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tandem65 24.07.2014 15:43

Zitat:

Zitat von noam (Beitrag 1063595)
Eine abgesperrte (also für den Verkehr nicht freigegebene Strecke) Strecke für einen Wettkampf ist ja nicht jederzeit für jedermann zugänglich, sondern nur einer bestimmten Personengruppe (die im Falle von Roth ja sogar namentlich festgelegt ist) zugänglich. Damit liegt ganz klar kein öffentlicher Verkehrsraum vor und damit ist die StVO und damit auch staatliche Repression im Sinne von StVO oder StVZO nicht möglich.

Das sehe ich nicht so eindeutig. Nicht nur ich war zu Fuß & mit dem Rad auf der Wettkampfstrecke unterwegs.

Zitat:

Zitat von noam (Beitrag 1063595)
Mal ganz nebenbei schreibt die StVO auch vor, dass ein Fahrzeug der StVZO bzw FZO entsprechen muss. Ich hab noch keinen nicht in die Wechselzone kommen sehen wegen fehlender Reflektoren :)

Du setzt fehlende Reflektoren & Klingel also Ordnungswidrigkeiten mit einem Straftatbestand gleich?

Zitat:

Zitat von noam (Beitrag 1063595)
Mal ganz davon ab, dass man für verursachten Schaden egal in welchem Zusammenhang gerade stehen muss und das nötige für dessen Regulierung tun muss.

Yep.

Zitat:

Zitat von noam (Beitrag 1063595)
Im Rahmen eines Rennes ist dies halt immer eine doofe Situation, da man ja im Rahmen dessen bewusst ein höheres Risiko eingeht. Ich könnte mir vorstellen, dass Versicherungen aufgrunddessen eine Schadensregulierung per se ablehnen und es auch fraglich ist, ob im Rahmen eines Rennunfalls, überhaupt von schuldhaftem Verhalten auszugehen ist.

Ist denn schuldhaftes Verhalten dabei per se ausgeschlossen?

captain hook 24.07.2014 16:03

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1063729)
Ist denn schuldhaftes Verhalten dabei per se ausgeschlossen?

Was ist schuldhaftes Verhalten in einem Rennen?! Hand nicht rausgehalten beim Abbiegen? Keinen Schulterblick beim Ausscheheren? Sicherheitsabstände nicht eingehalten? Nicht immer beide Hände am Lenker und bremsbereit sein?

Zumindest in dem oben verlinkten Urteil gingen die Richter ja davon aus, dass innerhalb von Radausfahrten einige Dinge anders zu bewerten sind als im "Normalfall".

Verklagt eigentlich Simon Gerrans jetzt Cavendish, weil der ihn auf der ersten Etappen rüde und unter Außerachtlassung jeglicher Vorsicht rel. brutal über den Haufen gefahren hat?

Wurde jemals ein Fußballer wegen der Folgen eines absichtlichen und brutalen Fouls verurteilt?

Ob das immer alles so richtig ist... Ich habe keine Ahnung.

sybenwurz 24.07.2014 16:08

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1063559)

Darüber hinaus steht die Pflicht zur Hilfeleistung nicht in der StvO sondern im Strafgesetztbuch (§323c), gilt also unabhängig von Wettkämpfen immer.

Entschuldige, aber ich brauch weder ne Wettkampf-, noch ne Strassenverkehrsordnung oder ein Strafgesetzbuch, um im Wettkampf oder anderswo einem Verletzten Hilfe zu leisten.
Alleine schon darüber zu debattieren (zu müssen) ist ein menschliches Armutszeugnis.

Zitat:

Was mich wundert: Rad beschädigt, Helm gebrochen, scheint also ein heftiger Sturz gewesen zu sein. Und sie fährt einfach weiter? U.a. mit gebrochenem Helm weitergefahren?
Glaubste, du untersuchst zu allererst deinen Helm, wenns dich meiert?
Du guckst vielleicht, ob sich die Räder drehn, alles andere merkste dann unterwegs oder auch nicht.

