlich bewanderter, auch wenn ich mir vor einigen Jahren vor Podersdorf durchaus mal eure Ordnung angeguckt habe. Das nicht weiter erklärte Wort Suspendierung, dessen Anwendung und Durchführung in D.3.2.2 auch nicht beschrieben ist, dürfte sich nach meinem Bauchgefühl nicht von einem "sofortigem Ausschluss" gemäß DTU-Sportordnung unterscheiden. Dürft ihr gerne aus unserem §25 abschreiben ;). |
Interessant übrigens auch:
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M. |
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Die Sanktionsmaßnahmen sind in der ÖTRV Disziplinarordnung geregelt und finden zusätzlich zu Wettkampfsanktionen Anwendung. Disziplinarortdnung Abs. 7.6: Suspendierung (Lizenzentzug und Startverbot auf Zeit) |
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Entscheidungen eines Kampfrichters während des Wettkampfes, die alle Ermessensentscheidungen ein dürften, sind als endgültig und nicht mehr nachträglich angreifbar. Erspart dem Veranstalter nachträgliche Diskussionen und Korrekturen der Ergebnisliste. Aus meiner Sicht aber sehr fragwürdig, dass man keine Möglichkeit hat, Entscheidungen prüfen zu lassen. M. |
Mag manchmal fraglich sein, aber wie bitte soll die Einhaltung von Regeln gewährleistet werden, wenn es anders gehandhabt würde? Videobeweis? An allen Punkten der Strecken zu allen Zeiten?
Dafür eben gibt es ja Wettkampfrichter, die speziell geschult sind und bei einem WK per Ermessensentscheidung festlegen, wer z.B. Windschatten fährt und wer nicht. Der Eine mag dabei lockerer zu Werke gehen, der Andere strenger. Eine geringe Zehl Fehlentscheidungen (die sicher im Einzelfall für jeden Athleten sehr ärgerlich sind) müssen m.E. dabei in Kauf genommen werden gegenüber der Option, auch das gröbste Fehlverhalten per Einspruch nachträglich "ausdiskutieren" zu können. |
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