Schwarzfahrer |
31.01.2025 14:46 |
Zitat:
Zitat von tandem65
(Beitrag 1771167)
Diese Radwege mit den Vorfahrt achten/gewähren Schilden sind streng genommen nicht Benutzungspflichtig. Die Radwege müssen die gleiche Vorfahrtsrechte haben wie der Kreisverker selbst. Sonst sind sie nicht Fahrbahnbegleitend. Dann fahre ich auf der Fahrbahn.
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Klingt schön. Ich fahre auch gerne direkt durch den Kreisverkehr - komme aber nicht immer gut vom Radweg auf die Fahrbahn runter und je nach Verkehr ist es auch nicht lustig, wenn Dich Autos noch im Kreisverkehr versuchen zu überholen, um vor Dir schnell rauszufahren...:(. also bleibt man schon oft auf dem Radweg.
Zitat:
Zitat von Meik
(Beitrag 1771186)
Die Beschilderung ist in den meisten fällen auch noch rechtswidrig und wird von Autofahrern falsch gedeutet und von Verkehrsplanern bewußt so falsch geplant.
Das Verhältnis Rechtsabbieger (und das ist einer der den Kreis verlässt) zum weiter den Kreis auf dem Radweg folgenden Radfahrer ist nach StVO gar keine Frage der Vorfahrt, kann also auch nicht durch ein Vorfahrt-Achten Schild geregelt werden. Der Autofahrer hat auch keine Beschilderung die ihm Vorfahrt geben würde, sprich das dämliche Schild ändert eigentlich nichts. Die Verschwinden auch nach und nach immer mehr, sobald da einer Widerspruch einlegt und das vor ein Verwaltungsgericht läuft ist das Thema durch.
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Klingt auch gut. Ich wurde an einer solchen Stelle vor 1,5 jahren angefahren von einem, der spontan aus dem Stau im Kreisverkehr rausfuhr, während ich die Ausfahrt querte. Die Polizei hat mir als erstes 30 € Strafe wegen Mißachtung der Vorfahrt aufgebrummt, weil ja die Dreiecke da waren, also konnte ich nur angefahren werden, weil ich dies nicht beachtet habe (also sollte ich vorausahnen, daß, nachdem ich auf die Straße fahre, einer, der bis dahin stand, plötzlich Gas gibt :Maso: ). Und das, obwohl der Fahrer (ca. 70, Nebenberuflicher Fahrer für Behinderten-Transporte) zugegeben hat, daß er mich übersehen hatte im Stress des Staus im Kreisverkehr - s. vorheriges Thema). Es war so formuliert, daß ich zwar Einspruch einlegen konnte, aber bei Ablehnung des Einspruchs sich die Kosten automatisch verdreifacht hätten. Das ist zwar Erpressung, aber wer hat da den Nerv, wirklich zu klagen? Ich habe bezahlt, und mein Protest gegen den Unsinn schriftlich kundgetan. Eine Reaktion kam natürlich nie.
Zitat:
Zitat von Meik
(Beitrag 1771186)
Völliger Unfug den man sich da ausgedacht hat. Autofahrer die den Radverkehr unterordnen wollen obwohl die StVO in der Richtung nichts hergibt. :-((
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Sowas sinnvoll neu regelnd wäre toll. Wenn ich mir aber so überlege, welch dicke Bretter ein Verkehrsministerium sonst bohren muß, dürften solche Themen wie Radwege und deren Vorfahrtsregelung höchstens als Übungsfeld für Praktikanten Priorität bekommen, und nicht in absehbarer Zeit neu geregelt werden.
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