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Matthias75 25.05.2012 10:53

Zitat:

Zitat von HeinB (Beitrag 753906)

Gibt es diese Regelung (Sperre der Athleten bei Teilnahme an verbandsfremden Sportveranstaltungen) eigentlich in irgend einer anderen Sportart außer Triathlon?

Ich hab' ja schon ein Beispiel genannt, wo zwei Verbände gar keine Probleme damit haben.

Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, dass diese Klausel bestand hat, falls ein gesperrter Athlet dagegen klagt. Dass der Verband mir vorschreibt, was ich in meiner Freizeit tun darf, halte ich (als Laie!) für einen zu starken Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte.

Selbst mein Arbeitsgeber kann mir, wenn überhaupt, nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen, die Ausübung bestimmter Tätigkeitkeiten in meiner Freizeit verbieten (Ich meine nicht Nebenjobs sondern Hobbys). Und dann soll das ein Verein einfach so durch eine allgemeine Klausel können?

Matthias

maifelder 25.05.2012 11:37

Zitat:

Zitat von Nobodyknows (Beitrag 753951)
:offtopic:
Na des habbe mer gern! Unser Geld tut ihr nehmen, und verkloppen tut ihrs dann uff der annern Seit...wahrscheinlich aach noch für Narrenkappe, Konfetti un annern dumm Zeusch...:Nee:

Gruß
N. ;)

Nee, die Pälzer kommen rüwwer, wenn in Hesse mal widder keine Feiertach sin, um das Geld zu verblase.

faulenzer 25.05.2012 11:41

Zitat:

Zitat von HeinB (Beitrag 753906)
Gibt es diese Regelung (Sperre der Athleten bei Teilnahme an verbandsfremden Sportveranstaltungen) eigentlich in irgend einer anderen Sportart außer Triathlon?

Ja, ist fast in jeder anderen Sportart genauso,
insbesondere die, die auch bei Olympia mitmachen wollen

Schau z.B. mal Sportordnung Fußball vom DFB §33

Selbst bei den ultracolen Snowboardern gibt bzw. gab es zwei Verbände/Organisationen, bei denen ein gegenseitiges Starten
nicht erlaubt war.

Da ist die DTU sogar noch sehr fair, da die Regelung nur
Startpassinhaber betrifft. Und nicht allgemein Mitglieder eines
angeschlossenen Vereins, wie eben laut Sportordnung vom DFB.

TriMartin 25.05.2012 11:51

Der erneute Hinweis des NRWTV auf mögliche Sperren für Startpassinhaber scheint mir eine etwas unnötige nervöse Überreaktion zu sein. Hilfreich für die Triathleten ist das nicht. Aktuell sind 16 Veranstaltungen auf der Seite des NRWTV ohne Genehmigungsnummer, darunter Ligaveranstaltungen und Traditionsveranstaltungen wie Riesenbeck.
Hier greift der feine Unterschied zwischen nicht genehmigt und noch nicht genehmigt, da noch in Bearbeitung.
Wichtig zu wissen wäre daher für die Starter, wie erkennt man dass ein Genehmigungsverfahren abgeschlossen ist und keine Genehmigung erteilt worden ist?
Bzw. wann kann eine fehlende Genehmigungsnummer als eine Nichtgenehmigung gedeutet werden?

Raimund 25.05.2012 11:52

eines dürfte aber selbst dem (kommerziellen) veranstalter klar geworden sein:

nach der ganzen negativwerbung über den NRWTV, die foren und facebook, wäre es sicher lukrativer gewesen, die abgaben zu zahlen als mal wieder etwas zu sparen...:Huhu:

maifelder 25.05.2012 12:06

Zitat:

Zitat von Raimund (Beitrag 754012)
eines dürfte aber selbst dem (kommerziellen) veranstalter klar geworden sein:

nach der ganzen negativwerbung über den NRWTV, die foren und facebook, wäre es sicher lukrativer gewesen, die abgaben zu zahlen als mal wieder etwas zu sparen...:Huhu:

vermutlich ja, wird sich aber wohl nächstes Jahr auszahlen, da die Startfelder gut gefüllt sind. Wenn aber ne Einigung erzielt wird, werden das viele bis nächstes Jahr wieder vergessen haben.

Mit Ruhm hat sich hier niemand bekleckert, soviel ist mal sicher.

amontecc 25.05.2012 12:50

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 753967)
Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, dass diese Klausel bestand hat, falls ein gesperrter Athlet dagegen klagt. Dass der Verband mir vorschreibt, was ich in meiner Freizeit tun darf, halte ich (als Laie!) für einen zu starken Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte.

Selbst mein Arbeitsgeber kann mir, wenn überhaupt, nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen, die Ausübung bestimmter Tätigkeitkeiten in meiner Freizeit verbieten (Ich meine nicht Nebenjobs sondern Hobbys). Und dann soll das ein Verein einfach so durch eine allgemeine Klausel können?

Matthias

Äh, dir verbietet ja niemand, etwas zu machen. Du darfst ja als freie Person überall teilnehmen, wo du magst. Du darfst halt in bestimmten Fällen nicht "beim Verband" starten, und zwar dann, wenn man eine Lizenz zum Teilnehmen braucht, und du vorher die Lizenzbedingungen trotz Besitz selbiger misachtet hast.

Der Vergleich mit dem Arbeitgeber hinkt. Selbst dieser kann dich einfach zu Hause lassen, wenn er mag. Er muss dich nicht arbeiten lassen. (Thema Freistellung)

Und auch bei anderen Freizeitaktivitäten kann dich einfach so jeder außen vor lassen, wie er mag. Wenn dich der Türsteher in der Disco nicht mag, hast du auch schlechte Karten. Die verbieten dir auch nicht in ne andere Disco zu gehen, nur eben nicht in deren eigene, weil du die falschen Klamotten an hast.

Nepumuk 25.05.2012 12:55

Zitat:

Zitat von Raimund (Beitrag 754012)
eines dürfte aber selbst dem (kommerziellen) veranstalter klar geworden sein:

nach der ganzen negativwerbung über den NRWTV, die foren und facebook, wäre es sicher lukrativer gewesen, die abgaben zu zahlen als mal wieder etwas zu sparen...:Huhu:

Nur das der NRWTV als Derjenige da steht, der seine Streitigkeiten mit J&F, auf dem Rücken seiner eigenen Mitglieder austragen will.... :Huhu:


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