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Zur Information mal ein Artikel, der sich differenziert mit den juristischen Aspekten des Verbots von Compact GmbH befasst. Kern: Das Innenministerium verbietet eine Kapitalgesellschaft und beschlagnahmt ihr Vermögen nach dem Vereinsrecht, um das Betreiben von Medienorganen zu untersagen.
Juristisch detailliert führt das dieser Artikel aus: "Nancy Faeser geht mit einem Vereinsverbot gegen "geistige Brandstifter" des neurechten Compact-Magazins vor. Doch erlaubt das Vereinsrecht überhaupt ein Verbot von Medien? Experten haben Zweifel." Mustervorlage im Innenministerium ist das Vorgehen gegen die sehr kleine Website / Gruppierung der linksaktivistischen, antiglobalistischen "Indymedia" 2017 . Im Falle des Verbots von Compact GmbH wird jetzt z.B. auch der Wahlkampf der AFD in Brandenburg behindert, da Compact für die Bühnentechnik von 17 Wahlveranstaltungen sorgen sollte. AfD in Brandenburg erwartet finanzielle Einbußen durch "Compact"-Verbot |
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Das wird denen gesteckt. Embedded Journalismus. Vermutlich wird das hier aber echt keinem Fehlen? Hr Elsässer hat aber eine turbulente Biographie. Bis zum Jahr ca. 2000 war der Jürgen noch eher linksextrem. Anscheinend großer Querfront Fan. |
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Mich stoßen solche Typen ab, die Ihr Geld damit verdienen, Zwietracht und Hass unter die Menschen zu bringen. Ich hoffe sehr, dass ich den Kerl nicht auch noch im Bademantel zu sehen bekomme. :Kotz: |
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In meiner kleinen heilen Welt entscheidet nicht die mediale Wirkung einer polizeilichen Maßnahme sondern die justiziale. In meiner kleinen heilen Welt widerspricht es auch dem Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn ich eine entsprechende Maßnahme mit Medienbegleitung durchführen will, dazu aber leider nur ausgewählte "vertrauenswürdige" Medienvertreter einladen kann, da ich ansonsten den Ermittlungserfolg bzw. das im Durchsuchungsbeschluss formulierte Durchsuchungsziel gefährden würde. In der Folge würde ich gar keine Medienvertreter einladen, wenn ich nicht alle einladen kann und meine Maßnahmen treffen, wie ich sie in anderen Strafverfahren eben auch treffe. |
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Oder Medienvertreter zu einer Aktion eingeladen und darum gebeten, im Vorfeld Termin und Ort für sich zu behalten? Den Fehler eines grosszügigen Verteilers macht man maximal einmal. Danach überlegt man sich genau, wen man anschreibt (ich habe sowas jahrelang für eine NGO gemacht). |
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