Zitat:
Zitat von Hendock
(Beitrag 615704)
Sicher? :Gruebeln:
Dann könnte ich ja kurz vor Ablauf der Garantiezeit versuchen, ein Gerät umzutauschen und dann hätte das Austauschgerät wieder 2 Jahre Garantie/Gewährleistung/wasauchimmer.
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Ja genau so ist es
Ich habe die Uhr im Januar 2010 gekauft.
Sie wurde mir in Juli 2010 ausgetauscht.
Somit habe ich 2 Jahre Garantie auf die Ausgetauschte Uhr vom Juli 2010.
Sollte ich nun wieder eine neue Uhr bekommen habe ich Garantie vom Austauschtag an.
Gerade gefunden:
Zitat:
Nach § 212 BGB beginnt die Verjährung bei einer Ersatzlieferung (§ 439 BGB) für eine als mangelhaft beanstandete Sache neu.
Nachweise:
Palandt § 212 Rn. 4; Amtor NJW 2003, 121.
Erstaunlicherweise scheint es bzgl. dieser häufig auftretenden Problematik keine höchstrichterliche Rspr. zu geben.
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