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Dem stellst Du Deine persönlichen Grundwerte gegenüber, was für mich völlig in Ordnung ist. Es handelt sich für mein Verständnis nicht um eine Meinungsverschiedenheit, sondern der Dissens geht etwas tiefer. Ich kann das akzeptieren. |
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Für mich ist das nicht akzeptabel. Ich erwarte von einem Bundesbürger und jedem hier Lebenden, dass er mit seinen Grundwerten fest auf dem Boden unserer Verfassung steht, deren „Beschützerin“ das Bundesverfassungsgericht ist. Das hat - wie du m.E. treffend schreibst - mit Meinungsäußerung nichts mehr zu tun. Das ist eine Grundvoraussetzung für einen hohen Grad an Freiheit in unsere Demokratie. Wenn wir in der Klimawandeldebatte nicht mal an dieser Stelle einig sind … phuuuu … welche Debatte führen wir dann eigentlich? Eine Grundsatzdebatte über Staats-/Gesellschaftskonstruktion, deren (zumindest partielle) Unentschiedenheit jegliche Prämissen für Sachargumente (und damit jedes Argument selbst) ad absurdum führt? :Blumen: |
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Ich mach das was mir gefällt. In Deutschland geht das außerdem besser als in Ungarn. |
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Natürlich handelt es sich beim GG Deutschlands nicht um die in Stein gegossenen Tafeln Moses. Es gab seit 1949 über 50 Änderungen, die dann zustande kommen, wenn sich Minderheitsmeinungen zu parlamentarischen Mehrheiten weiterentwickeln. Solche Entwicklungen gehören zum Kern demokratischer Gesellschaften. Die grössten Änderungen des GG würde ich bei der Notstandsgesetzgebung und bei der Wiedervereinigung sehen.
GG-Änderungen Jetzt wieder Foristen als "Reichsbürger" oder "undemokratisch" zu dissen usf., wenn sie eine zum Urteil des Verfassungsgerichtes abweichende Auffassung zum Klimaschutzgesetz vertreten, verwechselt wohl eine geschlossene Gesellschaft mit einer offenenen oder das GG mit den ewigen Dogmen einer römisch-katholischen Kirche. In der Schweiz z.B. kann das Volk Initiativen zur Änderung der Verfassung starten und darüber abstimmen! Was das Klimaschutzgesetz betrifft, darf man annehmen, dass vor 10 Jahren die Richter der Klage nicht stattgegeben hätten, weil es damals das Pariser Abkommen noch nicht gab. Einige Klima- / Naturschutzorganisationen hatten gegen das Gesetz der grossen Koalition geklagt. Wer das Urteil nicht kennt: Zitat:
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Es geht nicht um das Urteil an sich, sondern um die dahinterstehenden Werte, die das Bundesverfassungsgericht zu dem Urteil als Schlussfolgerung gebracht haben. Bei dem Schluß kann man gerne anderer Meinung sein, nicht aber bei der Prämisse - die hat man m.E. zu akzeptieren. Die dahinter liegenden Werte, die Prämisse für das Urteil, sind Freiheitsrechte die im GG garantiert werden. Man kann das selbst leicht in der zugehörigen Pressemitteilung nachlesen, ohne juristischen Sachverstand. Selbstverständlich kann das GG in bestimmten Teilen geändert werden - durch den Gesetzgeber unter speziellen Bedingungen. Vor allem aber die Teile, welche die Werte/Rechte garantieren von denen wir hier sprechen (Art.1+20, u.a. Freiheitsrechte) können selbstverständlich nicht geändert werden. Das sind die Grundfeste unserer Gesellschaft. Wer diese nicht akzeptiert, akzeptiert unseren Gesellschaftsentwurf nicht. So oder so: Wenn das GG also in einem änderungsfähigen Teil geändert wurde, hat man das als Bürger halt auch so zu akzeptieren, denn es ist der gültige Normenrahmen. Das Recht zur gegenteiligen Meinungsäußerung berührt jedoch nicht die Akzeptanzpflicht dieser Normen. |
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Das Parlament hat das Klimaschutzgesetz entsprechend dem Urteil 2022 novelliert. Ohne jetzt nachzuschauen, ich würde vermuten, die Oppositionsparteien haben gegen die Novelle gestimmt. Stellen sie dadurch den Grundwerte-Teil des GG infrage, die dem Verfassungsgerichtsurteil zugrunde liegen? Nein. |
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Zur Erinnerung Klarer geht es nicht. Die Staatspflicht „Zukunftsschutz“ ist nicht zu leugnen. Hier gibt es keine Meinung und keinen Interpretationsspielraum. Wo man anderer Meinung sein kann, wäre, dass der Klimawandel, keinen Einfluß auf zukünftige Generationen hat oder dass er gar nicht existiert. :( |
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