sybenwurz |
24.07.2014 16:08 |
Zitat:
Zitat von Matthias75
(Beitrag 1063559)
Darüber hinaus steht die Pflicht zur Hilfeleistung nicht in der StvO sondern im Strafgesetztbuch (§323c), gilt also unabhängig von Wettkämpfen immer.
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Entschuldige, aber ich brauch weder ne Wettkampf-, noch ne Strassenverkehrsordnung oder ein Strafgesetzbuch, um im Wettkampf oder anderswo einem Verletzten Hilfe zu leisten.
Alleine schon darüber zu debattieren (zu müssen) ist ein menschliches Armutszeugnis.
Zitat:
Was mich wundert: Rad beschädigt, Helm gebrochen, scheint also ein heftiger Sturz gewesen zu sein. Und sie fährt einfach weiter? U.a. mit gebrochenem Helm weitergefahren?
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Glaubste, du untersuchst zu allererst deinen Helm, wenns dich meiert?
Du guckst vielleicht, ob sich die Räder drehn, alles andere merkste dann unterwegs oder auch nicht.
Zitat:
Zitat von noam
(Beitrag 1063595)
Mal ganz nebenbei schreibt die StVO auch vor, dass ein Fahrzeug der StVZO bzw FZO entsprechen muss. Ich hab noch keinen nicht in die Wechselzone kommen sehen wegen fehlender Reflektoren :)
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In §67 StVZO ist aber auch ne Ausnahme festgehalten für die Teilnahme an Rennen. Nach dieser müssen noch zwo unabhängig funktionierende Bremsen und, ich glaub, ne Klingel (...:Lachen2: ) (die habense wohl vergessen, auszunehmen) am Rad sein.
Das restliche Geraffel brauchts demnach nicht
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