Zitat:

Zitat von noam (Beitrag 1063595)
Mal ganz nebenbei schreibt die StVO auch vor, dass ein Fahrzeug der StVZO bzw FZO entsprechen muss. Ich hab noch keinen nicht in die Wechselzone kommen sehen wegen fehlender Reflektoren :)

In §67 StVZO ist aber auch ne Ausnahme festgehalten für die Teilnahme an Rennen. Nach dieser müssen noch zwo unabhängig funktionierende Bremsen und, ich glaub, ne Klingel (...:Lachen2: ) (die habense wohl vergessen, auszunehmen) am Rad sein.
Das restliche Geraffel brauchts demnach nicht

drullse 24.07.2014 16:10

Zitat:

Zitat von captain hook (Beitrag 1063740)
Wurde jemals ein Fußballer wegen der Folgen eines absichtlichen und brutalen Fouls verurteilt?

IMHO ja, denn das ist ja kein Unfall mehr...

captain hook 24.07.2014 16:13

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 1063742)
IMHO ja, denn das ist ja kein Unfall mehr...

Es dürfte sich weltweit maximal um Einzelfälle handeln, wenn es überhaupt schonmal vorgekommen ist.

Von der Klage von Neymar bei der WM wo er einen Wirbelbruch erlitt, hätte man ansonsten zb ganz sicher etwas gehört. Bei dem Wert eines solchen Spielers würden sich die Ansprüche, speziell auch des Vereins für den er dann ausfällt, in Millionenhöhe bewegen.

tandem65 24.07.2014 16:23

Zitat:

Zitat von captain hook (Beitrag 1063740)
Was ist schuldhaftes Verhalten in einem Rennen?!

Luftpumpe ( hat jemand noch so lange Dinger?) in's VR stecken, Bewusstes abdrängen von rechts nach links ziehen oder anders herum sehend dass da einer fährt.

captain hook 24.07.2014 16:30

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1063748)
Bewusstes abdrängen von rechts nach links ziehen oder anders herum sehend dass da einer fährt.

Kommt im Radrennen regelmäßig vor. Kenn keinen der da jemals geklagt hätte oder verklagt wurde.

Bei einem Radrennen hab ich selber mal gesehen, dass da einer den 1,5m breiten Streifen am Straßenrand dicht machte, als eine andere Mannschaft dort den Sprinter nach vorne fuhr. Er fuhr rüber 2m bevor sie dort waren. Massensturz (30 Fahrer), Materialschaden in fünf (oder sechs?) stelliger Höhe.

Da passierte nix...

Matthias75 24.07.2014 16:37

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 1063741)
Entschuldige, aber ich brauch weder ne Wettkampf-, noch ne Strassenverkehrsordnung oder ein Strafgesetzbuch, um im Wettkampf oder anderswo einem Verletzten Hilfe zu leisten.
Alleine schon darüber zu debattieren (zu müssen) ist ein menschliches Armutszeugnis.

+1.

War nur darauf bezogen, dass die Hilfeleistungspflicht unabhängig von der StvO gilt. Hatte letztes Jahr auch den Fall, dass mich vor einer Kurve einer überholt hat und die eigentlich gut einsehbare Kurve falsch eingeschätzt hat, mit dem Ergebnis, dass er einen Salto im/in den Straßengraben gemacht hat. Zum Glück nichts weiter passiert. Stand aber für mich nie außer Frage, dass ich kurz anhalte und schaue, wie's ihm geht und ob er Hilfe benötigt.

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 1063741)
Glaubste, du untersuchst zu allererst deinen Helm, wenns dich meiert?
Du guckst vielleicht, ob sich die Räder drehn, alles andere merkste dann unterwegs oder auch nicht.

Ich ging davon aus, dass, wenn's mich so auf die Fresse haut, dass mein Helm hinüber ist, ich auch gewisse Kopf-/Nackenschmerzen hab', die mich darüber nachdenken lassen, ob es sinnvoll ist, wieder auf's Rad zu steigen. Mich hat's aber zum Glück noch nie im Rennen hingelegt. Kann also adrenalinmäßig nicht mitreden.

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 1063741)
In §67 StVZO ist aber auch ne Ausnahme festgehalten für die Teilnahme an Rennen. Nach dieser müssen noch zwo unabhängig funktionierende Bremsen und, ich glaub, ne Klingel (...:Lachen2: ) (die habense wohl vergessen, auszunehmen) am Rad sein.
Das restliche Geraffel brauchts demnach nicht

Hatte nur was mit Sporträder unter 11kg im Kopf, wusste aber nicht mehr wo....

Matthias


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