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Hendock 27.07.2011 15:59

Zitat:

Zitat von Jörrrch (Beitrag 615669)
Unter anderem sehe ich gerade das meine Uhr außerhalb der Garantie sein soll welches nicht sein kann da Sie mir diese Uhr erst im letzten Jahr ausgetauscht haben.

Äähmm... wenn etwas auf Kulanz/Garantie ausgetauscht wird, verlängert sich deshalb aber nicht die Garantiezeit.

bender75 27.07.2011 15:59

Zitat:

Zitat von wodu (Beitrag 615692)
gut das ich ne Polar hab.......:cool:

gut, dass die Polar so tolle GPS-Funktionen hat...... :Huhu:

Wassertraeger_HAM 27.07.2011 16:01

Zitat:

Zitat von wodu (Beitrag 615692)
gut das ich ne Polar hab.......:cool:

Die Qualität ist aber auch nicht (viel) besser als bei Garmin. Allerdings ist der Kundenservice sehr gut.

pk-zurich 27.07.2011 16:01

Zitat:

Zitat von wodu (Beitrag 615692)
gut das ich ne Polar hab.......:cool:

gut das die Polar so gut mit Wattmessgeräten kann :Huhu:

Jörrrch 27.07.2011 16:01

Zitat:

Zitat von Hendock (Beitrag 615694)
Äähmm... wenn etwas auf Kulanz/Garantie ausgetauscht wird, verlängert sich deshalb aber nicht die Garantiezeit.

Und das ist falsch :Lachen2:

Und auf den Service konnte ich mich bis jetzt immer verlassen. Also bis jetzt liebe ich noch Garmin und werde nicht zu Polar ZURÜCK gehen.

Ein Update-Fehler nun das kann passieren und schauen wir mal was Garmin macht.

Hendock 27.07.2011 16:05

Zitat:

Zitat von Jörrrch (Beitrag 615702)
Und das ist falsch :Lachen2:

Sicher? :Gruebeln:

Dann könnte ich ja kurz vor Ablauf der Garantiezeit versuchen, ein Gerät umzutauschen und dann hätte das Austauschgerät wieder 2 Jahre Garantie/Gewährleistung/wasauchimmer.

Jörrrch 27.07.2011 16:10

Zitat:

Zitat von Hendock (Beitrag 615704)
Sicher? :Gruebeln:

Dann könnte ich ja kurz vor Ablauf der Garantiezeit versuchen, ein Gerät umzutauschen und dann hätte das Austauschgerät wieder 2 Jahre Garantie/Gewährleistung/wasauchimmer.

Ja genau so ist es

Ich habe die Uhr im Januar 2010 gekauft.
Sie wurde mir in Juli 2010 ausgetauscht.
Somit habe ich 2 Jahre Garantie auf die Ausgetauschte Uhr vom Juli 2010.
Sollte ich nun wieder eine neue Uhr bekommen habe ich Garantie vom Austauschtag an.

Gerade gefunden:

Zitat:

Nach § 212 BGB beginnt die Verjährung bei einer Ersatzlieferung (§ 439 BGB) für eine als mangelhaft beanstandete Sache neu.

Nachweise:

Palandt § 212 Rn. 4; Amtor NJW 2003, 121.

Erstaunlicherweise scheint es bzgl. dieser häufig auftretenden Problematik keine höchstrichterliche Rspr. zu geben.


Hendock 27.07.2011 16:13

Zitat:

Zitat von Jörrrch (Beitrag 615709)
Ja genau so ist es

Ich habe die Uhr im Januar 2010 gekauft.
Sie wurde mir in Juli 2010 ausgetauscht.
Somit habe ich 2 Jahre Garantie auf die Ausgetauschte Uhr vom Juli 2010.
Sollte ich nun wieder eine neue Uhr bekommen habe ich Garantie vom Austauschtag an.

Kann ich fast nicht glauben. Obwohl, ich würde mich freuen wenn es so wäre.


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