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Dass Jesus über Wasser laufen konnte, ist allerdings nicht meine Erfindung, sondern stammt aus der Bibel. Zitat:
Falls eine Patientenverfügung vorliegt, ist der Wille des Patienten klar. Das ändert am christlichen Standpunkt allerdings nichts. Dieser nimmt auf den Wunsch den Patienten keinerlei Rücksicht. Folglich geht es aus religiöser Sicht gar nicht um die Feststellung des Patientenwillens. Denn er spielt keine Rolle. In Wirklichkeit geht es um die Frage, ob der Mensch das Recht hat, zu töten. Das ist aber nur am Rande eine wissenschaftliche Frage. Etwa könnte man sich dafür interessieren, ob der betroffene Mensch Schmerzen hat, oder ob er das Bewusstsein wiedererlangen kann, oder ob er bereits monatelang hirntot ist. Im wesentlichen ist es eine ethische Frage, keine wissenschaftliche. Sind wir da auf einer Wellenlänge, oder siehst Du das anders? :Blumen: |
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Man kann aber auch entscheiden durch Nichtstun. Nehmen wir an es gibt plötzlich sehr viele Komapatienten die alle künstlich am Leben erhalten werden müssen, es gibt aber zu wenige technische Möglichkeiten. Also müsste auch ein christliches Krankenhaus entscheide, wer weiter leben darf und wer nicht. Man kann sich nicht um Entscheidungen drücken, mit dem Verweis auf Religion. Wenn man das was du als Meinung der Religion behauptest ernst nimmt, müsste man eigentlich das Gegenteil machen von Menschen an lebenserhaltende Massnahmen anschließen, man nüsste sie einfach ins Bett legen und warten was passiert (sie streben innerhalb weniger Tage). In dem ich die Menschen an die Maschinen anschließe entscheide ich genau, dass ich sie am Leben erhalte, obwohl sie streben würden, würde man nichts tun. Die Wissenschaft nun erstellt Kriterien um diese Dilemma zu lösen, Die Religion dagegen kann das Dilemma nicht lösen, sie steht hilflos davor und entscheidet im Zweifel nach Gefühl. |
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Der Maßstab, solange man ihn nur auf sich selbst anwendet, ist doch gar nicht interessant. Interessant ist es erst dann, wenn es um den Ausgleich von Interessen mehrerer Individuen geht; wenn also jemand Ansprüche an andere Personen formuliert. Diese Ansprüche an andere Personen erfordern eine Begründung. Man kann verlangen, dass die Begründung allen Beteiligten einsichtig ist, d.h. man kann sich nicht auf Glaubensgeheimnisse und angebliche Privatoffenbarungen berufen. Das bedeutet, dass die eine Seite von der anderen verlangen kann, sich auf einem gemeinsamen Spielfeld zu bewegen. |
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Es fällt mir im Moment schwer zu sehen, wer Dich in diesem Recht einschränken würde. Du bist heterosexuell. Wer schränkt Dich in dieser Präferenz ein? Oder in Deinen Vermutungen zu homosexueller Erotik? |
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Da gewinnt dann möglicherweise ein 72jähriger alleinstehender Mann ganz knapp gegen eine 33jährige alleinerziehende Mutter von drei Kindern. Und was jetzt? Mit welchem wissenschaftlichen Verfahren entscheide ich, wem ich die Überlebenschance gebe und wem nicht? Und schon muss die Wissenschaft passen. Solche Dilemmas sind aber eh nichts Neues und immer wieder Gegenstand von interessanten Diskussionen, die deutlich machen, dass es manchmal eben keine eindeutige Lösung gibt. |
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Ob die beiden Lager das exakt so gesagt haben, weiß ich nicht. Ich bitte daher um Verständnis dafür, dass ich z.B. auf Zitate aus dem Korintherbrief nicht eingehe. Auf der Patientenverfügung steht (bestenfalls) der Wille zum Zeitpunkt der Unterschrift. Die Wissenschaft rückschließt daraus sowie aus diversen medizinischen Messwerten zu einem u.U. deutlich späteren Zeitpunkt auf einen immer noch bestehenden Willen. Über eine konstruierte Rationalkette wird eine ethische Entscheidung getroffen – die für einen der Beteiligten den Tod zur Folge hat. Was ist, wenn dieser Rückschluß falsch ist oder wenn es womöglich auf den Willen des Betroffenen tatsächlich nicht ankommt - was sich leider nicht feststellen läßt, solange ein Akzeptanzverbot für nicht-wissenschaftliche Erklärungen gilt? Wäre es dann nicht geboten, daß sich der Mensch aus der Entscheidung raushält ? Ich will im Übrigen keineswegs für die Abschaffung der Medizin plädieren. Und daß mit einem eventuellen ‚Nichtstun‘ im Rahmen der Sterbebegleitung ganz neue ethische oder auch religiöse Fragen auftauchen ist auch klar. Meiner Meinung nach kann man die religiöse Sichtweise bei diesem Beispiel nicht komplett ablehen mit der Begründung, daß einem die Begründung nicht schlüssig genug ist. |
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